Hier sitzt neben mir auch gerade eine PKB-Kraft, zwei Tage in der Uni, drei in der Klasse und gleich Klassenlehrerin.
War etwas unerwartet, aber wohl machbar
Beiträge von Susannea
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Wenn Sie die Teilzeit in Elternzeit nicht genehmigen, muss ich doch über den Rückkehrerantrag gehen und dann ist das Ende der Elternzeit der 3. Geburtstag meines zweiten Kindes zu Beginn der Ferien.
Genau das.
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12 Stunden neben einem Vollzeitstudium
- ich hoffe, du bist bereits äußerst erfahren in der Unterrichtsplanung. Immerhin ist das fast die Stundenverpflichtung, die man regulär im Vollzeitref hat, also ohne "nebenbei" noch zu studieren...Das ist ja sehr unterschiedlich, wieviel man im Master noch zu tun hat und wie man das verteilt, ich war nur zwei Tage die Woche in der Uni, da waren also 12 Stunden daneben problemlos möglich und es waren vor allem genügend Stunden, um auch wirklich ALGI erhalten zu können.
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Ist es in Berlin auch so, dass Vertretungskräfte (zumindest offiziell) kein Klassenlehrer sein dürfen?
Nein, ist es nicht. Hier darfst du eigentlich alles sein. Gerade die Quereinsteiger sind bei uns vor dem Ref oft Klassenlehrer.
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Das ist alles keine Mehrarbeit, Mehrarbeit (die als PKB-Kraft nicht erlaubt ist unbezahlt) ist nur jede zusätzliche Unterrichtsstunde. Die von dir aufgezählten Dinge gehören alle zu der normalen Unterrichtsverpflichtung dazu und sind mit darin enthalten.
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ich musste trotz Ende des Elterngeld Plus Bezugs länger Elternzeit nehmen, da mein Sohn in den Ferien 2 wird, wegen der "Regelung" Ferien dürften nicht ausgespart werden)
Und das hast du dir so gefallen lassen?!? Das geht nämlich mal gar nicht.
Rechtlich bin ich da doch sicher, oder können die mir mehrere Wochen Leerlauf aufbrummen?
Nein, können sie nicht.
Wenn du also direkt die Teilzeit in Elternzeit beantragst können sie ja eh nicht viel machen. Ablehnung verpassen sie meistens eh zeitlich und dann bist du safe. Also lass sie ruhig nachfragen usw. aber lass dich auf keinerlei Änderungen ein und gucke, dass sie keine Ablehnung der Teilzeit innerhalb von 8 Wochen (weil ja nach dem 3. Geburtstag)zustande bekommen. -
Glückwunsch und viel Erfolg und viel Spaß!
Dem möchte ich mich anschließen!
Und pass auf die auf bei den aktuellen Bedingungen.
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Wenn wir - auch entgagen der Einlassung der Eltern - nicht gewährleisten können, dass das Kind sicher nach Hause kommt, dann müssen die Eltern das Kind abholen.
Wie klärt ihr das, wenn die Eltern nicht kommen oder nicht zu erreichen sind?
Hatten wir ja neulich, die Kollegin hat dann das Kind mit dem Taxi (und einem Taxischein) nach Hause gebracht. -
Aber ja, dass der Vater sich bei und nach dem Elternabend nicht geäußert hat, ist verwunderlich. Vielleicht vor dem Hintergrund "Krankheit ist ja bekannt. "
Naja, aber wenn die explizit dort ja abgefragt worden sind, dann fragt man doch nach, ob sie bekannt sind.
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Wer sagt, dass die Eltern dies der Schule gesagt hätten? Die Eltern etwa?
Genau, die Frage stellt sich, aber ich habe auch nirgends gelesen, dass sie es der Schule gesagt haben. Und wir haben ganz klar vorher geschrieben, dass wenn sie es niemandem gesagt haben (egal ob gefragt oder ungefragt) sie eine Schuld tragen und dann kann man zu keinem anderen Ergebnis kommen.
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Wie man bei den soweit bekannten Tatsachen zu dieser Einschätzung kommen kann, ist mir absolut unverständlich.
Was ist dir denn bekannt, was uns nicht bekannt ist. Hier ging es darum, dass die Eltern keine Information zur Krankheit gemacht haben (und dafür ist für mich unerheblich, ob gefragt oder ungefragt) und damit sehe ich da schon eine Schuld und mir ist da eher unverständlich, wie man da auf eine andere Einschätzung kommen kann.
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Und ich empfinde es als unangenehm, dass hier die Tatsache, dass die Eltern eine Information nicht noch einmal geliefert haben, nach der sie gar nicht gefragt wurden, hier herangezogen wird, um die Schule von den Folgen einer ganzen Reihe schwerwiegender und ganz objektiv vorgefallener Versäumnisse zu entbinden.
Wer tut denn das?!?
Das die Lehrer eine Schuld tragen ist doch außer Frage, dass die Eltern aber auch eine Schuld haben, weil sie auch ungefragt auf Besonderheiten hinweisen müssen, sollte es auch sein! -
Für mich stellt sich allenfalls noch die Frage nach der Mitverantwortung der Schulleitung.
Aber die Mitverantwortung der Eltern findest du nicht interessant?!? Komische Einstellung.
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Platty schreibt zwar dramatisch, nutzt aber das Wort "Allergie", eine Milchallergie kann auch zum Tod führen.
Nicht nur die und das ganze als Sonderwünsche abzutun ist eine ziemliche Frechheit und zeigt, dass man keine Ahnung davon hat, was solche Einschränkungen für Auswirkungen haben können Quittengelee

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Der Dienstherr muss dann dienstliche Interessen und die Interessen des Beschäftigten gegeneinander abwägen und im Falle der Ablehnung diese begründen. Ob dann bei dir im konkreten Einzelfall hinreichende Ablehnungsgründe vorliegen oder nicht, können wir hier wohl kaum beurteilen.
Meine Erfahrung sagt, dass die Begründung, man hat verzichtet auf die Zeit (weil man sich ja für zwei Jahre festlegen muss) in der Regel ausreicht, aber der Mangel aktuell so groß ist, dass sie es selten machen.
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Nein, der Satz gilt nur für den ersten Abschnitt, weil danach meist gar keine 2 Jahre mehr da sind, auf die man sich festlegen kann.
Und ja, die Verlängerung nach den 2 Jahren, aber nein, für die gilt auch immer die 7 Wochenfrist und nein, es benötigt keinerlei Zustimmung in den ersten 3 Jahren. -
Mir ging es um diesen Teil, da ist es einfach falsch, dass es nur für die ersten zwei Jahre gilt. 2 Jahre festlegen gilt bis zum 3. Lebensjahr.
Wenn du dann z.B für den 25. Lebensmonat anmeldest, musst du dich wieder für zwei Jahre festlegen. (Also wenn du für die ersten zwei Lebensjahre angezeigt hast)
Nein, das musst du nicht, du musst dich nur für die ersten zwei Jahre festlegen, danach gibt es keine Angabe mehr, für welche Zeit du dich festlegen musst. Wenn die ersten 24 Monate Elternzeit um sind darfst du im Wochenrhythmus anmelden, wenn dir danach ist, das gilt übrigens gar nicht nur für die ersten 3 Jahre.
Also nein, deine Aussage ist wieder falsch.
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aber im Beamtenrecht wundert mich sowas nicht.
DAs kommt aber aus dem ganz normalen Arbeitsrecht und musste dann ins Beamtenrecht natürlich auch so übernommen werden, weil die ja nicht benachteiligt werden dürfen.
Und nein, hört sich überhaupt nicht komisch an, weil du ja sonst durch den Mutterschutz benachteiligt werden würdest, was ja nicht sein darf. -
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Das heißt aber während des Mutterschutzes läuft die TZ aus
Nein, das kann auch heißen, dass eben die Teilzeit vorher ausgelaufen ist oder durch die Beendigung der Elternzeit ausgelaufen ist und das ist sehr häufig der Fall, denn genau dazu beendet man dann ja die Elternzeit.
Also wenn sie nicht einen Teilzeitvertrag generell hat, dann wird sie immer das Vollzeitgeld erhalten nach Ende der Elternzeit (und somit ab Beginn des Mutterschutzes)
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