Ich bisher 0, aber 2 hätte ich auch noch ausgehalten.
Wieder ein Vorteil von Schulformen ohne Sek 1.
Oho, bei uns sind die meisten bei mindestens 4 Vertetungsstunden pro Monat und zwar fast jeden Monat.
Ich bisher 0, aber 2 hätte ich auch noch ausgehalten.
Wieder ein Vorteil von Schulformen ohne Sek 1.
Oho, bei uns sind die meisten bei mindestens 4 Vertetungsstunden pro Monat und zwar fast jeden Monat.
Kann sie. Wenn sie es aber nicht macht?
Was will die SL denn dagegen machen, dass Schüler/Eltern Geld auf das Schulkonto überweisen?
Ich bin in Niedersachsen. Beratungsgespräche führen bei uns die Lehrkräfte. Macht das bei euch bei jedem Kind die Schulleitung? Wie macht ihr das bei größeren Schulen. Da wird es doch sicherlich Bei uns ist die nur bei bestimmten Fällen dabei.
Grundsätzlich kann das auch in Niedersachsen die Schulleitung machen. Aber genauso kann sie die Lehrkräfte damit beauftragen. Du hast in Niedersachsen sowieso die Pflicht die für dich relevanten aktuellen Verordnungen und Erlasse zu kennen.
Ich bin mir nicht sicher, ob das irgendwo explizit so steht. Hätte auch jetzt keine Lust zu suchen. Bin mir aber ziemlich sicher, dass es so ist.
Bei uns macht das tatsächlich in dem meisten Fällen die Schulleitung, geht ja per Email oder Papierkopie relativ problemlos. Klar müssen wir relevante Verordnungen und Erlasse kennen, aber wir müssen andere, auch keine Eltern, nicht darüber belehren und aufklären.
Ich habe mich jetzt bei der BezReg K nach der Grundlage erkundigt, erhalte aber jetzt schon über eine Woche keine Antwort.
Kann mir vielleicht jemand aus der Runde weiterhelfen?
Innerhalb von einer Woche keine Antwort zu hören, scheint mir ziemlich normal zu sein. Warte doch ein paar Wochen ab. Du kannst dich natürlich auch an die Rechtsberatung des Verbandes oder der Gewerkschaft wenden.
Die Schulkonferenz ist ’raus. Die jeweilige Lehrerin erklärt, dass die Fahrt nicht stattfinden könne, weil mangels Verwahrkonto kein Geld eingesammelt werden kann.
Der Schulleiter kann das Geld doch auf dem Schulkonto einsammeln lassen. Wird bei uns auch gemacht.
Hi,
Ich weiß die Einstellungschancen zu bestimmten Fächern wurden hier im Forum schon mehrmals diskutiert, denoch würde ich gerne weitere Meinungen da haben.
Und zwar habe ich vor die Fächer Physik und Informatik auf Gymnasium Lehramt zu studieren.
Mir ist wichtig, dass ich sichere Einstellungschancen habe und gleich nach dem Ref eine Planstelle habe, da ich selber nicht mehr die jüngste bin, zudem möchte ich in einer bestimmten Region in Bawü bleiben.
Physik und Informatik sind eine tolle Kombination mit der Garantie fast überall unterzukommen. Du brauchst kein Hauptfach dafür. Jedoch sollte dir klar sein, dass sowohl Physik als auch Informatik im Studium sehr viel mit Mathematik zu tun haben.
Wenn es dir jedoch gelingt das durchzustehen, kannst du dir nachher die Schule aussuchen.
Die meisten von uns sind Landesbeamten. Es gehört sicherlich zu den Dienstpflichten einer Lehrkraft die Eltern über die aktuelle Rechtslage,a sofern sie für Schule relevant ist, aufzuklären. Die Frage ist eher, wo die Grenze liegt. Reicht die Aussage: Bitte lesen Sie die Verordnung XY? Wie weit muss ich es erklären können?
In anderen Bereichen ist es ja ähnlich. Genauso musst du bei uns über den Waffenerlass, Versetzungsvorgaben, etc. aufklären.
Wo hast du denn die von dir benannte Dienstpflicht gefunden? Eine Aufklärung über den Waffenerlass kenne ich bei uns nicht, die Vorgaben zur Versetzung werden von der Schulleitung mitgeteilt.
Bei einer schnellen Entscheidung A13 für alle könnten es zumindest teilweise reale Personen werden. Du glaubst nicht, wieviele Sek II Lehrer, die grad wegen Überschuss nur Vertretungsverträge haben, sofort zur Realschule kommen würden….
Von unseren Vertretungskräften haben daran kaum welche Interesse.
Könnte vielleicht jemand die Quelle benennen, nach der man in der Elternzeit als Teilzeitbeschäftigte(r) keine Mehrarbeit in NDS leisten darf (sic!)?
Römisch II Ziffer 2 dieses Formulars schließt das zumindest nicht explizit aus. 030_061 - Merkblatt für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit) [Stand: 10.2021] (niedersachsen.de)Und Ziffer 3 dieses Dokuments VORIS Kultusministerium | 14- 03143/2 (111) | Verwaltungsvorschrift (Niedersachsen) | Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an ... | i. d. F. v. 07.04.2017 | gültig ab 01.08.2017 | gültig bis 31.12.2022 besagt sogar ausdrücklich, dass Vertretungsunterricht in angemessenem Umfang möglich ist. Bei einer 70%-Stelle wird man der TE also nur bedingt entgegenkommen können - aber ganz ohne anteilige Reduktion dieser Verpflichtung wird es auch nicht gehen.
(Kann man übrigens alles über google finden.)
Aus dem von dir zitierten Merkblatt "Eine Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung auf über 30
Wochenstunden während des Bezuges von Elterngeld für einvor dem 01.09.2021 geborenes Kind stellt gem. § 28 Abs. 1
BEEG weiterhin eine Vollbeschäftigung i. S. d. BEEG dar und kann somit zu einem Verlust des Elterngeldanspruchs
führen. "
Da der OP 70% in TZ arbeitet, und 75% zulässig sind, könnte die Problematik bei bisher ca 2 WSt. Mehrearbeit pro Woche durchaus relevant sein. Deshalb sollte der OP auf jeden Fall das Gespräch suchen.
Beschweren kann man sich leider nicht, da dann der Arbeitgeber meine Elternzeit beenden kann. Überstunden sind in der Elternzeit nicht erlaubt. Wenn ich sie trotzdem mache, verliere ich meine Elternzeit. Aber ich kann ja nicht einfach gehen, wenn ich eingesetzt bin ( oft extrem spontan, sprich: plötzlich stehe ich um viertel vor zwölf im Vertretungsplan für 5./6….)
Habt ihr Tipps?
Du solltest mit deiner Personalvertretung und deiner SL reden und klarstellen, dass dir die Kommunikation heute nicht gefallen hat und verbesserungsvorschläge machen.
Dabei solltest du darauf hinweisen, dass du in Teilzeit und in Elternzeit bist. Wenn du dabei dann erwähnst, dass du keine Überstunden machen darfst, wird die Sl wohl Entgegenkommen zeigen, da du ansonsten nicht mehr eingesetzt werden darfst.
Aufsichten sind (in NRW) in der ADO festgehalten als Dienstpflicht und selbstverständlich haben auch befristet angestellte Lehrkräfte alle Dienstpflichten zu erfüllen. Die angeordnete Mehrarbeit kann (!) ein Entfristungsgrund sein, wenn dadurch die vertraglich festgelegte Arbeitszeit überschritten wird. Aber Mehrarbeit allein ist kein Entfristungsgrund, weil alle befristeten Arbeitsverträge (in NRW) Bezug auf die ADO und den TV-L nehmen und da steht drin was man zu tun hat als Lehrer.
Bei uns leisten die befristet angestellten Lehrkräfte keine Aufsichten, weil sie keine leisten dürfen. Dazu kam vor ein paar Jahren die entsprechende Anordung rum. AFAIK war damals die Entfristungsproblematik mit geleisteter Mehrarbeit aufgetreten. Ich suche noch mal nach den entsprechenden Unterlagen.
Ja deswegen schwärmt ihr halt von Apple. Denn Apple geht davon aus, dass seine Benutzer keine Ahnung haben. Daher hält Apple seine Systeme so weit geschlossen, dass halt nix passieren kann/sollte. Man braucht halt viel Vertrauen in die Firma. Dieses Vertrauen hat diese in meine Augen eben nicht verdient. Ich möchte halt nicht bevormundet und eingeschlossen werden. Aber heute möchte sich halt niemand mehr mit der Funktionsweise seiner Geräte beschäftigen. Das ist lästig, denn eine bunte App (die natürlich vom Apple freigegeben werden muss) und hübsches Logo sind wichtiger.
Ich schwärme keineswegs von Apple. Darum ging es in meiner Aussage auch nicht. In einer Linuxadministrierten Umgebung bist du genau so bevormundet und eingeschlossen, wie es der Admin wünscht.
Ob die App bunt ist oder schwarz-weiss und ein hübsches Logo hast oder nicht, ist den Anwendern in der Schule, wie du wissen solltest, auch egal, dort kommt es in erster Linie auf Bedienungsfreundlichkeit an. Da ist für den normalen DAU ein Linux-System deutlich unbekannter, erfordert auch deshalb Einarbeitungszeit und das ist Arbeitsaufwändiger. Meistens (wenn es überhaupt gemacht wird) geht das dann zu Lasten anderer Aufgaben.
Mit dem richtigen Admin läuft Linux auch in der Schule sinnvoll, aber wehe, der Admin verlässt die Schule oder er ist doch nicht gut, dann gibt es deutlich mehr Probleme als mit Ios oder Windowssystemen, die schlecht verwaltet werden.
Das es bei euch nicht geht, liegt nicht an Linux, sondern an den Anwendern bzw. Admins.
Wenn es Schuld der Anweder ist, dann ist das System aber nicht brauchbar. Anwenderfehler müssen abgefangen, vermieden werden.
Wenn ein Kollege die Schulsysteme administriert, dann hat er in der Regel einfach nicht die Zeit und/oder Qualifikation dazu. Man sollte dann auch Spezialisten hinzuziehen, die das machen.
Natürlich ist mein 6x so teures, voll ausgestattetes Surface mit sämtlichem Zubehör und entsprechender Softwareausstattung viel besser und erfüllt alle Anforderungen, die ich mir an ein Arbeitsgerät wünschen kann.
Im Vergleich sieht das Dienstgerät wie das letzte Ramsch-Spielzeug aus.... ist es ja irgendwie auch.
Erfüllt es denn auch die Anforderungen an die Arbeitsschutzverordnungen um als Bildschirmarbeitsplatzgerät tauglich zu sein?
Nachdem Schwarz Gelb in NRW abgewählt ist, wird es eine neue Schulministerin geben.
Habt ihr Wünsche von welcher Partei diese stammt?
Habt ihr Wunsch-Koaltionen?
Da auch die vorherigen Schulminister nicht der Rede wert waren, dürfte es auch dieses mal niemanden geben, an den man sich langfristig erinnern kann.
Mittlerweile wurden die Fernbedienung mit Drähten an den Lehrerinnenpulten befestigt. Leider so weit weg von den Beamern, dass man schlecht zielen kann und insbesondere nicht sieht, ob und wie der Beamer reagiert. Das Menü des Beamers zu verwendet erfordert dann schon mal, dass man hin und her läuft.
Was man bei festen Beamern bräuchte, wäre ein festes Bedienpanel in der Wand. Am besten neben dem Lichtschalter. Aber wir diskutieren seit Jahren, wie wir das mit der Fernbedienung machen.
Wir haben jetzt wieder die Diskussion um die Whiteboardstifte, die ja so teuer seien (im Vergleich zur Kreide). Ja, das hätte man wissen können, bevor man die Kreidetafeln abschraubt und wegschmeißt.
Und ja, von den elektronischen Stiften für die interaktiven Beamer sind auch schon nicht mehr alle da. Die wurden tapfer in die Klassenräume gehängt. Wenn wir sie den Lehrerinnen mitgäben, bekämen die Füße, hieß es.
Wieso ist es bei euch denn ein Problem jedem Kollegen eine Fernbedienung für die Beamer und eine Packung Whiteboardstifte in die Hand zu drücken. Wenn jeder das hat, kann auch nichts mit denen passieren, außer die Kollegen verlegen/vergessen/verschenken sie. Das ist dann aber deren Problem.
Bei den Notenverwaltungsapps hätte halt jeder gerne was anderes,mdas macht es schwierig. Bei der Cloud geht es mir darum, dass ich an die komme. die ich auch privat nutze und wo eben alle Materialien drin sind. Wenn ich das alles erst woanders hin "umladen" muss und keine Synchronität zwischen meinen privaten Geräten und dem, was ich in der Schule abrufen kann, habe, empfinde ich es nicht mehr als sonderlich arbeitserleichternd. Genauso bringt mir ein iPad nichts, mit dem ich nicht an OneNote komme, wenn ich da nunmal meine Unterrichtsplanung liegen habe. Dass sich das alles zeitnah aufdröseln lässt, sehe ich noch nicht.
Jeder hätte gerne was anderes, ist wohl das Hauptproblem in vielen Fällen. In der freien Wirtschaft, wird das einmal von oben entschieden und dann umgesetzt, aber in der Schule meckert Lehrer, wenn das gemacht wird.
Dabei kann man im Prinzip mit allen Notenprogrammen arbeiten, man muss sich nur umstelleun und einarbeiten. Das ist mit einer Cloud auch so, ja, das ist am Anfang Arbeit, aber dann könnte das gut funktioniren. Auch OneNote kann man durch entsprechend andere Systeme ersetzen. Kommt dir nicht zugute, aber allen anderen, die mit den anderen Programmen schon arbeiten. Manchmal hat man bei den Umstellungen Glück, manchmal nicht.
Mein IPad liegt leider nach wie vor ungenutzt im Schrank... MIR hilft es tatsächlich nicht bei der Arbeit. Wir haben Smartboards, an die das IPad nur mit Adapter angeschlossen werden kann, den könnte man sich selbst kaufen. Mache ich aber nicht. Ebensowenig wie den Stift. Oh, und in meinem Förderraum gibt es nur ne Kreidetafel🙆♀️.
Kann deine Schule nicht aus dem Etat ein paar Adapter bestellen?
Es ist ein Schreiben an mich mit konrekter Frage und ich soll in einem Schreiben darauf antworten.
Also warum es für mich im Bundesland xy unzumutbar wäre, war die Frage von dem Bundesland.
Tatsächlich ist es bezogen auf das ganze Bundesland und das wundert mich.
Ist das ein offizielles Schreiben? Dann sollest du dich an deine Personalvertretung wenden und mit denen Besprechen, wie du das am Bestern beantwortest. Die haben in der Regel Erfahrungen mit solchen "Dingen" und stehen auf deiner Seite.
Wobei leider immer noch unklar ist um welche Bundesländer es geht. Das wäre für eine bessere Einschätzung hilfreich.
Ist das so? Habe ich ehrlich gesagt auch keine Lust, so etwas zu diskutieren. Die Schulträgerin hat alles Mögliche in die Nutzungsvereinbarung geschrieben, dass die Nutzung einschränkt. Die Schulleitung und der Lehrerinnerat wollte Änderungen, die allesamt abgelehnt wurde. So ist z.B. als Nutzung die „Unterrichtsvorbereitung zu Hause und der Einsatz im Unterricht“ vorgesehen. Im Lehrerinnenzimmer dürfen wir das also gar nicht verwenden, wenn man's genau nimmt.
Den Text haben sich Verwaltungshilfsjuristinnen ausgedacht, damit auch ja alles abgesichert ist, damit ja nichts dran kommt an die Geräte. Wir dürfen sie auch nicht aus den Hüllen nehmen.
Das ist nicht die Stimmung, in der ich mich traue, so ein Ding im Lehrerinnenzimmer stehen zu lassen.
Dann kann doch eurer SL mit deinen Fragen diesbezüglich, also sowohl zur Nutzungsvereinbarung als auch zu der Aufsicht im Lehrerzimmer, eine Rechtsberatung einholen. Damit kann er dann dem Schulträger gegenüber auftreten und gegebenenfalls Änderungen durchsetzen oder Probleme angehen.
Die Zulässigkeit der einzelnen Vereinbarung wurde hier im Forum an anderer Stelle aber auch schon diskutiert.
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