Beiträge von Susannea

    Abgesehen verdient man für die gleiche Arbeit weniger, natürlich nur, wenn man nicht gleichwertig ausgebildet ist. Das würde mich auch auf Dauer nerven.


    DAs ist dann aber Bundeslandabhängig. Hier verdient man als Angestellter über Vertretungsverträge das, was man auch nach dem 2. StEx mit unbefristetem Vertrag bekommt. Selbst wenn man nur das 1. StEx hat, bekommt man genauso viel.

    Ich bin ja sofort damit einverstanden, das Sitzenbleiben in den vier Jahren Grundschule, die wir in Bayern haben, abzuschaffen ... aber dann?


    In der Sekundarstufe gibts hier auch Sitzenbleiben.

    Sind Standards, die "recht weit unten liegen" eine vernünftige Sache?


    Ja, denn sie geben ja nur an, was gebraucht wird, um eine Grundlage zu haben, um in dem Fach weiter arbeiten zu können.

    Noch nie was von Standards und Zentralen Abschlussprüfungen gehört


    Geehrter Elternschreck, könntest du endlich mal deinen Ton etwas mäßigen?!?
    Es gibt in der Grundschule keine zentralen Abschlussprüfungen und es sind Standards, die am Ende der Grundschulzeit erreicht werden sollen. Das ist nach 6 Jahren, warum soll also ein Kind in Klasse 3, 4, oder 5 mit anderen gleich gemacht werden?!? Zumal diese Standards auch recht weit unten liegen, also sicherlich von vielen schon am Ende der 5. Klasse erreicht werden können.

    Jemand, der ein eigenes Haus besitzt, wird wohl auch keinen ALG II Anspruch haben.


    Glücklicher Weise kann man das so allgemein nicht sagen. Natürlich kann man auch ein Haus besitzen und ALGII bekommen, denn damit entfallen ja die Mietkosten. Aber ja, es ist um einiges schwieriger.
    Ich denke aber auch, wer ein Haus besitzt, hat hoffentlich soviele Rücklagen, dass er eine Zeit mit diesen Kosten überstehen kann.

    Ich glaube nämlich, dass es da eine Lösung gibt, bei der du privat versichert bleibst, aber einen niedrigeren Beitrag bezahlst, dafür aber dann auch weniger Leistung (entsprechend GKV) erhältst. So wurde mir das vor dem Beginn des Ref. von der Debeka erklärt (bin jetzt 2. Semester und evt. in einem 3/4 in der gleichen Situation wie du). Und ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass von einem verlangt wird 250 € KK zu zahlen.


    Das hast du auch falsch verstanden. Er muss ja nicht den vollen Beitrag selber zahlen. Es wird ein Teil ja beim ALGII Bezug übernommen, aber nur die Höhe, die eine gesetzliche KK kostet ungefähr. Also bleiben ca. 100 Euro an Kosten übrig. Und ja, du kannst den Vertrag runter stufen, aber du musst ja auch auf 100% Versicherung hochstufen, daher wirds dann trotzdem teurer als GKV!
    Und ja, es sind dann evtl. "nur" 250 Euro zum Leben übrig, aber das ist dann genau die Überlegung, die man vorher hätte anstellen müssen! UNd das sollte in der Regel auch reichen.

    Wenn also die Ressourcen schon zu knapp sind, um das Kind auf dem Level von Klasse x angemessen zu fördern, wie soll es dann erst in Klasse x + 1 möglich sein. Da kann die Förderung doch erst recht nicht funktionieren, selbst wenn man fördern muss (weil es ressourcenbedingt nicht möglich ist).

    Es kann für das Kind also nur schlechter werden.


    Wieso sollte es nicht angemessen gefördert werden, aber es werden eben nicht alle Möglichkeiten durchgeführt, die da sein sollen. Ausserdem gehts hier doch nicht darum, ein Kind auf ein Level einer Klasse zu fördern, denn das gibts glücklicher Weise nicht, sondern es geht darum ein Kind in seiner Entwicklung zu fördern. DA ist es doch vollkommen egal, ob es nun in Klasse x oder x+1 ist.

    Der Schüler wurde also nicht gefördert und wird nun mit der Aussicht auf eine genauso geringe Förderung hochgestuft, obwohl er jetzt schon Probleme hat, dabeizubleiben?


    Natürlich wird der Schüler dann gefördert. Du bist ja dann verpflichtet weiter zu fördern und das auch nachzuweisen. Er kann aber nicht sitzenbleiben. Er kann maximal auf Antrag der Eltern (nicht aber der Schule) zurück gehen, das ist jedenfalls mein letzter Wissensstand.

    UNd ja, ich halte diese Vorgehen auch für gut, denn damit muss man eben fördern bzw. differenziert unterrichten und das die komplette Gurndschule, also 6 Jahre lang. Man kann nicht einfach sagen, der macht die Klasse noch mal. Ich sehe das also auch so, dass "Sitzenbleiben" keine Lösung ist und damit die Regelung in Berlin gar nicht so schlecht ist.

    Das gilt aber nicht für Referendare? Ich meine, ich war seit meiner Geburt familienversichert in der GKV und nur jetzt für das Referendariat in der PKV. Da kann man ja nur hoffen, dass ich arbeitslos bleibe und eine Vertretungsstelle finde, um dann in die GKV zurückzukommen.


    Du kannst aber nach §9, Absatz 2 nur möglich innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen KK. Denn du kannst die Mitgliedschaft in privaten KK nicht ohne weiteres beenden, somit kannst du das nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende dieser MItgliedschaft machen.Genau das liegt eben das Problem.

    Ein Bundeslandwechsel ist sehr schwierig; schon innerhalb von Hessen würde ich lieber in meinem Schulamtsbezirk bleiben, weil wir hier halt ein Haus haben. Ich möchte eigentlich nur ungern mein eigenes Haus verlassen, um irgendwo anders Miete zu bezahlen. Abgesehen davon ist meine Lebensgefährtin hier im Kreis beschäftigt und kann sich nicht versetzen lassen. Ich weiß, diese Unflexibilität erschwert die Stellensuche, aber ich sehe mehr Nach- als Vorteile durch den Wechsel des Bundeslands.


    Du brauchst dich dafür nicht rechtfertigen, war auch keinesfalls wertend gemeint. Deshalb fragte ich ja, obs einen Grund gibt, der dagegen spricht und das sind ja viele! Ich denke, irgend wann muss man auch unflexibel sein!

    Obwohl ich evtl. in Hartz IV falle und die Beihilfe verliere, muss ich trotzdem in der PKV bleiben? Was soll das denn und, vor allem, wie soll ich das finanzieren? Ich meine im SGB X irgendwo gelesen zu haben, dass man in die GKV zurück kann, wenn man vor Eintritt in die PKV mindestens 12 Monate am Stück oder innerhalb der vorherigen 5 Jahre 24 Monate in der GKV war. Das wäre bei mir der Fall - ich bin erst zum Referendariat in die PKV.


    Ja, dem ist so, dass es seit 2009 nicht mehr geht, weil man mit ALGII nicht versicherungspüflichtig wird.
    Deshalb rät die Berliner-GEW ja z.T. gegen eine private Versicherung bzw. schriebt dies zum Überblick groß auf ihre Seite:

    Zitat

    Nach Beendigung des Referendariats und damit des Beamtenverhältnisses ist ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung nur in folgenden Fällen möglich:

    • bei einem Anspruch auf Familienversicherung, wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die (beitragsfreie) Familienversicherung ist aber nur möglich, wenn man selbst nicht erwerbstätig ist. Lediglich ein Minijob bis zu 400 Euro im Monat ist zulässig.
    • bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (abhängige Beschäftigung mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 400 Euro im Monat; nicht bei selbstständigen Tätigkeiten wie z. B. Honorar- oder Werkverträgen!). Wer bereits mit Beginn des Arbeitsverhältnisses die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (z. Z. liegt sie bei 4.237, 50 €/Monat), wird nicht versicherungspflichtig. Man kann sich dann nur innerhalb von drei Monaten nach erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung nach der Ausbildung freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
    • seit 01.01.2009 nur noch bei (Rest-)Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I. Bei Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") entsteht keine gesetzliche Versicherungspflicht mehr. Man muss dann in dieser Zeit in der privaten Kasse bleiben.

    Wenn keiner der genannten Fälle zutrifft, ist ein „Wechsel“ in die gesetzliche KV zunächst nicht möglich. Die private Krankenversicherung muss dann nach Ende des Referendariats weitergeführt werden. Dann steigen auch die Beiträge, da mit dem Beamtenverhältnis die Beihilfeberechtigung endet. Jede/r sollte daher bei Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages bei der privaten Kasse nachfragen, wie hoch dann der Beitragssatz wäre.


    Also wird man dir in dem Falle dann wohl zur Heirat raten, um diesen Kosten zu entgehen.

    Was ist mit der PKV? Komme ich dann in die GKV zurück oder muss ich die PKV beibehalten?


    Genau da liegt eben der große Haken, du musst die PKV beibehalten und bist nicht mehr beihilfeberechtigt. Sprich, du musst auch noch den Prozentsatz der Versicherung erhöhen.

    Was hast du vor dem Ref gemacht? Besteht davon evtl. noch Anspruch auf ALGI? Dann kämmst du in die GKV zurück! Diese würde meines Wissens dann auch bei ALGII übernommen, bei der PKV gibts leider nur einen Zuschuss.

    Spricht etwas dagegen dich in anderen Bundesländern zu bewerben? Evtl. hast du da mehr Chancen.

    RLP, das hatte ich vergessen. Es ist von der Verhältnismäßigkeit meiner Ansicht nach eher unpassend. Es würde sich um zwei ganze Tager handelen, bis jeweils abends 18 Uhr.


    Naja, da stellt sich dann die Frage, in wie weit abgekürzt werden kann. Also z.B. ob ihr alle gemeinsam mit dem Bus irgendwo hinreist, dann kann nicht abgekürzt werden, dann ist die Frage nur nach ja oder nein. Wobei dann eher ja und du musst in den sauren Apfel beißen.

    So, nun habe ich meine Abrechnung im Briefkasten. Tatsächlich ist eine Sonderzahlung ausgewiesen, die auch Prozentual zu meinem Dasein als Angestellter vom 01.01.2012 - 22.08.2012 passt.

    Das heißt dass ich für dieses Jahr, obwohl ich ab dem 23.08.2012 in ein Beamtenverhältnis übergegangen bin, eine Sonderzahlung erhalten habe.

    Dies nur zur Info an alle Interessierten.

    Grüße

    Garet Jax


    Das ist doch klasse, wenn das so einfach funktioniert. Die Senatsverwaltung in Berlin meint wieder eigene Gesetze unabhängig vom Tarifvertrag zu haben, sie erkennen nicht mal die Arbeitsverhältnisse vor den großen Ferien an und zahlen nur für die Moante danach. Ich könnte k***. Aber nein, ich gebs diesmal einfach direkt an einen Rechtsanwalt, geht immerhin um 300 Euro Netto!

    Für dich vielleicht, das ist aber kein Naturgesetz. Ergo: du wirst persönlich ihr gegenüber.

    kl. gr. frosch


    OK, wenn du das so interpretierst, dann ja. Aber wie gesagt, keinesfalls negativ ihr gegenüber gemeint. Ganz im Gegenteil!

    Edit: Also noch mal im KLartext, weil das einige scheinbar nicht so gelesen haben:

    rotherstein, ich finde, dass deine Mühe, die du dir gibst und das obwohl du dem eben nicht so positiv gegenüber eingestellt bist (was ja also noch mal höher anzusiedeln ist), nicht genügend gewürdigt wird von den Kollegen in der "Inklusionsschule". Ich hätte also mindestens irgend eine positive Rückmeldung der Kollegin dazu erwartet!

    Deine allererste Bemerkung zu rothersteins Erfahrung lautet sinngemäß "mit dir kann das ja nicht klappen, du lässt dich ja nicht auf Inklusion ein".


    Das ist eine Interpretation mal wieder von dir, wie auch von anderen, die dort so nicht steht! UNd ja, es ist in der Regel nicht einfach mit jemadem, der zu etwas gezwungen wird, was er eigentlich nicht will. UNd da gehts ja nicht nur um die Inklusion, sondern überhaupt um das Pendeln zwischen Stammschule und anderer Schule. rotherstein macht das doch nicht freiwillig.

    Aber vielleicht ist dir beim Lesen auch aufgefallen, dass ich generell gesagt habe, Inklusion wird nicht einfach, gerade weil es so viel abgelehnt wird und die Kollegen nicht dahinter stehen! Damit wären wir wieder an dem Punkt!

    Kritik an den TATSÄCHLICHEN Umständen übt


    Die Kritik an den Umständen darf gerne sein und ist ja auch zumeist berechtigt, aber hier wurde generelle Kritik an der Inklusion und der Berechtigung dieser geübt. Auch die Vorstellungen dazu wurden immer wieder kritisiert. Es wird hier eher integriert (wobei auch das evtl. zu weit hergeholt ist bei Förderung in seperaten Räumen) als das eine Inklusion stattfindet. Also sehe ich das schon als ablehnende Haltung gegen die Inklusion.

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