Mich wundert aber, wenn mehrere Kollegen einfach raten, seinem Chef zu sagen, man könne da halt schlicht nicht. Abgesehen davon, dass wir nicht wissen, was diese Kollegen in der Realität ihrem Chef wirklich sagen, muss ja vor allem einzig der die Konsequenzen ausbaden, der Solches sagend, bei seinem Chef vorspricht. Wenn MrsPace also einen schwierigen Chef hat, ist es total egal, was wir alle unseren Chefs sagen oder was unsere Chefs tun würden. Ich find's immer schwierig, andere potentiell in die kommunikative Scheiße reinzureiten, indem man sowas rät.
Na, Ratschläge aus einem Forum nicht unreflektiert zu übernehmen würde ich aber einem erwachsenen Menschen grundsätzlich schon zutrauen.
'Arzt und Arbeitszeit' kann man aber auch andernorts nachlesen.
Legen wir doch mal das altbewährte Motto zugunde: "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz"...
§ 616 Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Von Arztbesuchen steht da nichts.
Was halt aus Gründen auch nicht gesetzlich in Stein gemeißelt wurde, oder?
Ebensowenig eine wie auch immer geartete grundsätzliche Verpflichtung für Lehrer (oder Polizisten oder Krankenschwestern oder Feuerwehrleute), auf Abruf Gewehr bei Fuß zu stehen.
Nochmal: Ja, es gibt spontan eintretende Stundenplanänderungen. Und ja, es kann schon sein, dass ein spontan umgeplanter Kollege dann erstmal Zeit und Gelegenheit braucht, sein außerdienstliches Leben auch entsprechend umzuplanen. Das muss ich halt berücksichtigen. Der betreffende Kollege könnte auch vor Freude über den neuen Stundenplan tot umfallen, dann ist mein ganzer schöner Plan Essig.