Hoffentlich beschmutzt er sich nicht die zum Kadett passenden Klamotten beim Transport des OHP.
Beiträge von fossi74
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WIch ergänze deine Aussage mal neu:
Wenn der Kollege xy jetzt Teilstandort pendelt, so
... ist das Arbeitszeit und keine Pause. Memento: "Pause" = "Ich kann tun, was ich will und wo ich will".
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Tipp der Ausbilderin eines mir bekannten Hauptschul-LAAs, der gerade angefangen hat: "Verhalten geht vor Inhalten!" - Also sollte dich das hier
wenn ich jede Stunde die Hälfte der Lernzeit verliere, weil man Klassenmanagement nicht passt und ich die Störungen nicht in den Griff kriege
nicht allzu sehr bekümmern.
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Allein die Vorstellung, man könnte einem erwachsenen Arbeitnehmer "verbieten", in seinen Pausen das Betriebsgelände zu verlassen, ist so dermaßen... "teacherish", könnte man so sagen?
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Falls du des Lesens mächtig bist
Diesen in der Sache durchaus berechtigten Verweis auf die Notwendigkeit eigener Recherche hätte man allerdings auch netter formulieren können.
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Edit zur Relativierung: Vielleicht muss es heißen, "Klassenfahrten in der gewohnten Form".
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Allerdings ergibt sich dann natürlich die Frage, ob ich mir als Lehrkraft auf einer Klassenfahrt abends "die Kante geben" darf, so dass ich im Notfall nicht ansprechbar bin (ich spreche keineswegs vom alkoholinduzierten Delirium, sondern ganz schlicht von der Tatsache, dass manch einer nach Alkoholgenuss so fest schläft, dass er kaum zu wecken ist).
Wenn nämlich nächtliche Verfügbarkeit im Notfall zu meinen Pflichten gehört, bin ich insofern in meiner Freizeitgestaltung eingeschränkt. Dann ist es aber keine echte Freizeit und damit sind wir wieder bei einer nicht näher definierten "Bereitschaft", die entsprechend an- und abgerechnet werden müsste.
Heißt für mich wieder mal: Klassenfahrten sind eigentlich nicht durchführbar. Und ich finde, daran gibt es wenig zu deuteln.
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Eine Kollegin meinte, dass ich in der Schulzeit eigentlich das Gelände nicht verlassen darf
Sehr bekannt sind ja Sammlungen von Sagen aus bestimmten Kulturkreisen (z. B. die antiken griechischen Sagen) oder Regionen (z. B. die Sagen des Spessarts).
Die bei weitem umfangreichste Sammlung dürften tatsächlich aber die (Hören)Sagen aus dem Lehrerzimmer sein.
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Warum sollte man nicht ganz gemütlich um 23 Uhr mit einem Glas Wein seine Tasche packen.
Weil das so leicht ausläuft. Ich empfehle Flaschen. So ca. eine pro Abend.
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Seit Bob Dylans Nobelpreis so lange liegenblieb, möchte das Komitee auf Nummer sicher gehen, dass künftige Preisträger sich etwas mehr beeilen.
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Ja, alles wieder gut. Danke der Nachfrage!
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das Land möchte das wir auf Klassenfahrt fahren
Ich schließe mich mal einigen anderen an: Quelle für diese Behauptung?
Wenn man es ganz genau nimmt, hast du dann nie Freizeit.
??
Das Land sagt: "Die Schulen sollen auf Klassenfahrt fahren, aber bitte nur mit Freiwilligen." Das klappt halt so nicht.
Und? Wo ist dann eigentlich das Problem?
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Ihr habt 20% Ausfall? Da kommen wir noch nicht mal annähernd ran. Selbst der Landesschnitt ist deutlich drunter
Was "wir" haben, ist irrelevant. Dass man sechs Leute einstellen muss, wenn fünf VZ-Stellen ausfallsicher besetzt werden sollen, ist eine Faustregel, die dir jeder Personaler bestätigen wird.
Edit: Im Schulbereich mit den einheitlichen Ferien ist das ein bisschen entspannter, weil keine Ausfälle wegen Urlaub zu bedenken sind. Eine Versorgung von 100% ist aber auch hier keinesfalls ausreichend.
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Und wer gut ist, wird halt gefragt
Da hast du eines der zahlreichen Probleme im Lehrerberuf aber schön auf den Punkt gebracht.
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Wir hatten an den Grundschulen in den letzten 10 Jahren fast durchgehend eine Unterrichtsversorgung von rund 100%.
Für eine durchgehende planmäßige Besetzung braucht man aufgrund der üblichen Ausfälle durch Krankheit etc. eine Versorgung von ca. 120%. Du sprichst also von einer Unterdeckung von ca. 20%.
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Zwar unterliegen Beamte dem im Verfassungsrang stehenden Streikverbot, wozu auch streikähnliche Maßnahmen gehören (Ja, auch der hier im Forum gerne einmal genutzte Begriff des "Dienst nach Vorschrift")
Du meinst, Beamte dürften sich nicht nach den für sie geltenden Dienstvorschriften richten? Das dürfte - juristisch abgekürzt - eine a.M. sein.
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Genau. Behauptet zumindest meine Frau.
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Auf der einen Klassenfahrt hatte ich zusätzlich ab Nacht zwei ein Kind als "Mitschläfer" im zweiten Bett in meinem Zimmer.
Süß. Bei mir wären die Kleinen spätestens ab Nacht drei wieder freiwillig in ihrem Bett.
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Volle Zustimmung. Muss man nur mal auf Fortbildung gehen - was da an verhornten Füßen in Trekkingsandalen, schlimmen Halstüchern auf Polyacryl und scheußlich gemusterten 80er-Jahre-Pullis zu bewundern ist, spottet oft jeder Beschreibung.
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Ich bin natürlich vollkommen bei dir, dass die Entlastung der Fahrten an anderer Stelle durch geeigneten Einsatz der Lehrkräfte erfolgen muss und in der Praxis geschieht dies ja auch oft, sodass Fahrten grundsätzlich keine Mehrarbeit auslösen
Das muss aber eine gewaltige Entlastung sein, die die 24-stündige Bereitschaft über mehrere Tage hinweg ausgleichen soll.
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