Beiträge von fossi74

    Da er/sie aus Sachsen zu kommen scheint, steht wohl sowieso keine Verbeamtung an.

    Die niedrigste Verbeamtungsgrenze liegt soviel ich weiß ohnehin bei 42 Jahren (Bawü), und dann lassen sich Kindererziehungszeiten noch anrechnen (in Bawü zwei Jahre pro tatsächlich betreutem Kind). Sollte also das geringste Problem sein. DIe Sachsen kommen sicher auch bald wieder auf den Trichter.

    Achja, bei Hartz IV: taz.de/!5048589/

    Dabei spielt auch die überzahlte Summe eine Rolle. Hat das Jobcenter wegen der fehlenden Angaben zuviel Leistung gezahlt und übersteigt die Summe den Betrag von 300 bis 500 Euro, werde in der Regel „von einem Betrugsversuch ausgegangen“, berichtet Deutschmann aus der Praxis.


    Was mit Hartz4-Empfängern gemacht wird, ist ohne Zweifel schandbar... aber: Die juristisch entscheidende Passage habe ich Dir mal unterstrichen. Hier geht es um "Unterdrückung von Tatsachen", die der Geschädigte (hier das Jobcenter) nicht kennen konnte. Dass jemand in Teilzeit gegangen ist, ist nun gerade keine Tatsache, die dem Dienstherrn unbekannt ist.

    Aber welcher Lehrer hat denn ein Deputat von 41 Stunden?

    Keiner, aber wo liest Du das denn aus den 41 Stunden heraus? Teilzeit wird übrigens auch bei Lehrern soviel ich weiß immer stundenmäßig berechnet, nicht deputatsmäßig.

    Wenn die 18 Stunden nicht das Deputat sind, sondern die Stundenzahl, dann hätte sie ja unterhälftig gearbeitet und das geht in NRW nur in Elternzeit

    ... oder zur Pflege eines Angehörigen. Kann also durchaus sein.

    Lass uns doch mal rechnen:

    Seit 2009 - nehmen wir der Einfachheit halber also an: innerhalb von sieben Jahren - sind 237000 Euro Überzahlung aufgelaufen. Macht pro Jahr 33857 Euro, pro Monat 2821 Euro. Nehmen wir nun an, die Kollegin hätte wirklich von 25,5 auf 18 UStd. reduziert, ihr fehlen also 7,5 UStd. pro Woche, 30 im Monat. Dann würde ihr pro Deputatsstunde Gehalt in Höhe von 94 Euro zustehen, bei einem vollen Deputat also 25,5*4*94 = 9588 Euro. Sorry, nicht im Schuldienst. Nicht in NRW. Da sind wir absolut im Bereich der mittleren B-Besoldung, Ministerialdirektor aufwärts.

    Andersrum: Reduktion von 41 auf 18 Stunden, also auf 43,9 %. Dann würden die überzahlten 2821 Euro einem Vollzeitgehalt von 6426 Euro entsprechen. Immer noch reichlich viel, aber mit (vom Land mit ziemlicher Sicherheit falsch berechneten) Zinsen schon eher realistisch.

    Da hat jemand die wöchentliche Pflichtstundenzahl eines Landesbeamten (41 in Vollzeit in NRW) mit dem Deputat eines Lehrers verwechselt.

    Das glaube ich nicht. Wenn sie "nur" von 25,5 auf 18 UStd. reduziert hätte, wären wohl kaum über 230.000 Euro Überzahlung aufgelaufen. Das sind immerhin seit 2009 jeden Monat fast 2.300 Euro zu viel.

    mein Mann spricht nur Englisch

    Ohne Deinem Mann zu nahe treten zu wollen - aber dieser kleine Satz illustriert, wie ich finde, das Verhältnis von UK zu Rest-Europa schon irgendwie ganz treffend.

    Seine Schule wird in den naechsten zwei Jahren wohl eh geschlossen, da sie von einem Unternehmen uebernommen wurden

    What the fuck?! Wie krank ist dieses Land denn mittlerweile? Wirklich wundern muss einen da wohl nichts mehr.

    Dort war sie wegen Betrugs angeklagt. Sie hätte, so der Staatsanwalt, das Amt auf die zu hohen Zahlungen hinweisen müssen. Dazu sei sie als Beamtin verpflichtet gewesen.

    ... und wieder mal ein (zugegeben: für die meisten Beamten niemals relevant werdender und deshalb klitzekleiner) Vorteil für die Angestellten: AG überweist zu viel Gehalt? Sein Problem. "Betrug", wenn ich ihn nicht drauf aufmerksam mache? Muhaha, siehe § 263 StGB [1]. Rückforderung der Überzahlung? Ja, für die letzten sechs Monate. Ansonsten: Nada. Verjährt!


    [1] Auch bei einem Beamten würde ich den Vorwurf des Betrugs gemäß § 263 StGB verneinen, da eine Betrugshandlung immer eine vorsätzliche Täuschung voraussetzt: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Worauf der Staatsanwalt sicher hinauswollte, ist die besondere Treuepflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn, aus der die Kollegin möglicherweise verpflichtet gewesen wäre, die Überzahlung anzuzeigen.

    PS. Wie dämlich muss man denn sein, so etwas nicht zu bemerken?! Wenn ich von 41 auf 18 Stunden gehe, kontrolliere ich doch schon aus reiner Neugier, wie hoch mein neues Gehalt ausfällt...

    wie verletzlich die demokratische Grundordnung ist, wenn man sie auf Gedeih und Verderb dem Volkswillen ausliefert, wenn auch man das aus dem ehrenvollen Anspruch heraus tut, alle an dem Entscheidungsprozess direkt zu beteiligen.

    Aber genau deshalb stehen doch die Claudiusse dieses Landes so auf die direkte Demokratie.

    Volksabstimmungen kann man meinetwegen auf regionaler Ebene machen, wo die Leute über das entscheiden, was sie unmittelbar betrifft, aber um Himmels willen nicht (mehr) zu solchen Themen.

    Vielleicht hätte man eine Volksabstimmung mit dem Thema "Briten raus aus der EU?" mal EU-weit durchführen sollen. Da wären die Mehrheitsverhältnisse vielleicht andere. Die Briten selbst rudern ja schon wieder zurück, was ich füe eine glorreiche Seefahrernation schwer erträglich finde. Kalten Auges in den Untergang segeln, "nearer my god to thee" intonierend - DAS wäre Haltung!

    Es geht um die Woche, wenn der Hausmeister selber in Urlaub ist. Das ist ja bestimmt irgendwo geregelt, ich habe aber keine Idee, wo...

    Das regelt der Sachaufwandsträger - meist die Gemeinde, in der das Schulgebäude sich befindet - ganz individuell. Du musst Dich bei Deinem Schulleiter erkundigen, wie es bei Euch geregelt ist. Von "jeder Hinz und Kunz hat einen Schlüssel für fast alles und auch in Schülerkreisen schwirrt einer herum" bis "Nur die Schulleitung und der Hausmeister haben Schlüssel für die Außentüren" habe ich schon alles erlebt.

    aber mir schaut nicht ständig einer auf die Finger und notiert sich, was ich gerade seiner Meinung nach vollkommen falsch mache, um es mir bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit auf's Butterbrot zu schmieren.

    Ich kenne den Fall eines Kollegen, der (was natürlich nie hätte passieren dürfen, da hatte jemand im KM ordentlich geschlafen) als Schulleiter und Seminarvorstand nach vielen Jahren an seine Seminarschule zurückkehrte (Bayern). Mit großem Genuss stellte er fest, dass seine ehemaligen Ausbilder noch dort waren... nach ganz kurzer Zeit (so zwei oder drei Schuljahre) waren beide nicht mehr an der Schule: der eine weit vor der Zeit in Frühpension, der andere langzeitkrank und dann versetzt. Der SL und ehemalige Referendar wunderte sich dann sehr und meinte, er habe doch nur genau die Methoden der Bewertung und Beurteilung angewendet, die er als Referendar (kennen-)gelernt habe. Als Beispiel führte er an, UBs nach 20 Minuten unter Kopfschütteln zu verlassen und anschließend die Nachbesprechung zu verweigern, "weil man ja kaum etwas gesehen habe".

    Wenn er keine Lehrerausbildung hat, wieso nicht?

    siehe unten.

    ... und habilitiert qualifiziert ihn automatisch fürs Unterrichten an der Schule?

    Nein, und als Verfechter des Prinzips, dass die Einstufung mit der Ausbildung zusammenhängen sollte, sehe ich das auch nicht dramatisch... aaaaber: Es handelte sich um eine reine Oberstufenschule (FOS/BOS) mit - für "richtige" Lehrer" - der Eingangsbesoldung A13 bzw. E 13. Einen zweifellos qualifizierten Menschen mit dem höchsten in D vergebenen Hochschulabschluss (der selbstverständlich im Abitur eingesetzt wurde) hätte man schon, ohne sich allzu viel zu vergeben, in E11 (Hauptschullehrergehalt) einstufen können. Wobei mir gerade einfällt, dass er sich das dann IIRC auch ohne großes Gedöns vor Gericht erstritten hat. Naja, heute mit W3 wird er drüber lachen.

    Derzeit habe ich übrigens eine Kollegin, die auch keine Lehrerin ist, sondern Diplom-Übersetzerin (und ihre Sache wirklich gut macht). Sie bekommt selbstverständlich E11. Aber das ist halt B-W, da gehen die Kuckucksuhren anders als in Bayern. Gottseidank.

    Ich habe auch einen habilitierten Kollegen, der selbstverständlich noch das Lehrdiplom an der PH gemacht hat.

    Sicher, wenn er an der Schule bleiben will, muss er das wohl.

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