Beiträge von fossi74

    Doch, die sehe ich durchaus. Siehe dazu Flippers Punkt 1 in #57. Die Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern ist formal ja durchaus gegeben: Note ist Note und fertig.

    Wenn jetzt einer einen Studienplatz aufgrund seines zu schlechten Abischnitts nicht bekommt und argumentiert, er habe ja keine Chance bekommen, sich durch die Prüfung zu verbessern, hat er wohl gute Chancen vor Gericht.

    und was macht man, wenn dann in 1 oder 2 Jahren das Abi gerichtlich für ungültig erklärt wird?

    Dann müssen alle, die bis dahin noch keine Prüfungsleistungen an den Unis erbracht haben, das Abi wiederholen. Bei denjenigen, die schon eingeschrieben sind, wird festgestellt werden, dass sie ohne Hochschulzugangsberechtigung - also illegal - studiert haben, was zur Folge hat, dass sie exmatrikuliert werden und in D nicht mehr studieren dürfen. Gesamtgesellschaftlich macht das Sinn, weil wir ja Spargelstecher und Erdbeerpflücker brauchen und die angestellten Lehrer dafür zahlenmäßig nicht ausreichen (und sich beim Spargelstechen zu blöd anstellen).

    Angestellte haben - im Gegensatz zu Polizisten und wie Du ja selbst angemerkt hast - kein Amt. Und, ganz wichtig: Die Tätigkeit des Strichjungen entfaltet keine Außenwirkung. Das ist bei Pornofilmen natürlich anders.

    Ich ergänze übrigens Beitrag #30 noch dahingehend, dass wohl auch der verbeamtete Lehrer vor Unterrichtsbeginn Schreibwaren verkaufen dürfte. Warum auch nicht?

    Das stimmt natürlich nicht Fossi

    Dein souverän-herablassender Tonfall lässt mich vermuten, dass Du über einschlägige Erfahrungen verfügst. Nun denn - hic Rhodos, hic salta! Ich lasse mich gern überzeugen. Aber nur mit Fakten, nicht mit wildem Geraune.

    verkauft Schreibwaren vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule

    Und nochmal: Solange der Hauptjob nicht leidet, kann der tarifbeschäftigte Lehrer SELBSTVERSTÄNDLICH vor Schulbeginn Schreibwaren verkaufen. Nenn mir doch bitte mal die Bestimmung, die ihm das verbieten würde! Oder wenigstens einen Grund, warum der Arbeitgeber etwas dagegen haben könnte.

    Deine absurden Zuspitzungen ("Strichjunge") kannst Du Dir sparen - wenn Dir wirklich nicht klar ist, dass es da erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Art der Nebenbeschäftigung gibt, ist Dir ohnehin nicht zu helfen. Ich rätsle immer noch, was Dich eigentlich umtreibt - hast Du eventuell so einen bescheuerten SL (von der Art "l'ecole, c'est moi") und traust Dich nicht, Dich zu wehren, dass Du ständig auf diesem Opfertrip bist? Du scheinst ja ständig irgendwelchen Restriktionen ausgesetzt zu sein.

    Übrigens: Die Begründung, warum ein Lehrer in seiner Freizeit nicht als Strichjunge arbeiten dürfte, wäre für sich genommen auch noch mal interessant - magst Du das nicht mal ausprobieren? Einkommensmäßig würdest Du damit Deine verbeamteten Kollegen wohl hinter Dir (no pun intended!) lassen. :teufel:

    Ps. mit der leichteren Nebentätigkeit bei Angestellten ist übrigens auch so ein Mythos: FAKTISCH müssen Tarifbeschäftigte mit der Anzeige der Nebentätigkeit bei Arbeitsaufnahme diese 'genehmigen' lassen

    Wie oft willst Du diesen Unsinn eigentlich noch wiederholen? Mit der Anzeige der Nebentätigkeit muss der Angestellte diese eben NICHT genehmigen lassen, sondern sie anzeigen. Wenn der Vorgesetzte nicht einverstanden ist, muss er darlegen und begründen, warum er die Nebentätigkeit untersagen will. Bei Beamten reicht der alte Baumarktspruch "geht nicht, gibts nicht".

    Bei Deinen Beiträgen frage ich mich immer, warum Du eigentlich immer noch als Angestellte/r im öD ausharrst, wenn das alles so beschissen ist, wie Du es immer darstellst. Wir haben doch Berufsfreiheit...

    Ist jetzt die Frage, ob sowas zeitweilig durch das arbeitsrechtliche Direktionsrecht bei Tarifbeschäftigten möglich ist oder es einer Änderungskündigung bedarf (falls das alles nicht morgen außer Kraft gesetzt wird)

    Weder das eine noch das andere ist möglich. Meine Güte, Du bist doch kein rechtloser Sklave! Nicht im Vergleich zu Beamten und erst recht nicht im Vergleich zu Angestellten in der Wirtschaft.

    Ich komme gerade etwas durcheinander mit den Threads, deshalb hoffe ich, es passt hier rein: Das Gewandhausorchester Leipzig hat angekündigt immer Donnerstags und Freitags eine Konzertaufzeichnung online auf seiner Webseite zur Verfügung zu stellen.

    Also, so schön und nett und #wirallezusammen das auch ist, aber Konzertmitschnitte gibts doch massenweise bei YouTube.

    Den Abstand von 1,5 Metern einen ganzen Vormittag durchzuhalten mit Grundschülern ist schwierig.

    Unterschätzt Du da die Grundschüler nicht ein wenig? Wenn die das erstmal kapiert haben, dürfte es eher schwierig sein, ihnen das demnächst wieder abzugewöhnen. Und bei den Zahlen, die derzeit wohl für die Notbetreuung angemeldet sind, könnte man wohl auch fünf Meter Abstand halten.

    Papierpost? Existieren tut sie ja noch, wenn auch der Service gefühlt täglich schlechter wird.

    @onT: Meine Frau berichtet ähnliches wie hier jetzt schon zur Genüge geschildert (SuS sind fleißig und vermissen die Schule, Einzelne sind nicht über digitale Kanäle erreichbar).

    In der Klinikschule freuen wir uns, dass die Versorgung unserer Sus durch die Heimatschulen plötzlich auffallend gut klappt. Dürfte gern immer so sein.

    Nein, kann nicht sein. „Die Erde“ ist weder Person, noch Lebewesen. Oder sonst etwas, dem man ein Bewusstsein auch nur unterstellen könnte.

    Bei so viel unwissenschaftlichkeit bekomme ich Ausschlag.

    Liebe Hanuta, das war selbstverständlich metaphorisch zu verstehen und bewegt sich auf dem gleichen Level wie der bekannte Cartoon, in dem die Erde stöhnend zu einem Nachbarplaneten sagt, "Puh, ich hab homo sapiens!", worauf dieser entgegnet, "Keine Angst, das geht vorbei." Das ist ja auch Quatsch, weil Planeten können ja kein Deutsch.

    So, ich hoffe, dein Ausschlag ist schon ein wenig besser. Falls nicht, empfehle ich - streng wissenschaftlich - einen Umschlag mit einer panthenolhaltigen Salbe. Deck ihn mit Toilettenpapier ab, dem man nach neuesten Erkenntnissen heilende Wirkung zuschreibt.

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