Beiträge von PeterKa

    Ich hab mich das tatsächlich auch schon gefragt.

    Bei mir sind die Zahlen ja nochmal anders.

    Liegt aber vielleicht auch an Stufe und Gruppe?

    Danke für's nachsehen. Bei uns geht es um A13Z, da passen die 35 € zum normalen Mehrarbeitstundenlohn der Vollzeitkollegen. Für die Grundschule sind die 25,6 € auch normal für eine Mehrarbeitstunde

    Aber die Unterschiede zwischen MAV und Mehrarbeit bei Teilzeitlehrern gibt es bei dir ja auch.

    Kann es sein, dass die LBV-Änderungsmitteilungs-Formulare nicht richtig ausgefüllt sind und unter "A. Abrechung" das Feld "Merkmal" nicht mit A versehen ist? Ich muss mir die übermittelten Formulare mal zeigen lassen. Überprüf das bei dir bitte auch mal.

    Zitat

    "V" ist einzutragen, wenn Sie weniger als 4 vergütungsfähige Mehrarbeitsstunden zur Zahlung anweisen (Unterschreitung der Bagatellgrenze)

    "A" ist einzutragen, wenn bei teilzeitbeschäftigten Beamten/innen die Mehrarbeitsstunden als anteilige Besoldung (bis zum Erreichen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei Vollbeschäftigung) bezahlt werden sollen.

    Würde ein A dort stehen, sollte dann der höhrere Lohn (anteiliger Lohn einer Vollzeitkraft = Vollzeitlohn/(Stundenzahl eine Vollzeitkraift x 4,348) bezahlt werden. Steht das dort nicht, wird wohl nur der normale obengenannte Betrag bezahlt.

    Können bitte die Teilzeitkräfte unter euch mal nachsehen, wie eine Mehrarbeitstunde bei euch abgerechnet wird. Ich habe den Fall, dass das LBV trotz gleichbleibender Teilzeit die Mehrarbeit in verschiedenen Monaten mit unterschiedlichem Betrag (Mehrarbeit bei TZ Lehrer 45,83 € oder MAV Schuldienst Abr. 35,05 €) abrechnet.

    Bisher dachte ich, dass die Mehrarbeitsstunden bis zum Erreichen der Vollzeitstundenzahl besser vergütet werden als normaler Mehrarbeit und war überrascht, dass das wohl nicht immer der Fall ist.

    Danke

    Ersetze doch in deinem Text den Begriff Sport durch Mathematik (Sprache, ...) und andere dann dazu passende Vokabeln , dann kann man, wenn man deiner Argumentation folgt, gegen die Benotung in allen Fächern und Bereichen argumentieren. Das erscheint mir nicht sinnvoll.

    1. Sportliche "Begabung" gibt es definitiv und das fängt schon mit dem Muskeltonus an, der bereits bei der U8 (eine Untersuchung im Kleinkindalter, ich habe eben extra nachgesehen) meines Kindes als nicht ausgeprägt vom Kinderarzt notiert wurde. Ich habe alles versucht, meinem Kind Bewegung schmackhaft zu machen, wir waren beim Kinderturnen, haben etliche Sportarten ausprobiert und einige auch über einen gewissen Zeitraum durchgezogen (in der Hoffnung, der Knoten würde noch platzen), haben den Garten seit Jahren voller Bewegungselemente wie Trampolin, Balancierstange, Turnstangen, ... Mein Kind hat null Interesse, es läuft nicht gern und klettert nicht gern und entsprechend entwickeln sich Muskeln auch nicht so stark wie bei Kindern, die von sich aus einfach ständig in Bewegung sind. Es hasst Mannschaftssportarten, weil es immer wieder vorkommt, dass es als eines der letzten Kinder in die Gruppe gewählt und angepöbelt wird, wenn es z.B. einen Ballverlust erleidet. Mittlerweile besucht mein Kind ein Gymnasium und liebt es dort - bis auf Sport, das absolute Hassfach.

    ...

    Das neue Vertretungskonzept ist nun komischerweise nun knapp durch die LK gegangen und kommt nun in die Schulkonferenz.

    Der Lehrerrat kämpft bis zum Umfallen...

    Reicht wohl nicht.

    Wieso ist es komischerweise durchgegangen? Wenn mehr als 50% mit dem Konzept leben können, scheinen diese Kollegen die Probleme, die du und andere haben, nicht zu haben. Zunächst sollte man/der Lehrerrat die Kollegen von einem alternativen Konzept überzeugen und das dann auf der Lehrerkonferenz beschliessen lassen.

    Die Schulkonferenz hat mit dem Konzept übrigens nichts zu tun, gegen einen Entsprechenden Beschluss sollte man problemlos vorgehen können.

    Hallo!

    Ja! Die Stunden kommen oben drauf. Es können keine Stunden später abgefeiert werden, da das dann erneuten Vertretungsbedarf erzeugt.

    Ziel in der Sek1 ist, keinen Unterricht ausfallen zu lassen.

    Deshalb sind so mache Wochen echt mehr als herausfordernd.

    Deshalb haben ja viele Kolleginnen und Kollegen ihre Stunden reduziert, um nicht unterzugehen. Das ist in NRW nun auch nicht mehr ohne familiäre Gründe möglich.

    Dann solltet ihr dringend am Vertretungs und Bereitschaftskonzept arbeiten und das auf der Lehrerkonferenz beschliessen.

    Wenn das Ziel nicht eingehalten werden kann ohne die Kollegen zu stark zu belasten, dann fällt Unterricht eben aus. Auch Vertretungen/Aufsichten in der Aula mit mehreren Klassen sind eine Möglichkeit. Arbeiten können die Schüler dann nicht unbedingt, aber das müssen sie ja auch nciht unbedingt.

    ich mache 6 Wochen daraus und packe 3 Lehrkräfte dazu: Mathe/Sowi, Latein/Spanisch, Deutsch/Geschichte.
    -> kirchliche Jugendarbeit ebenfalls, selbstständig un Baumarkt (Übergang oder "für immer": absolut egal, Hauptsache Feierabend und Psychohygiene)

    Wie lange waren die denn bereits als Lehrer aktiv?

    Absolut! Was ist das denn für eine völlig veraltete Denkweise, dass man gefälligst X Stunden arbeiten muss? Wenn ich statt 40 Stunden nur 20 Stunden arbeiten möchte, weil ich auch nur so viel Geld brauche, dann ist das in Ordnung. Nein, es ist mein Recht über meine Lebenszeit, und wie viel ich davon welchen Zwecken zur Verfügung stellen möchte, zu entscheiden.

    Die Denkweise klingt wie aus dem vorletzten Jahrhundert.

    Aber dann ist es doch auch das Recht des Arbeitsgeber zu entscheiden, ob er dich beschäftigen will, wenn du nur 20 Stunden arbeiten möchtest oder ob er stattdessen jemanden sucht, der Vollzeit arbeiten will.

    Trotzdem würde ich so eine Begründung erwarten, wenn nicht alle angestellten KuK von dieser Veränderung gleichermaßen betroffen sind. Schließlich gibt es dann ja offenbar triftige Gründe für die Veränderung, die anzusprechen ein Teil der Problemlösung sein sollte. Findest du nicht?

    Ja klar, sollte ein vernünftiger Schulleiter das machen, aber wir alle kennen ja auch andere Arten von Schulleitern.

    Der einzige Unterschied ist Arbeitstage ungleich Kalendertage.

    Du sagst also, dass man einfach spontan ohne Vorwarnung verlangen kann, ein Attest am dritten Tag vorzulegen, auch wenn TV- L/ TV-ÖD was anderes sagt? Man muss es erst wenn man LÄNGER als drei Tage fehlt.

    Warte noch auf deine Quellen, aber du hast mal wieder nur heisse Luft

    Steht in der von dir verlinkten Bildquelle nicht drin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung auch früher verlangen kann und keine Bergründung dafür notwendig ist?

    Hinzu kommt: auf meinem schulinternen Stundensaldo stehen rd 3 Stunden im Plus. Diese stammen aus mehr Unterricht als die 22h Soll, aber auch aus anrechenbaren Zusatzarbeiten für IT, Erstellung von Abi-Klausuren etc... normalerweise würde versucht werden, das im nächsten Halbjahr zu verrechnen. Bei einer 100% Abordnung wird das wohl nicht möglich sein, schätze ich.

    Kann ich mir die Stunden auszahlen lassen? Beim Stundenlohn und 26 Wochen/Halbjahr bin ich auf knapp 3000 Euro netto gekommen. Selbst wenn es weniger wäre durch die Steuerprogression etc. wäre es doch schade, die Stunden verfallen zu lassen.

    Wieso rechnest du ein Halbjahr mit 26 Wochen? Mehrarbeit wird nicht in den Ferien bezahlt, sondern nur die tatsächlich geleistete Mehrabeit wird bezahlt. Der Abrechnungszeitraum ist der Monat, so dass dort auch Ausfallstunden gegengerechnet werden.

    Auszahlen lassen kannst du das natürlich, dafür musst du die Stunden im Formular angeben, dieses abzeichnen lassen und an LBV schicken lassen.

    Ihr reicht der Krankenkasse und ggs der Beihilfe die Belege schriftlich oder per App ein und diese überweisen euch das Geld. Die Ärzte könnt ihr vorher bezahlen oder ihr lasst sie warten, bis ihr das Geld habt. Wieviel sie erstattet hängt vom Tarif ab, normalerweise sollte das mit der Beihilfe zusammen dann 100% ergeben.

    Krankenkassen sind telefonisch gut zu erreichen und können euch in eurer Situation bestimmt weiterhelfen. Nicht nur mit der Abmeldung/Kündigung, die ja jetzt auch erfolgen sollte.

    Diese zwingenden dienstlichen Verhältnisse lassen sich nach meiner Erfahrung durch die Aufteilung von Klassen oder die Auflösung von Doppelbesetzungen weitgehend vermeiden.

    Es mag aber sein, dass meine Perspektive hierzu begrenzt ist und dies am Gymnasium nicht möglich ist - schließlich machen die Lehrkräfte dort, wie ich lernen durfte, einen grundlegend anderen Job, der nichts mit dem meinigen zu tun hat.

    Am Gymnasium mit 30 Schülern pro Klasse ist ein Aufteilen kaum möglich, Doppelbesetzungen gibt es bei uns nicht. Ggfs werden mehrere Klassen, die vertreten werden müssen, in die Aula geschickt und dort von einer Person beaufsichtigt.

    Habt ihr euch da nicht gewehrt?

    Wir haben dasselbe System und finden es gut. Der Vorteil der geplanten Bereitschaften ist ziemlich gross, da man nur in diesen Stunden eingesetzt wird. Die Alternative, keine unbezahlten Bereitschaften zu haben, sondern ad hoc vertreten zu müssen, würde dazu führen, dass man jederzeit eingesetzt werden kann (mit minimaler Vorwarnzeit). Das erscheint den allermeisten Kollegen als zu schwierig.

    ich bin mir nicht sicher, ob ich das Ausgangsproblem richtig verstanden habe:

    Da wird dem TE gesagt, er/seie solle in den im Stundenplan ausgewiesenen Freistunden sich bereit machen für evtl anfallende Vetretungen? Die aber gar nicht immer anfallen?

    Wo ist dann das Problem? In einzelnen Freistunden wird man doch eh nicht viel anderes machen als im Lehrerzimmer zu sitzen. Bei Randstunden sehe ich die Einschränkung, die eine solche Regelung mit sich bringt, aber mittendrin?

    Die Anordnung sich bereitzuhalten, sorgt dafür, dass Bereitschaftstunden anfallen. Diese müssten bezahlt werden, werden aber nicht bezahlt.

    Die im Stundenplan eingepflegten regulären Präsenzstunden sind im Deputat enhalten. Insofern würde ich der Anordnung auf Präsenzstunden widersprechen und mir die rechtliche Grundlage zeigen lassen. Dabei ist es unerheblich, ob man nichts anderes macht, als im Lehrerzimmer zu sitzen, da der Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit zählt.

    Pausenzeiten sind in den entsprechenden Verordnungen festgehalten. Ob die längeren Pausen, die man im Lehrerzimmer verbringt, dazu gehören, kann man sicherlich diskutieren. Eine 30-minütige Pause muss es aber nach 6 Stunden (also spätestens um ca. 14 Uhr) geben.

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