Beiträge von Susannea

    Ich war davon ausgegangen, dass du die Versicherung von Elternteil und Kind in der GKV meintest. Da gibt es wohl keinen eigenen Beitrag für das Kind unter 18 Jahren. Elternteil in der PKV (über Beitragsbemessungsgrenze) und Kind in der GKV freiwillig versichert (mit eigenem Beitrag - berechnet nach welchem Einkommen?), geht das wirklich?


    Ja, natürlich geht das und nein, das meinte ich aber nicht, es reicht ja ein Elternteil in der GKV und doch, da gibt es evtl. auch einen eigenen Beitrag.
    Familienversicherung ist eben genau wie ja in der PKV immer, nicht unbedingt möglich!

    Gibt es eine Gesundheitsprüfung für die Kinder, wenn sie schon geboren sind, wenn ich meine Erstverbeamtung habe? (ich merke, ich bin eher vom Fall ausgegangen "Job mit PKV, erst dann Geburt der Kinder".


    Ja, gibt es.

    Noch mal: was hat das mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun?


    Wenn der in der PKV über dieser ist, dann kann das Kind nicht familienversichert sein!

    B/ Fall B: Papa in der GKV trotz Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, Mama Lehrerin in der PKV. Wenn Kind vorher bei Mama in der PKV, dann kann es bleiben? und wenn Kind vorher bei Papa in der GKV, dann kann es auch bleiben?


    DAnn kann es in der GKV bleiben, aber nur in der Familienversicherung, wenn der Papa besser verdient. Sonst müsste es also einen eigenen Beitrag zahlen. Wenn die Mam z.B. in der GKV wäre und der Papa in der PKV, dann wäre eh der Beitrag zu zahlen.

    aber warum versichert dann das Kind in der GKV? (wenn es sehr viele Kinder betrifft, muss es einen besonders guten Grund geben?)


    Weil man es eben nciht in der PKV versichern will, weil man z.B. aus oben genannten Gründen nichts von ihr hält, weil das Kind dort schwerer wieder raus kommt usw.

    Gibt genügend Gründe. Oder aber, weil z.B. erst während des Jahres die Bemessungsgrenze überschritten wird und das erst nachträglich rauskommt. Dann ist der Beitrag auch für das komplette Jahr zu zahlen! Und auch das ist leider kein Einzelfall! Oder weil das Kind in der PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht genommen wird, der Risikozuschlag zu hoch ist usw. Zusätzlich entfällt bei Kindern in der PKV ja auch das Kinderkrankengeld, also ist es imemr gut zu überlegen, ob man sich das antut!

    Das wären aber doch wohl die absoluten Ausnahmefälle, dass ein Kind (unter 18 Jahren) ohne eigenes Einkommen eigene Beiträge zu zahlen hätte; kann mir nur sowas wie Mieteinnahmen wegen einer Immobilienerbschaft o.ä. vorstellen.


    Nein, das wäre es nicht, da gibts deutlich mehr Fälle. Z.B. ein Elternteil ist in der PKV und verdient über der Beitragsbemessungsgrenze. Und das trifft leider doch sehr viele Kinder, dass dies so ist!

    Das wusste ich wirklich nicht! Erscheint mir auch irgendwie ungerecht, da für die Kinder ja kein Cent in der GKV zu zahlen ist, warum sollte dann der Elternteil, der allein in der PKV ist, sich nur zu 30 % versichern müssen.


    Mal davon abgesehen, dass das ja nicht unbedingt stimmt, weil die Kinder auch in der GKV evtl. selber versichert sein müssen, kommt ja auf diverse FAktoren an, ob die kostenlose Familienversicherung greift, soll das doch meiner Meinung nach eine Entlastung der Eltern sein, weil sie genug andere Kosten haben, das ist doch unabhängig davon, ob man diese nun in der PKV hat.

    Hast du eigentlich bedacht, dass du bei 2 Kindern mehr Beihlife bekommst, oder sind die über den Vater gesetzlich versichert?


    Der Beihilfeanspruch steigt egal, wo die Kidner versichert sind!

    Sich als Beamtin gesetzlich zu versichern heißt, dem Land jede Beteiligung an den eigenen Krankheitskosten zu schenken (bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Brille, bei denen die Beilhilfe dann doch etwas dazuzahlt) und das bis zum Lebensende. Irgendwie ja auch ein Gehaltsverzicht, finde ich. Mich ärgert schon lange, dass man nicht zu Beginn des Beamtenverhältnisses vor die Wahl gestellt wird, sich gesetzlich (natürlich mit Übernahme des Arbeitgeberbeitrages) oder privat zu versichern. Außer den historischen Gründen scheint mir das ein Ergebnis der Lobbyarbeit der PKVen zu sein.


    Ich finde das gar nicht so unverschämt, denn ich habe gerade ja versucht eine PKV zu finden. Soll ich dir sagen, dass die z.T. dogar teurer als die GKV sind und das mit nicht wirklich mehr Leisutng (nur mit viel viel mehr Arbeit für mich), also denke ich schon, dass jeder die Wahl haben sollte, ob er sich den Aufwand mit Beihilfe und PKV antun will oder nicht und ja auch finanziell die Wahl haben sollte!
    Denn wie du richtig sagst, die PKV ist einkommensunabhängig, die interessiert also auch nicht, wenn ich nur 1000 Euro Brutto habe oder gar nichts in Elternzeit, zahlen muss ich den selben Beitrag, die GKV nimmt darauf Rücksicht. Und wesentlicher Vorteil der GKV, die ist beitragsfrei in Elternzeit und sie verschiebt den Berechnungszeitraum fürs Elterngeld und zahlt selbst in Elternzeit Mutterschaftsgeld.
    Außerdem sind in der GKV die Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn keiner in der PKV ist von den Eltern.

    Also für mich ist da mehr Plus bei der GKV als bei der PKV, gerade für Familien oder wachsende Familien!

    Wenn du jetzt gesetzlich versichert bist, dann kannst du doch auch als Beamtin gesetzlich versichert bleiben?


    Aber gerade dann wird ja die KK doppelt so teuer, also beim selben Brutto hätte man nicht mehr raus. Der AG-Anteil muss ja dann auch von einem selber bezahlt werden!

    Du zahlst dann ja statt 9,225 % für KK und Pflegeversicherung gleich mal 17,55 % für beides. Klar fällt dafür dann der Beitrag für Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung weg mit 10,95%, aber der Unterschied, den du mehr hast, ist ja dann marginal.

    UNd bei unwesentlich mehr Brutto kann ja dann letztendlich durch einen höheren Steuersatz sogar weniger rauskommen!

    Montag beginnt mein Referendariat und damit meine Probleme, denn ich weiß nicht, wie ich dann krankenversichert bin, da ich momentan keine Krankenkasse finde, die in der Lage ist jetzt Neu-Verträge abzuschließen.
    Alle Versicherungen sagen mir das Gleiche, nämlich, dass sie die Beihilfe-Tarife (30%, da 70% beihilfeberechtigt) noch nicht berechnen können (evtl. nachher rückwirkend machen, aber das ist auch noch unklar), weil durch die Umstellung auf die Unisex-Tarife, die noch nicht vorhanden sind, sie keine Grundlage haben.
    Leider bieten sie die alten Tarife auch nicht mehr an, ich finde also im Moment gar keine Krankenkasse, die solche Tarife anbietet. Anwärter-Tarife kommen nicht in Frage wegen des Alters!
    Haben die anderen, die jetzt anfangen die selben Probleme? Oder liegt das nur daran, dass der Anwärter-Tarif nicht mehr geht?

    Das zusätzlich der 4.2. als Versicheurngsbeginn für einige Versicherungen wohl ein Problem ist, ist dabei dann ja zweitrangig!

    Wie? Bei euch gibt es keine Unterrichtsbesuche mehr? Auf welcher Basis werden dann Gutachten geschrieben? Zählt dann nur noch die StEx-Note? Oder ist das bei euch gänzlich anders?
    GIbt es bei euch keine Mentoren, die euch begleiten?


    DAzu kann ich dir erst Anfang Februar was sagen, wie es funktionieren soll. Ja, nach dem offiziellen gibt es keine verpflichtenden UNterrichtsbesuche mehr, die Gutachten sehen aus, als ob ma sie auch nach Unterrichtsplanungen schreiben könnte (ob das sinnvoll ist, andere Frage). Es zählen definitiv Teile aus dem Master mit in die Note und die anderne Modul-Prüfungen dann auch.

    Alles andere kann ich bisher auch nur nachlesen, ich zitiere mal:

    Und da lese ich nichts mehr von benoteten Unterrichtsbesuchen raus.

    UNd klar sind die Rückmeldungen andere, aber trotzdem bekommt man doch welche und sollte daraus hoffentlich auch etwas lernen ;)

    Großartig was dazugelernt habe ich zwar nicht, da kein Feedback kam - die Fortschritte kamen dann erst im Ref. Ich würde es jedoch wieder machen, da man nochmal einen ganz anderen Einblick als den aus der Uni erhält.


    MIr ist unklar, wie du kein Feedback haben kannst, man erhält doch immer welches von den Schülern, Kollegen, Eltern und noch viel wichtiger ist die Selbstreflektion, man weiß doch dann eben, was wie nciht geht usw.

    Übrigens mehr Feedback erwarte ich im Ref auch nicht mehr, denn Doppeltstecken ist nicht mehr, Unterrichtsbesuche nur noch auf freiwlliger Basis, keine Pflicht mehr. Wo also soll da viel Feedback kommen?

    Ich weiß, dass ich vom Schulrecht nicht wirklich Ahnung habe (kommt ja an der Uni nicht vor), aber ist man dann eher gefährdet Fehler zu begehen wegen Benotung etc.?


    Das ist natürlich schade, wenn Schulrecht gar nicht in der Uni vorkommt, aber die grundlegenden Sachen, wie etwas in der Schule benotet wird, legt bei uns zumdinest eh die Fachkonferenz fest, also einfach im Kollegium dann fragen!

    Ich arbeite seit 2008 in der Schule als Lehrer, ins Ref gehe ich erst zum 4.2..
    Ich denke, für das Referendariat wird es mir einiges bringen, dass ich eben schon soviel Erfahrung habe, wobei gerade die erste Zeit hochschwanger mit Kleinkind und voller Stelle ohne "richtige" Erfahrung schon hart war. Aber das lässt jetzt Unterrichtsplanungen eben viel schneller gehen, Material ist schon massig vorhanden usw.

    Also ja, ich würde es machen, wenn du die Chance hast!

    In Bayern eindeutig: aus Witterungsgründen ("Hitzefrei", Sturm etc.) ausfallender Unterricht ist kein Freizeitausgleich, also keine Minusstunde.


    Aber doch sicherlich nur, wenn die Schule ausfällt, nicht wenn ein Kollege nicht zu seinem Unterricht erscheint.

    Ehrlich gesagt finde ich es schon sehr kulant vom Schulleiter, dass er dort "nur" Minusstunden anrechnet, das Arbeitsrecht ist dort doch eindeutig, der AN hat zu erscheinen, wie er dort hin kommt, ist sein Problem!

    Du meinst sicherlich die Erfahrungsstufen, ob man die wieder verlieren kann und ja, das kann man. (Warum auch immer, denn die Erfahrung bleibt ja eigentlich).

    Laut TVL nach 3 Jahren Pause, aber laut Berlin z.B. nach 6-wöchiger Unterbrechung (sprich eigentlich bei Vertretungsverträgen kommst du nie weiter, wenn die Ferien nicht bezahlt werden).

    Kürzere Verweildauer kann durch Anrechnugn von vorherigen Beschäftigungszeiten erfolgen.


    Was du eigentlich nicht wieder verlieren kannst, ist die EIngruppierung in die Gruppe.

    Susannea:

    Was mir angeboten wurde in der Elternzeit waren immer Vertretungsstellen. Mittlerweile habe ich eine Vertretungsstelle gefunden, ich hatte es ja schon geschrieben.


    Du antwortest wieder ausweichend. Waren die immer befristet auf ein Jahr? Übrigens, du warst nie in Elternzeit und genau das ist das Problem, du hättest in welche gehen solle/können, wenn du eine Stelle angenommen hättest und hättest hinterher dann evtl. eine Stelle sicher gehabt.

    Also ich habe schon das Gefühl, dass du dich in diese Schlammassel durch Uninformiertheit usw. selber rein manövriert hast! Diese Fragen wären also vorher besser gewesen und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist!

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