2) Angenommen, ich unterschreibe den Vertrag der festen Stelle nicht, dann bleibt noch der Vertretungsvertrag bis Anfang Oktober. Wie verhält es sich da mit der Kündigungsfrist? Im Vertrag steht was von 6 Monaten Probezeit, allerdings hatte ich ja mehrere aufeinanderfolgende befristete Verträge beim selben Arbeitgeber. So wie ich es verstehe, hätte ich demnach also eine verlängerte Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.
Richtig.
Angenommen, ich unterschreibe den Vertrag für die feste Stelle. Erlischt damit automatisch der noch aktuelle Vertretungsvertrag?
Wäre das der Fall, hätte ich also eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende, weil ich ja weniger als 6 Monate in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis war (Bin mir auch nicht ganz sicher, ob es nicht auch nochmal Probezeit gäbe). Oder wird hier auch die Tätigkeit als Vertretungslehrer mitgezählt und hat Einfluss auf die Kündigungsfrist?
Das sollte darauf ankommen, ob dein Vertretungsvertrag entfristet wurde oder du einen völlig neuen AV abgeschlossen hast. Eine erneute Probezeit wäre allerdings nicht zulässig (weil dein Arbeitgeber der gleiche bleibt und er dich schon kennt). Normalerweise würde man in deinem Fall aber die Vertretungsverträge berücksichtigen, wenn es um die Beschäftigungsdauer geht; es würde also die längere Kündigungsfrist gelten.
Bei Lichte betrachtet kannst du allerdings immer zu deinem Wunschtermin ausscheiden: Kein Arbeitgeber ist daran interessiert, einen Arbeitnehmer, der gehen will, unnötig festzuhalten. Ja, theoretisch sind Schadenersatzansprüche denkbar, wenn du einfach gehst (das machst du natürlich nicht, weil es höchst unfein ist), diese sind in der Praxis aber kaum durchsetzbar (weil jeder Ersatz für dich nicht mehr kostet als du selbst).
Der Fall ist übrigens keineswegs so komplex, wie du befürchtest. Die Frage, ob vor Antritt der Stelle bereits wieder gekündigt werden kann, hängt natürlich vom konkreten AV ab; google mal danach, und du wirst sehen, dass du nicht alleine bist mit dem Problem.
Mein Lösungsansatz wäre: Die unbefristete Stelle nicht annehmen und den bestehenden Vertretungsvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen. Gleichzeitg signalisierst du deine Bereitschaft, auch vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuscheiden und wartest ab, was passiert.
Hast du denn bereits eine neue Stelle in Aussicht, und wenn ja, ab wann?