Beiträge von fossi74

    Ich kann mit vorstellen, dass es auch türöffnend in Familien sein kann, wen man sie in ihrer Erstsprache begrüßt

    Da sollte man aber zumindest für diese ein, zwei Sätze sattelfest sein. Nicht dass man das Familienoberhaupt ungewollt mit Zärtlichkeiten bedenkt. Oder mit ihrem Gegenteil.

    [Meinem Bruder, 8 Jahre jünger als ich, habe ich mal beigebracht, dass 'Tussi' eine nette Begrüßung für Frauen jeden Alters sei.]

    Weil es hier gesagt wurde.

    Siehe Fossi...

    Finde auch einige Aussagen sehr grenzwertig...der ' popelige unstudierte A9er der sich die Kinder erferkelt'...

    Dir ist leider nicht klargeworden, dass das eine ironisch überspitzte Formulierung ist, die ich einem imaginären A13er in den Mund gelegt habe, der über Abstandsgebot und amtsangemessene Alimentierung schwadroniert. Schade.

    @fossi 74

    O contraire. Insbesondere bei den unteren Besoldungsstufen kommt es immer wieder zu Kollisionen mit den oben beschriebenen Vorgaben bzgl. des Mindestabstands zur Grundsicherung. Nahezu jährlich kommt ein Verwaltungsgericht in Deutschland zu dem Urteil, dass die Besoldung in den unteren Besoldungsstufen rechtswidrig ist.

    Die Reaktion ist seit Jahren immer gleich. Der betreffende Dienstherr passt die Besoldung nicht etwa an (das Abstandsgebot führte schließlich zu einer Kaskade über das gesamte Besoldungsspektrum), sondern aus A6ern werden flugs A7er gemacht.

    Die Zahl der Besoldungsstufen nimmt stetig ab und nach oben raus ist das Beamtentum monetär nicht mehr konkurrenzfähig.

    Amtsärzte, Polizeiärzte, Gefängnisärzte, Staatsanwälte, Richter - in den Spitzenämtern ringt man um Bewerber, die über Einstiegsämter wie A13 nur müde lächeln können, wenn sie die privatwirtschaftlichen Verdienstmöglichkeiten kennen.

    Ich wiederhole mich:

    nach einem durchdachten System sieht das nicht aus. Eher nach einem Flickenteppich von zusammengemurksten und immer wieder nachgebesserten Regelungen.

    Hinzu kommt das Prinzip der Amtsangemessenheit. Das bedeutet, dass die Kinder eines studierten verbeamteten Lehrers in Vollzeitbeschäftigung einen anderen Bedarf haben und haben dürfen, als die Kinder eines ALG2- Beziehers.

    Ah, aber keinen anderen Bedarf als die Kinder eines ungelernten Schrankenwärters. Beziehungsweise sogar einen geringeren, da es in den unteren Besoldungsgruppen noch Zuschläge zu den Zuschlägen gibt.

    Also, erzähl mir, was du willst - nach einem durchdachten System sieht das nicht aus. Eher nach einem Flickenteppich von zusammengemurksten und immer wieder nachgebesserten Regelungen.

    Nur zur Klarstellung: Ich nenne zwei hübsche, intelligente, wohlgeratene Kinder mein eigen. Leider interessiert das meinen Arbeitgeber nicht - ergo: Neid ja, kinderlos nein.

    Also Pech gehabt...das sind mal knapp 40.000 brutto...

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    Gerecht wäre aber - wenn man das System schon so durchhalten will -, nicht erst das dritte, sondern bereits das erste Kind so zu alimentieren und eher die weiteren Kinder mit geringeren Beträgen zu honorieren.

    Außerdem sollte der Zuschlag dann steuerfrei sein, aber in der Höhe exakt dem "Bedarf" eines Kindes im Hartz-IV-Bezug entsprechen. Das sind schließlich vom BVerfG bestätigte Beträge, die ausreichen, um die Lebenshaltungskosten eines Kindes abzudecken.

    Finde ich weniger unfair als den Unterschied zwischen dienstjungen und dienstalten Kolleginnen und Kollegen derselben Besoldungsgruppe.

    Nö. Berufserfahrung wird honoriert, das ist in der Wirtschaft genauso. Darin sehe ich keinerlei Ungerechtigkeit.

    Viel unfairer finde ich folgendes: Hier wird so viel von "amtsangemessener Besoldung" und "Abstandsgebot" geredet, wenn es darum geht, dass alle A13 bekommen sollen. Dass ein popeliger, unstudierter A9er sich eine Besoldung erferkeln kann, die ein kinderloser A13er nie erreichen wird, muss man aber wohl in Kauf nehmen.

    Ich habe jetzt mal für BW nachgerechnet: Ein verheirateter A13er mit zwei Kindern bekommt 1937,36 € mehr als sein alleinstehender Kollege. Also ein komplettes, wenn auch mageres Bruttogehalt zusätzlich. Wenn seine Frau auch Beamtin ist, muss sie mindestens ca. 1000 € verdienen, damit das Paar mehr hat als wenn nur er verdient und den vollen Zuschlag bekommt.

    Scheint also was dran zu sein an der Behauptung, dass man mit Sozialleistungen besser dastehen kann als mit Arbeit!

    ür das dritte Kind kommen dann laut der oben verlinkten Anlage 18 nochmal 829,75 Euro Zuschlag dazu

    Verstehe ich das jetzt richtig, dass ein Beamter einfach mal so fast 1000 Euro dafür bekommt, dass er ein drittes Kind hat?! Faszinierend. Aber Beamte bekommen ja nicht den Arsch vergoldet, das ist nur böswilliges Stammtischgeschwätz...

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