Ich bin ziemlich sicher, dass es eine muss-Regel ist: http://www.gew-berlin.de/docum…utterschutz_Korrektur.pdf Guck mal unter erhöhte Unfallgefahr! Aber mal ehrlich, wenns dir gut geht und du dir das zutraust, warum nicht? Ich habe sie noch bis in den Mutterschutz rein (habe ja noch 8 Tage länger gearbeitet!) gemacht!
Beiträge von Susannea
-
-
1) Ja, es gibt eine Regelung zur Pausenaufsicht, du darfst keine mehr machen ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft!
2) Bist du sicher, dass das billiger sein soll? Denn dort mußt du dich doch zu 100% versichern und das Einkommen deines Mannes wird angerechnet! Wenn dein Mann gesetzlich versichert ist, kannst du evtl. bei ihm in die Familienversicherung, das mußt du aber mal bei der KK nachfragen von ihm, da bin ich nicht sicher.
Dann müßtest du evtl. nur eine Anwartschaft bei dir zahlen o.ä. -
Okay, dann werde ich die Schulleiterin darum bitten! Danke euch!
-
Kann mir jemand sagen, ob ich für eine vertretungslehrerstelle auch ein Arbeitszeugnis erhalte?
Habe bis zum Mutterschutz als Vertretungslehrerin gearbeitet und bei weiteren stellen oder auch beim Studium macht sich das natürlich gut!
-
Zitat
Original von malvinas2
Wenn Dir wirklich kaum noch was zur Beendigung des Studiums fehlte, würde ich bei der Uni nachfragen, ob Du unter Anerkennung Deiner bisherigen Leistungen den Rest nachholen kannst. Die Anerkennung dürfte das schwierigste sein, denn mittlerweile wurde sicherlich die Prüfungsordnung x-mal überarbeitet.Zumal es in vielen Bundesländern kein Staatsexamensstudiengang mehr ist, sondern BA/MA, spreche da aus Erfahrung.
Ich würde es über Vertretungslehrestellen und damit eine spätere anerkennung versuchen, zumindest hier geht das wohl noch!
-
Hier wurden die auch schon bzw. bei uns immer (meine Eltern haben nur einen Tintenstrahldrucker) mit Tinte gedruckt. Wüßte auch nicht, was dagegen spricht
-
Grundsätzlich alles mit reinnehmen, mehr als ablehnen kann doch nicht passieren!
-
Dann müßte ich schon was haben, der Nachname fängt mit A an, ist aber leider nicht so!
-
Hier erst mal der erste Schwung, ob noch mehr dazu kommt, ist nicht ganz klar. Evtl. dann auch nur Einzelexemplare.
Welche Auflage fehlt mir leider noch!
Bayswater 3 Diesterweg
Geschichtliche Weltkunde 1-3 Diesterweg
Geschichte für morgen 2-4 Cornelsen
Die Reise in die Vergangenheit 2+3
Zeiten und Menschen 3+4 SchroedelJeweils mindestens ein Klassensatz von 35, häufig mehr
-
Genaue Liste kannst du dann nach den Ferien haben, sollte nur erstmal anfragen, ob es sich lohnt die Namen alle zu notieren. Suchst du bestimmte? Geschichte sind auf jeden Fall welche dabei, alles andere muss ich gucken Melde mich dann.
-
Sind in großen Mengen da. Zustand gebraucht, sollen in den COntainer, weil neue Lehrbücher angeschafft wurden usw.
Hat wer INteresse? Können auch Klassensätze vorhanden sein.Sind gegen Porto abzugeben. Höchstens noch eine Spende für die Schulbücherei wäre toll, aber nicht notwendig!
-
Solange dir keiner eine Klasse nennt, wird dir das nichts bringen. <die Bundesländer zahlen unterschiedlich. Bin z.B. nach E6 bezahlt worden, hieß bei voller Stelle 1762,40 Brutto, waren bei mir ca. 800 Euro Netto!
-
Euer Modell geht so. Nur darauf achten, dass die Elternzeit wirklich in Lebensmonaten genommen wird.
Angemeldet werden muss die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn bzw. vorm dem VET bei deinem Mann. Beginnen tut sie dann mit dem tatsächlichen ET.
In Elternzeit kannst du übrigens bis zu 30h/Woche arbeiten, also bietet es sich evtl. an, dass einer in Elternzeit bleibt.Der Tipp mit den Steuerklassen bringt nicht viel fürs Elterngeld, denn es laufen zwar Klagen, damit dieser anerkannt wird, aber bisher sagen die Richtlinien zur Bearbeitung ganz klar, dass er nicht anerkannt wird.
Und nein, Elterngeld wird nicht vom Netto berechnet!
-
Zitat
Original von Finchen
Das stimmt, aber man darf ja auch nur 14 Monate Elternzeit nehmen, wenn der Mann auch einen Teil (zwei Monate?) übernimmt. Ansonsten ist nach glaube ich einem Jahr Schluss mit Elternzeit für eine Person.DAs ist totaler Blödsinn! Elternzeit kann jedes Elternteil bis zu 3 Jahren nehmen (auch geichzeitig) nur Elterngeld gibts maximal für 14 Monate.
In Elternzeit kann man übirgens auch problemlos weiterarbeiten bis zu einer 3/4 Stelle.
-
Bist du verbeamtet oder nicht, wenn nicht gilt ja das ganz normale MuSchG für dich und da gibts keine Frist! Dort steht eben sogar nur, "sollte" gemeldet werden!
-
Melden mußt du es gar nicht, wenn du nicht willst
Aber ansonsten muss es dem Dienstherren (meist das Schulamt oder Land vertreten durch Schulamt) gemeldet werden.
Die brauchen dann eigenltich nur eine Bescheinigung oder eine Kopie der Seite aus dem Mutterpass (vorsicht, dasrauf haben sie kein Anrecht, wenns dir also nicht passt, müssen sie auf ihre Kosten ein Attest ausstellen lassen).Wie das dann mit den Richtlinien zum Mutterschutz gehandhabt wird ist unterschiedlich. Bei uns mußte ich schon bei Einstellung (okay, da war ich ja schon schwanger ;)) Den Rötel- und Windpockentiter nachweisen lassen vom Hausarzt. Dann kam irgendwann später die Anfrage vom Amt für Arbeitsschutz (das dauerte aber so lange, dass ich bis dahin schon mehrere Wochen gearbeitet hatte), wonach ich bis zur Feststellung der ganzen Immunitäten hätte freigestellt werden müssen.
Da war ich aber dann letztendlich auch schon in der 30. Woche, da war nicht mehr viel, was interessant war (trifft ja meist nur die ersten Wochen).
-
Zitat
Original von Ketfesem
Hallo,wann kann man den wegen dem Arbeitszimmer Einspruch einlegen? Der Steuerbescheid kam schon vor ziemlich langer Zeit mit der Ablehnung und wir haben bisher keinen Einspruch eingelegt. Geht das jetzt auch noch oder ist es schon zu spät?
Ketfesem
Einspruchsfrist wird abgelaufen sein.Achso, man kann auch nur 30Cent pro Entfernungskilometer für die ersten 20km mehr absetzen. Alles andere wurde ja eh anerkannt. Also wirds bei allen, egal wie lang der Fahrtweg ist undgefähr die selbe Summe sein, die sie mehr absetzen können, nur was das an Steuern dann ausmacht ist unterschiedlich!
-
Ich habe es im Bewerbungsgespräch beim Schulamt nicht erähnt, fand ich nicht erwähnenswert. Erst bei Vertragsunterzeichnung habe ich es gesagt, da konnten sie ja nichts mehr machen ohne sich massig Ärger einzuhandeln. Allerdings wußte die Schulleitung der Schule, wo ich bin von Anfang an Bescheid. Habe deswegen auch die Klassenlehrerstelle abgelehnt, weil ich das etwas viel für eine 2. Klasse finde. Nun ist mein Vertrag eh auf Ende nächster Woche befristet (Mutterschutz würde morgen beginnen). Eigentlch hatte ich vor gleich nach dem Mutterschutz wieder einzusteigen (wenn auch mit deutlich weniger Stunden), bisher hat sich das Schulamt nicht geäußert.
Und auch die 8 Tage länger arbeiten zu "dürfen" war ein ziemlicher Kampf. Also ganz ehrlich, ich würde es nciht sagen, interessiert zumindest in den entscheidenen Stellen eh niemanden
-
Das kann ich ddir leider nicht genuaer sagen (denn das wúrde es bei uns nicht), denke aber mal, dass das auch von den Fächern und den Studnen usw. abhängt.
-
Bei uns können Leherrtätigkeiten auf das Referendariat angerechnet werden, so dass die Zeit eben deutlich verkürzt wird!
Werbung