ZitatBürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 623 Schriftform der KündigungDie Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Beiträge von fossi74
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Ganz ehrlich: Nein. Ich bin - wie hier schon mehrfach geäußert - nicht der Ansicht, dass Kinder Privatsache oder gar "-vergnügen" seien (letzteres steht auf einem Niveau mit Ausdrücken wie "Gebärmaschine"), sondern eben auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllen.
Denoch ist die Entscheidung für oder gegen Kinder letztlich eben doch Privatsache. Die Forderung, dass eine Familie mit Kindern sich den gleichen Lebensstil leisten können muss wie ein Single, ist trotzdem hanebüchen. Dann müssten wir alle Kinder so subventionieren, nicht nur die von Beamten.
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Hm, ich würde schon vermuten. Dass Ruhe mit der nichtbehinderten Kollegin tauschen würde.
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Auch wieder so ein Schulträger vs. Sachaufwandsträger-Problem.
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Eine Antwort darauf ist so offensichtlich sinnlos, dass ich es lassen sollte... aber OK, ich bin Lehrer... Sollte ich doch...? Nein, ich lasse es.
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Was waren die Hintergründe, und seit wann sind die Kinderzuschläge in NRW dermaßen hoch - ein Vielfaches der bayerischen Zuschläge?
Hintergrund ist ein BGH-Urteil, das festgestellt hat, dass (vereinfacht ausgedrückt) die Besoldung nicht mehr angemessen ist. Die Familienzuschläge statt der Grundbesoldung anzuheben, ist natürlich ein Sparversuch - insofern hast du Recht:
Hund sans scho!
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Das ist auch in Ordnungs, wird ja am Ende auch bezahlt.
Ja, von uns allen. Faszinierend, dass es immer noch Leute gibt, die so einfache Zusammenhänge nicht sehen wollen.
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Und selbst wenn, die Landesregierung schreibt gezielt 70-jährige Kolleg*innen an und vergisst zu erwähnen, dass das eigentlich nur ehrenamtlich geht? Finde ich schäbig, da können noch so viele Gesetze existieren.
Unbestritten!
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Voll d'accord, bis auf den Punkt mit der Wiederwahl alle 5 Jahre. Ich möchte in der Lage sein, auch unpopuläre Entscheidungen treffen zu können und hätte die Befürchtung, sonst dem Kollegium zu sehr nach dem Mund reden zu müssen. Nicht alle KollegInnen sind in der Lage, auch längerfristige Prozesse zu überblicken.
Wenn so ein demokratisches Element eingeführt werden sollte, müsste also zwingend eine Abflachung der Hierarchie damit einhergehen, der SL also mehr primus inter pares sein und vor allem die Kollegen nicht beurteilen. An der Hauptschule war das früher so.
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Für Schulen und aktuell könnte ich es mir damit erklären, dass Lehrerinnen aus der Familienteilzeit herausgelockt werden sollen, wenn ihre Partner (wie doch recht oft) in der freien Wirtschaft deutlich besser verdienen
Sorry, aber das ist genau so ein Beispiel für die oben kritisierte Unkenntnis vieler Lehrkräfte, was Rechtliches angeht.
Bei der Anhebung der Kinderzuschläge ging es um vieles, aber bestimmt nicht um arbeitsmarktpolitische Fragen.
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Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ein signifikanter Anteil der Käufer von Elektrogeräten aus der "Leistung" auf den Energieverbrauch zu schließen in der Lage ist.
Da hat der 3kW-Sauger einfach mehr Power (tm) und gut ist. Zumal das dann auch genau so beworben wurde.
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Weil?
Zumal sich die Frage stellt, wem man eigentlich mit solchen Enthüllungen ans Bein pinkeln würde. Die Schulgebäude unterstehen ja den Kommunen - die sind aber nicht der Dienstherr der Lehrkraft.
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Dazu gibt es ja schon einschlägige Stellungnahmen von Berufsverbänden.
"Gebärmaschine" ist aber nicht schön. Muss das sein?
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Genauso affig wie die Leistungsbegrenzung bei Staubsaugern
Unser letzter Staubsauger vor dieser Regelung hatte 2.000 Watt Leistungsaufnahme, der jetzige saugt mit 900 genauso gut.
Ich wette, dass wir ohne die Begrenzung mittlerweile bei 3. 000 wären. Völlig überflüssig, aber die Leute würden es kaufen.
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1. Rentner dürfen nach Erreichen der Regelaltersgrenze selbstverständlich unbegrenzt dazuverdienen. Die Rente ist schließlich im Gegensatz zu den Pensionen durch Beiträge selbst finanziert.
2. Zu glauben, das Problem sei durch schlichte Gesetzesänderung zu lösen, verkennt die Systematik der Beamtenbesoldung völlig.
Schon die Tatsache, dass eine rüstige Pensionärin durch fleißigen Zusatzdienst mehr bekommen könnte als ein viel höherrangiger Beamter, schöbe dem einen deutlichen Riegel vor, Stichwort "Amtsangemessenheit".
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Wie oft wollen wir das hier noch durchkauen? Jeder Beamte kennt doch die Zuverdienstregeln für das Ruhegehalt. Sollte zumindest so sein.
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Was ist daran verwirrend? Selbstverständlich kann auch der AN eine Änderungskündigung aussprechen.
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Und hat jemand Informationen / Einschätzungen darüber, wie lang das Land dieses Angebot noch aufrecht erhält?
Wie im anderen Thread schon gesagt: Darüber gibt es mit ziemlicher Sicherheit noch keine Beschlüsse. Ich gehe davon aus, dass auch das KM selbst nichts sagen könnte.
Solche Maßnahmen hängen von derart vielen Faktoren ab (u. a., man staune, sogar vom Bedarf), dass sich die Beschlusslage sehr kurzfristig ändern kann.
Ich würde darauf wetten, dass es die Maßnahme noch ein paar Jahre gibt, aber meine Karriereplanung würde ich nicht darauf aufbauen.
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einerseits die Dienstjahre ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung und andererseits der Teilzeitanteil
Das ist in der Ausschließlichkeit, die du hier implizierst, nicht richtig, wie einige ja schon ausgeführt haben. Am Ende überrascht es manchmal, welche Zeiten anerkannt werden. CandyAndy: Das LfF gibt da
gerneAuskunft. Für die Ruhegehälter ist (bayernweit) Ansbach zuständig. -
Hab aktuell noch 250kg Fließestrisch hier liegen, die wir am Samstag bei Schwiegermama einbauen, auf das die Toilette wieder nutzbar wird.
Oh-oh. Tu den bloß nicht IN die Toilette, sonst wird das nix mit der Nutzbarkeit. Andererseits: In dem Fall würden ca. 10 kg reichen, den Rest kannst du bei Ebay verkaufen.
Von der Politik erwarte ich Schaden von der eigenen Bevölkerung abzuwenden
Den Versuch, den Klimawandel und seine Folgen zu begrenzen, kann ich eigentlich nur unter dieser Rubrik einordnen. Du nicht?
und vor allem "optimistische Perspektiven" und zwar für alle
Zugegeben, daran hapert es zur Zeit gewaltig.
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