Beiträge von fossi74

    mein Mann spricht nur Englisch

    Ohne Deinem Mann zu nahe treten zu wollen - aber dieser kleine Satz illustriert, wie ich finde, das Verhältnis von UK zu Rest-Europa schon irgendwie ganz treffend.

    Seine Schule wird in den naechsten zwei Jahren wohl eh geschlossen, da sie von einem Unternehmen uebernommen wurden

    What the fuck?! Wie krank ist dieses Land denn mittlerweile? Wirklich wundern muss einen da wohl nichts mehr.

    Dort war sie wegen Betrugs angeklagt. Sie hätte, so der Staatsanwalt, das Amt auf die zu hohen Zahlungen hinweisen müssen. Dazu sei sie als Beamtin verpflichtet gewesen.

    ... und wieder mal ein (zugegeben: für die meisten Beamten niemals relevant werdender und deshalb klitzekleiner) Vorteil für die Angestellten: AG überweist zu viel Gehalt? Sein Problem. "Betrug", wenn ich ihn nicht drauf aufmerksam mache? Muhaha, siehe § 263 StGB [1]. Rückforderung der Überzahlung? Ja, für die letzten sechs Monate. Ansonsten: Nada. Verjährt!


    [1] Auch bei einem Beamten würde ich den Vorwurf des Betrugs gemäß § 263 StGB verneinen, da eine Betrugshandlung immer eine vorsätzliche Täuschung voraussetzt: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Worauf der Staatsanwalt sicher hinauswollte, ist die besondere Treuepflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn, aus der die Kollegin möglicherweise verpflichtet gewesen wäre, die Überzahlung anzuzeigen.

    PS. Wie dämlich muss man denn sein, so etwas nicht zu bemerken?! Wenn ich von 41 auf 18 Stunden gehe, kontrolliere ich doch schon aus reiner Neugier, wie hoch mein neues Gehalt ausfällt...

    wie verletzlich die demokratische Grundordnung ist, wenn man sie auf Gedeih und Verderb dem Volkswillen ausliefert, wenn auch man das aus dem ehrenvollen Anspruch heraus tut, alle an dem Entscheidungsprozess direkt zu beteiligen.

    Aber genau deshalb stehen doch die Claudiusse dieses Landes so auf die direkte Demokratie.

    Volksabstimmungen kann man meinetwegen auf regionaler Ebene machen, wo die Leute über das entscheiden, was sie unmittelbar betrifft, aber um Himmels willen nicht (mehr) zu solchen Themen.

    Vielleicht hätte man eine Volksabstimmung mit dem Thema "Briten raus aus der EU?" mal EU-weit durchführen sollen. Da wären die Mehrheitsverhältnisse vielleicht andere. Die Briten selbst rudern ja schon wieder zurück, was ich füe eine glorreiche Seefahrernation schwer erträglich finde. Kalten Auges in den Untergang segeln, "nearer my god to thee" intonierend - DAS wäre Haltung!

    Es geht um die Woche, wenn der Hausmeister selber in Urlaub ist. Das ist ja bestimmt irgendwo geregelt, ich habe aber keine Idee, wo...

    Das regelt der Sachaufwandsträger - meist die Gemeinde, in der das Schulgebäude sich befindet - ganz individuell. Du musst Dich bei Deinem Schulleiter erkundigen, wie es bei Euch geregelt ist. Von "jeder Hinz und Kunz hat einen Schlüssel für fast alles und auch in Schülerkreisen schwirrt einer herum" bis "Nur die Schulleitung und der Hausmeister haben Schlüssel für die Außentüren" habe ich schon alles erlebt.

    aber mir schaut nicht ständig einer auf die Finger und notiert sich, was ich gerade seiner Meinung nach vollkommen falsch mache, um es mir bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit auf's Butterbrot zu schmieren.

    Ich kenne den Fall eines Kollegen, der (was natürlich nie hätte passieren dürfen, da hatte jemand im KM ordentlich geschlafen) als Schulleiter und Seminarvorstand nach vielen Jahren an seine Seminarschule zurückkehrte (Bayern). Mit großem Genuss stellte er fest, dass seine ehemaligen Ausbilder noch dort waren... nach ganz kurzer Zeit (so zwei oder drei Schuljahre) waren beide nicht mehr an der Schule: der eine weit vor der Zeit in Frühpension, der andere langzeitkrank und dann versetzt. Der SL und ehemalige Referendar wunderte sich dann sehr und meinte, er habe doch nur genau die Methoden der Bewertung und Beurteilung angewendet, die er als Referendar (kennen-)gelernt habe. Als Beispiel führte er an, UBs nach 20 Minuten unter Kopfschütteln zu verlassen und anschließend die Nachbesprechung zu verweigern, "weil man ja kaum etwas gesehen habe".

    Wenn er keine Lehrerausbildung hat, wieso nicht?

    siehe unten.

    ... und habilitiert qualifiziert ihn automatisch fürs Unterrichten an der Schule?

    Nein, und als Verfechter des Prinzips, dass die Einstufung mit der Ausbildung zusammenhängen sollte, sehe ich das auch nicht dramatisch... aaaaber: Es handelte sich um eine reine Oberstufenschule (FOS/BOS) mit - für "richtige" Lehrer" - der Eingangsbesoldung A13 bzw. E 13. Einen zweifellos qualifizierten Menschen mit dem höchsten in D vergebenen Hochschulabschluss (der selbstverständlich im Abitur eingesetzt wurde) hätte man schon, ohne sich allzu viel zu vergeben, in E11 (Hauptschullehrergehalt) einstufen können. Wobei mir gerade einfällt, dass er sich das dann IIRC auch ohne großes Gedöns vor Gericht erstritten hat. Naja, heute mit W3 wird er drüber lachen.

    Derzeit habe ich übrigens eine Kollegin, die auch keine Lehrerin ist, sondern Diplom-Übersetzerin (und ihre Sache wirklich gut macht). Sie bekommt selbstverständlich E11. Aber das ist halt B-W, da gehen die Kuckucksuhren anders als in Bayern. Gottseidank.

    Ich habe auch einen habilitierten Kollegen, der selbstverständlich noch das Lehrdiplom an der PH gemacht hat.

    Sicher, wenn er an der Schule bleiben will, muss er das wohl.

    ob wirklich E11 eingruppiert

    Das hatte ich aus der Angabe "Studium + Ref" geschlossen. Dass ein Erfüller unterhalb von E11 eingruppiert wird, sollte doch wohl ausgeschlossen sein.

    Und als Vertretungskraft bist du eigentlich nie aus der 1 rausgekommen, weil jede Unterbrechung für eine neue Zählung gesorgt hat

    Das sollte eigentlich auch nicht so sein. Unbezahlte Ferien müssten für die Vorerfahrung unschädlich sein. Aber ich will Dir gar nicht widersprechen - der Einfallsreichtum staatlicher Stellen, wenn es ein paar Euro zu sparen gilt, ist bekanntlich grenzenlos!

    Oder ist das unseriös/ "gefährlich"?

    Liebe Schantalle!

    Einen Kredit aufzunehmen, ist weder unseriös noch gefährlich. Im Gegenteil ist das Kreditwesen im Großen wie im Kleinen einer der Grundpfeiler nicht nur unserer Wirtschaft, sondern auch unseres Staates. Ich würde Dir also raten, zu einer Bank Deines Vertrauens zu gehen, Dir ein Angebot machen zu lassen (ja, ein Kredit ist ein ganz normales Geschäft! Du trittst nicht als Bittsteller auf, und es ist keine Gnade der Bank, Dir einen Kredit einzuräumen!) und dann ganz in Ruhe auszurechnen, ob Du so günstiger fährst als bisher.

    Eine angestellte Kollegin, die aufgrund ihres behinderten Kindes nur noch eine halbe Stelle fahren konnte, verdiente im Monat gute 500 €.

    Also, wenn ich den Tarifrechner anschmeiße und mal den "Worst Case" inszeniere (E 11 Stufe 1, 50% Arbeitszeit, Steuerklasse VI), kommen da immer noch netto 896,37 € raus. Und dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass Stufe 1 nur ein Jahr dauert und Steuerklasse VI nur für Nebenjobs angesetzt wird. War es vielleicht gar keine halbe, sondern nur eine viertel Stelle?

    Bitte die Verhältnisse nicht (noch) schlechter reden, als sie es sind.

    Für Sachsen-Anhalt habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. In Bayern gilt Art. 84 BayEUG:


    (1) 1Der Vertrieb von Gegenständen aller Art, Ankündigungen und Werbung hierzu, das Sammeln von Bestellungen sowie der Abschluss sonstiger Geschäfte sind in der Schule untersagt.2Ausnahmen im schulischen Interesse insbesondere für Sammelbestellungen regelt die Schulordnung.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass das in anderen Ländern grundlegend anders geregelt ist. Magst Du mal ein bisschen genauer erläutern, worum es sich bei der Commerzbank-Werbung gehandelt hat?

    Dazu gehört es zum Beispiel, dass man sich vor Buchung der Fahrt die Genehmigung der Schulleitung holt, die Eltern (und mitfahrenden Kollegen) unterschreiben lässt, dass ein schuldhafter Rücktritt von der Fahrt nicht ohne Kosten möglich ist. Dass man bei der Buchung der Fahrt selbst immer auf die Schuladresse (und nicht auf die Privatadresse) bucht, etc. pp.

    Also entschuldige, aber mit einer Ausnahme sind das doch die absoluten Basics. Ich bestelle doch auch keine Waschmaschine für die Schule im eigenen Namen. Ach so, die Ausnahme: Als Kollege würde ich Dir niemals unterschreiben, dass mich ein "schuldhafter Rücktritt" von der Fahrt (wie auch immer der im Einzelfall aussehen mag) in irgendeiner Form haftbar macht. Bei der Organisation von schulischen Veranstaltungen handle ich als Lehrer, also als Teil der Organisation Schule, und niemals als eigenverantwortliche Privatperson. Wer das natürlich trotzdem tut, dem ist - mit Verlaub - wohl nicht zu helfen.

    Hätte ich mir nur einen Fehler erlaubt, hätte ich für die Stornokosten aufkommen müssen.

    Jetzt raune mal hier nicht rum, sondern gib Butter bei die Fische: Warum war die Sache so dramatisch? Fehlte die Genehmigung der SL?

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