Selbstverständlich kannst du als Angestellter kündigen und woanders neu anfangen - auch als Beamter. Nachteile: Möglicherweise hohe Beiträge in der PKV aufgrund höheren Einstiegsalters (falls das für dich zutrifft). Ansonsten fällt mir nichts ein.
Beiträge von fossi74
-
-
"heißer Verteilungskampf" in Lehrersprache: "Wir fänden es schon ganz schön, wenn unser jahrzehntelanger Einsatz ein bisschen mehr honoriert würde..."
-
Bist du eigentlich auch für eine Attestpflicht ab dem ersten Tag bei Lehrpersonen? Da gibt's doch bestimmt auch irgendwen, der irgendwann seinen Arbeitgeber mal behumst hat.
Oh, wir haben das. Hat die Klinikleitung vor etlichen Jahren eingeführt, um die Montagserkrankungen in den Griff zu bekommen. Hat eigentlich auch gut funktioniert - die Leute sind jetzt halt statt Montag die ganze Woche krank(geschrieben).
-
*shrug* Du kannst gern weiterhin mit jeder Replik einen neuen Nebenschauplatz aufmachen. Ich muss gar nichts auf irgendwas ankommen lassen, weil ich de jure in der Privatwirtschaft tätig bin und keinen Passus bezüglich Nebentätigkeiten im AV habe. Insofern kann ich tatsächlich so viel nebenher verdienen, wie ich will, und werde dadurch keinen Cent Ruhegehalt verlieren; schlicht, weil ich gar keines zu erwarten habe. Die gesetzliche Rente ist im Gegensatz zur Pension übrigens erarbeitet und kennt daher keine Hinzuverdienstgrenzen.
Aber vielleicht kannst du mir ja noch schlüssig erläutern, was die von dir behauptete Ablieferungspflicht für jegliche beamtische Nebentätigkeit zu tun hätte mit
a) der tatsächlich existierenden Ablieferungspflicht für Nebentätigkeiten im ÖD
b) den grundlegend anders gearteten Bestimmungen für Angestellte (ja, es mag Verweisungen geben. Dennoch ist das Arbeitsverhältnis nach seiner Natur ein völlig anderes als das Dienstverhältnis)
und
c) der jetzt völlig ohne Zusammenhang aufs Tapet gebrachten Deckelung des Ruhegehalts im Falle zusätzlicher Renteneinkünfte.
Kann es sein, dass du einfach gern Recht hast?
-
Was kommst du denn jetzt plötzlich mit Angestellten um die Ecke? Lenk nicht von der Tatsache ab, dass du das alte Märchen von der allgemeinen Abführungspflicht ebensowenig belegen kannst wie alle Märchenonkel vor dir.
-
Das ist (Beamten-)Recht. In Ba-Wü - und anderen Bundesländern.
https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjobJa, für Nebentätigkeiten innerhalb des ÖD. Sonst nicht. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.
-
Der Vergleich ist nicht zielführend. Die Kinderzuschläge stehen auch Schulleitern zu, insofern können sie aus der Betrachtung rausbleiben
Die meisten Schulleiter, die ich kenne, können die Kinderzuschläge nur noch für relativ kurze Zeit beziehen. Insofern finde ich schon, dass die Frage eine gewisse Relevanz hat.
-
Essen scheint ein Thema zu sein für unseren Landesvater.
-
Die Eltern des Users unter dir haben mal den Söder Maggus an der Imbissbude getroffen.
DUum würde gern mal im Bundestag Klartext reden.
-
Wobei die betreffende Dame sicher auch vor 20 Jahren nicht jünger war. Zumindest im Kopf.
-
Dann würde ich mich mal als Gruppe der 5 Betroffenen an den Hauptpersonalrat wenden (wie auch immer der bei euch heißt), dem die Befindlichkeiten eurer Kollegen wiederum völlig egal sind.
-
als Kinderlose kann ich auch von Sprüchen und Blicken berichten, die darauf deuteten, dass man es quasi jederzeit erwartet. Eine Kollegin war der Meinung, aus dem Grund dürfe ich bestimmte Klassen und Kurse nicht haben
Stimmt’s, Frauen brauchen gar keine Männer, um unterdrückt zu werden?
-
Ich habe mal beim monatlichen Gewinnspiel des Klassikmagazins „Rondo“ drei CDs gewonnen, offensichtlich diejenigen Rezensionsexemplare, die in der Redaktion keiner haben wollte. Seither nenne ich u.a. eine CD mit zeitgenössischer finnischer Cellomusik mein Eigen. Definitiv etwas für Kenner!
Ich gebe nochmal weiter, könnte lustig werden.
-
Ja, das ist immer lästig, wenn man mittags noch mal los muss, um ne Packung Strom zu holen.
-
DUum bedauert, dass sie/er Lehrer*in geworden ist.
Nein, aber dass ich einen Beruf gewählt habe, der mich an einen quasi-monopolistischen Arbeitgeber bindet.
DUum geht es genauso.
-
Es könnte so ausgehen wie mit der „Berechnung“ der Arbeitszeit in Hamburg. Dann hat man umgerechnet sowas wie 15 Minuten Arbeitszeit für eine Abiklausur im LK Deutsch. Damit ist dann den Vorgaben genüge getan, weil man bei längerer Arbeitszeit einfach als ineffizient betrachtet werden kann.
Kann man sicher so machen. Das ändert aber nichts am Problem der mindestens 11-stündigen Ruhezeit. (Und wenn eine D-Abi-Klausur in 15 Minuten korrigiert sein soll, muss man sie eben in 15 Minuten korrigieren)
-
Die interessantere Frage ist ohnehin, ob die Bundesrepublik oder eines der Länder sich so billig über EU-Recht hinwegsetzen kann. Meine Vermutung ist "Nein".
-
Davor noch den Schulhof genutzt für ein bisschen Unterordnung
Kopfkino! Kopfkino!
-
Zweitens kassiert der Staat das Geld ein, dass du im Nebenjob verdient hast. Glaub nicht, dass er das nicht kann
Beleg? Glauben und Recht vertragen sich schlecht.
-
Das schmale Ende ist zu lang!!1!elf!
Ich habe mit meinen 1,93 immer das gegenteilige Problem. Muss wohl doch mal Krawatten in Überlänge kaufen.
Werbung