Familienzuschlag/Regionalklassen NRW

  • Ich habe hier meinen Beitrag gelöscht, den ich bereits verfasst habe. Denkt euch die Ausgestaltung, ich sage nur so viel: Ich fand die Familienzuschläge schon immer höchst ungerecht und asozial.

  • Verstehe ich das jetzt richtig, dass ein Beamter einfach mal so fast 1000 Euro dafür bekommt, dass er ein drittes Kind hat?! Faszinierend. Aber Beamte bekommen ja nicht den Arsch vergoldet, das ist nur böswilliges Stammtischgeschwätz...

    Hm. Die Kinder wünschen sich noch ein Geschwisterchen. Das ist jetzt echt ein Argument.

  • Ich denke, die Familienzuschläge sollte es nicht nur für Beamte geben, sondern für alle Arbeitnehmer mit Kids und auch für Alleinerziehende. Unser Land braucht Kinder. Man faselt immer vom demographischen Wandel, der unbedingt passieren muss (und zwar nicht so, wie er derzeit passiert), aber Familien ständig und überall an ihre finaziellen/organisatorischen/leistbaren Grenzen. Deutschland lebt noch immer eine gesellschaftliche Struktur, die in vielerlei Hinsicht "kinder- und familienfeindlich" (sehr überspitzt, mir fällt kein besserer Begriff ein) ist. Meiner Meinung nach sollte man jeder Person, die Kinder in Deutschland unter teils echt absurden Umständen großzieht, den Arsch pudern, und zwar enorm. Ohne Kids können wir einpacken, da kann zuwandern, wer will und die Geburtenrate sinkt beständig, aus vielerlei Gründen, aber zwei Gründe sind tatsächlich "Allgemein zu teuer, zu unsichere Betreuuung".


    Ich kann diesen Neid gegenüber Familien nicht verstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt: gesellschaftliche Strukturen familienfreundlicher machen, wäre super. Man könnte also das ganze Geld so investieren, dass es allen Menschen zu Gute kommt und nicht nur denjenigen, die für den Staat arbeiten (und die richtige Staatsbürgerschaft und passende Gesundheit beim Einstieg hatten).

  • Ich habe jetzt mal für BW nachgerechnet: Ein verheirateter A13er mit zwei Kindern bekommt 1937,36 € mehr als sein alleinstehender Kollege. Also ein komplettes, wenn auch mageres Bruttogehalt zusätzlich. Wenn seine Frau auch Beamtin ist, muss sie mindestens ca. 1000 € verdienen, damit das Paar mehr hat als wenn nur er verdient und den vollen Zuschlag bekommt.

    Scheint also was dran zu sein an der Behauptung, dass man mit Sozialleistungen besser dastehen kann als mit Arbeit!

  • Mit drei Kindern sogar noch mehr.

    Aber ich verstehe Deinen Punkt in diesem Zusammenhang nicht. Die Familie bekommt doch nicht weniger Zuschläge, wenn sie auch Beamtin ist.

  • Bei 2 Beamten: Der Familienzuschlag für verheiratet wird geteilt. Der Zuschlag für die Kinder geht an die Person, die das Kinderhgeld bezieht.

    Der Familienzuschlag wird anteilig in Bezug auf die Teilzeit gezahlt. Bei 2 Beamten wird die Summe beider genommen und bei 100% gekappt, (also sie macht 50% und er 60%, sie bekommen dann trotzdem 100% des Zuschlags).


    Bei uns also: Mein Mann (arbeitet 90%) bekommt 50% vom Familienzuschlag Stufe 1 und ich (es pendelt zwischen 70 und 90%) bekomme 50% für Stufe 1 und die Differenz für die 2 Kinder dann komplett.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Sorry, muss mich korrigieren: Ich hatte mit DREI Kindern gerechnet, mit zweien ist es nicht ganz so üppig. Kind 3 schlägt tatsächlich mit 750 € zu Buche.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das Zauberwort dürfte "Alimentationsprinzip" lauten. Ein Mehr an Kindern bedeutet höhere Ausgaben (Essen, Wohnen, Kleidung, KV etc.) und damit ein Anstieg der zu alimentierenden Lebenshaltungskosten des Beamten durch den Dienstherrn. Das ist kein Goodwill, sondern Pflicht des Dienstherrn. Das Alimentationsprinzip wiederum ist eine Eigenheit des Beamtentums.


    Dass es derartige Systeme außerhalb des Beamtentums nicht gibt, ist der eigentlich beklagenswerte Umstand. Allerdings könnte man ähnliche Kompensations-Mechanismen für Familien erstreiten. Da wiederum hat man Möglichkeiten, die den Beamten nicht offen stehen. Das gilt auch und gerade in Zeiten von Fachkräftemangel.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Gerecht wäre aber - wenn man das System schon so durchhalten will -, nicht erst das dritte, sondern bereits das erste Kind so zu alimentieren und eher die weiteren Kinder mit geringeren Beträgen zu honorieren.

    Außerdem sollte der Zuschlag dann steuerfrei sein, aber in der Höhe exakt dem "Bedarf" eines Kindes im Hartz-IV-Bezug entsprechen. Das sind schließlich vom BVerfG bestätigte Beträge, die ausreichen, um die Lebenshaltungskosten eines Kindes abzudecken.

    Finde ich weniger unfair als den Unterschied zwischen dienstjungen und dienstalten Kolleginnen und Kollegen derselben Besoldungsgruppe.

    Nö. Berufserfahrung wird honoriert, das ist in der Wirtschaft genauso. Darin sehe ich keinerlei Ungerechtigkeit.

    Viel unfairer finde ich folgendes: Hier wird so viel von "amtsangemessener Besoldung" und "Abstandsgebot" geredet, wenn es darum geht, dass alle A13 bekommen sollen. Dass ein popeliger, unstudierter A9er sich eine Besoldung erferkeln kann, die ein kinderloser A13er nie erreichen wird, muss man aber wohl in Kauf nehmen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Der Neid der Kinderlosen ist schon irritierend...

    Man hat mit Kinder einfach deutlich höhere Kosten.

    Mich ärgert, dass ich den deutlich höheren Familienzuschlag für das 3. Kind nicht rückwirkend erhalten habe, da ich es " damals" nicht moniert habe.

    Also Pech gehabt...das sind mal knapp 40.000 brutto...

  • Nur zur Klarstellung: Ich nenne zwei hübsche, intelligente, wohlgeratene Kinder mein eigen. Leider interessiert das meinen Arbeitgeber nicht - ergo: Neid ja, kinderlos nein.

    Also Pech gehabt...das sind mal knapp 40.000 brutto...

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  • (...)

    Außerdem sollte der Zuschlag dann steuerfrei sein, aber in der Höhe exakt dem "Bedarf" eines Kindes im Hartz-IV-Bezug entsprechen. Das sind schließlich vom BVerfG bestätigte Beträge, die ausreichen, um die Lebenshaltungskosten eines Kindes abzudecken.(...)

    Hierbei handelt es sich um Berechnungen, die sich am Mindestmaß für Leistungsbezieher orientieren. Die hier festgelegten Beträge dürfen nicht unterschritten werden.


    Der Alimentation von Beamten liegt jedoch keine Berechnung am Mindestmaß zugrunde. Da gibt es sogar Vorgaben, wie weit die Alimentation über der Grundversorgung liegen muss.


    Hinzu kommt das Prinzip der Amtsangemessenheit. Das bedeutet, dass die Kinder eines studierten verbeamteten Lehrers in Vollzeitbeschäftigung einen anderen Bedarf haben und haben dürfen, als die Kinder eines ALG2- Beziehers.


    Eine gleiche Behandlung (Outcome) aller, unabhängig von Arbeitstätigkeit und Bildung ist (bislang) nicht erklärtes Staats- oder Gesellschaftsziel.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Hinzu kommt das Prinzip der Amtsangemessenheit. Das bedeutet, dass die Kinder eines studierten verbeamteten Lehrers in Vollzeitbeschäftigung einen anderen Bedarf haben und haben dürfen, als die Kinder eines ALG2- Beziehers.

    Ah, aber keinen anderen Bedarf als die Kinder eines ungelernten Schrankenwärters. Beziehungsweise sogar einen geringeren, da es in den unteren Besoldungsgruppen noch Zuschläge zu den Zuschlägen gibt.

    Also, erzähl mir, was du willst - nach einem durchdachten System sieht das nicht aus. Eher nach einem Flickenteppich von zusammengemurksten und immer wieder nachgebesserten Regelungen.

  • Man hat mit Kinder einfach deutlich höhere Kosten.

    Das kommt mir ein bisschen vor wie die Aussage der Moderatorin Monica Lierhaus, als sie für den Posten der "Lottofee" 500.000 € im Jahr kassieren sollte und auf entsprechende Kritik meinte, sie müsse ja auch von etwas leben.

    Hint: Meine Kinder sind genauso teuer wie deine.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • @fossi 74

    O contraire. Insbesondere bei den unteren Besoldungsstufen kommt es immer wieder zu Kollisionen mit den oben beschriebenen Vorgaben bzgl. des Mindestabstands zur Grundsicherung. Nahezu jährlich kommt ein Verwaltungsgericht in Deutschland zu dem Urteil, dass die Besoldung in den unteren Besoldungsstufen rechtswidrig ist.


    Die Reaktion ist seit Jahren immer gleich. Der betreffende Dienstherr passt die Besoldung nicht etwa an (das Abstandsgebot führte schließlich zu einer Kaskade über das gesamte Besoldungsspektrum), sondern aus A6ern werden flugs A7er gemacht.

    Die Zahl der Besoldungsstufen nimmt stetig ab und nach oben raus ist das Beamtentum monetär nicht mehr konkurrenzfähig.


    Amtsärzte, Polizeiärzte, Gefängnisärzte, Staatsanwälte, Richter - in den Spitzenämtern ringt man um Bewerber, die über Einstiegsämter wie A13 nur müde lächeln können, wenn sie die privatwirtschaftlichen Verdienstmöglichkeiten kennen.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Das Klage Argument war doch, dass erwerbslose Alimentierte sonst erwerbstätige Alimentierte toppen was Zuschläge zum Wohnen angeht!

    Und in Großstädten mag das stimmen!

    Du brauchst ne 4 Zimmer Wohnung, der Staat zahlt, weil er muss!

    Sonst zieht der*die Beamtin halt aufs Land ( evtl ins Eigenheim)

    Was hier ( bei mir/ uns) als Alleinerzieher nicht trifft! Also freu ich mich! Sollte halt auch für nicht verbeamtete Kolleg* innen gelten!!!!!

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