Beiträge von PeterKa

    Gegen geltendes Recht? Merkst du selber nicht, wie bescheuert das ist?

    Mit einem Widerspruch an die Sachbearbeiter:innen? Ist klar. Es gibt doch X-Beihilfestellen und alle müssen die Sachen langsam umstellen.

    Ich lege dann jetzt schon Widerspruch ein, dass die Regelbeförderung nach A20, die es erst in 30 Jahren gibt, noch nicht vollzogen wird.

    Wenn auf einem Beihilfebescheid die Regelung anders ist, als auf dem anderen, obwohl das einheitlich sein sollte, dann ist das sehr wohl ein Grund dort nachzufassen. Merkst du selber nicht, wie wenig bescheuert das ist?

    Widersprüche gegen Beihilfebescheide sind ja nun nichts ungewöhnliches und kommen alle Tage vor. Steht aber auf jedem Bescheid drauf, wohin der Widerspruch geht. Sieh dir deinen letzten Bescheid einfach mal an. Beihilfestellen müssen auch nichts langsam umstellen, sondern manchmal eben von einem Tag auf den anderen. Deshalb it es gut, das so was dort vernünftig organisiert und verwaltet ist. Ist eben nicht mit dem Schulbetrieb zu verwechseln.

    Dein letztes Beispiel hinkt, da dort weder die Beihilfestelle eine Rolle spielt noch auf einem Bescheid eine wichtige Bemerkung auftritt, auf dem anderen nicht.

    Was für ein Widerspruch? Gegen?

    Gegen den Beihilfebescheid, Steht doch in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

    Da offensichtlich einige Bescheide verschickt wurden, in welchem auf die Abschaffung der KDP hingewiesen wird und Vorläufigkeit bescheinigt wird und andere nicht, solle man die Einheitlichkeit der Kommunikation einfordern.

    Wenn der Widerspruch mit der oben von Bolzbold dargelegten Argumentation ablehnt wird, ist das dann aber auch kein Problem.

    Ich müsste da auch überlegen, wie ich eine gute Begründung finde, um conträr zur Quarantäne-Regelung (ob ich die nun gut oder schlecht finde, ist egal) eine geboosterte Schwangere aus dem Unterricht zu nehmen.

    Kindeswohl dürfte doch als Begründung taugen. Studien, die eine Übertragung auf das Ungeborene ausschliessen gibt es AFAIK noch nicht. Aber wie immer gilt auch hier, reden hilft. Wenn der SL angeobten wird, qulaitativ hochwertigen Distanzunterricht anzubieten, oder das Kollegium bei Klassenarbeiten usw. zu entlasten, dürfte diese viel zugänglicher sein.

    Bei jedem Coronafall darfst du zwei Wochen zuhause bleiben, dann aber wieder arbeiten, sobald keiner mehr auftritt.

    Hast du dafür auch Belege? Zwei Wochen zu hause bleiben heisst doch bestimmt nicht, dass man von dor tnicht arbeiten muss, sondern, dasss man Distanzunterricht usw. durchführt, oder nicht?

    Ich finde nur, dass es eine Gefärdungsbeurteilung geben muss und die Schulleitung entscheidet.

    https://wuppertal.gew-nrw.de/detailarbeitre…ona-zeiten.html

    und ich nicht in Vollzeit zurückkehren kann (da es nur zwei Wochen vor den Ferien sind).

    Warum kannst du nicht in VZ zurückkehren, wenn es zwei Wochen vor den Ferien sind? Nicht auf VZ zu wollen mag aus anderen Gründen sinnvoll sein, hat aber nichts damti zu tun, dass der Rückkehrzeitpunkt kurz vor den Ferien liegt.

    Ich habe eine volle Stelle. Ich soll einfach da rein, wo Not am Mann ist. Mir ist dann nur die Einstellungspolitik suspekt..

    Frag doch mal nach, warum die neue Kollegin, das nicht so machen kann. Du hast ja durchaus Gründe den Kurs weiterzuführen. Außerdem solltest du versuchen einen Stundenplan mit festverplanten Stunden zu erhalten, sonst kannst du ja gar ncith sinnvoll deine Zeit verplanen.

    Ich bin in NRW. Hier beginnen die Ferien Ende Juni. Ich meinte damit ungefähr zwei Monate reine Unterrichtszeit.

    Rede doch mit deiner Schulleitung und äußere deine Bedenken. Auch dein Lehrerrat sollte dir zur Seite stehen. Mir drängt sich die Frage auf, wie die Stunden, die du nicht mehr in der Klasse haben wirst, aufgefangen werden. Wirst du anderweitig eingesetzt oder wie wird dafür gesorgt, dass du auch eine volle Stelle unterrrichtest?

    Wenn du ins Minus rutschen würdest, kannst du der SL doch anbieten im Teamteaching in dem Kurs zu unterrichten. Dann unterstützt du die neue Kollegin auch noch und machst kein Minus.

    Ich selber arbeite (an einer weiterführenden Schule) Teilzeit und musste mal zeitweise drei Stunden aufstocken, weil so große Personalnot herrschte. Toll war das natürlich nicht, aber bevor Unterricht ausfällt...

    Du "musst" keine Teilzeit aufstocken, man kann dich nett darum bitten oder auch wengier nett bestimmend auffordern, aber du darfst auch nein sagen dann ist das so. Dann fällt im schlimmsten Fall Unterricht aus, und ja davor gibt es noch einige Möglichkeiten das abzuwenden.

    )

    Aber die sind nun einmal nicht die "Ultima Ratio" - die Forderung geht daher in die falsche Richtung.

    Warum: wenn der Pooltest positiv ist, wird wenigstens bis zum nächsten negativen Pooltest dauergetestet. Nicht nur alle 2 Tage.

    Von Dauertestungen nach positiven Pooltests, die es hier in der Gegend fast immer gibt, habe ich noch nichts gehört. Hier dürfen die Kinder nach positivem Pooltest mit einfachem Schnelltest, auch selbstdurchgeführt zuhause, am nächsten Tag wieder in die Schule. Dort wird dann nicht noch mal getestet, sondern erst am nächsten Pooltesttermin wird das wieder gemacht.

    Gut, wenn das bei euch anders ist.

    Hallo Forenmitglieder, folgende Problematik:

    Eine tariflich angestellte Lehrkraft, welche in einem Gebiet z. B. außergewöhnliche Fremdsprache o.ä. Wissender ist, wird von einer Institution angefragt, ob er/sie nicht einen Workshop für die Mitarbeiter gestalten kann, um dort Grundlagen der Sprache zu erlernen.

    Das Interesse der Lehrkraft ist vorhanden, aber die Frage nach einem "angemessenen Kostenvoranschlag" überfordert.

    Habt ihr eine Idee, wie man das für sich selbst kalkulieren kann?

    Vielen Dank ;)

    Nimm nur das als Lohn, was dein Dienstherr dir auch genehmigt und das dir bei der Steuer keine Probleme bereitet.

    Kurzes suchen im Netz liefert ein Honorar von 999 €

    http://www.einfache-sprache.com/workshops.html

    https://www.bildungsserver.de/Honorare-in-de…ng-5307-de.html

    oder aber 15 €/h

    https://fernstudienakademie.de/dozent-auf-hon…ch-das-honorar/

    Natürlich ermahnen wir zuerst einmal (Gelbe Karte). Danach muss aber klar sein, dass ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz ein no go ist. Am nächsten Tag dürfen sie es ja wieder versuchen. Oftmals mit neuer Maake und dann klappt es auch. Die alte haben manche so lange auf, bis sie tatsächlich nicht mehr richtig sitzt.

    Ist in NRW nicht so einfach. Wenn die Maske nicht richtig sitzt, dürfen die Schüler und Schüerlinnen laut Verordnung auch mit Alltagsmaske zur Schule kommen. Deshalb ist es besser, sie oft zu Ermahnen, aber es dabei auch zu belassen, statt sie mit Alttagsmaske im Raum zu haben.

    Was glaubst du denn, wie kleiner zierliche Frauen als Lehrerinnen durch den Schulalltag kommen. Die Körpergröße ist dabei nicht wichtig, sondern wie von anderen gesagt wurde, das Auftreten.

    Aber, wenn du dir Seblstbewusstsein holen willst, dann fang doch mit Judo oder ähnlichem an. Da kannst du lernen, das Körpergröße kaum eine Rolle spielt.

    So läuft das bei uns auch plus wir werden angehalten, Arbeitsaufträge/Vertretungsmaterial zu senden. Daher hat mein Mann auch mehr Kindkranktage als ich genommen, denn so kann er sich wirklich ums Kind kümmern und muss nicht wie ich noch irgendwie rotieren. Das Problem bei Kindkrank ist ja auch ähnlich wie selbst krank: es entfällt max die Anwesenheit in der Schule, Klausuren müssen dennoch korrigiert, Abschlussprüfungen konzipiert werden etc.

    Wenn du krank bist bzw. wegen des Kindes zuhause bleibstt, musst du kein Material zur Verfügung stellen, wenn du nicht willst. Das gilt auch für Klausuren, an den Tagen, an denen du krank bist, soltlest du nicht korrigieren müssen.

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