Dort war sie wegen Betrugs angeklagt. Sie hätte, so der Staatsanwalt, das Amt auf die zu hohen Zahlungen hinweisen müssen. Dazu sei sie als Beamtin verpflichtet gewesen.
... und wieder mal ein (zugegeben: für die meisten Beamten niemals relevant werdender und deshalb klitzekleiner) Vorteil für die Angestellten: AG überweist zu viel Gehalt? Sein Problem. "Betrug", wenn ich ihn nicht drauf aufmerksam mache? Muhaha, siehe § 263 StGB [1]. Rückforderung der Überzahlung? Ja, für die letzten sechs Monate. Ansonsten: Nada. Verjährt!
[1] Auch bei einem Beamten würde ich den Vorwurf des Betrugs gemäß § 263 StGB verneinen, da eine Betrugshandlung immer eine vorsätzliche Täuschung voraussetzt: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Worauf der Staatsanwalt sicher hinauswollte, ist die besondere Treuepflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn, aus der die Kollegin möglicherweise verpflichtet gewesen wäre, die Überzahlung anzuzeigen.
PS. Wie dämlich muss man denn sein, so etwas nicht zu bemerken?! Wenn ich von 41 auf 18 Stunden gehe, kontrolliere ich doch schon aus reiner Neugier, wie hoch mein neues Gehalt ausfällt...