Wer von uns Lehrkräften rauchen will, geht dazu in den Lehrer-Raucherbereich
Haha. Das klingt für mich wie ein Märchen aus uralten Zeiten:
Art. 3
Rauchverbot(1) 1Das Rauchen ist in Innenräumen der in Art. 2 bezeichneten Gebäude, Einrichtungen, Heime, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen verboten. 2In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Art. 2 Nr. 2) ist das Rauchen auch auf dem Gelände der Einrichtungen verboten.
Und das seit 2006!