Aber immerhin umgeht sie durch Schweigen geltendes Recht (falls die Bestimmungen in Bayern überhaupt so sind).
Welches Recht soll das sein, was sie umgeht?!?
Tut sie nicht, weil du eine Schwangerschaft nicht bekannt geben musst.
Aber immerhin umgeht sie durch Schweigen geltendes Recht (falls die Bestimmungen in Bayern überhaupt so sind).
Welches Recht soll das sein, was sie umgeht?!?
Tut sie nicht, weil du eine Schwangerschaft nicht bekannt geben musst.
Wenn bei ihr etwas passiert, sie.
Wenn ansonsten etwas passiert, die selben, die immer die Verantwortung tragen, die Lehrkräfte, da ist es egal, ob schwanger oder nicht.
Wenn sie trotz Schwangerschaft rettungsfähig ist, hast Du natürlich vollkommen Recht. Allerdings hörten es sich bei dir so an, dass man nicht mehr rettungsfähig ist:
Ist man in der Schwangerschaft fähig auf eine Leiter zu steigen? Fähig auf dem Hof aufzupassen?
Ich würde sagen, alles ja, trotzdem darf man es in der Schule nicht mehr!
prich wenn das Land die Vorgabe macht, dass schwangere Lehrkräfte keine Rettungsfähigkeit haben, gilt es unabhängig davon ob die Schulleitung es weiß oder nicht.
Siehe oben, solange sie das nicht gesagt hat, gelten die Sicherheitsvorschriften alle nicht für sie.
Soll sie ins Wasser springen, wenn ein Kind untergeht?
Warum nicht, ich würde oder habe es getan, natürlich, das alleine ist meist keine direkte Gefahr, aber das muss jeder für sich entscheiden.
Die Rettungsschwimmer müssen doch auf alle Fälle von der Schwangerschaft wissen.
Nein, müssen sie auch nicht, wäre aber besser, wenn sie ihnen mitteilt, dass sie eben nicht mehr retten wird und sie dafür alleine verantwortlich sind, ob sie ihnen den Grund nennt, auch ihre Entscheidung.
Dieser Fall wäre mir zu heikel und ich würde der SL die Schwangerschaft mitteilen, dann kann man nach Lösungen suchen.
Dann ist die Entscheidung schon gefallen und die Lösung lautet Schwimmunterricht ohne sie, wenn sie dies tut (es sei denn sie hat eine so dämliche Schulleitung, wie ich es auch schon erlebt habe, die meinte, dann soll sie eben nicht retten und das Kind untergehen lassen)
Und genau das muss sie auch mitteilen.
Nein, das muss sie nicht, denn sie ist ja eigentlich rettungsfähig, nur aus Sicherheitsgründen darf der AG dies nicht mehr von ihr verlangen, wenn er weiß, dass sie schwanger ist.
Sorry, Susannea. Ich stimme dir meist zu. Aber dieses "Geheimnis" wäre mir in diesem Fall zu heikel.
Das ist egal, was es dir oder mir ist, die Entscheidung muss sie alleine treffen!
Aber sie kann sie nur treffen, bevor sie das der SL mitteilt.
Aber irgendwem muss sie doch die Schwangerschaft mitteilen.
Nein, MUSS sie nicht, selbst wenn sie deutlich schwanger ist, muss sie dies nicht mitteilen und solange sie dies nicht mitteilt, dann kann auch der Mutterschutz nicht für sie angewendet werden.
Was ist daran verwirrend, Zauberwald, wenn die Schulleitung involviert ist, ist die Entscheidung bereits getroffen, also muss die TE die Entscheidung vorher ohne sie treffen.
Es ist doch ganz klar im Interesse aller Beteiligten, wenn du dich in dieser Sache an die Schulleitung wendest.
Das sehe ich deutlich anders, denn egal wie die Schulleitung die Meldung behandeln muss, sie muss sie aus dem Schwimmunterricht nehmen, wenn sie das nicht will, dann DARF sie die Schwangerschaft nicht bekanntgeben.
Also die SL ist definitiv da der Falsche Ansprechpartner für Ratschläge.
Das ist eine Entscheidung, die kann nur sie alleine treffen und natürlich passt es da, auch im Lehrerforum nach Rat oder Erfahrungen zu fragen, treffen muss sie die Entscheidung eh alleine, aber wenn sie zur Schulleitung geht, dann ist sie damit raus aus dem Schwimmunterricht.
1. Ja, ich wüsste nicht, wie es sonst gehen soll oder hast du andere Rettungsschwimmer dabei?
2 Nichts, das ist ganz alleine deine Sache, nur die Geburt musst du bekannt geben, davor inklusive Mutterschutz ist alles freiwillig.
Das Problem ist, dass du nicht mehr retten darfst als Schwangere, weil das eine Gefahr ist für das Kind, aber die Voraussetzung in den meisten Bundesländern ist eben der Rettungsschwimmer oder die Rettungsfähigkeit (die dir aktuell dann fehlt), um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen.
Sport darf hier z.B. freiwillig weiter gemacht werden, Schwimmen ist man sofort raus, weswegen man sicherlich die Bekanntgabe oft hinauszögert (was das gute Recht ist).
Du meinst, den Bundesentscheid in Berlin?
Ich kenne es nur von der Seite der teilnehmenden Schulen - da werden natürlich Lehrkräfte mitgeschickt. Ebenso werden Lehrkräfte freigestellt, wenn es vorherige Entscheide zu organisieren gilt.
Ja, ich meine den Bundesentscheid in Berlin und nein, nicht mitgeschickt usw. sondern was meinst du, wie wir die Hallenleitungen, die Kampfgerichte usw. abgedeckt bekommen.
Wenn man lange genug in einer Sportart ist, dann wird man vom Sportverband angefordert und dann von der Schule bezahlt freigestellt.
Wobei wir inzwischen auch viele Kampfgerichte über Oberschüler abdecken z.B. aber auch andere Berufe werden freigestellt, öD ist da gar kein Problem, aber auch andere.
Und ja, ich weiß, dass sogar Freistellungen für andere Sportwettkämpfe (wo man selber dran teilnimmt) genauso wie für Chorreisen usw. gewährt werden.
Das gehört ja wieder zu den Aufgaben der Lehrkraft - wie soll das sonst ablaufen?
Naja, nicht wirklich, immerhin ist es ja der Bundesentscheid, da werden ja auch ganz andere Berufsgruppen bezahlt freigestellt.
Tja, wenn ich Kinder hätte, würde ich mich auch für die verantwortlich fühlen und wenn ICH den Aufwand nicht hinkriege, die Krankenversicherung zu wechseln (und den Aufwand kenne ich, denn: ich hatte ihn im Studium), dann bezahle ich für ihn
Joah, das ist schön, dass du es würdest, aber genau das ist einer der Fälle, wo es eben nicht das Problem ist. Manchmal sind einfach keine Eltern dann mehr da z.B. und dann zahl mal von Waisenrente das auch noch.
Wenn man erwartet dass man in naher Zukunft über der Jahresentgeltgrenze verdient, würde ich die Kinder sowieso nie in der GKV versichern, selbst wenn man zunächst über den Partner könnte.
Das gilt ja nur für Neugeborene. Meine Kinder waren alle bereits mehrere Jahre alt und hatten schon OPs als ich verbeamtet wurde, da macht eine PKV einfach keinen Sinn, selbst wenn ich evtl. mal mehr als mein Mann verdiene (denn nur dann ist die Grenze entscheidend).
Und doch, beitragspflichtig kann sehr wohl auch Sinn machen, weil man weiß, dass sie als Studenten z.B. wieder billiger werden und weil sie dann nicht das Problem haben wieder raus zu kommen aus der PKV.
Die ukrainische Schrift ist aber auch anders als unsere.
Das ist völlig egal, Hauptsache, sie können eine Schrift bzw. lesen.
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