Allerdings ergibt sich dann natürlich die Frage, ob ich mir als Lehrkraft auf einer Klassenfahrt abends "die Kante geben" darf, so dass ich im Notfall nicht ansprechbar bin (ich spreche keineswegs vom alkoholinduzierten Delirium, sondern ganz schlicht von der Tatsache, dass manch einer nach Alkoholgenuss so fest schläft, dass er kaum zu wecken ist).
Wenn nämlich nächtliche Verfügbarkeit im Notfall zu meinen Pflichten gehört, bin ich insofern in meiner Freizeitgestaltung eingeschränkt. Dann ist es aber keine echte Freizeit und damit sind wir wieder bei einer nicht näher definierten "Bereitschaft", die entsprechend an- und abgerechnet werden müsste.
Heißt für mich wieder mal: Klassenfahrten sind eigentlich nicht durchführbar. Und ich finde, daran gibt es wenig zu deuteln.