Einzureichende Belege zur Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2011
Zum Hauptvordruck (Mantelbogen):
• Zuwendungsnachweise wie z. B. Spendenbescheinigungen
• Nachweis der Behinderung im Erstjahr bzw. bei Änderung
Zur Anlage N:
• Soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden: die besondere Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte 2010 mit der Lohnbescheinigung 2011 des Arbeitgebers.
Achtung: Der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird nicht benötigt!
Zur Anlage G, S und L:
• Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden
Zur Anlage KAP:
• Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer, nur wenn eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt wird
• Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht
• Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
Zur Anlage VL:
• Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
Zur Anlage Unterhalt:
• Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit