Beiträge von fossi74

    Ist natürlich toll für das Klima im Kollegium, wenn da einer Sitz, der für die gleiche Arbeit deutlich mehr Kohle kriegt (also jetzt A13 gegenüber A12).

    Das Problem kennt jeder Tarifbeschäftigte zur Genüge. Allerdings überschätzt du es: Viel schädlicher für das Klima im Kollegium ist es, wenn da einer sitzt, der ein Arsch ist. Ich habe mir jedenfalls auch zu Regelschulzeiten nie Gedanken darüber gemacht, was mein Gegenüber im Lehrerzimmer wohl verdient, zumal es dank Zuschlägen und unterschiedlicher Erfahrungsstufen in einem Lehrerzimmer kaum zwei Leute gibt, die exakt das gleiche bekommen. Insofern kann auch der jungdynamische A13er auf den frühvergreisten Minderleister neben ihm begründet neidisch sein.

    Erstmal willkommen im Forum!

    Von mir nur zwei Anmerkungen zu Nebenschauplätzen:

    1. Zumindest in Baden-Wuerttemberg bekommst du - falls relevant - Kindererziehungszeiten angerechnet, und zwar pauschal 3 Jahre pro eigenem Kind, mit Nachweis eines erhöhten Betreuungsbedarfs auch mehr.

    2. Davon abgesehen solltest du dir allerdings überlegen, ob sich eine Verbeamtung noch lohnt. Die in Aussicht stehende Pension ist natürlich verlockend, auch wenn du nur noch ca. 20 Jahre angerechnet bekommst. Heftig ins Kontor schlagen könnten allerdings die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, um die du nicht herumkommst.

    Das Bewerbungsverfahren dürfte sich zumindest in Bayern nach nur 20 Jahren nicht geändert haben.

    Viel Erfolg bei der Rückkehr!

    Und zum anderen, es scheint ja bekannte Leute zu geben, die krankfeiern. Hauen die dann wirklich 7 Wochen am Stück rein? Ich hätte vermutet, das wären vielleicht hier und da ein paar vereinzelte Tage, zu Korrekturzeiten vielleicht mal ne Woche. Aber 7 Wochen, trauen sich Leute sowas? :/

    Ich hatte so eine "Kollegin". Sie hatte als einzige bei uns genauso viel Ferien wie an Regelschulen, weil sie jeden Urlaub durch Kranktage verlängert hat. Das Ende ihrer Zeit bei uns sah so aus:

    Zwei Wochen Urlaub

    Drei Wochen krank

    Sechs Wochen Kur

    Zwei Wochen krank

    Eine Woche Urlaub

    20 Wochen krank

    Dann Eigenkündigung. Notabene: Wir sprechen hier von der "freien Wirtschaft"!

    Die Jahre vorher sahen übrigens ähnlich aus. Jede Mehrbelastung, jeder Versuch, ihr eine zusätzliche Aufgabe anzuvertrauen, jede nicht genehmigte Fortbildung, jedes kritische Wort hatte prompt eine Krankmeldung zur Folge. Gleichzeitig wurde sie nicht müde, uns bei der Geschäftsführung anzuschwärzen, weil wir ihrer Meinung nach nicht genug Stunden hielten.

    Was waren wir froh, als das olle Nilpferd weg war. Von Herzen hätten wir ihr den Beamtenstatus gegönnt, dann wären wir sie wesentlich leichter losgeworden.

    Das war ernsthaft. WIllkommen im ÖD. Trost: Sobald du den Fuß in die Schule gesetzt und auch nur eine Minute was auch immer gearbeitet hast, hast du bereits einen einklagbaren, unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Passieren kann dir also im Prinzip nichts. Wie sieht denn die anfangs von Dir erwähnte Einstellungszusage aus?

    Haha, sei froh, wenn der Arbeitsvertrag vor Weihnachten kommt. Was ich machen würde? Nichts. Ich würde zum vereinbarten Termin in der Schule aufschlagen und die Arbeit aufnehmen. Allerdings sage ich das natürlich mit langjähriger Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Schulbehörden.

    Aber eine solche Sichtweise von SuS kann doch keine Begründung für eine bestimmte Note sein?! Erst recht nicht, wenn es um Schulabschlüsse geht?!

    Nein. Aber sie kann die Begründung dafür sein, den Abstand zum Bestehen deutlicher zutage treten zu lassen und statt der 7 eben nur 6 oder 5 Punkte zu vergeben.

    Am Ende läuft es doch immer auf die pädagogische Gesamtwürdigung hinaus, die in manchen Bundesländern ja sogar explizit von den Notenbildungsvorschriften gefordert wird. Die mündliche Prüfung möchte ich sehen, bei der am Ende ein eindeutiges, in Punkten ausdrückbares Ergebnis feststeht und bei der man sagen kann, das seien jetzt exakt 7 Punkte und nicht 6 oder 8.

    Stimmt. Die schriftlichen Prüfungen werden ja von Roboterinnen bewertet.

    Der Rest ist mir zu esoterisch. Aber ihr macht das schon prima.

    Du würdest also ernsthaft einem Schüler, der in der Wie-auch-immer-genannten-Prüfung, mit deren Hilfe er das Abitur noch bestehen könnte, 8 Punkte braucht, ins Gesicht sagen, dass es leider nur für 7 Punkte gereicht hat? Glückwunsch, ich könnte das trotz gelegentlich ausgeprägter Misanthropie nicht.

    Diskussionen über Objektivität, Reliabilität und Validität von Noten erübrigen sich an dieser Stelle selbstredend. Es kann hier nur um die formalen Voraussetzungen gehen, und die sind nun mal, wie sie sind.

    Im zweiten Teil des zitierten Satzes sollte der Konjunktiv II verwendet werden, weil es hier um etwas geht, was unter gewissen Umständen passieren KÖNNTE (Konjunktiv Potentialis).

    Das passt dann aber nicht mehr zum Indikativ oder Konjunktiv I im ersten Teil des Satzes. Wenn Potentialis, dann in der kompletten Aussage ("Wenn du die Zulassung zum Abitur nicht erhalten würdest, würdest du das Fachabi bekommen.").

    Davon abgesehen verändert der Einsatz des Potentialis hier die komplette Aussage. Es geht ja nicht darum, dass es unter gewissen Umständen zur Nichtzulassung kommen könnte (Fokus auf den Umständen), sondern darum, was (angeblich) passiert, wenn die Nichtzulassung eingetreten ist (Fokus auf den Folgen).

    Es geht ja um eine Beamtin. Insofern ist kein Arbeitgeber beteiligt.

    Selbstverständlich ist mir bewusst, dass die Rechtsstellung eines Dienstherrn nicht derjenigen eines Arbeitgebers entspricht. Ich bin aber zuversichtlich, dass Du mir diese sprachliche Ungenauigkeit nachsehen wirst, zumal im vorliegenden Fall die Titulierung durchaus dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht.

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