Ganz persönlich finde ich den Gedanken schwierig einen vorbestraften Kollegen zu haben.
Hättest Du ja nicht. Wie der TE ja ganz richtig festgestellt hat, gilt er nach dem Gesetz (und nichts anderes darf hier der Maßstab sein!) nicht mehr als vorbestraft.
@TE: Was hier der Inhalt des dann stattfindenden Gesprächs sein wird, kann ich Dir auch nicht sagen. Ich kann mir nur zwei Szenarien vorstellen:
1. Du sollst die Gelegenheit bekommen, im persönlichen Gespräch bestehende Vorbehalte gegen Deine Person auszuräumen (oder zu bestätigen - aber Du wirst wohl kaum sagen, "ja, war echt blöd von mir damals, ... dass ich mich habe erwischen lassen!")
2. Man will Dich von vornherein nicht fürs Ref zulassen, kann Dich aber nicht gerichtsfest einfach ablehnen, weil die Vorstrafe ja längst getilgt ist, sondern muss (und wird) die Ablehnung dann aus dem Gesprächsergebnis ableiten.
Ja ich denke auch, nächster Schritt Anwalt für Verwaltungsrecht. Möglichkeiten der vorzeitigen Tilgung aus dem BZRG klären und klären ob man eine Chance hat die Ablehnung anzufechten.
Noch besser zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Strafrecht. Und abgelehnt bist Du doch noch gar nicht.
edit: Ich meinte einen richtigen Anwalt, nicht eine Fernberatung auf frag-einen-anwalt.de. Dort hätte ich zumindest die 60 € für eine vertrauliche Beratung investiert.