Auch wenn der Thread schon ewig alt ist, ist er nicht gelöscht, deshalb frage ich einfach mal, ist das Buch noch da?
Beiträge von Susannea
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Das meine Kinder endlich schlafen, ich sitze schon ca. 1,5 h hier und warte darauf. Immerhin müssen wir eigentlich in 30 Minuten los, ich habe noch keine sachen gepackt usw.
ne Stelle
Das klingt nicht gut. Ich dachte, du hättest wieder was. -
sieht denn der Bildungsplan bei euch überhaupt noch Diktate verpflichtend vor?
In einigen Bundesländern leider ja. -
Oder üben üben üben, wohl wissend, dass das Kind völlig überfordert und der Lerneffekt gleich Null ist.
Zumal man ja inzwischen davon ausgeht, dass rechtschreiben lernen durch Fehler machen und probieren von unterschiedlichen Schreibungen passiert und das damit ja beim richtig geschriebenen Wort nicht klar ist, ob das nun richtig ist, weil er es weiß oder weil er gerade die richtige Schreibweise zufällig ausprobiert hat. Deswegen wirdja das Diktat auch so stak kritisiert von den Fachleuten. -
Manchmal hab ich den Eindruck, dass Aachbearbeiter um so penetranter werden, wenn die Steuererklärung noch vom Steuerberater kommt.
Bei mir wird nichts nahcgefragt. Meine Stuerberaterin sagt mir, was sie braucht und dann läuft das.
Solche dämlichen Nachfragen gabs bei mir im ersten Jahr auch zu Hauf, ich habe den Spieß dann aber hitnerher umgedreht, ich habe gegen jeden Bescheid Widersprcuh eingelegt und mir erläutern lassen, warum sie diese Dinge, die doch nach dem und dem Paragraphen absetzbar sind und nach der und der Erklärung notwendig nicht anerkennen.
Habe mich mit ihnen letztendlich um 20 Cent zum Schluß gestritten
Diesmal mussten wir überhaupt keine Unterlagen einreichen!
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Haben die sonst nichts zu tun?!?
Es ist schon einfach dreist. Ich halte es für reine Schikane!
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Oder würdet ihr Diktate, die vor Abgabe noch im Wörterbuch selbst korrigiert werden dürfen, als gleichwertige Alternative zu dem klassischen Diktat sehen?
Ja, das ist zumindest eine der Alternativen, die du in der Literatur findest. Denn Rechtschreibenlernen ist eben auch selber seine Fehler korrigieren können und nciht unter Druck Wörter nach Diktat (was im Berufsleben sowieso so nicht mehr vorkommt) schreiben können.Es geht auch eigene Texte zu schreiben und diese dann selber korrigieren zu lassen und dies zu benoten oderTonbanddiktate (um dem eigenen Tempo gerecht zu werden).
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D.h. aber auch, dass er diese 300 € zusätzlich zu seinem Verdienst im Nov / Dez erhält, oder? (Wenn er nicht über die 30 pro Woche kommt).
Genau.Muss er dann, wenn er angefangen hat zu arbeiten, seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er Elterngeld bezieht oder ist das auch unnötig, weil er ja generell nur 30 Std pro Woche arbeitet.
Das sollte unnötig sein, wobei der Ag ihn in er Zeit nicht kündigen kann! -
Simira hat gar nichts dazu gesagt in welche Klassen sie wechseln will. Daher habe ich etwas zu den beiden Möglichkeiten geschreiben. (Das der Mann nicht die 5 behält ist ja klar!)
wenn sie nicht wechseln behält er aber die 5
Also bist du klar auch für einen Steuerklassenwechsel, aber genau wie ich, für 4/4. Habe ich das richtig übersetzt?Mit der 4/4 hat man zwar monatlich etwas weniger, aber hat dann nicht eine Nachzahlung am Ende des Jahres, sondern bekommt sogar bestenfalls noch was zurück!
DAs ist leider mit dem Elterngeld auch nciht gesagt, deshalb ist man ja auch mit 4/4 bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben! -
Wenn dein Mann nun die StKl. 3 bekommt, wird es wahrscheinlich wennn ihr eure Steuererklärung abgebt im Folgejahr eine Nachzahlung geben! Das solltet Ihr mit einplanen. Wollt ihr das vermeiden ist die Kombinaton 4/4 die bessere Wahl. Da gibt es sogar in der Regel eine Erstattung!
Von 3 für den Mann hat doch hier auch niemand gesprochen, aber bisher hat der Mann 5 und das ist definitv nicht sinnvoll! -
Elternzeit will er definitiv nicht gleich zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses nehmen, was ich sehr gut verstehen kann. Ich glaube, dass es letztendlich einfacher ist, dass nur ich Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehme.
Nochmal, er braucht doch keine Elternzeit, kann ja auch keine nehmen. UNd zwar nicht weil er Ende November dann schon einen Arbeitsvertrag hat, sondern weil er erst Ende NOvember einene Arbeitsvertrag hat. Er darf ja nur mit Vertrag Elternzeit nehmen!
Aber wie gesagt, man braucht überhaupt keine Elternzeit um Elterngeld zu beziehen!Ihr verschenkt mindestens 600 Euro, wenn er kein Elterngeld beantragt.
Was ist daran kompliziert, wenn er gleich nur den Sockelbetrag von 300 Euro je Monat beantragt? (Ob er vorher was verdient hat, bleibt ja hier eh offen.)
Er kann doch ab Vertragsbeginn kaum noch auf die 120 Stunden im Monat kommen, oder?
Das wären ja 3 Wochen Vollzeit von MItte November bis Mitte Dezember, die er arbeiten müsste.Mir ist also nicht klar, was daran kompliziert sein soll!

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Soweit ich aber weiß, ist das Elterngeld an die Elternzeit gebunden.
Nein, Voraussetung fürs Elterngeld im Bezug aufs Arbeiten (mit Wohnsitz usw. lasse ich mal außen vor) ist nur, dass er nciht voll erwerbstätig ist, heißt nicht mehr als 30h/Woche im Monatsdurchschnitt (also 120h im Monat!) arbeitet. DAs wäre ja bei euch problemlos gegeben. Wäre es an Elternzeit gebunden, dann hätte er ja gar keinen Moant, denn ohne AG keine Elternzeit! Damit dürften dann Hausfrauen usw. ja auch nichts bekommen
Dein Mann kann selbstverständlich, wenn er will auch nur einen Monat Elterngeld beantragen er muss nicht notwendigerweise zwei Monate beantragen.
Nein, seit dem 1.1.2009 ist dies nicht mehr zulässig!Wenn Du alleine Elterngeld beziehen willst, sehe ich keinen Grund, die Steuerklassen zu ändern, zumal Du ja auch noch mehr verdienen wirst als Dein Mann. Ein Steuerklassenwechsel bringt da m.E. nicht viel.
Die Logik verstehe ich nicht ganz. Was hat denn ihr Elterngeld mit der Steuerklasse nach der Geburt zu tun? Elterngeld ist doch Steuerklassen unabhängig, deshalb bringt es doch etwas, das derjenige, der als einziger verdient, nicht die 5 als Steuerklasse hat!
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So Profil ergänzt!

DAnke dir! -
und nachher nicht anderen Usern vorwerfen, sie hätten Informationen nicht genannt, die du nur überlesen hast.
Da hast du mich mißverstanden oder ich habe mich undeutlich ausgedrückt, ich habe gesagt, er hat es links im Profil nicht angegeben. Das hätte es für mich einfacher gemacht
Das es irgendwo im Thread stand, das wußte ich inzwischen. Aber danke noch mal für dne Hinweis! -
Es ist sinnvoll einen für die Kidner relevanten Buchstaben einzuführen als erstes. Na klar kann es das A sein, weils in vielen Namen drin ist, kann aber auch das S sein, weil die Hälfte der Mädchen mit S anfängt usw. UNd dann ist natürlich die Frage zu welchen Wörtern willst du hin

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Vorraussichtlicher VET ist Mitte Oktober.
Mein Mann wird Ende September sein Studium beenden und Ende November seinen ersten Arbeitvertrag nach TV - L erhalten.
Auch wenn dein Mann keine Elternzeit nimmt, kann er ja Elterngeld beziehen, es wird dann wohl nur 300 Euro geben, wenn er bisher nichts verdient hat und dann ist es auch egal, dass sein Einkommen als Teilzeiteinkommen angerechnet werden würde, denn die 300 Euro bleiben ja bei weniger als 120h im Lebensmonat!2. Kann man das dann ändern und auf meinen Mann umlegen? Gibt es sowas überhaupt, wenn er nach TV-L bezahlt wird? Müsste man dann nicht auch gleichzeitig das Kindergeld
auf meinen Mann anmelden und bei mir abmelden?
Im TV-L gibts keinen Kinderzuschlag o.ä.. Zu dem Rest kann ich leider nichts sagen.3. Ist es geldmäßig sinnvoll, dass wir die Steuerklassen ändern? (derzeit ich 3 und er 5) Wann und wo sollte ich das dann ändern
Ja, ist es. Ich würde für 2012 4/4 beantragen, dies tut ihr mit beiden 2010er Steuerkarten beim Finanzamt. Zum Januar machts Sinn.4. Mein Mann ist derzeit über mich beihilfeberechtigt. Muss man irgendwas beachten, wenn er im Oktober / November kein Student mehr ist? Verdienen wird er in der Zeit nix.
Wie ist er denn versichert, das ist evtl. die viel interessantere Frage. Da das Landesrecht ist, kann ich zur Beihilfe nichts sagen! -
kl. gr. frosch
Ich suche doch aber nciht alle Beiträge wieder durch, sondern erwarte solche wesentlichen Dinge eben im Profil. Wie gesagt, das hätte es einfacher gemacht
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Warum das so unterschiedlich ist weiss ich nicht.
Warm ist ganz einfach, es gibt, wieschon angemerkt und von den Gewerkschaften bemängelt keine verbindliche Einstufung. DAs ist Auslegungssache und kann sogar von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein!Das du auch NRW bist, ist übrigens nicht erkenntlich! Evtl. schreibst du das mal rein, das hätte einiges einfacher gemacht

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Auch ein Lehramtstudent könnte nach dem BA aufhören und irgendwo arbeiten.
Genau das geht eben nicht, deswegen ist ja das BA/MA Studium beim Lehramt so umstritten, denn du darfst eigentlich damit so gut wie nichts machen.Nur für Studenten im Erststudium (also die ganz ohne Berufsabschluss) gibt es TVL 8
Wie gesagt, in Berlin und Brandenburg zumindest gibts da nur E6! -
... hab ich übrigens gemacht und warte auf eine Antwort. Hoffentlich kommt die noch im Schuljahr 2011/2012.

Ansonsten sind keine Stellenausschreibungen (außer ca. 10) bei LEO in der letzten Woche aufgetaucht......
Also sind die "900 Stellen" nach wie vor nicht zu finden..................
Ist denn ausgeschlossen darin, dass die Stellen nicht evtl. auch unbesetzt bleiben, weils Geld fehlt? Das würde erklären, warum viel weniger ausgeschrieben ist!
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