Ps. mit der leichteren Nebentätigkeit bei Angestellten ist übrigens auch so ein Mythos: FAKTISCH müssen Tarifbeschäftigte mit der Anzeige der Nebentätigkeit bei Arbeitsaufnahme diese 'genehmigen' lassen
Wie oft willst Du diesen Unsinn eigentlich noch wiederholen? Mit der Anzeige der Nebentätigkeit muss der Angestellte diese eben NICHT genehmigen lassen, sondern sie anzeigen. Wenn der Vorgesetzte nicht einverstanden ist, muss er darlegen und begründen, warum er die Nebentätigkeit untersagen will. Bei Beamten reicht der alte Baumarktspruch "geht nicht, gibts nicht".
Bei Deinen Beiträgen frage ich mich immer, warum Du eigentlich immer noch als Angestellte/r im öD ausharrst, wenn das alles so beschissen ist, wie Du es immer darstellst. Wir haben doch Berufsfreiheit...
Ist jetzt die Frage, ob sowas zeitweilig durch das arbeitsrechtliche Direktionsrecht bei Tarifbeschäftigten möglich ist oder es einer Änderungskündigung bedarf (falls das alles nicht morgen außer Kraft gesetzt wird)
Weder das eine noch das andere ist möglich. Meine Güte, Du bist doch kein rechtloser Sklave! Nicht im Vergleich zu Beamten und erst recht nicht im Vergleich zu Angestellten in der Wirtschaft.