Beiträge von fossi74

    weiß jemand rat?

    Den einzigen, zugleich kürzesten und für solche Situationen universell gültigen: Geh zum Anwalt. Gehe dafür in die nächste größere Stadt, such Dir explizit einen Verwaltungsrechtler (sind selten). Ein Wald- und Wiesenanwalt ist mit der Materie überfordert.

    Davon abgesehen: Hast Du denn schon eine Stelle in S-H? Könntest Du in NDS den Dienst quittieren und in S-H neu verbeamtet werden?

    Anders als bei verbeamteten Lehrern musst du aber nicht bis zum Ende des Halbjahres arbeiten

    Wobei man dann schon erwähnen sollte, dass Beamte mit Ende des dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorangehenden Schuljahres ausscheiden, im Idealfall (Geburtstag im Juli) also fast ein Jahr vor dem früher 65., jetzt 65. + x Geburtstag. Zumindest war das bis vor einigen Jahren so, mittlerweile mag sich das geändert haben.

    Das ist eigentlich ganz einfach: Du arbeitest länger und erwirbst Dir damit einen höheren Rentenanspruch. Was meinst Du damit, dass Du bis zum Ende des Halbjahres arbeiten musst? Du kannst selbstverständlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze Deine Rente beantragen (mach das am besten schon ca. ein halbes Jahr vorher, auch bei der Zusatzversorgungskasse) und dementsprechend den Dienst beenden. In den Tarifverträgen steht irgendwas drin von "Arbeiten bis zum Ende des laufenden Halbjahres", aber das würde ich im Zweifelsfall nicht allzu ernst nehmen. Niemand kann Dich zwingen, länger zu arbeiten. Und wenn Dein Dienst dann am 31. Oktober endet, ist das das Problem des Arbeitgebers und nicht Deines. Du müsstest in diesem Fall allerdings kündigen.

    Die Beamtengewerkschaften GEW und DBB sind dazu jedoch nicht bereit.

    Die GEW eine Beamtengewerkschaft? Wohl eher eine Erziehenden- und Sozialarbeitenden-Gewerkschaft.

    Also die GEW hat in SN nicht die Verbeamtung unterstützt, eher im Gegenteil. Sie ist für eine gerechtere Eingruppierung.

    Eben. Das gute alte linke Lied von der Gerechtigkeit (allen soll es gleich schlecht gehen, dann sind alle glücklich).

    TV 13 -Stufe 6 sind 3200 € netto?

    Äh - ja. Bei mir exakt 3.265,95 in Stufe 4. Stufe 5 sind laut Gehaltsrechner dann netto 3.628,88. Man sollte die Situation nicht noch schlechter reden, als sie ist. Ich rechne allerdings mit Steuerklasse III und zwei Kinderfreibeträgen, außerdem arbeiten wir 40 Stunden statt 39,5 und bekommen diese halbe Stunde pro Woche auch bezahlt.

    Andererseits sollte es Arbeitgeber und Kollegium dann nicht wundern, wenn Tarifbeschäftigte Kollegen*inne ihre quantitative Leistung durch gesetzeskonforme Ausnutzung sämtlicher Möglichkeiten adäquat reduzieren.

    Das ist das einzig Senkrechte für uns Angestellte: Beamtengehalt durch Zahl der Wochenstunden teilen, eigenes Gehalt durch den so errechneten Betrag teilen, Ergebnis sind die Wochenstunden, die der Angestellte für seinen Job aufwenden sollte. Für die arbeitsrechtlich geschuldete "Leistung mittlerer Güte" reicht das allemal.

    da es durchaus sein kann, dass es ein paar Jahrzehnte dauert ehe es wieder so offen ist als Lehrer zwischen den Bundesländern die Stelle zu wechseln

    Also wenn ich mir überlege, wie hervorragend die Einstellungschancen waren, als ich angefangen habe, wie düster dann die Situation vor wenigen Jahren war und wie gründlich sich das - Stand heute - wieder geändert hat, finde ich nicht, dass man hier von "Jahrzehnten" sprechen sollte.

    Berücksichtigt man die Kosten der PKV

    Meist deutlich günstiger als der AN-Anteil der GKV.

    und die Kosten, die die Beihilfe gerade nicht übernimmt, die in der GKV aber mit gedeckt sind

    Überschaubar, oder? In manchen Fällen aber durchaus vorhanden, zugegeben. Außerdem fällt in der GKV der zeitraubende Abrechnungskram weg (der vielen ein schönes Sümmchen einbrächte, müsste er nach den Stundensätzen für Lehrer bezahlt werden).


    bleibt als "Riesenlücke" nur etwa 150€ übrig.

    Immer noch ein ganz schöner Unterschied für das genau gleiche Maß an Kern- und Zusatzaufgaben sowie Verantwortung.

    - Anyway, ich will jetzt nicht schon wieder davon anfangen, aber die wirkliche Riesenlücke (hier ohne Anführungszeichen) liegt zwischen Rente und Pension.


    Mit Blick darauf, dass in E13 am Ende das Monatsgehalt bei ca. 5500€ Brutto liegt (und früher erreicht wird als die Endstufe in A13)

    Und man muss immerhin zugeben, dass die Steigerungen im TV-L recht regelmäßig und auch nicht allzu gering sind. Ich hatte gestern eine Abrechnung aus 01/2016 in der Hand, also von vor exakt drei Jahren - damals hatte ich in der gleichen Stufe ca. 320,-€ weniger brutto.


    PS: Ich wollte eigentlich nie einer von den alten Säcken werden, die die halbe Welt ungefragt mit ihrem Lebensthema belästigen!

    Die Altersgrenze für die Verbeamtung ist im Regelfall das Erreichen des 42.Lebensjahrs (z.B. Kindererziehungszeiten können das allerdings etwas nach hinten strecken).

    Konkret: Drei Jahre pro (selbstgemachtem!) Kind. Dürfte woanders ähnlich sein, könnte aber bei von vorneherein höherer Altersgrenze auch kürzer ausfallen oder gar nicht mehr berücksichtigt werden.

    Und warum sind eigentlich so viele Lehrer in NRW nicht verbeamtet? 40.000 von knapp 200.000?

    Ohne das jetzt überprüft zu haben, meine ich, dass es bundesweit ca. 200.000 von 800.000 sind. Damit läge NRW sogar unter dem Durchschnitt.

    edit: Es stand hier zu lesen...

    Endlich habe ich hier mal konkrete Zahlen zur Teilzeitbeschäftigung unter den rund 800.000 Lehrern in Deutschland (davon ca. 600.000 verbeamtet).

    :)

    Ich habe mein Ref an dort bayerisch-hessischen Grenze gemacht. An der Schule dort wurde von der Klassenkonferenz als inoffizelle Empfehlung der Wechsel nach Hessen an leistungsschwache Schüler ausgegeben.Einige haben das dann gemacht. Ich weiß allerdings nicht, was aus denen geworden ist, also ob es wirklich was gebracht hat oder ob das nur bayersiche Hybris war.
    Außerdem war das lange vor dem hessischen Zentralabitur, deshalb weiß ich auch nicht, ob das immer noch so gehandhabt wird.

    Ich habe nicht mein Ref, aber meine neun Jahre an der hessischen Grenze abgedient und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht wenige waren, die nach der achten, neunten, zehnten Klasse nach Hessen gewechselt sind und sich dort deutlichst verbessert haben. Darunter auch Leute, von denen ich aus heutiger Sicht sagen würde, dass sie die Ausbildungen, die sie letztendlich dann gemacht haben, auch ohne Abi hätten angehen können, und die fürs Gymnasium eher nicht geeignet waren. Und alle haben sie erzählt, wie pillepalle der Unterricht an der neuen Schule im Vergleich sei.

    Das sind aber Einzelerfahrungen von vor zwanzig dreißig Jahren. Seither hat sich sicher auch in Hessen einiges getan. Und unser pädagogisch eher - hm, sagen wir "herausgefordertes" - Gymnasium mag seinen Teil beigetragen haben.

    Müßte ich für andere Dinge eine Strafe von 150.000 € zahlen, dürften das bei unseren Einkommen ca. 1.000 Tagessätze sein

    Wahrscheinlich noch deutlich mehr, weil das Nettoeinkommen bei der Berechnung der Tagessatzhöhe um Unterhaltspflichten etc. bereinigt wird. Maximal möglich sind aber 360 Tagessätze, bei Bildung einer Gesamtstrafe 720. Puh, nochmal Glück gehabt!

    dass ich mich mit der Kippe nicht direkt vor die Schule stelle

    Ok.

    und den Schülern nicht vorschwärme, wie toll Rauchen doch ist.

    Auch d'accord.

    Und dass ich vielleicht, wenn sie es doch mitbekomme, thematisiere, dass ich es bereue, angefangen zu habe und warum.

    Hier hätte ich schon ein massives Problem: Was, wenn ich es gar nicht bereue, angefangen zu haben?! Soll ich dann die Schüler anlügen, weil "man halt nicht zugibt, gern zu rauchen"?

    Aber warum denn? Was der Einzelne privat tut, ist doch seine Sache?

    Was der einzelne Angestellte privat tut - ja. Was der einzelne Beamte privat tut - nein. Das hatten wir doch erst kürzlich.

    Wie arbeiten da eigentlich Klinikschulen? Habe zwar schon für mehreren SuS Aufgaben für Klinikaufenthalte vorgegeben, habe da aber zuletzt mitbekommen, dass es wohl Fachlehrer nur für Hauptfächer gab, ansonsten mussten die SuS die Aufgaben mehr oder minder allein bearbeiten.

    An guten Klinikschulen (meiner z.B.) gibt es durchaus Fachlehrer für so gut wie alle Fächer, die deutschlandweit eine gewisse Relevanz besitzen. Zugegeben: Chemie und Bio macht uns gerade Probleme... welcher Schule nicht? Allerdings sind wir per Gesetz auch eher den Hauptfächern - sprich M, D, Sprachen - verpflichtet; schon aus Zeitgründen. Da richten wir uns aber nach den Schülern; wenn jemand ein bestimmtes Fach braucht, weil es ein Profilfach o.ä. ist, bekommt er darin auch Unterricht.

    Allerdings gibt es bei Klinikschulen nicht nur solche und solche, sondern auch solche. Das reicht von der großen staatlichen Klinikschule mit 20 Lehrern bis zur Hausfrau, die mit den Kindern eine halbe Stunde am Tag ein paar Arbeitsblätter rechnet. Letzteres z.B. typisch für Häuser, in denen sogenannte "Mutter-Kind-Kuren" durchgeführt werden.

    Habe ich ganz genau so verstanden. Hast du aber anscheinend nicht so verstanden, dass ich das so verstanden habe.

    Da bleibt mir nur zu sagen:

    ;( ;( ;( ;(

    - aber manchmal sollte man akzeptieren, wenn einer das größere Schäufelchen hat. Ich arbeite dran.

    Ach so, hierzu muss ich noch was loswerden...

    Bei Beamten gilt ab knapp einem Jahr auf Bewährung ..... tschüss Beamtentum. Das hat sich schnell: Mal eben alkoholisiert einen Unfall gebaut?
    Das wird genauso bei Angestellten gehandhabt.
    Zumindest ist das in Baden Württemberg so. Wurde mir in der FoBi für Beamtenrecht erzählt.

    Die Qualität von Fortbildungen ist, wie sich immer wieder bestätigt, äußerst durchwachsen. Vielleicht hätte man dafür einen Juristen engagieren sollen statt eines "Fortbildners".

    Was ich problematisch finde in diesem Zusammenhang ist eine Haltung, die ich manchmal beobachte, dass auch Pädagogen - ich spreche hier absichtlich nicht nur von Lehrern - zu Kindern sagen: "Klärt das unter euch!" bzw. "Du sollst nicht immer petzen!" (Nein, natürlich verhalten sich nicht alle so, aber ich erlebe das mehrfach.)

    Oh, manche Pädagogiklegastheniker am Gymnasium haben das total gut drauf. Die sind sogar noch stolz, dass es an ihrer Schule kein Mobbing gibt, nicht wie bei den schmutzelnden Hauptschülern - und schauen dann ganz blöd aus dem Anzug oder dem Kostümchen, wenn die vorgesetzte Behörde nachfragt, was denn da am Johann-Wolfgang-von-Schiller-Gymnasium los ist. Kürzlich selbst erlebt, natürlich in Bayern. Was nicht heißt, dass das nicht auch sonstwo passieren könnte.

    Insofern bleibe ich dabei, dass ein mögliches "Strafmaß" für Beamte eine Orientierung sein könnte, wie der worst case für einen Angestellten aussehen könnte. Wie schön, dass du mir zustimmst:

    Nein, das tue ich nicht. Insofern hast Du mich falsch verstanden. Natürlich kann auch der Angestellte für im Dienst verübte und auf den Dienst bezogene Straftaten entlassen werden. Der signifikante und hier entscheidende Unterschied ist aber folgender:
    Der Angestellte geht nach Hause und ist dann nicht mehr im Dienst. Der Beamte ist auch nicht immer im Dienst, aber immer im Amt. Deshalb - und aus keinem anderen Grund - wird von ihm auch außerhalb des Dienstes "amtsangemessenes Verhalten" erwartet, und deshalb kann er auch wegen einschlägiger Straftaten aus dem Amt entfernt werden. Übrigens auch im Ruhestand.

    Ich schrob: "Vieles, was für Beamte gilt, wird analog für Angestellte umgesetzt (auf der Grundlage von Vertragsinhalten etc.)." Ein Beispiel wäre die Niederschrift über die förmliche Verpflichtung, die Angestellte bei Einstellung zur Kenntnis bekommen (teils vorgelesen bekommen) und deren Kenntninsnahme sie unterschreiben müssen.

    Genau. In dieser Liste findest Du sehr schön eine fast abschließende Aufzählung der Straftatbestände, die für die meisten Bereiche des öffentlichen Dienstes relevant sind. Schönes Beispiel ist § 355, Verletzung des Steuergeheimnisses. Ich zitiere mal:

    - die entscheidende Formulierung habe ich markiert. Im Klartext heißt das: Selbst wenn Du die Steuererklärung Deines Kollegen im Lehrerzimmer findest und sie bei Facebook postest, weil Du so empört bist, dass der Kollege zwei Gehaltsstufen über Dir rangiert, obwohl er sauischen Unterricht macht und im Lehrerzimmer nie die Tassen spült, dann bist Du nicht wegen § 355 dran, weil Du nicht als Amtsträger gehandelt hast.

    Das hier

    Im vorliegenden Fall wage ich zu behaupten, dass auch ein Beamter sich keine übertriebenen Sorgen machen müsste.

    - von Dir nonchalant falsch verstanden - heißt dann auch nur das, was auch dasteht: Nämlich dass der vorliegende Fall mit einiger Wahrscheinlichkeit so harmlos ist, dass sich nicht einmal ein Beamter (lies: ein Angestellter schon gar nicht) Sorgen um seinen Job machen müsste.


    Herzliche Grüße
    Fossi
    - fand Juristen früher ganz furchtbar, aber Ihr wisst: Die größten Kritiker der Elche...

    Naja, von Ethik schrieb die TE nichts. Und Ethik dürfen bei uns z.B. nur Ethiklehrer unterrichten, niemand fachfremd. Daher die Frage, ob es Ethik/Philosophie oder eher ne Beschäftigungsrunde ist...

    Aber Ethik liegt doch praktisch zwangsläufig auf der gleichen Schiene wie Reli. Von daher kam es mir seltsam vor, statt Reli "Beschäftigungsrunde" anzubieten. Wobei es natürlich durchaus auch sein könnte, dass Ethik mangels geeigneter Lehrkräfte komplett entfällt.

    Na ja, die "Hausfrau" ist halt zur Zeit "nur" Hausfrau und Mutter, weil sie die Kinder großzieht. Vorher war sie Architektin, hat also auch ein Studium hinter sich und in dem Beruf gearbeitet. Ich nehme an, dass sie auch in ihren Beruf zurückkehren möchte, wenn die Kinder groß genug sind.

    Nun, aus ihrem Verhalten hätte ich das jetzt nicht geschlossen. Aber was solls, man muss nicht kein Abitur haben, um doof zu sein.

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