Ich bin seit früher Kindheit einseitig taub, nunmehr 38 Jahre alt und unterrichte an einem Gymnasium (unterrichte da auch in allen Klassenstufen). Ein Hörgerät brauche ich noch nicht (Hörvermögen auf dem anderen Ohr ist normal). Wenn deine Freundin Fragen hat, kann sie mich gerne per Boardnachricht anschreiben und man könnte auch mal telefonieren. Ein Bekannter, der auch einseitig taub ist und ebenfalls als Lehrer an einem hiesigen Gymnasium arbeitet, hat eine Bi-Cross-Versorgung, d.h., er trägt auf beiden Seiten ein Hörgerät und die Signale, die auf der tauben Seite aufgenommen werden, werden an das Gerät auf der gesunden Seite weitergeleitet.
Probleme kann es da höchstens geben, wenn es um die Verbeamtung geht. Meinem Bekannten wurde damals gesagt, dass er so nicht verbeamtet wird. Da die Schulleitung ihn unbedingt wollte, hat die bei der Behörde Druck gemacht und er wurde als Beamter übernommen (das geht aber nicht in jedem Bundesland. Bei uns sind die "Wege" da sehr kurz. Die Schulleiter haben alle einen Draht zur Behörde). Ich selbst bin noch gar nicht so lange im SChuldienst, bin aber als Beamter eingestellt worden.
Meine Kollegen wissen es zum Teil, meinen SChülern sage ich es nicht, weil ich befürchte, dass das in den schwierigen Jahrgängen ausgenutzt werden könnte. Man hat halt kein räumliches Hören und es ist dann halt manchmal schwer zu erkennen, wer da gerade gestört hat (geht nur, wenn man die Stimme erkennt). Wenn ich mal so schlecht höre, dass ich ne Crossversorgung brauche, kriegen die SChüler es natürlich mit.
Ich würde mich allerdings fragen, warum sie den Hörsturz hatte. Wenn das stressbedingt ist, dann muss sie halt schauen, dass sie nicht nochmal in eine Situation kommt, die sie dann möglicherweise auch noch das Hörvermögen auf dem anderen Ohr kostet. Aber selbst dann ist das nicht notwendig das AUs. Denkbar wäre z.B. eine beidseitige CI-Versorgung. Ich habe lange mit SChwerhörigen gearbeitet (während meiner Studienzeit) und mir ist ein Fall bekannt, bei dem die Ausgangssituation ähnlich wie bei mir war. Der Mann hat dann während seines Studiums auch noch das Hörvermögen auf dem anderen Ohr verloren. Er hat dann eine beidseitige CI Versorgung durchgesetzt (musste gegen die GKV Klagen, die nur die einseitige Versorgung übernehmen wollte, aber die Aussichten sind da gegen die GKV mittlerweile sehr gut, gibt gute Anwälte und mittlerweile einige erfolgreiche Klagen) und man konnte sich mit ihm sehr gut unterhalten. Ob man so dann noch unterrichten kann, weiß ich aber nicht sicher. Angeblich ist es ein ganz anderes Hören.
Ach ja: Ci = Cochleaimplantat (http://de.wikipedia.org/wiki/Cochleaimplantat)
Liebe Grüße