Beiträge von Susannea

    1) Ja, es gibt eine Regelung zur Pausenaufsicht, du darfst keine mehr machen ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft!


    2) Bist du sicher, dass das billiger sein soll? Denn dort mußt du dich doch zu 100% versichern und das Einkommen deines Mannes wird angerechnet! Wenn dein Mann gesetzlich versichert ist, kannst du evtl. bei ihm in die Familienversicherung, das mußt du aber mal bei der KK nachfragen von ihm, da bin ich nicht sicher.
    Dann müßtest du evtl. nur eine Anwartschaft bei dir zahlen o.ä.

    Kann mir jemand sagen, ob ich für eine vertretungslehrerstelle auch ein Arbeitszeugnis erhalte?


    Habe bis zum Mutterschutz als Vertretungslehrerin gearbeitet und bei weiteren stellen oder auch beim Studium macht sich das natürlich gut!

    Zitat

    Original von malvinas2
    Wenn Dir wirklich kaum noch was zur Beendigung des Studiums fehlte, würde ich bei der Uni nachfragen, ob Du unter Anerkennung Deiner bisherigen Leistungen den Rest nachholen kannst. Die Anerkennung dürfte das schwierigste sein, denn mittlerweile wurde sicherlich die Prüfungsordnung x-mal überarbeitet.


    Zumal es in vielen Bundesländern kein Staatsexamensstudiengang mehr ist, sondern BA/MA, spreche da aus Erfahrung.


    Ich würde es über Vertretungslehrestellen und damit eine spätere anerkennung versuchen, zumindest hier geht das wohl noch!

    Hier erst mal der erste Schwung, ob noch mehr dazu kommt, ist nicht ganz klar. Evtl. dann auch nur Einzelexemplare.


    Welche Auflage fehlt mir leider noch!


    Bayswater 3 Diesterweg
    Geschichtliche Weltkunde 1-3 Diesterweg
    Geschichte für morgen 2-4 Cornelsen
    Die Reise in die Vergangenheit 2+3
    Zeiten und Menschen 3+4 Schroedel


    Jeweils mindestens ein Klassensatz von 35, häufig mehr

    Euer Modell geht so. Nur darauf achten, dass die Elternzeit wirklich in Lebensmonaten genommen wird.


    Angemeldet werden muss die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn bzw. vorm dem VET bei deinem Mann. Beginnen tut sie dann mit dem tatsächlichen ET.
    In Elternzeit kannst du übrigens bis zu 30h/Woche arbeiten, also bietet es sich evtl. an, dass einer in Elternzeit bleibt.


    Der Tipp mit den Steuerklassen bringt nicht viel fürs Elterngeld, denn es laufen zwar Klagen, damit dieser anerkannt wird, aber bisher sagen die Richtlinien zur Bearbeitung ganz klar, dass er nicht anerkannt wird.


    Und nein, Elterngeld wird nicht vom Netto berechnet!

    Zitat

    Original von Finchen
    Das stimmt, aber man darf ja auch nur 14 Monate Elternzeit nehmen, wenn der Mann auch einen Teil (zwei Monate?) übernimmt. Ansonsten ist nach glaube ich einem Jahr Schluss mit Elternzeit für eine Person.


    DAs ist totaler Blödsinn! Elternzeit kann jedes Elternteil bis zu 3 Jahren nehmen (auch geichzeitig) nur Elterngeld gibts maximal für 14 Monate.


    In Elternzeit kann man übirgens auch problemlos weiterarbeiten bis zu einer 3/4 Stelle.

    Melden mußt du es gar nicht, wenn du nicht willst ;)
    Aber ansonsten muss es dem Dienstherren (meist das Schulamt oder Land vertreten durch Schulamt) gemeldet werden.
    Die brauchen dann eigenltich nur eine Bescheinigung oder eine Kopie der Seite aus dem Mutterpass (vorsicht, dasrauf haben sie kein Anrecht, wenns dir also nicht passt, müssen sie auf ihre Kosten ein Attest ausstellen lassen).


    Wie das dann mit den Richtlinien zum Mutterschutz gehandhabt wird ist unterschiedlich. Bei uns mußte ich schon bei Einstellung (okay, da war ich ja schon schwanger ;)) Den Rötel- und Windpockentiter nachweisen lassen vom Hausarzt. Dann kam irgendwann später die Anfrage vom Amt für Arbeitsschutz (das dauerte aber so lange, dass ich bis dahin schon mehrere Wochen gearbeitet hatte), wonach ich bis zur Feststellung der ganzen Immunitäten hätte freigestellt werden müssen.


    Da war ich aber dann letztendlich auch schon in der 30. Woche, da war nicht mehr viel, was interessant war (trifft ja meist nur die ersten Wochen).

    Zitat

    Original von Ketfesem
    Hallo,


    wann kann man den wegen dem Arbeitszimmer Einspruch einlegen? Der Steuerbescheid kam schon vor ziemlich langer Zeit mit der Ablehnung und wir haben bisher keinen Einspruch eingelegt. Geht das jetzt auch noch oder ist es schon zu spät?


    Ketfesem


    Einspruchsfrist wird abgelaufen sein.


    Achso, man kann auch nur 30Cent pro Entfernungskilometer für die ersten 20km mehr absetzen. Alles andere wurde ja eh anerkannt. Also wirds bei allen, egal wie lang der Fahrtweg ist undgefähr die selbe Summe sein, die sie mehr absetzen können, nur was das an Steuern dann ausmacht ist unterschiedlich!

    Ich habe es im Bewerbungsgespräch beim Schulamt nicht erähnt, fand ich nicht erwähnenswert. Erst bei Vertragsunterzeichnung habe ich es gesagt, da konnten sie ja nichts mehr machen ohne sich massig Ärger einzuhandeln. Allerdings wußte die Schulleitung der Schule, wo ich bin von Anfang an Bescheid. Habe deswegen auch die Klassenlehrerstelle abgelehnt, weil ich das etwas viel für eine 2. Klasse finde. Nun ist mein Vertrag eh auf Ende nächster Woche befristet (Mutterschutz würde morgen beginnen). Eigentlch hatte ich vor gleich nach dem Mutterschutz wieder einzusteigen (wenn auch mit deutlich weniger Stunden), bisher hat sich das Schulamt nicht geäußert.


    Und auch die 8 Tage länger arbeiten zu "dürfen" war ein ziemlicher Kampf. Also ganz ehrlich, ich würde es nciht sagen, interessiert zumindest in den entscheidenen Stellen eh niemanden :rolleyes:

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