Was genau findest du verwirrend daran, Susannea?
Warum ihr bei Klassenfahrten nicht auf Vollzeit aufstocken könnt/dürft, das ist bei uns nämlich genau so vorgesehen´, damit man nicht Vollzeit ohne Bezahlung arbeitet.
Was genau findest du verwirrend daran, Susannea?
Warum ihr bei Klassenfahrten nicht auf Vollzeit aufstocken könnt/dürft, das ist bei uns nämlich genau so vorgesehen´, damit man nicht Vollzeit ohne Bezahlung arbeitet.
Ihr habt wahrscheinlich auch keine 9. Stunde. Ich musste halt wissen, an welchen Tagen ich bis 16 Uhr in der Schule sein muss.
Doch, die habe ich auch, aber der Tag ist von den Wasserzeiten abhängig und damit vorher klar und fest.
Wenn ich was vorschlagen darf: da es bei RosaLaune nicht um Berlin geht, sollten wir die Berlin-Regelung einfach außen vorlassen. Sie trifft ja hier nicht zu.
Daher war ja die erste Frage, was im Vertrag steht. Denn es kann RosaLaune durchaus auch betreffen, scheint ja nicht nur ein Bundesland so blöd zu sein.
Da wäre man als Arbeitgeber aber auch mit dem Klammerbeutel gepudert. Gerade in einer Situation der Mangelverwaltung.
Na dann sind sie es scheinbar, der steht bei uns bei allen PKB-Kräften eindeutig drin.
Ein Anspruch auf Familienversicherung reicht nicht, um aus der PKV herauszukommen.
Doch, das reicht aus, hatte ich extra vorher mit der PKV geklärt. Ein Anspruch auf Familienversicherung beim Ehepartner reicht aus. Bei den Eltern nicht mehr, das stimmt.
Mit ALG I hat das nichts zu tun.
Doch, die Arbeitsagentur unterscheidet genau dies so, arbeitslos (= Anspruch auf ALGI) arbeitssuchen (= keinen Anspruch auf ALGI), du meldest dich nach einer Kündigung ja auch erstmal arbeitssuchend und am ersten Tag ohne Job dann Arbeitslos.
Der AG meldet niemanden bei der GKV an. Man meldet sich selbst bei der GKV seiner Wahl an und reicht beim AG eine Bescheinigung der GKV ein.
Nee, ich musste dem AG nur mitteilen welche GKV und der hat mich angemeldet, da musste ich mich gar nicht mit der GKV auseinandersetzen.
DAs ist wie nach dem Studium, weil du mit der Regelung über 50% den Studentenstatus auch ohne Studienabschluss verlierst.
Ich habe den Plan immer erst am 1. Schultag bekommen und der wird dann oft noch ein paar Mal geändert in den ersten Wochen.
Wir bekommen ihn in der Regel auch erst am 1. Tag der Präsenztage und der kann sich noch ändern, hat immer alles irgendwie geklappt.
Ich hätte gerne die Aussage einer (aufnehmenden) GKV dazu.
Zur Aufnahme irgendwo muss man die Kündigung / das Ende der anderen Versicherung vorzeigen. Ohne dieses Papier nimmt keine Versicherung jemanden auf.
FAlsch, wenn der AG dich anmeldet, bist du da versichert und die PKV lässt sich dann von der GKV die Bestätigung vorlegen, dann bist du raus, war ganz einfach (oder auch nicht).
Da mich die Schule aber nicht mit 13,5 Stunden einstellen will, bleibt mir also nichts anderes übrig und ich trete die Stelle nicht an.
Nicht wirklich, oder? Du machst es wegen der Versicherung nicht, das klingt absurd.
meiner Meinung meiner Position nicht widersprechen,
Doch, habe ich dir ja sogar zitiert.
WENN es so wäre, wie hier behauptet, wäre es wahrscheinlich viel zu einfach, und es kämen nicht jedes Jahr ganz viele Menschen in die Falle der hohen PKV-Beiträge am Ende des Studiums.
Doch, weil du ja nach dem Studium oft erstmal arbeitssuchend bist (arbeitslos nicht, weil du kein ALGI eingezahlt hast) und somit eben nicht sozialversicherungspflichtig und somit musst du in der PKV bleiben.
Mit Anspruch auf ALGI, Anspruch auf Familienversicherung oder einem sozialversicherungspflichtigen Job, kommst du raus.
Dann wäre der § aus dem TV-L ja immer wirkungslos.
Wenn ein Einsatzort festgelegt ist, ja.
ZitatAuch nach dem Studium kann man der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne weiteres beitreten. Erst wenn eine andere Versicherungspflicht, beispielsweise als Arbeitnehmer/in besteht, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr relevant.
Das ist aus deinem Link und genau das ist hier der Fall, es besteht eine Versicherungspflicht.
Die Entscheidung ist BINDEND.
Aber nur während des Studiums und wenn er den Status Student nicht mehr hat, dann ist er eben versicherungspflichtig, weil es ein Statuswechsel ist.
Wenn ich als Arbeitnehmerin (oder Beamtin) ein Studium aufnehme, dann weise ich nach, dass ich schon woanders unter einem anderen Status versichert bin, und somit von der studentischen Versicherung befreit bin - weil schon anderweitig versichert).
Das geht aber andersrum nicht. Wenn du studentisch versichert bist (egal ob PKV oder GKV) verlierst du den Anspruch auf die Versicherung bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Aber ich befinde mich ja noch im Studium. Hier musste ich eine Erklärung unterschreiben, dass ich für die Dauer des Studiums privat versichert bleiben muss und auf die gesetzliche Versicherung verzichte.
Aber du hast durch den Vertrag, der größer als Werkstudent ist, meine ich den "Studenten"status für die KK verloren und bist somit ganz normal sozialversicherungspflichtig.
Nicht wenn man sich wie hier von der Versicherungspflicht in der GKV hat befreien lassen...
Aber das kann man nicht als Angestellter, und der Status Student ist meiner Meinung nach weg.
Solange du den Status Student hast, darfst du nicht deine Versicherungsart wechseln, AUCH wenn du parallel Vollzeit arbeitest.
Dafür brauchst du die Bescheinigung der Uni, dass du fertig bist / exmatrikuliert wurdest.
Aber den hat man meiner Meinung nach nicht mehr, wenn man über die Menge der Werksstudententätigkeit kommt.
Die Schule möchte mich über den Arbeitgeber versichern, da ich mich aber dazu verpflichtet habe, privat versichert zu sein, stellt sich bei mir die Frage, was ich nun tun kann. Kann ich die Stelle möglicherweise gar nicht annehmen? Kann ich mich über den Arbeitgeber versichern und bei meiner PKV nur die Anwartschaft zahlen?
Die Schule muss dich über den AG versichern weil du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist und du bist damit raus aus der PKV, die Frage ist nur, ob du dann die Anwartschaft weiter zahlen möchtest oder gar nicht mehr an die PKV.
Hier gibt es auch eine Wunschliste, auf der man diese Dinge notieren kann. Es gibt allerdings den deutlichen Hinweis, dass das nur ein Wunsch, aber keine Bestellung ist. Meistens klappt es, ab und an muss man aber doch mal in Verhandlungen gehen.
Genau so ist es bei uns auch für alle.
Das hat meine Schule wiederum kaum interessiert, v.a. was die 1. Stunde angeht,
Alternative war hier, sie stellen dir eine Tagesmutter und bezahlen sie auch noch, da war die Frauenvertretung knallhart und das ging bisher an allen Schulen, die ich kenne dann auch durch. Steht ja im Frauenförderplan, dass auf die Öffnungszeiten von Kita usw. Rücksicht genommen werden SOLL (was ja wie muss zu lesen ist).
Wie geht ihr mit Leuten um, die absichtlich nur die kurzen Kita-Zeiten buchen oder ihr Kind aus der OGS nehmen?
So etwas gibt es hier nicht. Hier ist nur die Öffnungszeit der Kita oder des Hortes entscheidend. Bei uns sind die eh flexibel auf die Woche verteilt.
Wenn also die Kita um 7.30 Uhr öffnet, aber man 40 Minuten Fahrtweg hat, kann man nicht um 8 Uhr beginnen. Wenn die aber um 6.30 Uhr öffnet, dann kann man dies auch, dann kann man sich aber wünschen, später anzufangen, aber es ist kein Muss das man dies bekommt.
Kann jeder kinderlose sich genauso wünschen.
Bei uns dürfen alle Lehrkräfte "Wünsche äußern", die von denen mit (kleinen) Kindern (bist zu einem best. Alter) werden bevorzugt berücksichtigt, was meist klappt.
Ist hier ähnlich, wobei eben die hier berücksichtigt werden müssen bei Kita und Hort-Öffnungszeiten usw. Aber bisher sind bei uns fast alle Wünsche umgesetzt worden und wenn nicht, haben wir die Pläne in den Teams so umgebaut, dass es passte. Bin gespannt, ob das diesmal wieder so ist (zumal ich vermutlich noch weniger Stunden Unterricht habe)
lese doch den aktuellen Ausgangspost. Selbstverständlich reagiert hier jeder außer dir über...
Das Ausgangsposting ist eine subjektive Angabe und nachdem man dann ja gleich nun psychisch so krank ist, dass man gar nicht mehr arbeiten kann, ...
Wenn sich jemand wegen ständiger Belästigung durch Kollegen nach zwei Tagen krank schreiben lassen muss, ist das Problem in aller Regel das Verhalten der übergriffigen Kollegen, nicht die krankgeschriebenen Person.
Das lese ich etwas anders, denn ich lese hier weder was von ständigen Belästigungen noch sonst was, ich lese eher etwas von einer psychisch scheinbar labilen Person.
Aber auch das ist nur meine Vermutung, da ich nicht dabei war und gar nicht sagen kann, wer hier übertrieben hat.
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