Beiträge von Susannea

    kurze Intervention:
    Studium in 2 Bundesländern. Schulrecht? Fehlanzeige. Ich könnte sogar beschwören, dass dieser Begriff nicht ein einziges mal in all den Jahren gefallen ist. Wo kämen wir denn da auch hin? Am Ende lernt man im Studium noch etwas, das man gebrauchen könnte. hö..hö!


    Das ist traurig, ich habe auch in zwei Bundesländern studiert und in beiden kams im Studium vor, aber natürlich habe ich mich auch so über solche Sachen informiert, denn die braucht man ja dann im Beruf!

    Und wie funktioniert das mit den Korrekturen, Noten etc? Man kennt ja die Rechtslage für die Benotung nicht, oder kann man das irgendwie sich erarbeiten?


    Wieso kennt man diese nicht? Natürlich kann man sich die erarbeiten bzw. muss diese nachlesen oder auch nach Absprachen an der Schule fragen, aber das muss man jedes Mal. Und generelle Dinge dazu steht im jeweiligen Schulrecht, das sollte man während des Studiums doch schon mal gesehen haben ;)

    Wir hatten ja Blockpraktika und Schulpraktische Übungen, so dass ich damals mit einer vollen Stelle in einer Grundschule (1-6) und ca. 6 verschiedenen Fächern laut Stundenplan angefangen habe. Klar habe ich Unterstützung bekommen, aber nicht richtig viel und nein, sie haben von mir keinen anderne Unterricht als von den anderne erwartet, da die aber z.B. auch Englisch nach dem Lehrerhandbuch (inklusive Lehrer-Schüler-Sprachwechsel) gemacht haben, war das machbar.
    Gut fand und finde ich solchen Unterricht allerdings nicht, aber das passiert eben, wenn man plötzlich Englisch unterrichten muss, obwohl dies das einzige Fach war, wo ich gesagt habe, das auf keinen Fall!

    Achso, zeitlich war ich sehr eingeschränkt mit einer 20 Monate alten Tochter und hochschwanger, aber das war trotzdem recht gut machbar.

    Mir ist es deshalb ein Rätsel, wie man es abends schafft, den Unterricht für eine volle Stelle vorzubereiten.
    Gibt es auch Kinder, die niemals rufen und immer sofort einschlafen? Von denen höre ich selten etwas in meinen Bekanntenkreis.


    Als meine Große ca. 20 Monate alt war, ging das problemlos. Da wars aber nur ein Kind und ein Mann zu Hause. Nun sinds zwei, die immer unterschiedlich spät einschlafen (und das nur mit daneben sitzen), so dass man nur dann evtl. mal etwas Unterricht vorbereiten kann (wenn es digital geht) und es ist deutlich schwerer abends noch was zu schaffen, wobei ich mich langsam an nur ca. 6 Stunden Schlaf gewöhnt habe. Zeiten wie jetzt, sind also noch Arbeitszeiten.

    Nein, Dienst / Beamtenstatus ist höher als Studistatus.

    Ich habe zur Zeit beides und die Krankenkasse hätte es zwar selbst nie alleine gemerkt, dass ich neuerdings verbeamtet bin, aber ab der Vereidigung soll man sich mit dem neuen Status krankenversichern.

    Chili


    DAs hat doch keiner bezweifelt oder auch gegenteiliges behauptet. Es ging darum, was zwischen Dienstbeginn und Studienende passiert. Und solange man nicht exmatrikuliert ist, ist das Studium dann ja nicht beendet. DAs bei Aufnahme des Dienstes dieser Status erlischt, sollte doch klar sein.

    Die Frage ist ja, zu wann du exmatrikuliert wirst. Hier waren die Prüfungen MItte September fertig, die Examtrikulation erfolgt zum 23.12. (warum auch immer dieses Datum).
    Solange du dort noch nicht exmatrikuliert bist, kannst du auch studentisch krankenversichert bleiben.

    Die berufliche Nutzung des Handys (bei gleichzeitigem Besitz eines Festnetzanschlusses) ist doch eher äußerst gering.


    Das kommt darauf an. Manche Schulen stellen inzwischen den Lehrern ja sogar welche zur Verfügung. DA kann also die Nutzung bei 100% liegen. Denn wenn du z.B. nur eine Grundgebühr hast und keine Telefonkosten, weil es nur im Notfall genutzt wird, dann liegt die berufliche Nutzung bei 100%. DAs kann man also so allgemein nicht sagen, wie das mit der Prozentzahl ist.
    Ich kenne übrigens viele, die ihr Festnetz kaum noch nutzen, weil das Handy immer in der Hosentasche ist und ebenso eine Festnetz-Flatrate hat wie der Festnetz-Anschluss.

    Wer solche Kollegen hat, braucht keine Feinde.
    Besteht demnächst die Pflicht die persönliche Krankenakte ans schwarze Brett zu hängen - oder gab's da mal sowas wie ärztliche Schweigepflicht und Privatsphäre?
    Wenn ich der Schulleitung eine Krankmeldung des Arztes vorlege, hat das zu genügen.


    DAs sehe ich auch so. Bei uns gehen inzwischen die Ausführungsvorschriften sogar weiter, die Krankmeldungen sind direkt an die Personalstelle in einem verschlossenen Umschlag zu schicken. Der Schulleiter bekomtm sie also eigntlich gar nicht mehr in die Hand! Die Personalstelle teilt ihm dann wohl nur noch mit bis wann jemand erkrankt ist, aber nicht mal ob Folgebescheinigung usw.

    Danke für die Antwort. Aber, wie schon erwähnt, alle die genannten Vertretungen, die sich direkt an unserer Schule befinden, unternehmen nichts gegen den SL, da alle Leute Angst vor Repressalien haben.


    Bei uns wird so etwas genau wie der Personalrat Landesweit gewählt bzw. mindestens Bezirksweit, daher bin ich nicht auf die Idee gekommen, dass ihr so etwas auch an der Schule habt. Die bringen dir dann natürlich nichts, sondern nimm gleich die nächste Stufe.

    Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass man eine Kollegin mobben oder sonst etwas tun möchte sondern gehört zu den Aufgaben von Schulleitung und Seminarleitung.


    Wer sagt denn, dass die Schulleitung das nicht längst getan hat? Ich denke, mobben war hier eher im Zusammenhang mit " es gibt keiner seine Klasse her usw." gemeint! Und dieses "Maulzerreissen"!

    ich erwarte schon einen einigermaßen verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst, aber auch mit dem Umfeld, und das ist hier der Arbeitsplatz.


    Wie du richtig sagst, kommt in erster Linie der verantwortungsvolle Umgang mit sich selbst und davon gehe ich einfach aus, dass der dem Arbeitsplatz vorgehen muss und hier auch tut. Hier wird aber vom TE schon erst mal dazu allerhand gemutmaßt.Und das finde ich ehrlich gesagt daneben!

    Ach so, ihr könnt also bestimmen, was das Ziel ist, und dafür den Lehrplan ignorieren, und wir dürfen uns dann von den Eltern anhören, wir würden die armen Kinderleins überfordern, obwohl wir nix anderes tun können, als davon auszugehen, dass der Grundschullehrplan sitzt, weil unsere Lehrpläne nämlich auch noch da sind und erfüllt werden müssen?


    Nein, wir können nur gucken, dass die Ziele zu erreichen sind und wenn dazu die Grundlagen noch fehlen, dann müssen erst die gemacht werden (das sie nicht in den Lehrplänen drin sind, kann doch nicht unser Problem sein). Was anderes machen doch die Oberschullehrer auch nciht. Nur das die dann die Schuld auf die Grundschullehrer schieben/ schieben können, weil die Grundlagen fehlen!


    Wenn man was nicht schafft, macht mans halt nächstes Jahr - und nach der 4. hat halt dann der Lehrer der weiterführenden Schule Pech, weil er Kinder aus 9 verschiedenen Grundschulen hat, die dadurch alle unterschiedlich weit gekommen sind...


    Da hast du dasnn genauso Pech, wie der Grundschullehrer, der die Kinder aus unterschiedlichen Kitas oder gar von zu Hause bekommt und auch alle unterschiedlich weit sind. Wobei, warum Pech, du wirst nur zu mehr Differenzierung gezwungen! Und auch du kannst sie eben nur da abholen, wo sie sind. Das die Lehrpläne verändert werden müssen, ist doch kein Geheimnis, wenns keiner macht, dann bleibt eben irgend wo eine Lücke!

    Ja mei, und so ne Lücke ist ja dann auch nicht so wichtig??? Wie gesagt, die 4. Jahrgangstufe muss auch dafür da sein, auf die 5. vorzubreiten!


    KLar ist sie wichtig und klar soll sie auf die 5. KLasse vorbereiten, aber das ändert doch an den Noten der Schüler nicht, wenn die Lücke da ist. Die haben doch ihre Aufgaben erfüllt. Die Noten werden doch nciht schlechter, weil der Stoff nicht zu schaffen ist!
    Ist doch bei euch sicherlich nicht anders, ein Erwartungshorizont orientiert sich doch daran, was gemacht wurde und nicht, was man hätte machen können!

    Eigentlich müsste es auf den Zeugnissen der Viertklässler Fünfen und Sechsen hageln, was ja nicht Eure Schuld sein muss.


    Warum muss es das? Evtl. sind ja einfach auch die Ziele dann ganz andere.
    Wenn ich eine Arbeit schreibe über ein Thema, dann kann derjenige doch gut oder auch sehr gut sein und trotzdem hat er das Thema, was danach kommt und ihr gerne schon hättet noch nicht! Deshalb muss er doch aber keine 5en und 6en hagelön. Es bleibt einfach eine größere Lücke!

Werbung