Beiträge von Susannea

    Nein, ich glaube nicht, dass ich es mir hier einfach mache. Ich bin nicht dazu ausgebildet worden, sinnesgeschädigte Kinder sonderpädagogisch zu fördern.


    Doch, du machst es dir verdammt einfach. Der Grundschullehrer ist in der Regel auch nicht in allen Fächern ausgebidlet worden und muss sie trotzdem alle unterrichten. Er muss es sich einfach in Eigenregie dann beibringen udn kann sich auch nciht hinstellen und sagen, adfür bin ich nicht ausgebildet.
    Denn als Grundschullehrer habe ich dann doch mehr Qualifikation von diesen Sachen, als wenn ich den Hausmeister unterrichten lasse. Von dem würde ich ja auch nicht verlangen, dass er meinen Werkunterricht macht, weil ich dafür nicht ausgebildet bin und er doch mit Werkzeugen umgehen kann.
    Genauso wenig kannst du vom Grundschullehrer, der eben noch weniger sonderpädagogische Ausbildung hat als du (wobei ich das langsam bezweifle) verlangen, dass er die sonderpädagogischen Bereiche, die du nicht speziell gelernt hast, für dich übernimmt.

    Bei uns wurde die bisher immer (als Angestellte) erst mitte Februar übertragen bzw. selten Anfang Februar, kam also Ende Februar mit der Februar-Abrechnugn. ICh dneke als Beamter kommt die dann auch so zu dem Zeitpunkt frühestens. Übriens auch der AG meines Mannes hat schon manchmal bis März gebraucht!

    Der Mindestbeitrag der freiwilligen Pflichtversicherung trifft auf alle (und meine Antwort bezog sich auf das Kind, das sich alleine, ohne Einkommen, versichern würde).
    vor dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester sind Studierende pflichtversichert und nicht freiwillig. Das ist der Unterschied am Beitrag.

    Chili


    Auch das stimmt eben wie nun schon mehrmals erläutert nicht. Ja, aufs Kind trifft es zu, auf Studenten, die freiwillig versichert sind, weil sie zu alt sind, aber nicht unbedingt. Zumindest bei der SBK gibt es für 6 Monate einen Übergangstarif, der eben nur ungefähr 120 Euro beträgt! DAs haben aber scheinbar nicht alle Versicherungen!

    Mindestbeitrag liegt bei 133,85 Euro, das ist ein einheitlicher Satz, der sich am fiktiven Mindesteinkommen bemisst.
    dazu kommt aber Pflege- usw... Freunde von mir bezahlen gerade ca. 160 Euro.


    Der trifft aber wie gesagt weder Studenten in der studentischen Versicheurng, noch in der Übergangsversicherung, zumindest mit der Übergangszeit bei meiner Versicherung, Studentenbeitrag ist einheitlich, wie oben genanntbei allen Versicherungen!
    Somit satimmte diene Antwort nicht, dass Studenten den Mindestbeitrag bezahlen müssen, die zahlen deutlich weniger!

    Wenn man in der GKV freiwillig versichert ist, bezahlt man den Beitrag zur freiwilligen Pflichtversicherung. Ohne Einkommen (Beispiel: Studis, die aus der Familienversicherung fallen, aber eben auch andere.... Arbeitslose ohne Leistungen, usw..) zahlt man zur Zeit ca. 160 Euro.
    Festbeitrag.


    Das stimmt so glücklicher Weise auch nicht. Studenten werden bei den Krankenkassenebiträgen subventioniert, somit sind sie z.B. in der GKV meist auch wesentlich billiger als in der PKV, denn der Beitrag beträgt aktuell (ist bei allen Krankenkassen gleich) ungefähr 77 Euro! Übrigens fallen solche Leute evtl. bei den Eltern aus der Familienversicherung raus, aber nicht bei einem Ehepartner und das selbst nicht, wenn der "nur" studentisch versichert ist.
    Nach der studentischen Versicherung gibts noch einen Übergangstarif von ca. 120 Euro, ob der allerdings auch bei allen Kassen gleich ist, weiß ich nicht.

    Eine PKV kann kein Kind ablehnen, das während einer PKV-Mitgliedschaft geboren oder adoptiert wird. Es gibt eine Frist (2 Monate? aber nagel mich nicht darauf fest) und danach erlischt dein Anspruch. Bis dahin darf sie aber nicht ablehnen, selbst wenn sie sofort merkt, dass es finanziell nie gehen wird.


    Aber wenn die Kinder eben schon da sind, dann gilt für die sogenannte Öffnungsklausel eben nicht.

    h habe jetzt auch mal eine Geldfrage zum Thema angestellt - verbeamtet.
    Wenn ich zum B. aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werde. Wird dann die Zeit, die ich als Beamtim auf Wiederruf (im Ref.) und danach als Bematin auf Probe gearbeitet habe, in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt in Bezug auf die Rente?


    Ja, der Staat oder das Land muss dann für dich Rentenbeiträge nachzahlen. Ist ja in Berlin schon seit Jahren so, da ja das Ref als Beamter gemacht wird, danach aber nicht mehr verbeamtet wird.

    Ich war davon ausgegangen, dass du die Versicherung von Elternteil und Kind in der GKV meintest. Da gibt es wohl keinen eigenen Beitrag für das Kind unter 18 Jahren. Elternteil in der PKV (über Beitragsbemessungsgrenze) und Kind in der GKV freiwillig versichert (mit eigenem Beitrag - berechnet nach welchem Einkommen?), geht das wirklich?


    Ja, natürlich geht das und nein, das meinte ich aber nicht, es reicht ja ein Elternteil in der GKV und doch, da gibt es evtl. auch einen eigenen Beitrag.
    Familienversicherung ist eben genau wie ja in der PKV immer, nicht unbedingt möglich!

    Gibt es eine Gesundheitsprüfung für die Kinder, wenn sie schon geboren sind, wenn ich meine Erstverbeamtung habe? (ich merke, ich bin eher vom Fall ausgegangen "Job mit PKV, erst dann Geburt der Kinder".


    Ja, gibt es.

    Noch mal: was hat das mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun?


    Wenn der in der PKV über dieser ist, dann kann das Kind nicht familienversichert sein!

    B/ Fall B: Papa in der GKV trotz Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, Mama Lehrerin in der PKV. Wenn Kind vorher bei Mama in der PKV, dann kann es bleiben? und wenn Kind vorher bei Papa in der GKV, dann kann es auch bleiben?


    DAnn kann es in der GKV bleiben, aber nur in der Familienversicherung, wenn der Papa besser verdient. Sonst müsste es also einen eigenen Beitrag zahlen. Wenn die Mam z.B. in der GKV wäre und der Papa in der PKV, dann wäre eh der Beitrag zu zahlen.

    aber warum versichert dann das Kind in der GKV? (wenn es sehr viele Kinder betrifft, muss es einen besonders guten Grund geben?)


    Weil man es eben nciht in der PKV versichern will, weil man z.B. aus oben genannten Gründen nichts von ihr hält, weil das Kind dort schwerer wieder raus kommt usw.

    Gibt genügend Gründe. Oder aber, weil z.B. erst während des Jahres die Bemessungsgrenze überschritten wird und das erst nachträglich rauskommt. Dann ist der Beitrag auch für das komplette Jahr zu zahlen! Und auch das ist leider kein Einzelfall! Oder weil das Kind in der PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht genommen wird, der Risikozuschlag zu hoch ist usw. Zusätzlich entfällt bei Kindern in der PKV ja auch das Kinderkrankengeld, also ist es imemr gut zu überlegen, ob man sich das antut!

    Das wären aber doch wohl die absoluten Ausnahmefälle, dass ein Kind (unter 18 Jahren) ohne eigenes Einkommen eigene Beiträge zu zahlen hätte; kann mir nur sowas wie Mieteinnahmen wegen einer Immobilienerbschaft o.ä. vorstellen.


    Nein, das wäre es nicht, da gibts deutlich mehr Fälle. Z.B. ein Elternteil ist in der PKV und verdient über der Beitragsbemessungsgrenze. Und das trifft leider doch sehr viele Kinder, dass dies so ist!

    Das wusste ich wirklich nicht! Erscheint mir auch irgendwie ungerecht, da für die Kinder ja kein Cent in der GKV zu zahlen ist, warum sollte dann der Elternteil, der allein in der PKV ist, sich nur zu 30 % versichern müssen.


    Mal davon abgesehen, dass das ja nicht unbedingt stimmt, weil die Kinder auch in der GKV evtl. selber versichert sein müssen, kommt ja auf diverse FAktoren an, ob die kostenlose Familienversicherung greift, soll das doch meiner Meinung nach eine Entlastung der Eltern sein, weil sie genug andere Kosten haben, das ist doch unabhängig davon, ob man diese nun in der PKV hat.

    Hast du eigentlich bedacht, dass du bei 2 Kindern mehr Beihlife bekommst, oder sind die über den Vater gesetzlich versichert?


    Der Beihilfeanspruch steigt egal, wo die Kidner versichert sind!

    Sich als Beamtin gesetzlich zu versichern heißt, dem Land jede Beteiligung an den eigenen Krankheitskosten zu schenken (bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Brille, bei denen die Beilhilfe dann doch etwas dazuzahlt) und das bis zum Lebensende. Irgendwie ja auch ein Gehaltsverzicht, finde ich. Mich ärgert schon lange, dass man nicht zu Beginn des Beamtenverhältnisses vor die Wahl gestellt wird, sich gesetzlich (natürlich mit Übernahme des Arbeitgeberbeitrages) oder privat zu versichern. Außer den historischen Gründen scheint mir das ein Ergebnis der Lobbyarbeit der PKVen zu sein.


    Ich finde das gar nicht so unverschämt, denn ich habe gerade ja versucht eine PKV zu finden. Soll ich dir sagen, dass die z.T. dogar teurer als die GKV sind und das mit nicht wirklich mehr Leisutng (nur mit viel viel mehr Arbeit für mich), also denke ich schon, dass jeder die Wahl haben sollte, ob er sich den Aufwand mit Beihilfe und PKV antun will oder nicht und ja auch finanziell die Wahl haben sollte!
    Denn wie du richtig sagst, die PKV ist einkommensunabhängig, die interessiert also auch nicht, wenn ich nur 1000 Euro Brutto habe oder gar nichts in Elternzeit, zahlen muss ich den selben Beitrag, die GKV nimmt darauf Rücksicht. Und wesentlicher Vorteil der GKV, die ist beitragsfrei in Elternzeit und sie verschiebt den Berechnungszeitraum fürs Elterngeld und zahlt selbst in Elternzeit Mutterschaftsgeld.
    Außerdem sind in der GKV die Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn keiner in der PKV ist von den Eltern.

    Also für mich ist da mehr Plus bei der GKV als bei der PKV, gerade für Familien oder wachsende Familien!

    Wenn du jetzt gesetzlich versichert bist, dann kannst du doch auch als Beamtin gesetzlich versichert bleiben?


    Aber gerade dann wird ja die KK doppelt so teuer, also beim selben Brutto hätte man nicht mehr raus. Der AG-Anteil muss ja dann auch von einem selber bezahlt werden!

    Du zahlst dann ja statt 9,225 % für KK und Pflegeversicherung gleich mal 17,55 % für beides. Klar fällt dafür dann der Beitrag für Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung weg mit 10,95%, aber der Unterschied, den du mehr hast, ist ja dann marginal.

    UNd bei unwesentlich mehr Brutto kann ja dann letztendlich durch einen höheren Steuersatz sogar weniger rauskommen!

    Montag beginnt mein Referendariat und damit meine Probleme, denn ich weiß nicht, wie ich dann krankenversichert bin, da ich momentan keine Krankenkasse finde, die in der Lage ist jetzt Neu-Verträge abzuschließen.
    Alle Versicherungen sagen mir das Gleiche, nämlich, dass sie die Beihilfe-Tarife (30%, da 70% beihilfeberechtigt) noch nicht berechnen können (evtl. nachher rückwirkend machen, aber das ist auch noch unklar), weil durch die Umstellung auf die Unisex-Tarife, die noch nicht vorhanden sind, sie keine Grundlage haben.
    Leider bieten sie die alten Tarife auch nicht mehr an, ich finde also im Moment gar keine Krankenkasse, die solche Tarife anbietet. Anwärter-Tarife kommen nicht in Frage wegen des Alters!
    Haben die anderen, die jetzt anfangen die selben Probleme? Oder liegt das nur daran, dass der Anwärter-Tarif nicht mehr geht?

    Das zusätzlich der 4.2. als Versicheurngsbeginn für einige Versicherungen wohl ein Problem ist, ist dabei dann ja zweitrangig!

    Wie? Bei euch gibt es keine Unterrichtsbesuche mehr? Auf welcher Basis werden dann Gutachten geschrieben? Zählt dann nur noch die StEx-Note? Oder ist das bei euch gänzlich anders?
    GIbt es bei euch keine Mentoren, die euch begleiten?


    DAzu kann ich dir erst Anfang Februar was sagen, wie es funktionieren soll. Ja, nach dem offiziellen gibt es keine verpflichtenden UNterrichtsbesuche mehr, die Gutachten sehen aus, als ob ma sie auch nach Unterrichtsplanungen schreiben könnte (ob das sinnvoll ist, andere Frage). Es zählen definitiv Teile aus dem Master mit in die Note und die anderne Modul-Prüfungen dann auch.

    Alles andere kann ich bisher auch nur nachlesen, ich zitiere mal:

    Und da lese ich nichts mehr von benoteten Unterrichtsbesuchen raus.

    UNd klar sind die Rückmeldungen andere, aber trotzdem bekommt man doch welche und sollte daraus hoffentlich auch etwas lernen ;)

    Großartig was dazugelernt habe ich zwar nicht, da kein Feedback kam - die Fortschritte kamen dann erst im Ref. Ich würde es jedoch wieder machen, da man nochmal einen ganz anderen Einblick als den aus der Uni erhält.


    MIr ist unklar, wie du kein Feedback haben kannst, man erhält doch immer welches von den Schülern, Kollegen, Eltern und noch viel wichtiger ist die Selbstreflektion, man weiß doch dann eben, was wie nciht geht usw.

    Übrigens mehr Feedback erwarte ich im Ref auch nicht mehr, denn Doppeltstecken ist nicht mehr, Unterrichtsbesuche nur noch auf freiwlliger Basis, keine Pflicht mehr. Wo also soll da viel Feedback kommen?

    Ich weiß, dass ich vom Schulrecht nicht wirklich Ahnung habe (kommt ja an der Uni nicht vor), aber ist man dann eher gefährdet Fehler zu begehen wegen Benotung etc.?


    Das ist natürlich schade, wenn Schulrecht gar nicht in der Uni vorkommt, aber die grundlegenden Sachen, wie etwas in der Schule benotet wird, legt bei uns zumdinest eh die Fachkonferenz fest, also einfach im Kollegium dann fragen!

    Ich arbeite seit 2008 in der Schule als Lehrer, ins Ref gehe ich erst zum 4.2..
    Ich denke, für das Referendariat wird es mir einiges bringen, dass ich eben schon soviel Erfahrung habe, wobei gerade die erste Zeit hochschwanger mit Kleinkind und voller Stelle ohne "richtige" Erfahrung schon hart war. Aber das lässt jetzt Unterrichtsplanungen eben viel schneller gehen, Material ist schon massig vorhanden usw.

    Also ja, ich würde es machen, wenn du die Chance hast!

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