Ich verstehe da was nicht: Da steht doch nirgendwo, dass die Frau um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten hat. Oder habe ich da etwas überlesen? Wenn sie das getan hätte, hätte der Dienstherr auch nicht von sich aus eine ungenaue Frist setzen können (wenn Ersatz für die Stelle gefunden ist). So eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch geht nach meinem Kenntnisstand doch jederzeit. Aber vielleicht gibt es hier ja auch Ausnahmen für Beamte in leitender Position?
Jedenfalls verstehe ich den Artikel so, dass die Schulleiterin ihre Stelle gekündigt hat und wieder als verbeamtete Lehrerin arbeiten möchte. Da wäre sie allerdings nicht die erste, allerdings wohl die erste, die damit über die Zeitung an die Öffentlichkeit getreten ist.
Liege ich völlig falsch? Bitte klärt mich auf!
Danke und noch einen schönen Abend allen
Angestellte