Beiträge von fossi74

    Also meine bessere Hälfte ist Lehrerin, wir haben aber noch keine Familie.
    Ich bin allerdings Patenonkel und habe den verständnisvollsten Rektor der Welt, denn ich musste wegen meines Patenkindes schon krank machen.
    Seine Eltern haben beide leider Jobs mit mörderischen Arbeitszeiten, weswegen mein Neffchen bei uns ein eigenes Zimmer hat.
    Als er das erste Mal krank wurde, und ich mich um ihn gekümmert habe, bin ich zu meinem Chef und habe mit offenen Karten gespielt.
    Konkret heißt es, dass ich mich habe krank schreiben lassen, um mit meinem Neffen zu Hause zu bleiben. Das melde ich vorher an. Wenn meine Freundin nachmittags daheim ist, bin ich dann nochmal in die Schule gefahren und habe meiner Vertretung zugearbeitet und bei der Vorbereitung unterstützt.
    Bisher hat das sehr gut geklappt und ich bin meinem Chef ausgesprochen dankbar, dass er mir dieses Zugeständnis macht.

    Gewagte Konstellation. Ich würde da als Chef nicht mitmachen. Wenn das rauskommt, hast Du im Kollegium verschissen, und Dein Chef kann sich darauf einstellen, zukünftig bei den Anliegen und Problemchen von Hans und Franz ebenso großzügig zu sein.

    Zumal man noch ergänzen muß, daß in den 1950er Jahren die Beamtenbesoldung um insg. 15% gekürzt wurde mit der Begründung, daß Rücklagen für die Pensionen gebildet werden müssen. Unser Arbeitgeber hat das Geld für die Pensionen also bereits eingestrichen, die entsprechenden Rücklagen aber nie gebildet sondern das Geld zur Finanzierung diverser Wahlversprechen ausgegeben.
    --> https://www.myheimat.de/bobingen/polit…n-d1279941.html

    Bei der Übernahme der Tariferhöhungen der angestellten gab es auch immer wieder Abstriche mit Verweis auf "Rücklagen für die Pensionen".

    Sag mal, hast Du das eigentlich als Textbaustein auf F1?

    Ich rechne noch in meiner Dienstzeit, die aktuell noch 22 Jahre beträhgt, mit einer Erhöhung des Pensionierungsalters auf 70 Jahre sowie mit einer Absenkung des Pensionslevels von aktuell knapp über 70% auf maximal 60% sowie zusätzlicher Abzüge für alle, die früher gehen wollen oder müssen, so dass die effektive Pension dann annähernd dem gegenwärtigen Rentenniveau gleichen wird.

    60% der letzten Bezüge sind aber immer noch erheblich mehr als 44% von den durchschnittlichen Gehältern des gesamten Berufslebens.

    Grüße vom Angestellten!

    Offiziell ist da noch gar nichts abgeschafft. Das regelt jede Schule selbst (ist dabei aber ungefähr so "frei" wie bei der Festlegung der beweglichen Ferientage, die auch praktisch landesweit gleich gelegt werden und wegen Schulbussen etc. mindestens auf Kreisebene einheitlich liegen).

    Interessanterweise ist im Netz kaum etwas dazu zu finden, ab wann das galt. Im SDR-Archiv ist eine Sendung vom Juni 1992 zu finden, in der die Einführung des freien Samstags thematisiert wird. Könnte also damals gewesen sein.

    Warum müssen Deutsche wie unter Zwang ständig in den Urlaub fahren?

    [Das einzige, was ich persönlich wirklich unangemessen finde mit Blick auf den Umfang der Führungsaufgaben ist die Bezahlung von Schulleiterinnen und Schulleitern. Personalverantwortung für über 100 Personen wird in der Wirtschaft i.d.R. wirklich mit mehr als einem A16-Äquivalent vergütet (oder gar nur A14/A15 je nach Schulart und -größe).

    Da müsste man dann aber schon auch fragen, was "Personalverantwortung" in diesem Zusammenhang heißt. Wenn ein AN in der Wirtschaft Scheiße baut, hat der Vorgesetzte in der Regel ein größeres Problem als der Schulleiter, dessen Kollege das tut.

    nein. die seminarausbildung ist in bayern am gym rechtlich durch ziemlich klare vorgaben geregelt. da ist der stellvertretende seminarvorstand (das ist der mensch, der/die die gesamtorga verantwortet) in seinen/ihren handlungsoptionen was die ausgestaltung angeht recht eingeschränkt. es ist nicht die schuld des seminarvorstands, dass die anforderungen so sind, wie sie eben sind laut vorgaben. er hat hier einfach einen erfahrungswert vorgetragen, mehr nicht. soll er die leute anlügen, damit sie sich dann mies fühlen, wenn sie offenbar in 42 wochenstunden oder so den anforderungen nicht gerecht werden können? oder soll er die rechtlichen rahmenbedingungen irgnorieren/beugen? erscheint mir kein guter plan zu sein.


    Du solltest zur Abrundung des Ganzen noch den drolligen Brauch erwähnen, dass die Referendare reihum von jeder Seminarsitzung ausführliche Protokolle anzufertigen haben, die alsdann nach München übersendet werden, allwo kontrolliert wird, ob die Seminarlehrer sich auch an die vom Heiligen KM offenbarte Lehre halten.

    Und ja - es gibt durchaus Rückmeldung.

    Und der Schulträger sieht sich in den Ferien nicht zuständig.

    Nitpick: Du meinst sicher den Sachaufwandsträger. Und in dieserTrennung liegt meiner Meinung nach ganz grundsätzlich der Hund begraben (wobei wir immerhin froh sein können, dass bei uns die Kommunen nur für Gebäude und Ausstattung zuständig sind und nicht für den Schulbetrieb. Wenn ich mir vorstelle, so ein Provinzfürst von Bürgermeister könnte sich auch inhaltlich oder personell in den Schulbetrieb einmischen... nein, pfui, weg mit Euch, schlimme Gedanken!).

    Zwingt dich doch keiner einen anderen Beruf anzunehmen.

    Mal im Ernst; ein verbeamtet Lehrer mit A13+ erhält ein gutes Gehalt. Dazu nicht wenige Ferien (außer man hat sehr korrekturintensive Fächer) und eine gute Altersvorsorge. Und ist unkündbar

    Beschissene Rahmenbedingungen haben wir nun wirklich keine. Sicherlich verbesserungswürdig (gut, Inklusion tangiert mich kaum) aber die hast du auch in anderen Jobs.

    So schlimm geht es uns gar nicht.

    Wenn ich mich recht entsinne (seh ich am Handy nicht), kommt Josh aus Österreich und darf sich zu Recht über schlechte Bezahlung ärgern. Ich meine, hierorts mal was von unter 2000 Netto gelesen zu haben. Immerhin Euro, nicht Schillinge...

    Ich habe jetzt auf die Schnelle nicht so gründlich recherchiert, sehe das Problem aber auf einer basaleren Ebene: das Referendariat ist Teil der Ausbildung. Selbst jemandem, der aktuell in Psychotherapie ist, könnte man letztendlich nicht verweigern, seine Ausbildung abzuschließen. Gleiches gilt für akute somatische Erkrankungen, sofern sie nicht mit dauerhafter AU einhergehen.
    Eine Studienkollegin von mir erlitt während des Staatsexamens mehrere Schlaganfälle und konnte selbstverständlich nach ihrer Genesung das Referendariat antreten, obwohl von vornherein klar war, dass sie nicht verbeamtet werden konnte.

    Insofern hätte das Gesundheitsamt die Ablehnung gar nicht aussprechen dürfen. Dass das Ganze nach dem nicht erfolgten Rücktritt der Bewerberin zumindest wesentlich komplizierter ist, bestreite ich nicht.

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