Beiträge von Susannea

    Man folge dem Link, da steht ja alles dazu drin, auch das die Einmalzahlung spätestens zum 31.5. gezahlt sein muss und ab 1.4. das Gehalt erhöht wird.

    Wird bei euch zum Monatsende gezahlt? Dann könnte das sein, dass es diesmal schon erhöht gezahlt wird, sonst eben ab nächsten Monat und dann auch rückwirkend.

    Andere Styles habe ich erstmal noch nicht.


    Ähm, doch. Sind 3 Stück drin.

    UNd nein, das grelle blau war nicht das, was ich vorher hatte. Vorher wars doch eine andere Farbe, ich leider heute gerade unter purer Vergeßlichkeit, meine aber es war mehr was mit orange. definitv jedenfalls kein blau.

    Edit: Ich glaube wir reden von unterschiedlichen Stellen. Ich meine nicht den Hintergrund. Mir gehts um die Abgrenzungen usw. und die machen echt Kopfschemrzen in dem Style.


    Habe jetzt ein nettes dunkles blau mit grau, das ist deutlich netter :]

    Das neue Design ist sicherlich gewöhningsbedürftig. Aber glaubt mir - in ein paar Tagen kommt euch das alte Design komisch vor (so habe ich es bei meinen Vorbereitungen erlebt)


    Das finde ich wohl auch und werde gleich erstmal schauen, obs auch andere Styles gibt, denn das blau ist mir einfach zu grell, das gibt Kopfschmerzen.


    Schön ist aber, dass man endlich ordentlich zitieren kann und nicht immer den ganzen Mist mitzitieren muss, sondern es geht auch Abschnittsweise usw.

    :danke:


    Edit: und neue Smilies gibts auch, oder?

    Ich setze auch voraus dass sich die Sachen besorgt werden und die Hausaufgaben gemacht werden.

    Für Arbeiten nehme ich auch keine Rücksicht darauf, welches Kind wann nicht da war (es sei denn es ist der Tag davor und ich habe noch was wichtiges dazu angesagt)!

    Zitat

    Original von indidi

    Wieso sollen stillende Lehrinnen eigentlich keine Aufsicht machen?
    (Bei Schwangeren ist das absolut einleuchtend. Aber was hat Stillen mit Aufsicht zu tun? Sie bekommen doch ihre Stillstunde.)


    Das kann ich dir ganz einfach erklären, wenn man Aufsichten hat, dann kommt man einfach zu gar nichts, nicht zum Essen, nicht zum Trinken, nicht zum auf Toilette gehen und vorallem nicht zu Pausen. Da dies aber dringend notwendig ist, soll damit dem vorgebeugt werden.

    Zitat

    Original von schoolsout
    @ susannea: Bist du sicher, dass man keine Aufsicht machen muss? Ich habe immer das Gefühl gehabt, dass kein SL so richtig mit schwangeren und stillenden Lehrerinnen umzugehen wusste (also rein vom gesetzlichen her, vom persönlichen Umgang her hatte ich einfach Glück u7nd es wurde wirklich oft Rücksicht genommen). lg


    Ja, in Berlin steht dies zumindest im Merkblatt der Gewerkschaft drin.

    Zitat

    Original von DFU
    Sprichst du von dem kompletten Mutterschaftsgeld (Krankenkassenanteil+ Arbeitgeberanteil) oder nur vom Arbeitgeberanteil?
    Da mein mein momentaner befristeter Angestelltenvertrag während des Mutterschutz endet, gehe ich davon aus, dass sich mein Versichertenstatus zwingend ändert und ich entweder einen Antrag auf freiwillige gesetzliche Versicherung oder auf Familienversicherung stellen muss. (Schließlich will ich bei der Geburt dann krankenversichert sein.) Und den Krankenkassenanteil des Mutterschaftsgeld müsste ich ja auf jeden Fall bekommen, zumindest habe ich meine Krankenkasse so verstanden als ich vor einiger Zeit schon telefonisch nachgefragt habe.


    Ja ich spreche vom kompletten Muttershcfstgeld. Wenn du bereits im Mutterschutz bist bei Vertragsende bleibst du erst übers Muttterschaftsgeld und dann übers Elterngeld selber pflichtversichert! Du bekommst dann im Mutterschutz Muttershcaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK.
    Bist du familienversichert bekommst du gar nichts!

    Ich hatte Stillstunden. Ja die müssen schrifltich bei der Behörde beantragt werden und ja, sie stehen dir jeden Tag zu.
    Die Länge hängt dann evtl. von der Anzahl ab, aber eigenltich eben so lange, wie du zum Stillen brauchst (ist schwer nachzuvollziehen). Ich habe pro Tag eine Schulstunde genehmigt bekommen. Du musst übrigens keine Aufsichten machen und darfst nicht mehr nach 20 Uhr in der Schule sein wenn du stillst.

    Zitat

    Original von sternchen48
    Von Konfetti das gelbe und blaue Buch und ein gelbes Arbeitsheft. Zurzeit unterrichte ich kein Deutsch, so dass ich keines der Lehrerhandbücher kenne.

    Ich entnehme aus euren Beiträgen, dass egal welches der Lehrwerke man benutzt man zusätzliches Material benötigt.

    Dann kennst du ja wirklich so gut wie ncihts von Konfetti, denn KOnfetti setzts sich alleine aus drei Teieln zusammen:

    Für den Anfang Konfetti-Basis,
    fürs Rechtschreiben-Lernen Konfetti Kurs
    und fürs Lesen Konfetti Thema

    Das wichtigste bei Konfetti Basis ist die Basis-KIste, ohen die ist das ganze Material wertlos! Die scheinst du aber gar nicht zu kennen.

    HIer hat sich eine Seminar mit der Bewertung und den vorhandenen Materialien auseinandergesetzt:
    http://www.uteschimpke.de/upload/konfetti.pdf

    http://www.diesterweg.de/shop/reihenans…d=KONFETTI06BAS

    Zeigt alle MAterialien wie die zusätzlich die Hefte 1-3, Anlauttabelle, Wörter- und ABC-Heft, Lesebücher, Sachbilderbuch, Begleitheft und Schreiblehrgang auf.

    Wir haben letzte Semester Konfetti analysiert und das sagt ja auch ganz klar aus das Konzept, dass es Anregungen sind, aber man mit zusätzlichen eigenen Materialien (die die Kidner interessieren) arbeiten sollte.

    Zumal es allerdings auch bei Konfetti massig Material gibt. Kennst du die wirklich alle oder nur die Basis-Sachen?

    Zitat

    Original von moanakea
    Hallo, vielleicht weiß die eine oder andere von euch Bescheid.

    1) Wann, wohin und in welcher Form habt ihr eure Elternzeit angemeldet?
    2) 7 Wochen vor ET gibt der Arzt den genaueren Entbindungstermin heraus, sendet ihr den an das Schulamt nach?
    3) Kann ich in dem Schreiben schon erwähnen, dass ich drei Jahre Elternzeit nehme, aber nach einem Jahr unterhälftig wieder einsteige?

    Vielen Dank. mona

    1) Elternzeit ist überall, auch bei Beamten wo ja das BEEG nicht gilt, 7 Wochen vor Beginn (sprich eine Woche nach der Geburt frühestens) beim AG anzumelden(beantragt wird sie gar nicht!).
    2) Mal davon abgesehen dasss der Arzt diesen Schein frühestens 7 Wochen vor dem ET ausstellen darf und man damit das Mutterschaftsgeld beantragt, hat das nichts mit der Elternzeit zu tun! Und ja, das kriegt auch der AG (also jeweilige Personalstelle) als Kopie bei den gesetzlich versicherten (Original geht an die KK).
    3)Können tut man alles, rechtlich verbindlich ist es nicht. Machen würde ich es sowieso nicht, sondern mich erstmal nur für die vorgegebenen 24 MOnate festlegen und die Teilzeitwünsche angeben. Wer weiß was bis dahin passiert!

    Hilfreich wären NUmmerierungen usw. gewesen.

    Zitat

    Original von DFU
    - Kann bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis diese Umwandlung ausgesetzt werden, wenn man in Elternzeit geht? Oder müsste diese Zusicherung seitens des Regierungspräsidiums auf jeden Fall eingehalten werden?

    - Ich gehe davon aus, dass bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis in den Sommerferien 2012 nicht unterbrochen wird. Kann das jemand bestätigen? Und das Beamtenverhältnis beginnt dann vermutlich wieder mal nicht zum 1.8.2012 sondern nach dem Sommerferienende. Vielleicht kann mich da jemand aus eigener Erfahrung korrigieren?


    DAzu kann ich leider nichts sagen.

    Zitat


    - Wenn ich einmal Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung beantragt habe, kann ich dann auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers / Dienstherrs diese Teilzeitstelle weiter reduzieren oder aufgeben, wenn ich feststelle, dass ich es mit zwei Kindern doch nicht hinbekomme? (Gibt es da Unterschiede bei Angestellten und Beamten?)


    Ja, es gibt deutliche Unterschiede, schon alleine wonach du dich richten musst. Als Angestellte gilt das BEEG, als Beamtin das jeweilige Landesbeamtenrecht.
    Als Angestellte kannst du dies.

    Zitat


    - Wenn ich ein volles Deputat beantrage, bekomme ich dann während der Mutterschutzzeit auch ein volles Gehalt ersetzt oder zählt da mein jetziges Teilzeitgehalt von vor dem Mutterschutz als Referenz für das Mutterschaftsgeld? (Wie sieht das im Angestelltenverhältnis aus und wie im Beamtenverhältnis? Wer wäre bei einer Einstellung im Beamtenverhältnis für Fragen zuständig? Die LBV?)


    Wenn du jetzt mehr Gehalt bekommen würdest ohen Mutterschutz, dann steigt auch das Mutterschaftsgeld stattdessen an.

    Zitat


    - Hat einer Erfahrungen und Tipps zum Vorgehen bezüglich der Krankenversicherung, wenn ich tatsächlich während des Mutterschutzes zunächst gesetzlich pflichtversichert bin, dann gesetzlich familienversichert bin und dann möglicherweise (nach einer Vereidigung im September) die Option zum Wechsel zu Beihilfe und PK habe. Muss man da etwas beachten, wenn man in die PK wechseln möchte.


    Wenn du gesetzlich Pflichtversichert bist bleibst du das auch im Mutterschutz und wirst keinesfalls Familienversichert (und lass dir das auch nicht aufquatschen, du verlierst dann den Anspruch aufs Mutterschaftsgeld!).
    ZU dem rest kann ich dir da leider nicht weiterhelfen.

    Bist du in der Gewerkschaft? Zumindest bei uns hat die GEW eine hervorragende Rechtsberatung für solche IDnge.

    Zitat

    Original von Monika
    Irren ist menschlich.
    Sind Fachleiter Menschen?

    Monika :)

    Es geht hier ja aber nicht um die Wirtschaft usw. die ja vieles anders nennt als in der Schule, aber da dies nun genau eben von den Didaktikern des Sachunterrichts und des Biologieunterrichts so unterschieden wird und die wohl die Grundlage für jede Prüfung bilden werden in der Schule, sollte man sich danach schon halten oder die Unterschiedung zumidnest kennen und besser als mit, in der Wirtschaft wird das aber auch so genannt, begründen können, warum ma selber dies anders sieht.

    Die meisten Fachleiter akzeptieren es mit einer ordentlichen Begründung sicherlich, wobei dies sicher nicht für alle gilt, aber mit solch einer dürftigen Begründung, wird dies einem wohl um die Ohren gehauen.

    Zitat

    Original von LAA1
    Tendiere auch eher zu einem angeleiteten Versuch.. aber vielleicht mit der Option, den Versuch auszuweiten und in ersten Ansätzen zu experimentieren.. also den Versuch umzuwandeln bzw. mit anderen Materialien durchzuführen.. das wäre doch dann strenggenommen kein vollständig angeleiteter Versuch, oder?


    Naja, aber auch kein Experiment ;)

    SAchick dir die Literaturliste gleich mal per PN.

    Zitat

    Original von Monika
    Worin besteht deiner Meinung nach der Unterschied zwischen Experiment und Versuch?

    Monika :)


    Oh, da geht es nicht um meine Meinung, sondern dazu gibt viele Literatur, allem voran fällt mir da gerade Hamman ein. Es gehen aber auch Giest, Köster, Hartinger, Kaiser oder Pech.

    Wie bereits oben definiert ist ein Experimernt etwas was keinerlei Einschränkung hat, d.h. der Schüler sucht sich ein Problem, stellt eine wissenschaftliche Hypothese auf und versucht die ohne Aufgabenstellungen, Anleitungen und Hilfestellungen zu beweisen oder widerlegen und wissenschaftlich zu begründen.

    Können dies die Grundschüler? Arbeiten sie so frei? Meist geben wir doch die Versuchsanleitungen usw. vor. Und damit das es angeleitet ist, ist es dann nur noch ein Versuch.

    Vorsicht, alles was du benennst sind keine Experimente. Es sind nur Versuche.

    Denn die Kinder haben ja keine wissenschaftlichen Hypothesen, die sie mit selber gewählten Versuchen Nachweisen bzw. widerlegen udn dann wissenschaftlich begründen können im Sachunterricht.

    Ich würde mich da wohl noch mal genauer mit Eperiment und Versuch vorher auseinandersetzen.

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