Hallo,
gibt es verbindliche Vorgaben, wie in Schriftstücken der Schule gegendert werden soll bzw. darf? Wer trifft dazu Entscheidungen?
Danke
Hallo,
gibt es verbindliche Vorgaben, wie in Schriftstücken der Schule gegendert werden soll bzw. darf? Wer trifft dazu Entscheidungen?
Danke
Du solltest dich mit dem Bezirks-Personalrat und deiner Gewerkschaft besprechen. Dort wirst du die Unterstützung finden, die du brauchst und auch rechtssicher beraten werden.
Crazy, Glückwunsch, für uns musste dafür Oberstufenleiter sein, alles andere bleibt A13. Deswegen gibt es genau 0,0 Aktionismus
Dienstliche Beurteilung? Egal!
Wie viele Schüler habt ihr denn, bei uns (1300 SuS) gibt es nicht nur drei Stufenkoordinatoren mit A15, sondern noch 4 weitere Stellen, A14 Stellen gibt es wie Sand am Meer.
Kurz zusammengefasst: Wir tun nix.
Wir können doch Tests veranlassen, wenn ein Schüler Symptome aufweist. Das ist doch besser als ganz tatenlos zu sein.
Deine Klasse wird nicht ohne Lehrer dastehen.
Hast du deine Schwangerschaft schon gemeldet? Wenn nicht, kann dein SL auch dein Präzenzverbot ausssprechen. Du solltest dir aber klarmachen, dass die Coronaverordnung zu deinem Schutz dient.
Naja, aber manchmal ist trotzdem dann nicht zulässig. Von Bereitschaftsdienst habe ich auch nix gesagt.
Warum sollte "manchmal" nicht zulässig sein, wenn es in den Vorgaben heißt "regelmäßig und in erheblichem Umfang". Meiner Ansicht nach ist "manchmal" durchaus zulässig.
Der Test nach den 5 Tagen Quarantäne ist sogar freiwillig
In NRW nicht
ZitatWann und wie lange muss ich in Isolation?
Infizierte müssen sich, sobald sie ein positives Ergebnis eines Schnelltests oder PCR-Tests haben, grundsätzlich für zehn Tage in Isolierung begeben. Gerechnet wird ab Symptombeginn (falls man Symptome hat) oder dem ersten positiven Schnell- oder PCR-Test.
Als Infizierter kann man die zehn Tage eigenständig auf fünf Tage verkürzen, indem man "frühestens am fünften Tag der Isolierung" ein negatives Testergebnis vorweisen kann, wie es in der Verordnung heißt. Auch hierbei muss es ein offizieller Schnelltest oder PCR-Tests sein - ein Selbsttest reicht nicht aus. Ist der Schnelltest noch positiv, darf der nächste Schnelltest "frühestens nach 24 Stunden vorgenommen werden". Ein PCR-Test darf beim Freitesten sogar noch positiv sein, sofern der CT-Wert über 30 liegt.
Ich habe nun, nach bisheriger juristischer Beratung, bei der Schulleitung Beschwerde eingereicht. In dieser Beschwerde gehe ich sehr ausführlich auf die Zustände ein, die ich euch auch schon geschildert habe.
Wie verhalte ich mich eigentlich, wenn diese Beschwerde im Sande verläuft?
Dann gehst du eine Stufe höher.
Lass das Geld doch auf das Schulkonto überweisen. Das geht auch Klassenweise. Dann kannst du die Bestellungen der Hefte nach der Überweisung veranlassen lassen.
Im Zweifel sorgt dein Schulleiter dafür, dass das Sekretariat das macht.
Ihr könnt auch von der Fachkonferenz heraus einen Beschluss der Schulkonferenz veranlassen, die das vorgehen für die Zukunft klar stellt.
Am Wochenende, also ab morgen treffe ich mich mit 5 Freundinnen für 2 Tage und die eine kommt, obwohl der Test positiv ist. Seit Montag ist sie krank. Was findet ihr?
Sprich doch mit den Freundinnen und sorgt dafür, dass allen die Situation klar ist und dass ihr euch nicht mit einer positiv getesten Person treffen möchtet.
hihi, ja der Logineo-Umzug. ein echter Witz.
edit: hab jetzt anlässlich Deines Postings mal wieder den Login probiert. ich denke, dieses schmucke und übersichtliche Layout, war die zwei Wochen Wartung wert.
Redet ihr von Logineo orange oder vom neueren System? Auf die Verwaltungslcoud kann ich auch nach dem update nicht zugreifen. Den Datensafe suche ich auch noch.
. Aber eine Vorschrift auf Dauer? Um Gottes Willen…
Das wird ähnlich wie in Japan üblich dennoch bald zum Erscheinungsbild in den nach Coronazeiten gehören
Weil das bei uns auch manchmal zutrifft. Wenn man beispielsweise Vormittags unterrichtet, am Nachmittag eine Konferenz hat und Abends nochmal Abendunterricht erteilt. Das ist jetzt nix aus den fingern gesaugtes, sondern mir schon einige Male passiert.
Das hat aber mit "regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst" nichts zu tun. Es handelt sich um ein "manchmal" und außerdem nicht um Bereitschaftsdienst.
Ich kanns nicht glauben. Kein Wunder, dass wir so viele Burnout-Fälle in Schule haben. Rechnest Du Dir auch mal Deine wöchentliche Arbeitszeit aus und rechnest dann tatsächlich netto-Zeiten?
Also: Ein Arbeitnehmer, der um 7 stempelt und dann von seinen 7 Stunden Anwesenheit 5 verdaddelt durch Quatschen und Kaffee trinken, der bekommt trotzdem 6,5 Stunden seiner wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet. Ich war neulich in einem Betrieb, der extra Kaffeeecken mit toller Maschine, Teezubereitung und Keksen eingerichtet hat mit großen Schildern drüber, dass man sich bitte regelmäßige Pausen an der Kaffeemaschine gönnen soll. Der Chef berichtete mir, dass man festgestellt hat, dass dort wichtige Gespräche stattfinden, die das Unternehmen voran bringen. Also ist auch dort allen klar: Solche Gespräche haben wenig mit Pause zu tun, sind aber extrem effektiv.
Und wenn ich 7 Stunden in der Schule bin, dann quatsche ich tatsächlich mal (meistens übrigens über Schulisches, den das ist die größte Schnittmenge), aber ich arbeite natürlich den größten Teil der Zeit. Dann muss ich das nämlich nicht zuhause machen. Zur Arbeit zähle ich dann alles, was nicht zu meinem Privatvergnügen gehört. Da ich nichts privates in der Schule mache, ist alles Arbeitszeit. Und ich achte ziemlich genau auf meine Arbeitszeiten. Das dient meine Gesunderhaltung. Ist keine Zeit mehr für tollste Unterrichtsvorbereitung, wegen zu vieler Zusatzaufgaben, dann ist es eben so.
Klar rechne ich meine Zeit auch mal aus, es gab vor gar nicht alzulanger Zeit eine entsprechende Arbeitszeitenuntersuchung. Da war bei mir alles im grünen Bereich.
Jemand der bei 7 Stunden Anwesenheit 5 Stunden verdaddelt durch Quatschen und Kaffeetrinken wird früher oder später dem Chef auffallen und er wird die Arbeistzeiten anpassen müssen. Klar, die Kaffeeecke und deren Gespräche sind auch wichtig. Dennoch wird es auch in dem geschiderten Betrieb Eine Kaffeepause und eine Mittatgspause gegeben haben, die nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
Ich arbeite eben wenig in der Schule, sondern lieber zuhause am Abend. Damit bin ich bei uns im Kollegium nicht alleine, aber andere, die eine lange Anfahrt haben, arbeiten in der Schule, um Arbeit zu hause zu vermeiden.
Nenenenene! Wenn ich um 7 in der Schule bin und um 14 Uhr gehe habe ich 7 Stunden gearbeitet! Auch wenn ich nur 4 U-Std hatte. Ich bin doch nicht zum Privatvergnügen in der Schule. Echte Pause hat man da nie.
Als würde jemand im Büro seine 20 Min Zeit zwischen 2 Konferenzen von der Arbeitszeit abziehen, nur weil man da einen Kaffee getrunken hat oder ein Pläuschchen mit Kollegen gehalten hat.
EDIT: Friesin hat es ja auch schon angemerkt.
Warum solltest du 7 Stunden gearbeitet haben, wenn du nicht wirklich arbeitest. Wenn ich um 7 in die Schule komme, einen Kaffee trinken und mit Kollegen schwatze, handelt es sich um ein Privatvergnügen. Das Kollegiale Fachgespräche vor Konferenzen anfallen, steht auf einem anderen Baltt. Aber Pausen nehme ich mir durchaus auch in Freistunden. Dafür arbeite ich dann eben mehr zuhause.
Wenn du sämtliche Zeit, die du keinen Unterricht hast, aber in der Schule bist, mit Arbeit füllst, hast di sicherlich 7 Studnen gearbeitet. Aber du hast freie Zeiteinteilung und musst dann selber auf deine Pausenzeiten und zulässige Arbeitszeiten, gerade and Konferenztagen, achten. Bei soviel Arbeitzeit in der Schule kommt dann auch irgendwann die Frage auf, ob du das Arbeitszimmer bei dir zuhause noch brauchst und es steuerlich geltend machen darfst/kannst.
Bei mir kommen sie in der Regel. Und es geht um das Recht zu kommen. Wenn man NRW kennt, ist es Gewöhnungssache, die Eltern auch bei den Notenkonferenzen dabei zu sehen, umgekehrt auch (aber das geht schneller weg.
Sind bei euch Eltern bei Notenkonferenzen da bei? Auf welcher rechtlichen Grundlage passiert das denn? Ich dachte, das wäre nciht erlaubt.
Wir stimmen mit Moodle (darauf laufen unsere digitalen Konferenzen) regelmäßig digital ab. Das dauert nur Sekunden und wird korrekt gezählt, das Ergebnis eingeblendet.
Kannst du kurz Erläutern wie ihr das macht? Bereitet einer der Admins die Abstimmung währned der Konferenz dann vor und ihr habt eine Minute Zeit zur Abstimmung?
Das meinte ich nicht (nur).
Es gibt eine maximale Arbeitszeit, die pro Tag nicht überschritten werden darf. Zumindest gilt sie bei Angestellten
Ja, die gibt es. Was bei Lehrern oft vergessen wird ist die Tatsache, dass 1 Schulstunde nur 45 Minuten Arbeitszeit sind. Bei 8 Schulstunden bist du denn erst bei 6 Zeitstunden. Da machen 2-3 Konferenzstunden auch nicht viel aus.
Mich lässt das auch regelmäßig die Wand hochgehen. Viel Zeit entfällt auf absolute Nichtigkeiten und die Schulleitung steht außerdem auf so zeitfressenden fancy shit wie Gruppenarbeiten mit Präsentationsphasen und Kartenabfragen und T-P-S Einlagen bevor irgendwas in die offene Diskussion geht.
Kann der Lehrerrat nicht veruschen, die Schulleitung dazu zu bringen, viel in Arbeitsgruppen auszulagern? Dann kann die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse präsentieren und nach kurzer Nachfrage wird abgestimmt?
Wenn ihr den zeitfressenden fancy shit im Kollegium mehrheitlich nicht wollt müsst ihr das auch entsprechend artikulieren an den passenden Stellen.
Ich mache es meistens so, dass ich die PLanungen meinen Ausbildungslehrern vor den UBS länger im VOrraus schicke und versuche mit ihnen IDeen zu besprechen. Beim letzten Mal wurde von meinem Ausbildungslehrer immer alles abgenickt…
Versuchen zu besprechen und alles abgenickt zu bekommen ist imho nicht sinnvoll. Du brauchst Leute, die das Haar in der Suppe finden und sich oft mit dir zusammensetzen und konstruktiv und ausführlich alles mehrfach, auch im Detail durchdenken und mit dir an den Stunden arbeiten.
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