Beiträge von fossi74

    <Mod-Modus> Ich habe die Beiträge, die sich nicht direkt auf den rechtlichen Aspekt der Ausgangsfrage bezogen, erst einmal gesperrt. Bitte mäßigt euch. </Mod-Modus>

    Ich konnte in diesem Thread bislang keine Unmäßigkeiten feststellen. Aber nachdem nun auch ein Beitrag von mir weg ist, muss ich mich da wohl mal wieder getäuscht haben...

    Klar ist aber auch, acht laute Kinder können nicht so laut sein wie 28 laute Kinder!
    Schon rechnerisch...

    Hm. Kommt sicher auf die Kinder an. Ich würde da schon auf kollegiale Erfahrungen vertrauen.

    Die Beihilfe gibt es genauso....aber darum geht es gar nicht.

    Dann entschuldige den Hinweis. Ich dachte, da Du eigene Kinder erwähnt hast, könnte das für Dich schon von Belang sein, zumal Dir das möglicherweise nicht auf die Nase gebunden würde.

    Bis irgendwann

    Keine Kritik, nur ein Hinweis: Schöner wäre "Ich melde mich dann nochmal und berichte, was dabei rausgekommen ist. Das könnte nämlich für Kollegen interessant sein, die in der gleichen Situation sind wie ich."

    Ganz persönlich finde ich den Gedanken schwierig einen vorbestraften Kollegen zu haben.

    Hättest Du ja nicht. Wie der TE ja ganz richtig festgestellt hat, gilt er nach dem Gesetz (und nichts anderes darf hier der Maßstab sein!) nicht mehr als vorbestraft.

    @TE: Was hier der Inhalt des dann stattfindenden Gesprächs sein wird, kann ich Dir auch nicht sagen. Ich kann mir nur zwei Szenarien vorstellen:

    1. Du sollst die Gelegenheit bekommen, im persönlichen Gespräch bestehende Vorbehalte gegen Deine Person auszuräumen (oder zu bestätigen - aber Du wirst wohl kaum sagen, "ja, war echt blöd von mir damals, ... dass ich mich habe erwischen lassen!")

    2. Man will Dich von vornherein nicht fürs Ref zulassen, kann Dich aber nicht gerichtsfest einfach ablehnen, weil die Vorstrafe ja längst getilgt ist, sondern muss (und wird) die Ablehnung dann aus dem Gesprächsergebnis ableiten.


    Ja ich denke auch, nächster Schritt Anwalt für Verwaltungsrecht. Möglichkeiten der vorzeitigen Tilgung aus dem BZRG klären und klären ob man eine Chance hat die Ablehnung anzufechten.

    Noch besser zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Strafrecht. Und abgelehnt bist Du doch noch gar nicht.

    edit: Ich meinte einen richtigen Anwalt, nicht eine Fernberatung auf frag-einen-anwalt.de. Dort hätte ich zumindest die 60 € für eine vertrauliche Beratung investiert.

    @all: es geht um die "Beurlaubung in den Privatschuldienst", nicht um eine allgemeine Beurlaubung ohne Bezüge.
    Mirofinesse: Mit der Annahme, eine Klasse von acht (noch dazu hörgeschädigten) Kindern sei per se leiser als eine Regelklasse, wäre ich vorsichtig.
    Aufpassen solltest Du auch hinsichtlich der Bezahlung an der Privatschule. Wenn sie staatlich anerkannt ist, bekommst Du ja weiterhin Deine Bezüge. Es gibt aber viele Privatschulen, die die Beihilfe nicht übernehmen. Das solltest Du unbedingt im Vorfeld klären.

    Ich würde weniger auf ein ärztliches Gutachten setzen als auf persönliche Gespräche mit Leuten, die etwas zu sagen haben, setzen. Mach klar, dass Du über kurz oder lang ausfallen wirst, wenn Du nicht die Möglichkeit zur persönlichen Entlastung bekommst. Eine Garantie ist das natürlich nicht.

    An was für eine Schule willst du denn, dass Du Dir dort diese Entlastung erhoffst?

    Ohne die konkrete familiäre Situation des TE zu kennen - wer täglich vier Stunden pendelt, hat mit Verlaub ein sehr entspanntes Verhältnis zu seiner Lebenszeit und -qualität (um es mal nett auszudrücken). Selbst in Ffm (um mal Hessens wohl teuerstes Pflaster anzunehmen) sollte ein kleines möbliertes Zimmer nicht teurer sein als die Fahrtkosten bei dieser Mörder-Pendelei (und wirkt sich steuerlich genauso positiv aus). Vier dort verbrachte Nächte würden ja reichen, wenn man Montag früh halt doch um halb fünf aufsteht.
    Ich weiß nicht, wie es Dir geht, @themajer88, aber wenn ich um fünf das Haus verlassen würde, wäre ich nach der Rückkehr um 16.15 zu gar nichts mehr zu gebrauchen außer zur Verfolgung des Fernsehprogramms. Es sind ja nicht nur die 20 Stunden (ZWANZIG STUNDEN!!! Das ist eine halbe Arbeitswoche!), die Dir Woche für Woche verloren gehen, sondern auch noch viele, viele Stunden, in denen Du vor Müdigkeit nichts sinnvolles mehr tun kannst. Ok, das war jetzt eine Unterstellung... aber Deinen Schwerbehindertenstatus hast Du wahrscheinlich nicht deshalb, weil Du "auffem Amt wen kennst".

    - Just my two cents, aber zunächst die Pendelei wegzubekommen und dann in Ruhe nach Versetzungsmöglichkeiten zu schauen wäre hier mein allererster Ansatz.

    weiß jemand rat?

    Den einzigen, zugleich kürzesten und für solche Situationen universell gültigen: Geh zum Anwalt. Gehe dafür in die nächste größere Stadt, such Dir explizit einen Verwaltungsrechtler (sind selten). Ein Wald- und Wiesenanwalt ist mit der Materie überfordert.

    Davon abgesehen: Hast Du denn schon eine Stelle in S-H? Könntest Du in NDS den Dienst quittieren und in S-H neu verbeamtet werden?

    Anders als bei verbeamteten Lehrern musst du aber nicht bis zum Ende des Halbjahres arbeiten

    Wobei man dann schon erwähnen sollte, dass Beamte mit Ende des dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorangehenden Schuljahres ausscheiden, im Idealfall (Geburtstag im Juli) also fast ein Jahr vor dem früher 65., jetzt 65. + x Geburtstag. Zumindest war das bis vor einigen Jahren so, mittlerweile mag sich das geändert haben.

    Das ist eigentlich ganz einfach: Du arbeitest länger und erwirbst Dir damit einen höheren Rentenanspruch. Was meinst Du damit, dass Du bis zum Ende des Halbjahres arbeiten musst? Du kannst selbstverständlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze Deine Rente beantragen (mach das am besten schon ca. ein halbes Jahr vorher, auch bei der Zusatzversorgungskasse) und dementsprechend den Dienst beenden. In den Tarifverträgen steht irgendwas drin von "Arbeiten bis zum Ende des laufenden Halbjahres", aber das würde ich im Zweifelsfall nicht allzu ernst nehmen. Niemand kann Dich zwingen, länger zu arbeiten. Und wenn Dein Dienst dann am 31. Oktober endet, ist das das Problem des Arbeitgebers und nicht Deines. Du müsstest in diesem Fall allerdings kündigen.

    Die Beamtengewerkschaften GEW und DBB sind dazu jedoch nicht bereit.

    Die GEW eine Beamtengewerkschaft? Wohl eher eine Erziehenden- und Sozialarbeitenden-Gewerkschaft.

    Also die GEW hat in SN nicht die Verbeamtung unterstützt, eher im Gegenteil. Sie ist für eine gerechtere Eingruppierung.

    Eben. Das gute alte linke Lied von der Gerechtigkeit (allen soll es gleich schlecht gehen, dann sind alle glücklich).

    TV 13 -Stufe 6 sind 3200 € netto?

    Äh - ja. Bei mir exakt 3.265,95 in Stufe 4. Stufe 5 sind laut Gehaltsrechner dann netto 3.628,88. Man sollte die Situation nicht noch schlechter reden, als sie ist. Ich rechne allerdings mit Steuerklasse III und zwei Kinderfreibeträgen, außerdem arbeiten wir 40 Stunden statt 39,5 und bekommen diese halbe Stunde pro Woche auch bezahlt.

    Andererseits sollte es Arbeitgeber und Kollegium dann nicht wundern, wenn Tarifbeschäftigte Kollegen*inne ihre quantitative Leistung durch gesetzeskonforme Ausnutzung sämtlicher Möglichkeiten adäquat reduzieren.

    Das ist das einzig Senkrechte für uns Angestellte: Beamtengehalt durch Zahl der Wochenstunden teilen, eigenes Gehalt durch den so errechneten Betrag teilen, Ergebnis sind die Wochenstunden, die der Angestellte für seinen Job aufwenden sollte. Für die arbeitsrechtlich geschuldete "Leistung mittlerer Güte" reicht das allemal.

    da es durchaus sein kann, dass es ein paar Jahrzehnte dauert ehe es wieder so offen ist als Lehrer zwischen den Bundesländern die Stelle zu wechseln

    Also wenn ich mir überlege, wie hervorragend die Einstellungschancen waren, als ich angefangen habe, wie düster dann die Situation vor wenigen Jahren war und wie gründlich sich das - Stand heute - wieder geändert hat, finde ich nicht, dass man hier von "Jahrzehnten" sprechen sollte.

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