PS: Ich kaufe im Übrigen prinzipiell keine Bücher privat, die ich dienstlich einsetze. Entweder die Schule hat ein Exemplar für mich, ich besorge für die Schule ein Prüfexemplar, das sie mir dann zur Verfügung stellt, oder ich habe das entsprechende Buch eben nicht. Dann kann ich es auch nicht einsetzen.
Na das ist ja eine tolle Einstellung, wie soll der Unsinn denn in der Praxis funktionieren?!?
Ich habe eine Klasse in der mir vom Fachlehrer (der auch zwei Stunden dort hat) das Buch vorgegeben wird bzw. die natürlich im 2. Halbjahr dann schon ein Buch haben und ich habe es nicht. Also mache ich keinen UNterricht oder wie? Denn mal ganz ehrlich, ohne Bücher gehts dann ja doch nicht ganz, wenn auch die Kopiervorgaben begrenzt sind!
Es ist aber eine. Das wäre ja noch schöner, wenn man das selbst entscheidet. Wenn du die Bücher für deine Schule entgegengenommen hast, die sie dir wiederum für deine Arbeit zur Verfügung stellt, ist das etwas anderes.
Nein, ist es nicht, denn wie gesagt, sie werden ja nur für die Arbeit in der Schule.
Und nein, sie gehören nciht der Schule. Weiterverkaufen kann man sie natürlich erst, nachdem sie entsprechenden Wert verloren haben (zumidnest auf dem Papier) und nein, sie müssen nicht der Schule gehören um keine Vorteilsnahme zu sein. Wir haben es gerade im Seminar durchgesprochen, Schulbücher fallen da zumidnest in Berlin nicht drunter. Außerdem könnte man sie das ansonsten vom Vorgesetzten erlauben lassen diese Geschenke anzunehmen, dann ist es auch keine Vorteilsnahme!
Zumal ich persönlich ja gar keinen Vorteil davon habe, da ich sie ja nicht für den privaten Gebrauch habe (in der Regel)!
Ansonsten müssten ja die über 500 Grundschulkollegen sich alle strafbar gemacht haben und jeder würde das hier auf jeder Fortbildung tun! 