Könnte vielleicht jemand die Quelle benennen, nach der man in der Elternzeit als Teilzeitbeschäftigte(r) keine Mehrarbeit in NDS leisten darf (sic!)?
Römisch II Ziffer 2 dieses Formulars schließt das zumindest nicht explizit aus. 030_061 - Merkblatt für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit) [Stand: 10.2021] (niedersachsen.de)Und Ziffer 3 dieses Dokuments VORIS Kultusministerium | 14- 03143/2 (111) | Verwaltungsvorschrift (Niedersachsen) | Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an ... | i. d. F. v. 07.04.2017 | gültig ab 01.08.2017 | gültig bis 31.12.2022 besagt sogar ausdrücklich, dass Vertretungsunterricht in angemessenem Umfang möglich ist. Bei einer 70%-Stelle wird man der TE also nur bedingt entgegenkommen können - aber ganz ohne anteilige Reduktion dieser Verpflichtung wird es auch nicht gehen.
(Kann man übrigens alles über google finden.)
Aus dem von dir zitierten Merkblatt "Eine Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung auf über 30
Wochenstunden während des Bezuges von Elterngeld für einvor dem 01.09.2021 geborenes Kind stellt gem. § 28 Abs. 1
BEEG weiterhin eine Vollbeschäftigung i. S. d. BEEG dar und kann somit zu einem Verlust des Elterngeldanspruchs
führen. "
Da der OP 70% in TZ arbeitet, und 75% zulässig sind, könnte die Problematik bei bisher ca 2 WSt. Mehrearbeit pro Woche durchaus relevant sein. Deshalb sollte der OP auf jeden Fall das Gespräch suchen.