Beiträge von Susannea

    Vielleicht wäre auch Nachhilfe etwas für dich, oder bezahlte Hausaufgabenbetreuung im offenen Ganztag. Diese Tätigkeit kannst du dir später sogar anrechnen lassen (Gehaltsstufe).


    Dazu noch, wenn man dann aber mehr gearbeitet hat, wird das wohl kaum mit mehr anerkannt bzw. wird einiges an Ärger nach sich ziehen, genauso wie ungenehmigte Nebentätigkeit.

    1100 € netto ist für 1 Person allein schon machbar nur eben doof wenn da noch 200 € Krankenversicherung abgehen.


    Genau das ist es eben, 1100 Euro ansich ist ok, aber wenn dann 200 Euro KK abgehen, einem also im besten Falle 900 Euro übrig bleiben (denn wie gesagt, das wäre ja dann der "Höchstverdienst" im Ref als Studienreferendar, alle anderen Lehrämter bekommen ja noch mal weniger!), dann ist das unter dem Existenzminimum!

    Die Frage war ja, wie viel da netto übrig bleibt.


    DAs hängt ja von der Steuerklasse und ob Kirchensteuer oder nicht und evtl. Kinderfreibeträge usw. ab. Netto kann man also nur jeweils ganz speziell sagen.
    Rente geht keine ab bei Beamten, Arbeitslosenversicherung auch nicht, bleiben also "nur" Lohn- und KIrchensteuer und Solidaritätszuschlag und eben Kranken- und Pflegeversicherung (hier 200 Euro).Bei Steuerklasse 1 sollten das also ca. 1100 Euro sein.

    Darf ich mal ganz dumm nachfragen, was da netto bei rauskommt, also wovon genau Du die 200 € noch zahlen musst?

    Ich habe während 5 1/2 Jahren Doktorarbeit von einer halben E13-Stelle gelebt, das macht 1200 € netto pro Monat.


    DAs hast du hier nicht mal Brutto.

    Berlin zahlt Brutto 1.068,53 Euro bis 1.133,20 im Ref ohne Zuschläge (verheiratet, Kinder usw. gibt dann natürlich mehr).Und ich z.B: bekomme 70% Beihilfe, muss also die ca. 200 Euro für "nur" 30% PKV bezahlen von dem wenigen (wobei ich ja dann eben Zuschläge in Höhe von ca. 300 Euro habe. Wie gesagt, nicht umsonst steht dir z.T. ALGII zu!

    Da ist es günstiger, freiwillig in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, die käme nur auf 193,- EUR im Monat. Da bei dem mageren Hungerlohn eines Referendars um die 200,- fast nicht zu stemmen sind, habe ich praktisch die Wahl zwischen Pest und Cholera, was mir derzeit schlaflose Nächte bereitet, in denen ich Zahlen wälze, wie ich finanziell über die Runden kommen soll (mal ganz davon abgesehen, dass ständig drohende Geldsorgen im Hinterkopf im Referendariat wohl auch nicht gerade das Best sind, um gute Leistungen zu bringen). Ich wollte mich eigentlich auch auf das Referendariat konzentrieren, anstatt mir noch einen Nebenjob suchen zu müssen.


    Probiere ALGII zu beantragen, evtl. geht das, wenn du keinerlei Familienzuschläge hast und alleine wohnst usw.

    Wenn du (ausschließlich) eine Staatsbürgerschaft hast, die keine EU-Staatsbürgerschaft hast.
    Da es in NRW keinen Amtsarztbesuch vorher gibt, müsste es der einzige Grund.


    Klar gibts noch mehr, nämlich das du bereits woanders Beamter bist und dort nur beurlaubt.

    Schön ist es zwar nicht, mit den 200 Euro, aber wir sind echt nicht die einzigen. An meinem Seminar sind wir durchaus einige.


    Ja, sind bei uns auch einige, ich zahle sie auch. Habe damit also mit Vollzeit-Ref weniger raus als mit ca. 70% Beschäftigung angestellt.

    Ich habe übrigens neben dem Referendariat einen 400€ Job gemacht (und mache es immer noch). Es war teilweise sehr anstrengend, besonders da ich an dem Tag in der Regel von morgens 7h bis abends 21h unterwegs war/bin (je nach Stundenplan).


    Ich weiß nicht, ob das so einfach geht, bei uns sind z.B. nur 4h wöchentlich als Nebenbeschäftigung zugelassen und auch nur nach vorheriger Genehmigung.

    Frage evtl. noch mal nach, bei Angestellten gehen die Tage Krankenhaus mit Kind (wenn man mit aufgenommen wird) noch mal extra und fallen nicht unter die 10 Tage-Regelung).
    Außerdem gibts ja noch Sonderurlaub aus wichtigen Gründen in den meisten Bundesländern.

    Bei uns bekommen Beamten unter einer bestimmten Grenze nun genau wie gesetzlich versicherte Angestellte 10 Tage zur Pflege je Kind. Diese sind aber nicht zusätzlich zu den 4 Tagen. Aber frage einfach bei der Personalstelle nach, die müssen dir das ja genau sagen könen, was sie wie abrechnen!

    Ist es eigentlich möglich in Deutschland NICHt krankenversichert zu sein?


    Nein, ist es nicht mehr. Die GKV darf sie auch nur gehen lassen, wenn sie eine andere Versicherung nachweisen kann. Die PKV braucht ja die Bestätigung der Versicherungszeiten und das ist hier ja genau das Problem. Die bestätigen nur bis 31.1. und damit müsste sie ab 1.2. in die PKV, aber da war sie evtl. noch nicht berechtigt dazu. Wobei ich der Meinugn bin, dass die Urkunde mit dem daraufstehenden Datum entschiedend ist und das wäre ja sogar schon der 16.1.

    Ab wann wurdest du denn offiziell verbeamtet? Die Urkunde kann immer etwas später kommen. Stichtag ist doch eigentlich immer der Erste.


    Wie kommst du denn auf so etwas. DAs mag vielleicht bei euch bisher so gewesen sein, die PKVs wollten mir solch einen Unsinn auch erzählen, aber hier z.B. wird immer an einem Montag verbeamtet und zwar an dem eine Woche vor Ferienende. Egal wann der im Monat ist!

    So lange keine disziplinarischen Maßnahmen gegen dich eingeleitet werden, sehe ich überhaupt keinen weiteren Handlungsbedarf.


    Oh doch, den sehe ich schon, denn dieses Hinterer-Spionieren, wann man wie zu Hause ist, hat schon was von Stasi-Methoden. Das geht den Schulleiter überhaupt nichts an.
    Solange er nciht versucht hat telefonisch Kontakt aufzunehmen oder schriftlich, weil er was wollte, kann ich auch am Strand liegen (gibts ja genügend Indorr ;) ) wenn mir das gut tut.

    Und andere haben noch frühere Fristen? Mich hat das auch stutzig gemacht.


    Nein, andere haben gar keine Fristen bzw. können sie abgeben innerhalb von 4 Jahren.

    Landwirte haben z.B. 31.3. als Frist bzw. 30.9. und Leute mit Steuerberatern 31.12.

    Aber grundsätzlich kann diese Frist beliebig verlängert werden vom Finanzamt (wenn es innerhalb der vier Jahre bleibt!).

    Dazu fehlen uns hier allerdings einige Informationen warum Putzmunter überhaupt abgabepflichtig sein sollte usw.

    Immerhin habe ich jetzt einen Tipp fürs nachste Mal bekommen : eine Steuererklärung ohne Belege abgeben.


    Es sind doch sowieso kaum noch Belege überhaupt einzureichen, gerade wenn man es mit Elster dann macht.

    Da entsteht ja dann auch kaum etwas an KOsten, wenn man das kopieren muss.

    Die Sachbearbeiterin wird dann die Einreichung der zugehörigen Belege einfordern. Das Schreiben, mit demsie das tut, ist Nachweis, dass ich die Steuererklärung abgegeben habe!


    UNd was hilft dir das dann? Wir haben gerade den Fall, dass das Finanzamt eigentlich durch die Rücksendung der wenigen Belege den Eingang ja bestätigt hat. Weg ist es aber wohl trotzdem alles, obwohl ja sogar mit Elster übertragen!

    Ich habe meine Einkommensteuererklärung fristgerecht abgegeben und habe auch einen Zeugen dafür.

    Damit liegt also der Schwarze Peter bei mir, denn ich darf ja keinen Abgabenachweis verlangen, ohne den ich die Abgabe natürlich auch nicht nachweisen kann. Geil!!!
    Ich muss also eine Kopie einreichen. Ja, ich habe eine. Die muss ich jetzt kopieren. Wer kommt für die Kosten auf?


    Du hast doch einen Zeugen, kannst es also beweisen. UNd von welchen KOsten resdest du. Gib es per Elster ab, gib nur die NOTWENDIGEN Belge mit ab und es ist fast kostenlos (nicht umsonst!).

    Meine Frage: Kann ich nicht darauf bestehen, dass das Finanzamt erstmal selber sucht (ich könnte ihnen ja eine Frist setzen) und mir dann schriftlich bestätigt, dass trotz intensiven Suchens die Steuererklärung bei ihnen im Haus nicht auffindbar ist?


    Ja, kannst du, denn du hast ja einen Zeugen, aber aus Erfahrung sage ich dir, dass das wohl eher nicht wieder auftaucht. Geht und leider schon zum wiederholten Male so.

    Für das nächste Mal empfehle ich eine elektronische Steuererklärung per ELSTER, die kann man sichern und notfalls auch mehrfach abschicken.


    Ja, aber auch die kann verschwinden und dann gibts Mahnungen und wenn dann auch noch die Datei nciht mehr da ist, dann ist man ganz schön gear...!

    Er folgerte damals im Umkehrschluss daraus, dass demnach eine priveate Annahme nicht erlaubt sei.


    Wie kommt man denn auf so einen komischen Rückschluss. Das heißt doch nur, dass man dann nicht von einer stillschweigenden Genehmigung ausgehen darf. In diesem Falle ist die Genehmigung einzuholen. Spätestens wenn die Schule die Bestellung abstempelt ist diese doch vorhanden!

    Was hat den Schulleiter bei euch in die Genehmigung geschrieben?


    Die Schule hat die Bestellungen der einzelnen Lehrkräfte für kostenlose Prüfexemplare, die persönlich an die Lehrkräfte (nicht an die Schule gehen) gestempelt und damit genehmigt. Und wie gesagt, es steht auf dem Bestellzettel klar drauf, dass es für den persönlichen Gebrauch der Lehrkräfte ist, die Schule hat nämlich vorweg ein eigenes Prüfexemplar bekommen eben mit dieser Bestellliste zusammen.
    Sachen im Eigentum der Schule zu belassen hat z.B: bei uns das Problem, dass es ständig weg ist, ich kann mich also nicht darauf verlassen, dass es da ist, sogar Fernseher lösen sich in Luft auf und tauchen genau wie Kuchenbleche erst Wochen später wieder auf, aber niemand hatte sie.
    Wie soll ich mit so einem Buch arbeiten? Wenn es der Schule gehört muss es nämlich in einem bestimmten Schrank bleiben. Oder ich arbeite mit einem Schülerexemplar, aber da ist neulich auch der komplette Klassensatz verschwunden. Einer Kollegin war nicht bewusst, wenn ein Klassensatz im NaWi-Raum im Schrank (nicht in der Bücherei) liegt und es 6 Klassen mit Nawi gibt, aber nur einen Klassensatz, dass sie den nicht einfach mitnehmen und behalten kann!

    Das sind alles Gründe warum ich nur noch mit eigenen Büchern arbeite!


    Aber nach deinem Verständis davon (übrigens ganz klar nicht meines und nicht das des Studienseminares die uns ja sogar angehalten haben die Bücher zu nehmen und damit als Vorgesetzte es ja auch genehmigt haben!) dürften wir dann ja die Rabatte der Schulbuchverlage (bei mir ja momentan auf vieles 50%) auch nicht annehmen.

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