ob sie dann wirklich Vollzeitgehalt oder genau das Gehalt - aus der "normalen" TZ - von VOR der Einreichung der Teilzeit in Elternzeit bekäme,
Wenn sie normal Vollzeit beschäftigt ist, dann bekommt sie genau dieses Geld auch im Mutterschutz, wenn sie die Elternzeit für den Mutterschutz beendet, was problemlos möglich ist.
Soweit ich weiß - Achtung nicht unbedingt rechtlich richtig - bekommt man im Mutterschutz immer das Geld der letzten Tätigkeit vor Beginn der Elternzeit.
Genau das ist leider völlig falsch, das würde ja bedeuten, dass ich benachteiligt wäre, weil eine Vertragsänderung, die im Mutterschutz normaler Weise wirksam wird, dann nicht eintritt.
Also nein, bei einer "Vertragsänderung" o.ä. im Mutterschutz bekommt man das, was man dann ohne Mutterschutz erhalten würde (sogar inklusive Schichtzulagen usw.)
Da der Mutterschutz vor Geburt freiwillig ist, könnte sie darauf verzichten und dann 70 % erhalten. Allerdings ist die Frage ob sie es sich wirklich zumuten möchte bis zum Schluss zu arbeiten.
Das kann sie natürlich machen, da sie damit aber nicht nur Freizeit, sondern auch Geld verschenkt, ist das nicht sehr sinnvoll.