Gibt es den immer noch? Das verstößt doch auch gegen den TdL und die Berliner hatten doch irgendwie eine Frist das einzustellen?
Wie immer noch, den Nachteilsausgleich, weil man nicht verbeamtet wird, den gibt es doch erst neu und ich wüsste nicht, was da gegen den TVL verstoßen sollte.
Unabhängig von irgendwelchen Zulagen (s.o.) ist es tarifrechtlich ein neuer Vertrag. Die Berufserfahrung sollte Dir bis maximal zur Stufe 3 als einschlägig anerkannt werden, so dass ich von EG 13 Stufe 3 ausgehe.
Das mag in anderen Bundesländern klappen, Berlin ist da etwas merkwürdig. Die erkennen kaum etwas an, bei Stufe 5 die sie früher gezahlt haben, haben sie z.B. gar nichts anerkannt, man fing immer mit Stufe 1 an, war so mit dem Personalrat vereinbart ![]()
Ich drücke die Daumen, dass da was anerkannt wird, aber mache wenig Hoffnung.
Ich habe ja vor dem Ref bereits Stufe 3 gehabt und nach dem Ref wieder bei 1 angefangen. Genauso wie zu E13 hoch meine Stufe 3 auch wieder weg war und ich tiefer anfangen musste (obwohl diese Einstufungsmatrizen was anderes besagt haben).