Leider finde ich den Artikel an dieser Stelle immer noch nicht lustig - und nein, es ist nicht nötig, ihn ein drittes Mal zu verlinken!
Ich finde auch nicht, dass es da einen direkten Zusammenhang gibt, er ist hier einfach nur unpassend!
Leider finde ich den Artikel an dieser Stelle immer noch nicht lustig - und nein, es ist nicht nötig, ihn ein drittes Mal zu verlinken!
Ich finde auch nicht, dass es da einen direkten Zusammenhang gibt, er ist hier einfach nur unpassend!
Ich bekam nach dem Ref als verheirateter Vater mit 2 Kindern trotz passabler Leistungen kein Stellenangebot. Gab's halt nicht.
Und genau diese Frage mag die TE scheinbar nicht beantworten, denn sie schrieb doch etwas es hätte Stellen gegeben. Evtl. ist sie ja sogar selber Schuld nun keine zu haben, weil sie sie vorher abgelehnt hat (obwohl sie sie hätte annehmen können, wenn sie gewollt hätte). Klar wäre es evtl. nicht die nette Art gewesen sich so eine Stelle zu sichern, aber mal ganz ehrlich, nett bringt einen eben nicht immer weiter´.
Beamte werden in der Regel besser als vorherwegkommen, je nach Lebenssituation.
Denn die 9% für KK dürfen ihnen nicht abgezogen werden, weil sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind, die 2 für ALGI-Versicherung auch nicht, weil sie nicht dort einzahlen und die 10% für die Rentenkasse auch nciht, weil sie auch da nciht versicherungspflichtig sind.
Aber bei der KK gibts eine Vereinbarung, dass zumindest in der GKV eine beitragsfreie Weiterversicherung möglich ist (und somit eben der Teil, den man sonst an die Versicherung zahlt zusätzlich ist), wenn der Ehepartner in der GKV ist. In der PKV wird von vielen Bundesländern ein Teil des Beitrags übernommen.
Somit stehen sie besser da als bisher, da nur Steuern abgezogen werden.
Waren denn die Stellen, die dir während der Schwangerschaft oder deiner Zeit zu Hause angeboten wurden, waren dass denn befristete Stellen?
Ob man so lange Mitglied sein muss, hängt ein bisschen davon ab, was du möchtest.
Rechtsberatung z.B. habe ich sofort bekommen.
Bisher hat mich der Beitrag nie abgeschreckt, weil ich als Student (auch wenn eben Stelle als Lehrer) nur 2,50 Euro bezahlt habe, das wird jetzt evtl. anders. Aber das lasse ich auf mich zukommen, denn bisher hat sie mir schon oft weiter geholfen und das auch sofort.
Die Reste werden einfach abgerubbelt.
Ganz ehrlich, was anderes mache ich mit den Tesafilmresten aber auch nicht. Einfach abrubbeln mit dem richtigen Fensterputztuch. Habe mit dem Tupper-Tuch sogar die Aufkleber, die meine Kinder an die Scheibe geklebt haben rückstandslos abbekommen.
Wir haben die Disukussion in der Schule bei uns gerade durch und es ist für die SAPH ausgegangen, denn es gibt vieles, was du hier negativ darstellst, was eigentlich ein Vorteil beinhaltet.
1. Du hast aber nur halb soviele Erstklässler in der Klasse, die 2. Klässler arbeiten schon selbstständig. DU musst also nur halb sovielen Schülern hinterher rennen.
2. Das hängt sehr vom Kollegen und der Art der Differenzierung ab, oft gibts es ja "nur" 4-5 verschiedene Varianten, so dass noch genügend miteinander arbeiten können. UNd auch das gegenseitige Helfen, fällt für mich unter kooperatives Lernen.
3. Ich kenne keine SAPH, wo die 2.Klässler die 1. Klässler unterrichten. Es wird nur mal geholfen und der 2. Klässler lernt in der Zeit nicht "nur" Erstklässler-Stoff, sondern er vertieft den noch einmal. Aber wie gesagt, sind das ja nur einzelne Hilfsaktionen.
4. Gibt bei uns nie Probleme, sie haben ein ganzes Jahr mindestens miteinander und in der Zeit finde ja auch kein Kommen und Gehen statt. Die Klassen haben eine sehr viel stärkere Klassengemeinschaft als andere Klassen.
5. Der Aufwand ist nicht höher als wenn du sonst jeden dort abholen willst, wo er ist.
6. Sehe ich etwas anders, klar können sie auch falsches Lernen, aber sie lernen viel richtiges voneinander, weil sie Vorbilder haben.
7. Kann es immer.
8. DAs wird es auch bei jedem Profil usw. geben.
9. Siehe 5. Stimmt so also nicht.
10. Ist in Berlin nicht ohne weiteres möglich in der Grundschule, ist also doch notwendig. Zumal eben in den Fächern unterschiedliche Niveaus berücksichtigt werden können. Wenn jemand in Mathe weiter ist, ist er es ja nicht automatisch beim Schreiben usw.
Man probiere mal als Ref eine Sekretärin freundlich zu bitten, ob sie einem nicht für eine wichtige Stunde etwas kopieren könnte
Der Ton macht die Musik, dass macht unserr Sekretärin auf die Bitte hin genauso ab und an, wie das auch Kollegen mal machen. Wenn ich aber Anweisungen geben würde, würde sie mir natürlich einen Vogel zeigen.
Und sich von jemanden "untergeordneten" Kaffe kochen zu lassen finde ich generell sehr daneben.
Ich sehe die Sekretärin nciht als untergeordnet an, sondern als ein Person mit anderem Aufgabengebiet. Und sie kocht für Unterrichtsbesuche bei uns natürlich auch den Kaffee mit (ungefragt), aber mindestens ein Danke und das man den selber in den entsprechenden Raum trägt, wird schon erwartet.
Es stimmt doch, dass man als Referendar nur ALG II bekommt nach dem Referendariat,
beim Amt keinen Anspruch auf Mietzuschuss hat usw.
Woher hast du denn die Weißheiten, als Referendar kann dir sowohl ALGII als auch Wohngeld zustehen (also natürlich nicht beides gleichzeitig), je nach Lebensumständen und Einkommen (bundeslandabhängig).
IMHO ca 1.200 brutto.
kl. gr. frosch
Deine Antwort verstehe ich nicht, wie kommst du von 1000 Euro Brutto auf 1200 Euro Brutto?
Meinst du im Falle der TE? Dann stimmt es. Silicium hingegen hätte eben nur 1000 Euro Brutto.
@Silicium: ich hatte bisher immer angenommen dass die Vergütung im Referendariat bei derzeit etwa 1100 - 1200 € läge. Wurde sie auf 500 - 800 € zusammengestrichen? Oder wie kommst du darauf, dass man wie ein Auszubildender bezahlt wird?
Redet ihr von Brutto oder netto?
HIer sind es ca. 1000 Euro Brutto, wenn man keine Kinder hat und unverheiratet ist. DAs ist deutlich weniger als ich jetzt mit meinem PKB Vertrag bekomme bzw. bekommen würde, wenn ich Vollzeit arbeiten würde. Hinterhger bekomme ich dann aber auch nicht mehr, sondern das, was ich jetzt auch bekomme.
Die Frage ist ja, was dir bzw. euch als Bedarfssatz angerechnet wird. Ob also deinem Mann noch etwas von deinem Einkommen eingestanden wird, weil du ihm unterhaltspflichtig bist, dann liegst du evtl. gar nicht mehr drüber.
Da kann ich dir aber nicht genau sagen, wie das berechnet wird.
Das sollte möglich sein, als Referendarin steht dir evtl. sogar ALGII zu, dazu muss das Einkommen ja noch geringer sein. Hier wird imemr dazu geraten, dies durchrechnen zu lassen.
DA ja hier doch einige Vertretungsverträge haben bzw. über die Ferien nciht bezahlt werden, gibts hier gute Nachrichten:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechts…Unterbrechungen
Das Bundesarbeitsgericht hat also heute entschieden, dass für die Jahressonderzahlung laut TVL alle Beschäftigungsverhältnisse beim selben AG in einem Jahr zu zählen sind, nicht nur das aktuelle.
In Berlin gibts für die Mentoren auch keine Entlastungsstunden mehr. Da die Anwärter auch bei maximal 8 UNterrichtsstunden mit 7 Stunden der Schuel angerechnet werden, auch kaum noch Doppelsteckung und keine Pflicht mehr Mentoren zu stellen.
Bestehende Schwangerschaften dürfen ja nicht verschwiegen werden.
Wo hast du denn das her. Natürlich dürfen sie verschwiegen werden und du musst sie auch nie deinem AG sagen, aber erst, wenn du sie mitteilst gilt das MuSchG. Einzig und alleine die Geburt musst du anzeigen und der Mutterschutz nach der Geburt ist verpflichtend. Bis zur Geburt kannst du arbeiten und musst den AG deshalb auch nicht informieren!
Wäre ja auch noch schöner.
Ganz im Gegenteil, selbst wenn du da mit einer riesigen Kugel sitzt, darf der AG dich nicht fragen nach einer Schwangerschaft. Tut er es trotzdem, darfst du ihn sogar ganz offensichtlich anlügen!
Ich finde die Idee super. Weiß aber im MOment noch nicht so ganz, wie wir dir dabei helfen sollen. Sollen wir Begriffe nennen und Wörter, die nicht genannt werden sollen oder nennst du die Begriffe und wir die Wörter dazu?
Wenn mein Mann also gesetzlich versichert ist, dann kann ich in die GKV, auch wenn es eine andere ist, als die, die ich vorher hatte?
Ja, du bist dann über ihn versichert.
Und kann ich dann, wenn ich wieder im Beamtenverhältnis bin, wieder in die PKV? Soweit ich informiert bin, gilt diese Anwärterschaft immer noch, oder - also dass ich ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die PKV kann (und ggf. einen kleinen Beitrag monatlich zahle)?
Ja, kannst du.
Oder ist man nur arbeitslos, wenn man ALG I erhält?
ZUmindest für die Agentur für Arbeit ja.
Angenommen, ich finde bis zum 1.2. tatsächlich überhaupt
nichts, bin ich dann nicht auch gleichzeitig arbeitslos?
Nein, nicht für die Agentur für Arbeit.
Denn letztlich habe ich keine Arbeit und muss Hartz IV beziehen.
Hartz IV kann man übrigens auch nicht beziehen, sondern nur ALGII. ![]()
Demnach müsste ich also bei arbeitslosigkeit nicht in der PKV bleiben, sondern komme wieder in die GKV, auch ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung!?
Wenn du arbeitslos wirst, nicht. Du hast aber gesagt, arbeitslos wirst du nicht, weil du bisher keine Beiträge eingezahlt hast. Du kannst maximal arbeitssuchend werden und das reicht nicht um automatisch zurück zu kommen. Vorsichtig, dass sind kleine aber sehr bedeutende UNterschiede bei den Begriffen!
ALGII hat überhaupt nichts mit Arbeitslosigkeit zu tun.
Werbung