Hallo Federball,
ich denke, Du solltest hier nicht (vorschnell) die Flinte ins Korn werfen. Hier sind es zwei Ebenen, die Du bedenken musst:
Zum einen ist Verbeamtung in erster Linie eine juristische Angelegenheit, keine zwischenmenschliche. Wenn Dein Vorgesetzter Dich "wegprüfen" will, muss er - spätestens dann, wenn Dir die Verbeamtung versagt wird - Farbe bekennen und wasserdichte Begründungen liefern.
Und hier kommt die zweite Ebene ins Spiel - hier ist Ehrlichkeit (Dir selbst gegenüber) gefragt: Bei der Lebenszeitverbeamtung geht es nicht darum, ob Du tolle Showstunden halten kannst. Die Kriterien sind hier andere als im Ref. Wichtig sind eher Punkte wie korrekte Ausübung der Dienstgeschäfte (Einhaltung von Terminen und Formalien, korrekte Notengebung), lehrplankonformes Unterrichten etc.
Hast Du hier Defizite? Diese müssten außerdem recht massiv sein, damit sie die Verbeamtung gefährden. Nach acht Jahren als Lehrer sollte man eigentlich halbwegs wissen, wie der Hase läuft. Wie gesagt - sei ehrlich zu Dir selbst! Die Feststellung der Nichtbewährung ist ein scharfes Schwert, das ziemlich selten angewendet wird (und schon gar nicht leichtfertig aus irgendwelchen Animositäten heraus).
Solltest Du das hier
Und jetzt sitze ich da und habe das Gefühl, dass ich mich eigentlich an niemanden wenden kann, ohne selbst am Ende die Leidtragende zu sein. Ich habe schon überlegt mich an die GEW zu wenden, wodurch das Verhältnis zwischen mir und meinem Vorgesetzten aber sicher nicht besser werden würde.
allerdings ernst meinen, wärst Du eigentlich der ideale Untergebene. Meinst Du wirklich, das Verhältnis zu Deinem SL wird besser, wenn Du Dich nicht wehrst??