Beiträge von Susannea

    Wegen der Entgegennahme kostenfreier Prüfexemplare, die an die Privatperson gesendet wurden?


    Zumal bei uns wie gesagt gerade eine Bestellliste von Cornelsen liegt, die aus Kostengründen die Exemplare für jeden Lehrer (die an die persönlich verteilt werden) dann sogar an die Schule schicken und wie gesagt, das ganze mit Genehmigung der Schule.
    Dann müssten sich ja auch die Schulleiter und die Verlage strafbar machen ;)

    Wenn irgendjemand möchte, dass ich ein bestimmtes Buch einsetze, wird er sich wohl kümmern müssen, wo ich das her bekomme.


    Aber dann bitte ohne >Vorteilsnahme :stumm:

    Bei uns kaufen die Eltern ja einen Großteil der Schulbücher selber, nun wird während des Schuljahres der Lehrer gewechselt, der 2. vertritt deine Einstellung, dann müssten sich ja die Eltern darum kümmern, dass ich es bekommen. Ist das dann nicht auch Vorteilsnahme :stumm:

    PS: Ich kaufe im Übrigen prinzipiell keine Bücher privat, die ich dienstlich einsetze. Entweder die Schule hat ein Exemplar für mich, ich besorge für die Schule ein Prüfexemplar, das sie mir dann zur Verfügung stellt, oder ich habe das entsprechende Buch eben nicht. Dann kann ich es auch nicht einsetzen.


    Na das ist ja eine tolle Einstellung, wie soll der Unsinn denn in der Praxis funktionieren?!?

    Ich habe eine Klasse in der mir vom Fachlehrer (der auch zwei Stunden dort hat) das Buch vorgegeben wird bzw. die natürlich im 2. Halbjahr dann schon ein Buch haben und ich habe es nicht. Also mache ich keinen UNterricht oder wie? Denn mal ganz ehrlich, ohne Bücher gehts dann ja doch nicht ganz, wenn auch die Kopiervorgaben begrenzt sind!


    Es ist aber eine. Das wäre ja noch schöner, wenn man das selbst entscheidet. Wenn du die Bücher für deine Schule entgegengenommen hast, die sie dir wiederum für deine Arbeit zur Verfügung stellt, ist das etwas anderes.


    Nein, ist es nicht, denn wie gesagt, sie werden ja nur für die Arbeit in der Schule.
    Und nein, sie gehören nciht der Schule. Weiterverkaufen kann man sie natürlich erst, nachdem sie entsprechenden Wert verloren haben (zumidnest auf dem Papier) und nein, sie müssen nicht der Schule gehören um keine Vorteilsnahme zu sein. Wir haben es gerade im Seminar durchgesprochen, Schulbücher fallen da zumidnest in Berlin nicht drunter. Außerdem könnte man sie das ansonsten vom Vorgesetzten erlauben lassen diese Geschenke anzunehmen, dann ist es auch keine Vorteilsnahme!
    Zumal ich persönlich ja gar keinen Vorteil davon habe, da ich sie ja nicht für den privaten Gebrauch habe (in der Regel)!

    Ansonsten müssten ja die über 500 Grundschulkollegen sich alle strafbar gemacht haben und jeder würde das hier auf jeder Fortbildung tun! :sterne:

    Wenn das Buch an die Schule ging und gestempelt wurde, ist die Lage klar: Falls du so ein Buch privat verkaufst, handelt es sich um Unterschlagung.


    Du bringst hier Sachen durcheinander. Die Schule hat die kostenlose Prüfbuchbestellung für alle dort eingetragenen Kollegen unterschrieben und gestempelt. Die Bücher sind, wie dort auch deutlich drauf steht für jeden einzelnen Lehrer bestimmt und sein eigenes Exemplar, die Schuel hat vorher schon ein kostenloses Prüfexemplar bekommen (was dann übrigens an die Fachkonferenzleiter weitergeht und die haben die entsorgt bzw. mir geschenkt ;) ).
    Sprich ich habe letzte Woche einen ganzen Stapel Bücher geschenkt bekommen und auch auf dem Grundschulkongress gabs diese Bücherstapel geschenkt. Da das alles Materialien sind, die ich für meine Arbeit brauche, sehe ich da auch keien Vorteilsnahme. Brauche ich sie nicht mehr, kann man sie sicherlich auch verkaufen.

    Wobei sich die Ausgangsfrage eh' relativiert, weil Verlage durch das Preisbindungsgesetz keine kostenlosen Exemplare mehr abgeben dürfen.


    Also alle gängigen Verlage schicken kostenlose Prüfexemplare an Schulen und einige Lehrkräfte. Ich habe gerade welche erhalten und weiß, dass man kostenlose Prüfexemplare gerade bei Cornelsen anfordern kann. Und die Schuel hat es gestempelt, also sogar die Annahme genehmigt!

    Ob das nun bedeutet, dass ich statt Mutterschaftsgeld direkt Elterngeld beziehen kann/werde, ist mir allerdings immer noch nicht ganz klar.


    Na klar kannst du das gleich ab Geburt beziehen.

    hallo,

    ich weiß nicht genau wie das mit der vorzeitigen beendigung der beurlaubung aus familären gründen ist, aber ich konnte (und das war damals 2012 ganz neu) meine elternzeit vorzeitig beenden, um in den mutterschutz zu gehen (das waren für mich dann 14 wochen volle besoldung (anstatt elterngeld).
    das habe ich natürlich gemacht.
    ich hatte von dem urteil damals in der vbe zeitung gelesen, da man nicht schlechter gestellt werden darf.
    ich würde da genau nachfragen (wenn du in einer gewerkschaft bist direkt dort).
    für mich hatte das damals alles vorteile.. denn eltermgeld unterliegt schließlich der steuerprogression.

    Elternzeit darf vorzeitig beendet werden, um in Mutterschutz zu gehen

    lg


    Das ist ja noch etwas anderes, bei Elternzeit geht das als Angestellter und in einigen Bundesländern als Beamter. Aber das hängt genauso wie die Zahlung vom Mutterschaftsgeld vom BUndesland und der entsprechenden Regelung ab.

    Das Schulamt meint, ich könne erst zum Ende der Beurlaubung einen Antrag auf Elternzeit stellen.
    Aber genaueres müsste ich beim LBV erfragen - da kam ich bislang jedoch nicht durch.
    Die Aussage kann aber doch nicht richtig sein.
    Für meine Pensionsansprüche macht es doch sicherlich einen Unterschied, ob ich eine Auszeit habe, die Muttschutz bzw. Elternzeit heißt oder eben Beurlaubung aus familiären Gründen.
    Weiß jemand von euch da mehr?


    Doch die Aussage ist richtig, denn du bist ja bereits beurlaubt, warum also noch mal? Du nimmst ja für ein weiteres Kidn auch erst nach dem Ablauf der ersten Elternzeit neue Elternzeit!
    Ob die Beurlaubung evtl. vorher abgebrochen werden kann und ob das von der Pension her Unterschiede macht kann dir wohl wirklich nur das LBV erklären.

    Was wäre mit dem Elterngeld, wenn ich offiziell in einer Beurlaubung verbliebe und nicht in einer Elternzeit? Könnte ich das trotzdem von Geburt an beantragen?
    Wie ist das mit dem Äquivalent zum Muttschaftsgeld gesetzlich Versicherter? Stehen mir dann überhaupt die 13 Euro pro Tag während des Mutterschutzes zu?


    Ja, natürlich kannst du auch ohne Elternzeit Elterngeld beziehen, wenn du weniger als 75% arbeitest. Ob ab der Geburt hängt davon ab was dien Bundesland eben zu den 13 Euro sagt ob es die gibt oder nicht. Gibt es die nicht kannst du ab Geburt Elterngeld beziehen!

    elefantenflip: Das weiß ich leider auch nicht so genau, denn den Zettel dazu haben zwar die Schüler bekommen, ich aber nicht. Mir ist wie 5 Schulstunden.

    Warum feiert ihr nach den Faschingsferien Fasching?


    Welche Faschingsferien? Wir hatten eine Woche Winterferien, am Montag (Rosenmontag) ist wieder Schule, also feiern wir am Faschingsdienstag (also genau Fasching, nicht nach Fasching ;)) Fasching in der Schule.

    Wir feiern z.B. Rosenmontag, an dem genauso Schule ist wie Faschingsdienstag und Aschermittwoch.


    Wie gesagt, an den Tagen ist bei uns auch Schule, aber hier wird traditionell Faschingsdienstag gefeiert. Nunr die Kitas haben sich diesmal ausgeklinkt und sehr zu meinem Ärger bereits diese Woche (also in den Ferien gefeiert), hatte zur Folge, dass wir z.B. zuhause Sonntag noch mal Fasching feiern, denn meine Kinder waren verreist damit ich in Ruhe Verbeamtung und Einführungsseminar zum Vorbereitungsdienst hinter mich bringen konnte. Denn ich hatte keine Ferien, lediglich zwei Tage für eigenständige Arbeiten zu Hause.

    Bei uns ist am 2. Schultag nach den Ferien (also Dienstag) Faschingsfeier in der Schule. Ich soll mit einer Kollegin mit einer uns unbekannten 4. Klasse Fasching feiern.
    Angeblich sollen die sich um alles selber kümmern an Spielen, Programm usw. aber darauf kann ich mich ja nicht verlassen.

    An Spielen habe ich bisher in Petto:

    • Kegeln
    • Luftballontanzen
    • Stopptanz
    • Zeitungstanzen
    • Wettwickeln von Autos
    • Evtl. Dosenwerfen
    • Reise nach Jerusalem
    • Kartoffellaufen (Kartoffeln statt Eier)
    • Wettrennen mit Lauftöpfen
    • Staffelspiel in der Turnhalle z.B. eine Schlange bilden indem bei jeder Station ein Kind mehr dazu kommt und dann eben denn Wettlauf mit den mehr Kindern weiter
    • evtl. Wettrutschen mit der Weichbodenmatte (fraglich ob es geht, weil Brandverletzungen und evtl. falsche Kleidung ein Hinderungsgrund sind)
    • Wettrennen mit Rollbrettern


    ja und dann fehlt mir etwas die Idee
    hat noch jemand Ideen?

    Aber hier wird mir doch auch niemand widersprechen, wenn ich behaupte, dass ein studierter Mathelehrer aller Wahrscheinlichkeit nach einen besseren Matheunterricht macht, als derjenige der Mathe fachfremd unterrichtet... (Ja, es gibt bestimmt Ausnahmen)


    Mal davon abgesehen, dass du dir da ja schon selber widersprichst bin und bleibe ich der Meinung, dass ein Studium des Faches Mathematik noch lange keinen besseren Mathelehrer ausmacht!

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