hmm, bist du dir da sicher? ich hab ja auch elterngeld ab dem 15.09-10.10 bekommen (da wurden dann nur einige tage abgezogen, da ich da volle bezüge hatte).
Ja, da bin ich sicher, da war es ja nur taggenau, weil die Bezüge bzw. die Zeit mit denen im Mutterschutz auch wie bereits verbrauchte Elterngeldzeit zählte. BIst du alleinerziehernd? Denn sonst hättest du ja nur 12 und keine 14 Monate, so dass man also zwischendurch für den Mutterschutz das problemlos aussetzen kann und dann eben nach der Geburt des 2. Kindes dann noch den Rest der 12 Monate nimmt. Ich muss noch mal nachlesen, evtl. geht nämlich schon direkt nach der Geburt!