Nicht ganz. Die SL muss entscheiden, ob er dem Widerspruch abhelfen kann - somit muss sie als Erster über die Stellungnahme der Lehrkraft befinden. Erst wenn sie dem Widerspruch nicht abhelfen kann, geht das an die BR. Nichtabhilfe bedeutet ja in der Regel dann, dass sich die SL der Stellungnahme der Lehrkraft anschließt.
https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_…rden/index.html
Das zuständige Gremium ist doch die Zeugniskonferenz und nicht der Schulleiter oder hat der Schulleiter den Verwaltungsakt (Nichtversetzung, ...) erlassen? Ich dachte immer nach der Stellungsnahme der FL tritt die entsprechende Konferenz noch mal zusammen.