Keiner von uns hier ist Jurist.
Du kennst alle Mitforisten?
Vieles, was für Beamte gilt, wird analog für Angestellte umgesetzt (auf der Grundlage von Vertragsinhalten etc.). Mag sein, dass es für Angestellte an der einen oder anderen Stelle "mildere" Bewertungen von Straftaten gibt. Aber zumindest gibt das ein wenig "Orientierung".
Das gilt seit der Einführung des TV-L und Konsorten nicht mehr. Beispiele hier oder hier. In nuce: Wenn der Staat privatrechtliche Arbeitsverhältnisse begründen will, dann mag er das tun, muss sich dann aber auch wie ein privater Arbeitgeber behandeln lassen. Gut so!
Evtl. hilft das hier weiter:
[...]Das BVerwG hat klargestellt,
Nur dass das Bundesverwaltungsgericht im Falle von Arbeitsverhältnissen nach TV-L überhaupt nicht zuständig ist. Also: Nein, es hilft nicht weiter.
Will ich weiterhin einen Lehrer beschäftigen, der nicht in der Lage ist, bei Streitigkeiten einen kühlen Kopf zu bewahren?
Oh, das könntest Du aber aufs komplette StGB ausweiten:
Ladendiebstahl --> Gefahr des Griffs in die Klassenkasse
Beleidigung --> ist ja praktisch Körperverletzung mit Worten, dann s.o.
Steuerhinterziehung --> beklaut seinen Arbeitgeber
usw.
Davon ab: Im vorliegenden Fall würde es mich echt interessieren, ob der Kollege ein Hitzkopf und gemeingefährlicher Schläger ist, oder ob ihn die Alte so lange provoziert hat, bis er einen Moment lang die Nerven verloren hat...
- Insgesamt gilt also, wie oben schon ausgeführt: Ob der Staat einen Lehrer weiterbeschäftigen will, der schonmal außerhalb seines Dienstes geschlägert hat, ist vollkommen irrelevant: Er muss es, solange der Lehrer durch sein Verhalten unter Beweis stellt, dass er im Dienst die Ruhe bewahren kann.
Für Neueinstellungen gilt das natürlich nicht. Dann kann der Staat wie jeder andere AG auch ein Führungszeugnis verlangen (müsste ja mittlerweile wegen des Generalverdachts der Pädophilie zumindest bei Männern im pädagogischen Bereich auch Standard sein) und den Bewerber aufgrund seiner einschlägigen Verurteilung ablehnen.
Im vorliegenden Fall wage ich zu behaupten, dass auch ein Beamter sich keine übertriebenen Sorgen machen müsste. Ich halte hier schon eine Verurteilung für unwahrscheinlich, deren Höhe einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen würde. Sollte Schwiegermütterchen natürlich mit dem Hinterkopf die Ecke vom Glastisch geküsst haben und infolgedessen verstorben sein, könnte das anders aussehen.