Nein, leider nicht. Wirklich nur eine Vorlage zum Ausschneiden. Bestehen aus mindestens zwei einzelnen Vorlagen, einmal für den Stängel, der auf grünes Papier kopiert wird und dann eine für die Blüte, die z.B. gelb kopiert wird.
Beiträge von Susannea
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Hat jemand eine bzw. einen Link zu einer kostenlosen Bastelvorlage für Krokusse? Schneeglöckchen, OSterglocken und Tulpen habe ich zweiteilig, die man dann aus buntem Paier zusammen klebt, für die Krokusse fehlt mir leider noch etwas und irgendwie finde ich, gehören die bei den Frühblühern doch dazu. Immerhin gucken die jetzt am deutlichsten aus der Erde!
Danke euch.
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Schau doch mal beim Eugen-Träger-Verlag. Dort bekommt man verschiedene Schriftpakete. Damit kann man am PC prima arbeiten und vielfältige Arbeitsblätter erstellen.
Danke, das ist mir deutlich zu teuer. Ich bin noch eine Woche da, da lohen sich 20 Euro nicht wirklich.
Ich suche eher eine kostenlos runterzuladene Lineatur. -
Weiß jemand von euch, woher man diese Lineatur bwekommt? Ich habe mir schon bei Pelikan die SAS mit Lineatur rutnergeladen, aber damt ist nur der mittlere Balken da.
Die Schüler in der übernommenen JÜL-Klasse schreiben aber in allen drei Schulbesuchsjahren so kreuz und quer, dass sie eine Lineatur wie meist in der ersten Klasse genutzt, mit drei Linien brauchen. -
Wo kann ich denn sowas nachfragen?
Auch bei der Sachbearbeiterin. -
Wieviele Stunden darf ich denn insgesamt max. machen? 28 oder 25,5???
Oder ist das egal?
Das hängt sicherlich davon ab, wonach du bezahlt wirst, ob du momentan eben 25/25,5 oder 25/28 Stunden hast. Müsste ja aber aus deiner Abrechnugn dann hervorgehen oder einfach nachfragen. Mehr als volle Stelle geht nämlich nicht
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Ja, kann man nachlesen:
ZitatFür Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/
dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 festgelegten
Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden, erhält die/der Beschäftigte
je Stunde 100 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts
der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe.§8, Absatz 4 TV-L
IN Verbindung mit §7, Absatz 6. Nachzulesen im TV-L http://www.tdl-online.de/fileadmin/down…TV_Nr._3_VT.pdf -
Du wirst ganz normal nach TV-L bezahlt? Demnach müsste meines Wissens nach (habe jetzt aber nicht noch mal nachgeguckt) jede Stunde mehr vergütet werden. DAs ab 4 Stunden gilt grundsätzlich nur bei Vollzeit!
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Ich finde auch, es sollte da gar keine Überlegung geben, sondern die finanzielle Absicherung fürs Kind vorgehen.
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Allerdings ist dann natürlich die Problematik, dass gar nicht genügend Master-Plätze zur Verfügung stehen, damit alle ihren Abschluss machen können.
Im Lehramtsstudium meinst du? Bei uns und auch in Brandenburg ganz klar ja, die Uni ist verpflichtet, jedem mit Bachelor mit Lehramtsoption auch einen Master-Platz zu geben, eben weil der Studiengang eigentlich erst mit dem Master abgeschlossen ist. -
Klar, sehr gern!
Was sind das denn für Gutscheine? Würde die sonst sehr gerne nehmen, da ich auf jeden Fall fahren werde.
Einmal ein Lehrerbegleitheft seiner Wahl von "LEsen, Hören, Verstehen" vom Beltz Verlag und einmal ein Gutschein für das Taschenbuch "Schrei des Löwen" oder einem Pixi-Wissen "Toleranz und Respekt" -
Nein, von Freikarten weiß ich leider auch nichts. Was ich aber weiß, dass ich von Beltz und Carlsen Gutschiene für irgendwelche Geschenke habe, wenn die also jemand haben will, gerne gegen Porto abzugeben.
Hoffe, das ist ok, dass ich das hier einfach mal anhänge!
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Mit wem hast du denn den Vertrag? Wie wird das bei euch gemacht? Denn auch für den öffentlichen Dienst gelten ja Kündigungsschutzsachen, sprich erstmal Umsetzung und Sozialauswahl usw. und dann dürfen sie natürlich auch keinen gleich wieder mit deinen Voraussetzungen einstellen. Wenn alle beider Bezirksregierung z.B. beschäftigt sind, dann kannst du vollkommen cool bleiben, denn dann dürfte ja auch keine andere Schule so jemanden bekommen, wenn sie dir kündigen.
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Oder Silja hat recht, und es reicht die Tatsache, dass ich mehr als mein Mann verdiene???
Das dein Mann mehr verdient ist eigentlich uninteressant alleine. DA wird ja immer behauptet, dass der mehr verdienende die Kidner versichern muss und das ist definitv falsch!Man sieht eben auch wieder, Quelle ist wikipedia

Hier mal eine etwas seriösere Quelle
ZitatEine Mitversicherung von Kindern ist aber ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt.
http://www.finanztip.de/recht/sozialre…ersicherung.htm
Klartext, es ist interessant, ob der höher verdienende über der Grenze leigt, ist er nicht drüber, ist es egal, das er mehrverdient!
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Oder muss vielleicht beides zutreffen? Da steht ja schließlich nicht ODER, sondern UND.
•das Gesamteinkommen des privat versicherten Partners regelmäßig im Monat höchstens ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt (2011: 4125,00 €) und sein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens so hoch wie das des Mitglieds ist. (§ 10 Absatz 3 SGB V)
Ja, das und ist wichtig. Wer mehr verdient ist nämlich nciht wirklich wichtig, wenn du unterhalb der Grenze bist. -
wozu muss denn eine klassischerweise zu hause bleibende Ehefrau und Mutter Steuerklasse 5 haben???
Klassischerweise hat sie doch kein eigenes Einkommen
Weil du nach erstmaliger Ausstellung einer Steuerkarte immer wieder eine bekommst und sobald der Ehemann dann 3 bekommt, muss die Ehefrau 5 bekommen. Heißt zumindest hier gehts noch nur mit Vorlage beider Steuerkarten. -
interessant wird das ganze natürlich auch, wenn es um Elterngeld geht, da sich dieses ja auf das Netto des letzten halben Jahres (meine ich) bezieht.
Nein, es ist das letzte Jahr. -
Stufe 3 ist die niedrigste, die in der Besoldungsgruppe möglich ist, deshalb die als Beispiel: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/ gib Tabellen und Rechner her.
Hier ist die Splittingtabelle, wo man sich das auch angucken kann, was es ausmacht:
http://www.steuerlinks.de/uploads/tx_fbf…abelle-2011.pdfDie lohnt sich eben vor allem auch bei großen Unterschieden im Einkommen, das ist ja beieuch nicht so.
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naja ihr kommt in ne bessere Steuerklasse als verheiratete ...
Und das ist der Irrglaube, denn die Steuerklasse 4/4 entspricht 1/1
Ob es überhaupt eine Vorteil ist, hängt von der Summe der Einkünfte ab, denn es wird dann nach der Splittingtabelle und nicht der "normalen" versteuert. Aber es muss nicht automatisch eine Verbesserung sein, es kann auch sein, dass man trotzdem genauso viele Steuern zahlt, wie vorher auch.
Rechnet man nämlich hier mal nach, A12 gibt ein Jahresbrutto von ca. 36370 (bei Stufe 3), netto bleiben 29265.
A13 ergibt brutto 40750, netto 32070 sind also also Summe 61335, an gezahlten Steuern also 15785, nach Splittingtabelle sind aber ca. 17.000 zu zahlen. Also isteine Heirat steuerlich nicht unbedingt günstiger. Aber durch eine Heirat erhält einer den Familienzuschlag, was das Brutto schon ansteigen lässt, womit man evtl. doch günstiger rauskommt.Also ich denke, hier wird sich durch eine Heirat insgesamt nicht viel ändern!
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ich habe auch "nur" 12 monate und keine 14. da ich aber die zeit nach dem mutterschutz noch gearbeitet habe konnte ich die monate "anders" nehmen. man kann auch vom 4-13ten monaten elterngeld beziehen. so haben wir es gemacht.
Klar, wenn du natürlich schon zwei ausgesetzt hast (ich dachte, einfach der Mutterschutz war bei dir so lang), dann verfallen einige Moante doch, es sei denn der Papa will sie nehmen, das könnte er natürlich auch noch und das auch gleichzeitig zu seinen Monaten vom 2. Kind
Aber genau so wie damals mit dem zwischendurch aussetzen, (denn in Wirklichkeit hast du ja nicht 4-13 genommen, sondern 1+2 und 4-13 ;))funktioniert das eben nun auch bei dem 2. Mutterschutz.
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