Beiträge von Susannea

    Frage evtl. noch mal nach, bei Angestellten gehen die Tage Krankenhaus mit Kind (wenn man mit aufgenommen wird) noch mal extra und fallen nicht unter die 10 Tage-Regelung).
    Außerdem gibts ja noch Sonderurlaub aus wichtigen Gründen in den meisten Bundesländern.

    Bei uns bekommen Beamten unter einer bestimmten Grenze nun genau wie gesetzlich versicherte Angestellte 10 Tage zur Pflege je Kind. Diese sind aber nicht zusätzlich zu den 4 Tagen. Aber frage einfach bei der Personalstelle nach, die müssen dir das ja genau sagen könen, was sie wie abrechnen!

    Ist es eigentlich möglich in Deutschland NICHt krankenversichert zu sein?


    Nein, ist es nicht mehr. Die GKV darf sie auch nur gehen lassen, wenn sie eine andere Versicherung nachweisen kann. Die PKV braucht ja die Bestätigung der Versicherungszeiten und das ist hier ja genau das Problem. Die bestätigen nur bis 31.1. und damit müsste sie ab 1.2. in die PKV, aber da war sie evtl. noch nicht berechtigt dazu. Wobei ich der Meinugn bin, dass die Urkunde mit dem daraufstehenden Datum entschiedend ist und das wäre ja sogar schon der 16.1.

    Ab wann wurdest du denn offiziell verbeamtet? Die Urkunde kann immer etwas später kommen. Stichtag ist doch eigentlich immer der Erste.


    Wie kommst du denn auf so etwas. DAs mag vielleicht bei euch bisher so gewesen sein, die PKVs wollten mir solch einen Unsinn auch erzählen, aber hier z.B. wird immer an einem Montag verbeamtet und zwar an dem eine Woche vor Ferienende. Egal wann der im Monat ist!

    So lange keine disziplinarischen Maßnahmen gegen dich eingeleitet werden, sehe ich überhaupt keinen weiteren Handlungsbedarf.


    Oh doch, den sehe ich schon, denn dieses Hinterer-Spionieren, wann man wie zu Hause ist, hat schon was von Stasi-Methoden. Das geht den Schulleiter überhaupt nichts an.
    Solange er nciht versucht hat telefonisch Kontakt aufzunehmen oder schriftlich, weil er was wollte, kann ich auch am Strand liegen (gibts ja genügend Indorr ;) ) wenn mir das gut tut.

    Und andere haben noch frühere Fristen? Mich hat das auch stutzig gemacht.


    Nein, andere haben gar keine Fristen bzw. können sie abgeben innerhalb von 4 Jahren.

    Landwirte haben z.B. 31.3. als Frist bzw. 30.9. und Leute mit Steuerberatern 31.12.

    Aber grundsätzlich kann diese Frist beliebig verlängert werden vom Finanzamt (wenn es innerhalb der vier Jahre bleibt!).

    Dazu fehlen uns hier allerdings einige Informationen warum Putzmunter überhaupt abgabepflichtig sein sollte usw.

    Immerhin habe ich jetzt einen Tipp fürs nachste Mal bekommen : eine Steuererklärung ohne Belege abgeben.


    Es sind doch sowieso kaum noch Belege überhaupt einzureichen, gerade wenn man es mit Elster dann macht.

    Da entsteht ja dann auch kaum etwas an KOsten, wenn man das kopieren muss.

    Die Sachbearbeiterin wird dann die Einreichung der zugehörigen Belege einfordern. Das Schreiben, mit demsie das tut, ist Nachweis, dass ich die Steuererklärung abgegeben habe!


    UNd was hilft dir das dann? Wir haben gerade den Fall, dass das Finanzamt eigentlich durch die Rücksendung der wenigen Belege den Eingang ja bestätigt hat. Weg ist es aber wohl trotzdem alles, obwohl ja sogar mit Elster übertragen!

    Ich habe meine Einkommensteuererklärung fristgerecht abgegeben und habe auch einen Zeugen dafür.

    Damit liegt also der Schwarze Peter bei mir, denn ich darf ja keinen Abgabenachweis verlangen, ohne den ich die Abgabe natürlich auch nicht nachweisen kann. Geil!!!
    Ich muss also eine Kopie einreichen. Ja, ich habe eine. Die muss ich jetzt kopieren. Wer kommt für die Kosten auf?


    Du hast doch einen Zeugen, kannst es also beweisen. UNd von welchen KOsten resdest du. Gib es per Elster ab, gib nur die NOTWENDIGEN Belge mit ab und es ist fast kostenlos (nicht umsonst!).

    Meine Frage: Kann ich nicht darauf bestehen, dass das Finanzamt erstmal selber sucht (ich könnte ihnen ja eine Frist setzen) und mir dann schriftlich bestätigt, dass trotz intensiven Suchens die Steuererklärung bei ihnen im Haus nicht auffindbar ist?


    Ja, kannst du, denn du hast ja einen Zeugen, aber aus Erfahrung sage ich dir, dass das wohl eher nicht wieder auftaucht. Geht und leider schon zum wiederholten Male so.

    Für das nächste Mal empfehle ich eine elektronische Steuererklärung per ELSTER, die kann man sichern und notfalls auch mehrfach abschicken.


    Ja, aber auch die kann verschwinden und dann gibts Mahnungen und wenn dann auch noch die Datei nciht mehr da ist, dann ist man ganz schön gear...!

    Er folgerte damals im Umkehrschluss daraus, dass demnach eine priveate Annahme nicht erlaubt sei.


    Wie kommt man denn auf so einen komischen Rückschluss. Das heißt doch nur, dass man dann nicht von einer stillschweigenden Genehmigung ausgehen darf. In diesem Falle ist die Genehmigung einzuholen. Spätestens wenn die Schule die Bestellung abstempelt ist diese doch vorhanden!

    Was hat den Schulleiter bei euch in die Genehmigung geschrieben?


    Die Schule hat die Bestellungen der einzelnen Lehrkräfte für kostenlose Prüfexemplare, die persönlich an die Lehrkräfte (nicht an die Schule gehen) gestempelt und damit genehmigt. Und wie gesagt, es steht auf dem Bestellzettel klar drauf, dass es für den persönlichen Gebrauch der Lehrkräfte ist, die Schule hat nämlich vorweg ein eigenes Prüfexemplar bekommen eben mit dieser Bestellliste zusammen.
    Sachen im Eigentum der Schule zu belassen hat z.B: bei uns das Problem, dass es ständig weg ist, ich kann mich also nicht darauf verlassen, dass es da ist, sogar Fernseher lösen sich in Luft auf und tauchen genau wie Kuchenbleche erst Wochen später wieder auf, aber niemand hatte sie.
    Wie soll ich mit so einem Buch arbeiten? Wenn es der Schule gehört muss es nämlich in einem bestimmten Schrank bleiben. Oder ich arbeite mit einem Schülerexemplar, aber da ist neulich auch der komplette Klassensatz verschwunden. Einer Kollegin war nicht bewusst, wenn ein Klassensatz im NaWi-Raum im Schrank (nicht in der Bücherei) liegt und es 6 Klassen mit Nawi gibt, aber nur einen Klassensatz, dass sie den nicht einfach mitnehmen und behalten kann!

    Das sind alles Gründe warum ich nur noch mit eigenen Büchern arbeite!


    Aber nach deinem Verständis davon (übrigens ganz klar nicht meines und nicht das des Studienseminares die uns ja sogar angehalten haben die Bücher zu nehmen und damit als Vorgesetzte es ja auch genehmigt haben!) dürften wir dann ja die Rabatte der Schulbuchverlage (bei mir ja momentan auf vieles 50%) auch nicht annehmen.

    Wegen der Entgegennahme kostenfreier Prüfexemplare, die an die Privatperson gesendet wurden?


    Zumal bei uns wie gesagt gerade eine Bestellliste von Cornelsen liegt, die aus Kostengründen die Exemplare für jeden Lehrer (die an die persönlich verteilt werden) dann sogar an die Schule schicken und wie gesagt, das ganze mit Genehmigung der Schule.
    Dann müssten sich ja auch die Schulleiter und die Verlage strafbar machen ;)

    Wenn irgendjemand möchte, dass ich ein bestimmtes Buch einsetze, wird er sich wohl kümmern müssen, wo ich das her bekomme.


    Aber dann bitte ohne >Vorteilsnahme :stumm:

    Bei uns kaufen die Eltern ja einen Großteil der Schulbücher selber, nun wird während des Schuljahres der Lehrer gewechselt, der 2. vertritt deine Einstellung, dann müssten sich ja die Eltern darum kümmern, dass ich es bekommen. Ist das dann nicht auch Vorteilsnahme :stumm:

    PS: Ich kaufe im Übrigen prinzipiell keine Bücher privat, die ich dienstlich einsetze. Entweder die Schule hat ein Exemplar für mich, ich besorge für die Schule ein Prüfexemplar, das sie mir dann zur Verfügung stellt, oder ich habe das entsprechende Buch eben nicht. Dann kann ich es auch nicht einsetzen.


    Na das ist ja eine tolle Einstellung, wie soll der Unsinn denn in der Praxis funktionieren?!?

    Ich habe eine Klasse in der mir vom Fachlehrer (der auch zwei Stunden dort hat) das Buch vorgegeben wird bzw. die natürlich im 2. Halbjahr dann schon ein Buch haben und ich habe es nicht. Also mache ich keinen UNterricht oder wie? Denn mal ganz ehrlich, ohne Bücher gehts dann ja doch nicht ganz, wenn auch die Kopiervorgaben begrenzt sind!


    Es ist aber eine. Das wäre ja noch schöner, wenn man das selbst entscheidet. Wenn du die Bücher für deine Schule entgegengenommen hast, die sie dir wiederum für deine Arbeit zur Verfügung stellt, ist das etwas anderes.


    Nein, ist es nicht, denn wie gesagt, sie werden ja nur für die Arbeit in der Schule.
    Und nein, sie gehören nciht der Schule. Weiterverkaufen kann man sie natürlich erst, nachdem sie entsprechenden Wert verloren haben (zumidnest auf dem Papier) und nein, sie müssen nicht der Schule gehören um keine Vorteilsnahme zu sein. Wir haben es gerade im Seminar durchgesprochen, Schulbücher fallen da zumidnest in Berlin nicht drunter. Außerdem könnte man sie das ansonsten vom Vorgesetzten erlauben lassen diese Geschenke anzunehmen, dann ist es auch keine Vorteilsnahme!
    Zumal ich persönlich ja gar keinen Vorteil davon habe, da ich sie ja nicht für den privaten Gebrauch habe (in der Regel)!

    Ansonsten müssten ja die über 500 Grundschulkollegen sich alle strafbar gemacht haben und jeder würde das hier auf jeder Fortbildung tun! :sterne:

    Wenn das Buch an die Schule ging und gestempelt wurde, ist die Lage klar: Falls du so ein Buch privat verkaufst, handelt es sich um Unterschlagung.


    Du bringst hier Sachen durcheinander. Die Schule hat die kostenlose Prüfbuchbestellung für alle dort eingetragenen Kollegen unterschrieben und gestempelt. Die Bücher sind, wie dort auch deutlich drauf steht für jeden einzelnen Lehrer bestimmt und sein eigenes Exemplar, die Schuel hat vorher schon ein kostenloses Prüfexemplar bekommen (was dann übrigens an die Fachkonferenzleiter weitergeht und die haben die entsorgt bzw. mir geschenkt ;) ).
    Sprich ich habe letzte Woche einen ganzen Stapel Bücher geschenkt bekommen und auch auf dem Grundschulkongress gabs diese Bücherstapel geschenkt. Da das alles Materialien sind, die ich für meine Arbeit brauche, sehe ich da auch keien Vorteilsnahme. Brauche ich sie nicht mehr, kann man sie sicherlich auch verkaufen.

Werbung