Deine obigen Erklärungen passen dann aber auch nicht mit dem zusammen, was du vorher geschrieben hattest:
Wenn man in einem Arbeitsverhältnis erkrankt, ist man "einfach nicht da" - stimmt und da muss man überhaupt nichts nacharbeiten, weil man keine bestimmte Zahl an Arbeitstagen oder -stunden nachweisen muss. Aber wenn du während deines Praktikums (wie eben von dir beschrieben) erkrankst, musst du halt trotzdem zusehen, dass du am Ende auf deine vorgeschriebene Stundenzahl kommst, oder nicht?
Beispiel: Eine Lehrkraft ist im Februar an fünf Schultagen, also einer Schulwoche, erkrankt (und erhält von der Hausärztin eine AU) - kein "Nachholen" der verpassten Unterrichtstage oder -stunden erforderlich. Aber: Eine Praktikantin ist an fünf Praktikumstagen erkrankt - in meinem Bundesland müsste sie diese Tage nacharbeiten um die erforderliche Zahl an Praktikumstagen vorweisen zu können; in deinem BL muss sie zusehen, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums trotzdem ihre geforderte Stundenzahl erreicht und eben doch die verpassten Stunden an anderen Tagen nachholen.
Sorry, aber damit bin ich jetzt auch 'raus. Anders kann ich es nicht erklären.