@fossi 74
O contraire. Insbesondere bei den unteren Besoldungsstufen kommt es immer wieder zu Kollisionen mit den oben beschriebenen Vorgaben bzgl. des Mindestabstands zur Grundsicherung. Nahezu jährlich kommt ein Verwaltungsgericht in Deutschland zu dem Urteil, dass die Besoldung in den unteren Besoldungsstufen rechtswidrig ist.
Die Reaktion ist seit Jahren immer gleich. Der betreffende Dienstherr passt die Besoldung nicht etwa an (das Abstandsgebot führte schließlich zu einer Kaskade über das gesamte Besoldungsspektrum), sondern aus A6ern werden flugs A7er gemacht.
Die Zahl der Besoldungsstufen nimmt stetig ab und nach oben raus ist das Beamtentum monetär nicht mehr konkurrenzfähig.
Amtsärzte, Polizeiärzte, Gefängnisärzte, Staatsanwälte, Richter - in den Spitzenämtern ringt man um Bewerber, die über Einstiegsämter wie A13 nur müde lächeln können, wenn sie die privatwirtschaftlichen Verdienstmöglichkeiten kennen.