Beiträge von fossi74

    Diese Frau setzt auf Quereinsteiger:

    http://www.spiegel.de/karriere/lehre…-a-1261108.html

    "Das Lehrerzimmer ist ein Sammelbecken für Opfer." ... "Meine Hoffnung liegt auf den Quereinsteigern, die wegen des Lehrermangels jetzt verstärkt in die Schulen kommen."


    Warum wurde diese Nestbeschmutzerin im Interview nicht gefragt, welche Opferrolle sie im Lehrerzimmer eingenommen hatte?

    Die gute Frau war nur 22 Jahre Lehrerin. Ihre Rolle war also vermutlich die der schlechter bezahlten Angestellten.

    Davon ab: keine Ahnung, ob die Kommentare bei SPON moderiert sind. Bis jetzt finde ich sie aber erstaunlich ausgewogen. Das lässt ein kleines bisschen hoffen.

    Bei sowas geht mit auch immer die hutschnur hoch! Dieses bescheuerte Argument, man bräuchte Leute von "da draußen", damit die Schüler lernen wie es "da draußen im echten Leben wirklich ist" weil Lehrer davon ja keine Ahnung hätten.

    Aber nein, das versteht Ihr falsch. Die Schüler sollen einfach auf die Tatsache vorbereitet werden, dass sie es im "wahren Leben" öfter mit Pfeifen als mit kompetenten Zeitgenossen zu tun haben werden. Auf den Umgang mit ersteren gut vorbereitet zu sein und sich von ihnen nicht in seinem Fortkommen behindern zu lassen, halte ich für eine Kernkompetenz!

    Mein Schulleiter sieht mich immer noch entsetzt an, wenn ich solche Dinge formuliere.

    Das ist halt im System immer noch nicht vorgesehen. Ebenso wenig wie Kollegen, denen es völlig schnurz ist, wenn sie A 13 bleiben und demzufolge auch, wie die Beurteilungen ausfallen.

    Wieso verschmutzt ein Dienstwagen die Umwelt mehr?

    U. a., weil jedes Auto schon bei der Herstellung schon so viele Emissionen verursacht wie im Betrieb auf zigzehntausend Kilometer.

    Es ist in unserer Zeit schlicht nur noch wenigen Menschen möglich, absolut zuverlässig pünktlich da zu sein. Meine "Lieblingskollegin", die ich einerseits dringend in die Rente wünsche, ist andererseits immer unser Notnagel, um morgens pünktlich aufzuschließen. Das reibt sie uns dann natürlich gern unter die Nase. Aber wenn man 200 m Luftlinie von der Schule entfernt wohnt, weder Mann, Kinder noch Katze und keine Hobbys hat (außer sich mit seiner fast gleich alten und ebenso schrulligen Schwester zu streiten), dann ist man morgens pünktlich oder kommt gar nicht. Zu spät gibts dann halt nicht.

    Ja, es gab mal eine Zeit, da hatte Vati Residenzpflicht und Mutti war bei den Kindern zu Hause. Ich denke, da wird Vati auch selten zu spät gekommen sein (Mutti war im vergleichbaren Fall dank Lehrerinnenzölibat keine Mutti und hatte auch Residenzpflicht).

    Heute fährt Vati 30 km in die Schule, Mutti fährt auch 30 km (auch in die Schule; Lehrer paaren sich ja gern mit ihresgleichen), aber in die andere Richtung, und sie spielen morgens Schnick-Schnack-Schnuck, wer die Kinder wegbringt. Ganz unpolemisch: Es ist heute von keinem Arbeitnehmer mehr zu verlangen, dass er an seinem Arbeitsort wohnt. Das gibt unser Wirtschaftssystem einfach nicht mehr her, und deshalb muss man mit der Frage des pünktlichen Arbeitsbeginns auch pragmatisch umgehen.

    Dieses Handeln ist vermutlich lehrertypisch und wohl in erster Linie der Bequemlichkeit und danach dem Gefühl "Sonst geht es halt nicht, was wird dann aus den Kindern?" geschuldet.

    Achtung, es gibt hier Mitglieder, die durch solche Aussagen getriggert werden.

    Davon ab: Bequemlichkeit - Sorge um guten Unterricht - "War schon immer so." - den letzten Punkt halte ich fast für den wichtigsten.

    Man müsste wohl für diese fünf Euro Unterschied den Verwaltungsgerichtsweg durchklagen. Das macht wohl eher keiner.

    Sapere Aude! Sei der Erste und schaffe einen Präzedenzfall. Es würde viel, viel mehr gehen, wenn Lehrer mehr "Dienst nach Vorschrift" machen würden.

    Ich halte es für ebenso bezeichnend wie verräterisch, dass letzteres - nämlich Dienst nach Vorschrift zu machen - als die schärfste Drohung gegenüber dem Dientsherrn gilt, die der Beamte auszusprechen vermag. Denn eigentlich sollte Dienst nach Vorschrift doch der Standard sein, bei dessen Einhaltung es gut läuft, oder?

    Im konkreten Fall hat der BGH ja gerade eine Amtspflichtverletzung festgestellt, d.h. das OLG darf jetzt einen Sachverständigen prüfen lassen, ob die Unterlassung der Lehrer zu der Schädigung geführt hat, was dann eine Haftung nach sich ziehen dürfte. Das heißt jetzt natürlich nicht, dass es sich um strafbar falsches Verhalten handelt, falsch war es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

    Im Endeffekt wird es sich - wie so oft - um eine Regelungslücke handeln, die letztendlich vom BVerfG geschlossen werden muss. Ich habe bis jetzt (allerdings auch durch Zeitmangel bedingt) noch keine obergerichtlichen Entscheidungen zum Thema "Garantenpflicht von Lehrkräften" gefunden; die Frage ist aber zu interessant, um sie fallenzulassen. Ich werde dieser Tage mal schauen, ob und was die einschlägigen Kommentare zu dem Thema sagen.

    Der Lehrer ist in seiner Funktion als Aufsicht sicherlich auch Garant für die körperliche Unversehrtheit seiner Schutzbefohlenen.

    Ja - aber in erster Linie dadurch, dass er für eine möglichst sichere Umgebung sorgt. Schüler an der Stange bis zur Hallendecke klettern zu lassen (ob man das überhaupt noch darf?), ohne Matten unterzulegen, wäre mit ziemlicher Sicherheit ein Verstoß gegen die Garantenpflicht. Das kann auch ganz andere Dimensionen annehmen, z. B. die Einfriedung des Pausenhofs, wenn bekannt ist, dass regelmäßig schulfremde Personen dort dealen oder sonstwie Ärger machen (Garantenstellung dann natürlich nicht für den einzelnen Lehrer, sondern den Schulleiter, der sich wiederum an den Schulträger halten muss). Ob mangelhafte (wenn sie es denn war!) Erste Hilfe auch dazu zählt, wird sich ja im weiteren Verlauf des Prozesses zeigen.

    Ansonsten gilt auch in dem Fall, in dem der Lehrer vor der Frage steht, ob er in den Fluss springen soll oder nicht, die Norm des § 323c StGB - Du musst tun, was Dir den Umständen nach zuzumuten ist. Dem Rettungsschwimmer ist es zuzumuten, in den Fluss zu springen (aber nicht 10 m vor dem Stauwehr), dem Laienschwimmer eher nicht.
    Ich kenne übrigens (persönlich) den Fall eines Rettungsschwimmers, gegen den mal wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wurde, weil er einer Frau nicht nachgesprungen ist, die sich in Suizidabsicht in den Fluss gestürzt hatte. Das Verfahren wurde schnell eingestellt: Er hatte nämlich zwei Kleinkinder dabei, die er nicht unbeaufsichtigt am Flussufer lassen konnte.

    Jetzt habe ich gerade noch eine schöne Darstellung der Garantenpflicht gefunden, auch mit schönem Fallbeispiel. Siehe vor allem den Abschnitt "Garant und Qualifikation".

    Eines noch - unjuristisch, aber vielleicht angebracht: Wie beschissen die Situation natürlich für alle Beteiligten ist, sollte man nicht außer acht lassen - für den Schüler, der jetzt wohl ein Pflegefall ist, für dessen Eltern und für die beteiligten Lehrkräfte, die sich wahrscheinlich schwerste Vorwürfe machen und zusätzlich noch als ignorante Trottel dastehen, die nichts von Erster Hilfe verstehen.

    Du hast mir ehrlich gesagt, aber immer noch nicht schlüssig dargelegt, wieso §13 StGB nicht greifen sollte. Lehrer sind definitiv Garanten durch ihre Stellung als Amtsträger.

    § 13 StGB gilt durchaus - die Frage ist hier allerdings, wofür Lehrer als Garanten einstehen. Der Lehrer hat nämlich eine anders geartete Garantenstellung als z. B. der Polizist. Wir waren aber in der Tat vom Ausgangsfall des hessischen Schülers weggekommen, und ich hatte mich mehr auf die Frage bezogen, ob ein Lehrer körperlich in eine gewaltsame Auseinandersetzung unter Schülern eingreifen muss.

    1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

    Die Formulierung ist - gelinde gesagt - verquast, weshalb der § 13 nicht gerade beliebt ist (weder bei Studenten noch bei Juristen). Zudem ist der Begriff der Garantenstellung gar nicht positiv normiert. Nochmal: Ja, Lehrer haben eine Garantenstellung. Dennoch: Wofür hätten die betreffenden Kollegen - um beim Wortlaut zu bleiben - hier garantieren sollen? Lehrer garantieren (=stehen rechtlich ein) dafür, ihre Schüler bestmöglich zu beaufsichtigen, sie keinen unnötigen Gefahren auszusetzen, ihnen keinen Unsinn beizubringen und noch einiges mehr. Im vorliegenden Fall haben die Kollegen wohl - so bitter das für den Schüler ist - rein rechtlich nichts falsch gemacht: Sie haben die Rettungsleitstelle angerufen und sie haben deren Anweisungen befolgt. Der Rest sind tragische Entwicklungen, die ein Rettungsprofi oder ein kaltblütigerer Ersthelfer vielleicht verhindert hätte, die man aber einem Laien nicht anlasten kann.

    Damit ist der Kater gekämmt.

    OT: Schön, mal noch eine Variante davon kennenzulernen. Bei meiner Frau (Sächsin) ist in solchen Situationen "der Drops gelutscht", in Schwaben "isch dr Kessel g'flickt".

    OnT, @TE: Geh doch einfach mal zu Deinem Chef und frage ihn, was denn wäre, wenn Du demnächst mal kurzfristig kein Auto zur Verfügung hättest. Lass Dich dann nicht mit Gegenfragen abspeisen ("Ja wieso, müssen Sie den Lappen abgeben?!"

    Dumm nur, wenn der AG sagt, du sollest mit Zug und Bus fahren...

    Ja und? Muss er dann halt machen. Aber: Fahrtzeit ist Arbeitszeit. Genau erfassen, Überstunden abrechnen.

    Diese Frage ist tatsächlich sehr interessant - überlege derzeit das Auto abzuschaffen, muss aber häufig zu Auswärtsterminen (Dienstbesprechungen, Lehrproben, ...), die öffentlich quasi unerreichbar sind. Wäre großartig, wenn es da Möglichkeiten gäbe.

    Die gibt es: Schaff Dein Auto ab und schau, was passiert. Kann Dich niemand dran hindern. Du könntest schließlich auch ein Fahrverbot kassieren, aufgrund eines medizinischen Problems vorübergehend nicht fahrtauglich sein, Dein Auto Deiner Frau geben müssen, und und und.

    Und ich hebe mal wieder den Moderationsfinger zur üblichen Mahnung

    Weißt Du, Meike, ich kann von Lehrern (und anderen) präsentiertes juristisches Halbwissen nicht mehr ab. Ich ertrage sie einfach nicht mehr, diese ständige Melange aus (exemplarisch) "Ich lasse die Eltern mal unterschreiben, dass ich ihre Kinder nicht beaufsichtigen muss", "Wir stehen alle ständig mit einem Bein im Knast" und "Wenn die Eltern wegen einer Note klagen, werde ich rausgeschmissen und bekomme keine Pension. Und der Schäff ist böse mit mir und dieses sinnlose In-den-Raum-werfen irgendwelcher juristischer Fachbegriffe, die man mal von irgendeinem "Fortbildner" gehört hat.

    Ganz zu schweigen von den Leuten, die vom Beamtenrecht und -status keine Ahnung haben. Anekdötle: Eine Kollegin in meinem Umfeld hat sich kürzlich hier in B-W auf eine A 14-Stelle beworben. Die hat sie nicht bekommen, und wisst Ihr warum? WEIL SIE SCHON SEIT JAHREN A 14 WAR. Hatte sie nicht mehr auf dem Schirm, dieses ganze Paragraphengedöns ist ja so gar nicht ihre Welt. Ich meine, es ist ja sympathisch, dass in B-W, anders als z. B. in Bayern, auf diese Titelchen so gar kein Wert gelegt wird, aber nicht mehr zu wissen, ob man StR oder OStR ist ... ohne Worte.

    und verkneife mir jeden Gedanken zum Thema 'Männer in tiefer gelegten Autos lassen den Motor aufheulen'

    Keine Angst, hab ich nicht nötig. Bei mir hebt sich durchaus noch was anderes als die Tachonadel. Ich werf einfach den Schönfelder in die richtige Richtung und gut ist. Und mein letzter Post war eigentlich auch eher versöhnlich, wenn ich mich da nicht schon wieder ganz arg täusche.

    Wie viel später war denn der Bus?

    Wenn der Bus alle 10 Minuten kommt: Er wäre auch mit dem Bus davor zu spät gewesen.
    Wenn der Bus alle 20 Minuten kommt: Er wäre viel zu knapp dran gewesen, selbst, wenn der Bus exakt pünktlich ankommt.
    Wenn der Bus alle 30 Minuten kommt: Immer noch so gerade eben, bei einer Prüfung baut man aber einen Puffer ein.

    Und wenn der Bus ein Schulbus ist und einmal am Morgen aus der tiefsten Pampa in die 40 km entfernte Schule fährt: Entschuldigung ist plausibel, Schüler ist nicht schuld.

    - Nicht jeder wohnt im urbanen Umfeld, wo ein 30-Minuten-Takt die Grenze des Vorstellbaren ist.

    @fossi74: Du zitierst den 323c für Personen mit Garantenstellung, wirklich? Der gilt auch für jeden Mitschüler oder Rentner, der zufällig den Schulhof passiert. Ein Polizist im Dienst, der bei einer Messerstecherei einfach vorbeigeht, macht sich nicht nach §323c strafbar, das tritt hinter §13 in Verbindung mit §212 StGB zurück. Aber das weiß ein Ll.B. sicherlich, "Einführung ins Strafrecht" ist eigentlich an jeder Universität im ersten Semester... :P
    @Krabappel: Erzieher haben auch eine Garantenstellung, genauso wie Trainer und Gruppenleiter. Aus dem Grund musst du bei jeder Verlängerung des ÜL/Trainerscheins ja den aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis erbringen.

    So, lieber Kollege, vielleicht haben wir uns jetzt mal genug belöffelt (ist ja noch gar nicht Ostern) und können auf die Sachebene zurückkehren.

    Das, was Du jetzt schon zum zweiten Mal in diesem Thread vorführst, nennt der Jurist "Sachverhaltsquetsche". Ein sicherer Punktekiller in Klausuren.
    Es erschließt sich hier nicht, wie Du von einem Polizisten, der in eine Messerstecherei nicht aktiv eingreift, auf einen Polizisten schließt, der überhaupt nichts tut und einfach vorbeigeht. Ebenso wie Du weiter oben von einer Lehrerin, die in eine Prügelei nicht aktiv eingreift, plötzlich auf eine Lehrerin gekommen bist, die überhaupt nichts tut.

    Der Wortlaut des § 323c StGB ist doch ganz eindeutig: Du bist zu der Hilfe verpflichtet, die Dir (aufgrund der Umstände) zumutbar ist. Ein Polizist, der im Dienst (also bewaffnet und normalerweise nicht allein) Zeuge einer Messerstecherei wird, ist selbstverständlich dazu verpflichtet, den Angreifer mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu stoppen. Die von mir angeführte zierliche Kollegin ist selbstverständlich (und zwar nicht erst aus ihrer Garantenstellung heraus) dazu verpflichtet, das ihr Zumutbare zu unternehmen. Beide sind aber nicht per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Gesundheit oder ihr Leben zu riskieren.

    Das schreibst Du doch übrigens auch selbst - ich weiß also gar nicht, warum Du mich so angehst:

    Wichtig: Während einer Schulwanderung fällt ein Schüler in einen Fluss und treibt in ein Stauwehr, du bist ausgebildeter Rettungsschwimmer und rufst die 112, das Kind ertrinkt. Rechtlich sauber, du musst nicht dein Leben riskieren.

    Sehr übersichtlich ist der gesamte Zusammenhang übrigens hier dargestellt, ich zitiere nur die entscheidende Passage:

    Neben den üblichen Grundsätzen ist hier an einen besonderen Entschuldigungsgrund zu denken. Gemeint ist die Unzumutbarkeit des normgemäßen Verhaltens. So kann etwa von dem Täter [hier: derjenige, der nicht eingegriffen hat, Fossi] nie erwartet werden, dass er die Handlungspflicht erfüllt und sich dadurch einer konkreten Lebensgefahr oder konkret drohenden Verletzungsgefahren aussetzt. Dies gilt auch für die Berufsangehörigen von Feuerwehr und Polizei. Allgemein formuliert wäre die Unzumutbarkeit des normgemäßen Verhaltens dann zu bejahen, sofern der Garant durch diese Handlung eigene billigenswerte Interessen in erheblichem Umfang gefährden würde und das Gewicht der eigenen Interessen bei objektiver Betrachtung mindestens dem Gewicht der verletzten Interessen entspricht, wobei dies durch Abwägung im Einzelfall festgestellt werden muss. Ein beliebtes Beispiel ist die drohende Strafverfolgung im Falle des Tätigwerdens. Wenn ein Autofahrer alkoholisiert einen Passanten anfährt, kann sich dieser natürlich nicht auf billigenswerte Interessen berufen, sofern auf der anderen Seite das Rechtsgut Gesundheit des Passanten zur Debatte steht.

    Mit dem § 212 StGB hat das alles erstmal nichts zu tun. Der ist bei allen unseren Besispielen (Schulhofprügelei, Messerstecherei, Schüler fällt in Fluss) noch weit weg. Schönes Beispiel dazu: Schüler stirbt, Lehrer schuld? - Der dazugehörige Sachverhalt steht hier.

    Ach so, eines noch - das hier, lieber Valerianus,

    So ein gequirlter Kack. Und wie immer in solchen Fällen vollkommen unbelegt einfach mal dahergequarkt.

    bezog sich auf die von Dir zitierte Seite, nicht auf die Tatsache, dass Du sie zitiert hast. Hätte ich vielleicht gleich sagen sollen... sorry.

    Es reicht regelmäßig aber als Garant für die anvertrauten Schülerinnen und Schüler nicht aus, einfach nur die Polizei zu rufen, sondern es muss zumindest versucht werden, die Situation zu beenden (z.B. durch scharfe Ansprache o.ä.,

    "Scharfe Ansprache", ahja. D'accord. Ist dann doch etwas deutlich anderes als selbst einzugreifen.

    Ich ignoriere mal deinen grenzwertigen Tonfall und mache die juristische Anfängerausklärung für Schulleiter:

    Du weißt darauf schon zu antworten, da ist mir nicht bange. - Deine hobbyjuristische Ausklärung (sic) kannst Du Dir gern sparen, ich bin Ll.B. auf dem Weg zum Ll.M. (letzteres hat mit LmaA nur im übertragenen Sinne zu tun). Was Deine Beispiele übrigens mit der Schlägerei zu tun haben sollen, in die der Lehrer aufgrund seiner Garantenstellung angeblich eingreifen müsse, hat sich mir nicht erschlossen. Notabene: Die Garantenstellung an sich hat hier niemand bestritten, am wenigsten ich.

    Das Beispiel kann man auch auf die Schulhofschlägerei ausdehnen. Sicher kann ich dabei einen Schlag abbekommen, aber das Risiko gehe ich als Lehrer ein um so was zu beenden.

    Entscheidender Passus markiert. Welche Ausbildung müsste denn ein Lehrer haben - analog zu Deinem Rettungsschwimmerbeispiel -, um hier zum Eingreifen verpflichtet zu sein? Kampfsport? Auch dann muss er es mit zwei Gegnern aufnehmen. Das ist schlicht unzumutbar.

    Ich erwarte aber nicht, dass das eine kleine zierliche Kollegin bei sechzehnjährigen Chaoten auch versucht und das erwartet sicher auch kein Gericht, aber sie könnte andere Schüler Unterstützung holen schicken, die Schüler klar und deutlich ansprechen, etc.

    Ah, jetzt sind wir wieder bei der strengen Ansprache. Ja, ich denke, Du hast es eigentlich schon verstanden, worauf es ankommt, nämlich schlicht auf folgendes:

    (1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Das gilt übrigens - believe it or not - sogar für Polizisten und Feuerwehrleute.

    An dieser Stelle ...

    Das kann z.B. bedeuten, im Fall einer Schlägerei dazwischen zu gehen, auch wenn dadurch eigene körperliche Schäden zu befürchten sind.

    ... hab ich aufgehört zu lesen. So ein gequirlter Kack. Und wie immer in solchen Fällen vollkommen unbelegt einfach mal dahergequarkt.

    Auch hier gilt:

    Die Garantenstellung von Lehrkräften geht aber natürlich noch weiter und betrifft zum Beispiel auch eine erweiterte Eingriffspflicht im Gegensatz zur "normalen" Bevölkerung bei beobachteten Straftaten (z.B. Schlägerei auf Schulhof) usw.

    Beleg für die "erweiterte Eingriffspflicht"? Gilt die dann auch (Gleichberechtigung=Gleichverpflichtung!) für die 1,55m-45 kg-Kollegin, wenn sich zwei 1,70m-70 kg-Pubertanden prügeln?

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