Beiträge von fossi74

    Berücksichtigt man die Kosten der PKV

    Meist deutlich günstiger als der AN-Anteil der GKV.

    und die Kosten, die die Beihilfe gerade nicht übernimmt, die in der GKV aber mit gedeckt sind

    Überschaubar, oder? In manchen Fällen aber durchaus vorhanden, zugegeben. Außerdem fällt in der GKV der zeitraubende Abrechnungskram weg (der vielen ein schönes Sümmchen einbrächte, müsste er nach den Stundensätzen für Lehrer bezahlt werden).


    bleibt als "Riesenlücke" nur etwa 150€ übrig.

    Immer noch ein ganz schöner Unterschied für das genau gleiche Maß an Kern- und Zusatzaufgaben sowie Verantwortung.

    - Anyway, ich will jetzt nicht schon wieder davon anfangen, aber die wirkliche Riesenlücke (hier ohne Anführungszeichen) liegt zwischen Rente und Pension.


    Mit Blick darauf, dass in E13 am Ende das Monatsgehalt bei ca. 5500€ Brutto liegt (und früher erreicht wird als die Endstufe in A13)

    Und man muss immerhin zugeben, dass die Steigerungen im TV-L recht regelmäßig und auch nicht allzu gering sind. Ich hatte gestern eine Abrechnung aus 01/2016 in der Hand, also von vor exakt drei Jahren - damals hatte ich in der gleichen Stufe ca. 320,-€ weniger brutto.


    PS: Ich wollte eigentlich nie einer von den alten Säcken werden, die die halbe Welt ungefragt mit ihrem Lebensthema belästigen!

    Die Altersgrenze für die Verbeamtung ist im Regelfall das Erreichen des 42.Lebensjahrs (z.B. Kindererziehungszeiten können das allerdings etwas nach hinten strecken).

    Konkret: Drei Jahre pro (selbstgemachtem!) Kind. Dürfte woanders ähnlich sein, könnte aber bei von vorneherein höherer Altersgrenze auch kürzer ausfallen oder gar nicht mehr berücksichtigt werden.

    Und warum sind eigentlich so viele Lehrer in NRW nicht verbeamtet? 40.000 von knapp 200.000?

    Ohne das jetzt überprüft zu haben, meine ich, dass es bundesweit ca. 200.000 von 800.000 sind. Damit läge NRW sogar unter dem Durchschnitt.

    edit: Es stand hier zu lesen...

    Endlich habe ich hier mal konkrete Zahlen zur Teilzeitbeschäftigung unter den rund 800.000 Lehrern in Deutschland (davon ca. 600.000 verbeamtet).

    :)

    Ich habe mein Ref an dort bayerisch-hessischen Grenze gemacht. An der Schule dort wurde von der Klassenkonferenz als inoffizelle Empfehlung der Wechsel nach Hessen an leistungsschwache Schüler ausgegeben.Einige haben das dann gemacht. Ich weiß allerdings nicht, was aus denen geworden ist, also ob es wirklich was gebracht hat oder ob das nur bayersiche Hybris war.
    Außerdem war das lange vor dem hessischen Zentralabitur, deshalb weiß ich auch nicht, ob das immer noch so gehandhabt wird.

    Ich habe nicht mein Ref, aber meine neun Jahre an der hessischen Grenze abgedient und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht wenige waren, die nach der achten, neunten, zehnten Klasse nach Hessen gewechselt sind und sich dort deutlichst verbessert haben. Darunter auch Leute, von denen ich aus heutiger Sicht sagen würde, dass sie die Ausbildungen, die sie letztendlich dann gemacht haben, auch ohne Abi hätten angehen können, und die fürs Gymnasium eher nicht geeignet waren. Und alle haben sie erzählt, wie pillepalle der Unterricht an der neuen Schule im Vergleich sei.

    Das sind aber Einzelerfahrungen von vor zwanzig dreißig Jahren. Seither hat sich sicher auch in Hessen einiges getan. Und unser pädagogisch eher - hm, sagen wir "herausgefordertes" - Gymnasium mag seinen Teil beigetragen haben.

    Müßte ich für andere Dinge eine Strafe von 150.000 € zahlen, dürften das bei unseren Einkommen ca. 1.000 Tagessätze sein

    Wahrscheinlich noch deutlich mehr, weil das Nettoeinkommen bei der Berechnung der Tagessatzhöhe um Unterhaltspflichten etc. bereinigt wird. Maximal möglich sind aber 360 Tagessätze, bei Bildung einer Gesamtstrafe 720. Puh, nochmal Glück gehabt!

    dass ich mich mit der Kippe nicht direkt vor die Schule stelle

    Ok.

    und den Schülern nicht vorschwärme, wie toll Rauchen doch ist.

    Auch d'accord.

    Und dass ich vielleicht, wenn sie es doch mitbekomme, thematisiere, dass ich es bereue, angefangen zu habe und warum.

    Hier hätte ich schon ein massives Problem: Was, wenn ich es gar nicht bereue, angefangen zu haben?! Soll ich dann die Schüler anlügen, weil "man halt nicht zugibt, gern zu rauchen"?

    Aber warum denn? Was der Einzelne privat tut, ist doch seine Sache?

    Was der einzelne Angestellte privat tut - ja. Was der einzelne Beamte privat tut - nein. Das hatten wir doch erst kürzlich.

    Wie arbeiten da eigentlich Klinikschulen? Habe zwar schon für mehreren SuS Aufgaben für Klinikaufenthalte vorgegeben, habe da aber zuletzt mitbekommen, dass es wohl Fachlehrer nur für Hauptfächer gab, ansonsten mussten die SuS die Aufgaben mehr oder minder allein bearbeiten.

    An guten Klinikschulen (meiner z.B.) gibt es durchaus Fachlehrer für so gut wie alle Fächer, die deutschlandweit eine gewisse Relevanz besitzen. Zugegeben: Chemie und Bio macht uns gerade Probleme... welcher Schule nicht? Allerdings sind wir per Gesetz auch eher den Hauptfächern - sprich M, D, Sprachen - verpflichtet; schon aus Zeitgründen. Da richten wir uns aber nach den Schülern; wenn jemand ein bestimmtes Fach braucht, weil es ein Profilfach o.ä. ist, bekommt er darin auch Unterricht.

    Allerdings gibt es bei Klinikschulen nicht nur solche und solche, sondern auch solche. Das reicht von der großen staatlichen Klinikschule mit 20 Lehrern bis zur Hausfrau, die mit den Kindern eine halbe Stunde am Tag ein paar Arbeitsblätter rechnet. Letzteres z.B. typisch für Häuser, in denen sogenannte "Mutter-Kind-Kuren" durchgeführt werden.

    Habe ich ganz genau so verstanden. Hast du aber anscheinend nicht so verstanden, dass ich das so verstanden habe.

    Da bleibt mir nur zu sagen:

    ;( ;( ;( ;(

    - aber manchmal sollte man akzeptieren, wenn einer das größere Schäufelchen hat. Ich arbeite dran.

    Ach so, hierzu muss ich noch was loswerden...

    Bei Beamten gilt ab knapp einem Jahr auf Bewährung ..... tschüss Beamtentum. Das hat sich schnell: Mal eben alkoholisiert einen Unfall gebaut?
    Das wird genauso bei Angestellten gehandhabt.
    Zumindest ist das in Baden Württemberg so. Wurde mir in der FoBi für Beamtenrecht erzählt.

    Die Qualität von Fortbildungen ist, wie sich immer wieder bestätigt, äußerst durchwachsen. Vielleicht hätte man dafür einen Juristen engagieren sollen statt eines "Fortbildners".

    Was ich problematisch finde in diesem Zusammenhang ist eine Haltung, die ich manchmal beobachte, dass auch Pädagogen - ich spreche hier absichtlich nicht nur von Lehrern - zu Kindern sagen: "Klärt das unter euch!" bzw. "Du sollst nicht immer petzen!" (Nein, natürlich verhalten sich nicht alle so, aber ich erlebe das mehrfach.)

    Oh, manche Pädagogiklegastheniker am Gymnasium haben das total gut drauf. Die sind sogar noch stolz, dass es an ihrer Schule kein Mobbing gibt, nicht wie bei den schmutzelnden Hauptschülern - und schauen dann ganz blöd aus dem Anzug oder dem Kostümchen, wenn die vorgesetzte Behörde nachfragt, was denn da am Johann-Wolfgang-von-Schiller-Gymnasium los ist. Kürzlich selbst erlebt, natürlich in Bayern. Was nicht heißt, dass das nicht auch sonstwo passieren könnte.

    Insofern bleibe ich dabei, dass ein mögliches "Strafmaß" für Beamte eine Orientierung sein könnte, wie der worst case für einen Angestellten aussehen könnte. Wie schön, dass du mir zustimmst:

    Nein, das tue ich nicht. Insofern hast Du mich falsch verstanden. Natürlich kann auch der Angestellte für im Dienst verübte und auf den Dienst bezogene Straftaten entlassen werden. Der signifikante und hier entscheidende Unterschied ist aber folgender:
    Der Angestellte geht nach Hause und ist dann nicht mehr im Dienst. Der Beamte ist auch nicht immer im Dienst, aber immer im Amt. Deshalb - und aus keinem anderen Grund - wird von ihm auch außerhalb des Dienstes "amtsangemessenes Verhalten" erwartet, und deshalb kann er auch wegen einschlägiger Straftaten aus dem Amt entfernt werden. Übrigens auch im Ruhestand.

    Ich schrob: "Vieles, was für Beamte gilt, wird analog für Angestellte umgesetzt (auf der Grundlage von Vertragsinhalten etc.)." Ein Beispiel wäre die Niederschrift über die förmliche Verpflichtung, die Angestellte bei Einstellung zur Kenntnis bekommen (teils vorgelesen bekommen) und deren Kenntninsnahme sie unterschreiben müssen.

    Genau. In dieser Liste findest Du sehr schön eine fast abschließende Aufzählung der Straftatbestände, die für die meisten Bereiche des öffentlichen Dienstes relevant sind. Schönes Beispiel ist § 355, Verletzung des Steuergeheimnisses. Ich zitiere mal:

    - die entscheidende Formulierung habe ich markiert. Im Klartext heißt das: Selbst wenn Du die Steuererklärung Deines Kollegen im Lehrerzimmer findest und sie bei Facebook postest, weil Du so empört bist, dass der Kollege zwei Gehaltsstufen über Dir rangiert, obwohl er sauischen Unterricht macht und im Lehrerzimmer nie die Tassen spült, dann bist Du nicht wegen § 355 dran, weil Du nicht als Amtsträger gehandelt hast.

    Das hier

    Im vorliegenden Fall wage ich zu behaupten, dass auch ein Beamter sich keine übertriebenen Sorgen machen müsste.

    - von Dir nonchalant falsch verstanden - heißt dann auch nur das, was auch dasteht: Nämlich dass der vorliegende Fall mit einiger Wahrscheinlichkeit so harmlos ist, dass sich nicht einmal ein Beamter (lies: ein Angestellter schon gar nicht) Sorgen um seinen Job machen müsste.


    Herzliche Grüße
    Fossi
    - fand Juristen früher ganz furchtbar, aber Ihr wisst: Die größten Kritiker der Elche...

    Naja, von Ethik schrieb die TE nichts. Und Ethik dürfen bei uns z.B. nur Ethiklehrer unterrichten, niemand fachfremd. Daher die Frage, ob es Ethik/Philosophie oder eher ne Beschäftigungsrunde ist...

    Aber Ethik liegt doch praktisch zwangsläufig auf der gleichen Schiene wie Reli. Von daher kam es mir seltsam vor, statt Reli "Beschäftigungsrunde" anzubieten. Wobei es natürlich durchaus auch sein könnte, dass Ethik mangels geeigneter Lehrkräfte komplett entfällt.

    Na ja, die "Hausfrau" ist halt zur Zeit "nur" Hausfrau und Mutter, weil sie die Kinder großzieht. Vorher war sie Architektin, hat also auch ein Studium hinter sich und in dem Beruf gearbeitet. Ich nehme an, dass sie auch in ihren Beruf zurückkehren möchte, wenn die Kinder groß genug sind.

    Nun, aus ihrem Verhalten hätte ich das jetzt nicht geschlossen. Aber was solls, man muss nicht kein Abitur haben, um doof zu sein.

    "Insbesondere" ist juristisch ein Marker für eine nicht abschließende Aufzählung.

    Lieber Kollege Frosch,

    verzeih, aber seit ich selbst Schulleiter bin, messe ich der Bedeutung von Schulleiteraussagen noch weniger Bedeutung bei als bisher (das meint jetzt nicht Dich, sondern den von Plattyplus)... Im Zweifelsfall erzählt man halt irgendeinen Seich, wie man das hier unten nennt, um den maulenden Kollegen ruhigzustellen. Das Schöne bei Lehrern ist halt, dass sie von rechtlichen Dingen meist so erfrischend wenig Ahnung haben.

    Disclaimer: Wer mag, darf sich jetzt aufregen, sei aber versichert, dass im oben Gesagten eine schöne Portion Ironie drinsteckt und ich eigentlich ein ebenso umsichtiger wie -gänglicher Vorgesetzter bin.

    Wenn man die Diskussionen anderer Seiten vefolgt, scheint man sich da nicht so einig zu sein.

    Bist Du auch der Meinung, dass man mehrere Lastkraftwagen nicht mit LKWs abkürzen darf?

    Ein guter Einwand... wo ist der Nachdenkemoji?

    Das mit den AGB ist - zugegeben - ein Reflex, der aus diversen Juristenforen herrührt. Dort wird man gleich kostenpflichtig abgemahnt abgewatscht für die "AGBs"

    Da ich - rein von den äußeren Bedingungen her - einen ganz normalen Montag-bis-Freitag-9to5-Job habe: Chillen, wie fast jedes Wochenende. Das schließt aber Ausflüge und Familienbesuche ein.

    Was könnte ich als nächstes fragen?

    Keiner von uns hier ist Jurist.

    Du kennst alle Mitforisten?

    Vieles, was für Beamte gilt, wird analog für Angestellte umgesetzt (auf der Grundlage von Vertragsinhalten etc.). Mag sein, dass es für Angestellte an der einen oder anderen Stelle "mildere" Bewertungen von Straftaten gibt. Aber zumindest gibt das ein wenig "Orientierung".

    Das gilt seit der Einführung des TV-L und Konsorten nicht mehr. Beispiele hier oder hier. In nuce: Wenn der Staat privatrechtliche Arbeitsverhältnisse begründen will, dann mag er das tun, muss sich dann aber auch wie ein privater Arbeitgeber behandeln lassen. Gut so!

    Evtl. hilft das hier weiter:

    [...]Das BVerwG hat klargestellt,

    Nur dass das Bundesverwaltungsgericht im Falle von Arbeitsverhältnissen nach TV-L überhaupt nicht zuständig ist. Also: Nein, es hilft nicht weiter.


    Will ich weiterhin einen Lehrer beschäftigen, der nicht in der Lage ist, bei Streitigkeiten einen kühlen Kopf zu bewahren?

    Oh, das könntest Du aber aufs komplette StGB ausweiten:

    Ladendiebstahl --> Gefahr des Griffs in die Klassenkasse
    Beleidigung --> ist ja praktisch Körperverletzung mit Worten, dann s.o.
    Steuerhinterziehung --> beklaut seinen Arbeitgeber
    usw.

    Davon ab: Im vorliegenden Fall würde es mich echt interessieren, ob der Kollege ein Hitzkopf und gemeingefährlicher Schläger ist, oder ob ihn die Alte so lange provoziert hat, bis er einen Moment lang die Nerven verloren hat...

    - Insgesamt gilt also, wie oben schon ausgeführt: Ob der Staat einen Lehrer weiterbeschäftigen will, der schonmal außerhalb seines Dienstes geschlägert hat, ist vollkommen irrelevant: Er muss es, solange der Lehrer durch sein Verhalten unter Beweis stellt, dass er im Dienst die Ruhe bewahren kann.

    Für Neueinstellungen gilt das natürlich nicht. Dann kann der Staat wie jeder andere AG auch ein Führungszeugnis verlangen (müsste ja mittlerweile wegen des Generalverdachts der Pädophilie zumindest bei Männern im pädagogischen Bereich auch Standard sein) und den Bewerber aufgrund seiner einschlägigen Verurteilung ablehnen.

    Im vorliegenden Fall wage ich zu behaupten, dass auch ein Beamter sich keine übertriebenen Sorgen machen müsste. Ich halte hier schon eine Verurteilung für unwahrscheinlich, deren Höhe einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen würde. Sollte Schwiegermütterchen natürlich mit dem Hinterkopf die Ecke vom Glastisch geküsst haben und infolgedessen verstorben sein, könnte das anders aussehen.

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