Susannea behauptet hingegen, dass nur Schüler*innen die dortigen Geräte - in dem Fall Spülmaschinen - nicht einräumen dürften, Lehrkräfte aber schon. Da liegt doch der Widerspruch.
Nein, das ist kein Widerspruch, das ist die Verabredung mit dem Mensabetreiber, dass das hingenommen wird, wenn wir es nutzen, wenn es nur das schulische Personal macht (wegen der Haftung).