Ja, so ist das bei uns auch. Vor allem aber frage ich mich, wer denn die Schüler testet. Das wäre doch genauso wichtig. Bei uns gibt es da keine Info.
Die Schüler werden dann vom Arzt oder vom Gesundheitsamt getestet, wenn sie Symptome zeigen ![]()
Ja, so ist das bei uns auch. Vor allem aber frage ich mich, wer denn die Schüler testet. Das wäre doch genauso wichtig. Bei uns gibt es da keine Info.
Die Schüler werden dann vom Arzt oder vom Gesundheitsamt getestet, wenn sie Symptome zeigen ![]()
Als normaler Beamter in Nds hast du 40 h. Also Lehrkraft muss du etwas mehr arbeiten, da du ja durch die Ferien zu viele freie Tag hast. Ich glaube bei der GEW-Untersuchung wurden rund 42 h angesetzt. D.h. wenn du an 5 Wochentagen 8 Zeitstunden arbeitest, würdest du schon gut dastehen. Natürlich kommt noch mal eine Stunden Konferenzen dazu. Aber sonst hättest du ja nichts.
Noch deutlicher wird es, wenn du es umrechnest. Die 8 Zeitstunden werden zur Hälfte angerechnet. Dann sind es 240 Min. In Unterrichtsstunden sind es aber 5,3. Du musst in NDS an der Berufsschule 24,5/25,5 Stunden unterrichten. Wenn Du Montag bis Donnerstags je 8 Zeitstunden Traininsraum machst, hast du am Freitag bereits 21,2 Unterrichtstunden abgearbeitet. Du müsstest also am Freitag nur noch 3,5 h unterrichten. Das wären dann 3,5 * 45 min= 157,5 min. Das wären dann 320 min = 6 h Aufsicht. Du müsstest also in der Summe etwas über 38 h in der Woche arbeiten. Dazu noch ab und zu eine DV oder Fortbildung aber Wochenenden und Ferien überwiegend frei.
Du verrechnest dich hier ziemlich. Die von dir erwähnten 42 Zeitstunden Stunden beinhalten Vor- und Nachbereitung neben der eigentlichen Durchführung. Die Durchführung ist deshalb mit ca 25 Unterrichtsstunden je 45 Minuten angesetzt, weil du dann mit Vor- und Nachbereitung problemlos auf die 42 Zeitstunden pro Woche kommst.
25 Unterrichtsstunden kann ich auf 3 Tag mit je 8 Stunden legen und 1 Stunde an nächsten Tag, oder je Tag 6 Stunden und eine Stunde mehr an einem Tag. Im Zweiten Fall bin ich dann jeweils von 8-13:30 eingebunden im ersten Fall von 8-16 Uhr und habe noch 2 freie Tage.
Muss ich aber stattdessen 60 Minuten bleiben, von denen nur 30 Minuten ansetzt werden, dann ist das auf jeden Fall schlecht, da mir dann pro Woche 8x30 Minuten = 4 Zeitstunden oder 5, ... Unterrichststunden fehlen, die ich nicht gut zur Vor- und Nachbereitung nutzen kann.
Ich bin unsicher um welches Bundesland es geht, aber in NRW könnte die Lehrerkonferenz bei den Grundzügen zur Stundenplangestaltung dafür sorgen, dass ein solcher Fall nicht auftritt. Dann hat man notfalls mit Lehrerrat und Personalräten Möglichkeiten gegen einen solchen Stundenplan vorzugehen.
Von der Kommune? Oder nur, weil Ihr das Glück habt, dass eine Kollegin einen Arzt als Ehepartner hat?
Unser Schulleiter hat das mit einem Arzt aus der Stadt zu abgesprochen. Dessen Team ist aber auch schon im letzten Jahr zu Tests in Grippeimpfung zu uns in die Schule gekommen. AFAIK danach dann noch zu einer Nachbarschule.
Die Stadt ist da außen vor, selbst den "Wisch" unterschreibt doch dein Schulleiter und nicht die Kommnue. Sprecht euren SL doch mal darauf an oder redet mit dem Lehrerrat, ob er was machen kann.
. Woher ich das weiß? Weil mein bester Freund der Stundenplaner war und die Ansagen von der SL bekommen hat. Ich glaube, er hat nichts so bereut wie diesen Job anzunehmen.
Meine Freundin fährt mit derzeit 8 Stunden Unterricht JEDEN Tag zur Schule. Mein alter SL ist ein zutiefst missgünstiger Mensch, der allen Lehrern grundsätzlich (und das auch laut und deutlich) Faulheit unterstellt. Er gehört zu der Sorte, der DBs ansetzt, nur um sie anzusetzen, nicht um etwas zu besprechen und der die Leute in den Sommerferien ab eine Woche vor Beginn des Schuljahres jeden Tag anrücken lässt, auch wenn Sie nichts zu tun haben, selbst wenn das bedeutet, dass diese bis zu 8 Stunden (8 bis 15 Uhr) aufgabenlos im Gebäude abhängen und da dann mit sage und schreibe drei funktionierenden PCs ihren Unterricht vorbereiten können. Alles selbst miterlebt.
Dann hätte dein Freund gegen die Dienstanweisung angehen können und sie von oben Überprüfen lassen können. Dann wären das zumindest für das ganze Kollegium transparent gemacht worden.
Deine Freundin sollte das Teilzeitkonzept an ihrer Schule mal dahingehend durchsehen, auch in ihrem Fall könne ein Gespräch mit dem Personalrat hilfreich sein.
Wenn das Kollegium das mit sich machen lässt, ohne dass sie dagegen vorgehen, sind sie selber schuld. Wer bleibt denn 8 Stunden im Gebäue ohne Aufgaben zu haben?
Es handelte sich hier um eine Kollegin an einer Realschule, die mir das erzählt hat. Sie wird es sich ja nicht ausgedacht haben und mir erzählt haben, um ihre Schule schlecht zu machen. Es war ein Grund für sie, die Schule zu wechseln. Klar ist das eine Ausnahme (will ich doch schwer hoffen!), mir fiel das nur ein, als Tom123 meinte, 90% der SL hätten kein Interesse daran, es den Kollegen extra schwer zu machen. Aber das gibt es und es wundert mich auch sehr und auch, dass das möglich ist, ihren Lehrkräften Steine in den Weg zu legen.
Wenn die Pläne so schlecht sind wir es in der Regel eine rechtliche Handhabe dagegen geben. Die Kollegin muss dann nur bereit sein, dass dann auch entsprechend anzugehen. Viele Lehrkräfte scheuen solche Konflikte jedoch und nehmen den nicht zulässigen Plan in kauf.
Prinzipiell schon. Wie viele aufgrund von TZ ausfallen, wird gerade geklärt.
Welche Konferenzen gibt es denn bei euch alles, Lehrerkonferenz, Fachkonferenz sind ja ok, dann noch Dienstbesprechungen Jahrgangstufenmässig, oder Fachbezogen. Reicht aber auch nicht um jede Woche Tagen zu müssen.
Anteilig ausfallen lassen sollte drin sein, bzw. biete das doch als Hybridkonferenz an d.h. du schaltest dich von zu Hause dazu. Gerade die Konferenzkultur sollte sich im letzten Jahr doch entsprechend gewandelt haben und hoffentlich z.T. so fortgeführt werden können.
Dann würde eine Kollegin dauerkrank und tadaaaa. Jetzt habe ich einen (immernoch angemessenen) freien Tag und 20 Stunden (dauerhafte Mehrarbeit), vier Tage die Woche, alles durch die Bank Oberstufenkurse mit Korrekturen, alle bis auf einen im Hybridmodell.
Der Mehrarbeit hast du aber doch zugestimmt und bekommst sie entsprechend vergütet oder im nächsten Jahr gegengerechnet. Wenn nicht, musst du die ja nicht weiter machen, wenn der aktuelle Vertrag dafür abgelaufen ist. Auch eine Überlastungsanzeige sollte man im Zweifelfall machen, damit dein Chef weiss, dass es zuviel ist.
Ja, ich habe am einer Grundschule mein Referendariat gemacht, dann aber an einer Hauptschule eine Stelle bekommen. Von da bin in später in Elternzeit gegangen.
Ich möchte aber an die Grundschule zurück, habe es beantragt, die Hauptschule hat mich freigegeben und nächste Woche entscheidet sich, ob ich ins Grundschulsystem zurück komme. Das möchte ich gerne und wird wohl auch klappen.
Dann muss ich ja einer Grundschule zugeteilt werden. Da habe ich aber Angst, dass ich an eine bestimmte kommen könnte, wo ich nicht hin will. Kann ich da irgendwie mitbestimmen? Oder muss ich ohne wenn und aber das nehmen, was sie mir zuteilen werden? Eine Wunschliste habe ich im Antrag angegeben, aber ob das klappt, ist ja so eine Sache....
Ich bin verbeamtet, aber noch in der Probezeit, weil ich ja in der Elternzeit bin.
Sprich mit dem für dich zuständigen Bezirkspersonalrat und dem Schulleiter an dessen Schule du willst. Die können ggfs was für dich machen und beraten.
Auch im Schulamt anzurufen und mit der Zuständigen Person zu reden könnte hilfreich sein.
Hast du nachvollziehbare Gründe, die gegen deine Zuteilung zu der einen Schule sprechen? Haben die Schulen an die du willst Bedarf?
Ein Blick in die Gesetze hilft auch:
§ 25
Versetzung
(1) Eine Versetzung ist die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn.
(2) Beamtinnen und Beamte können in ein anderes Amt einer Laufbahn, für die sie die Befähigung besitzen, versetzt werden, wenn sie es beantragen oder ein dienstliches Bedürfnis besteht. Eine Versetzung bedarf nicht ihrer Zustimmung, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, derselben Laufbahn angehört wie das bisherige Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist; Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehaltes. Vor der Versetzung ist die Beamtin oder der Beamte zu hören.
(3) Aus dienstlichen Gründen können Beamtinnen oder Beamte ohne ihre Zustimmung in ein Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer anderen Laufbahn, auch im Bereich eines anderen Dienstherrn, versetzt werden; Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehaltes. § 22 bleibt unberührt.
Auch der Versetzungserlass hilft weiter
https://www.schulministerium.nrw.de/BP/OliverTexte…ass.pdf?ver=1.1
Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Beurlaubung oder Freistellung von grundsätzlich acht Monaten und mehr, die nicht an die bisherige
Schule zurückkehren möchten, sind wohnortnah und dort an einer
Schule mit entsprechendem Bedarf einzusetzen. Dies gilt auch für diejenigen, die sich innerhalb der laufbahnrechtlichen- oder tarifrechtlichen
Probezeit befinden.
Klar. Wenn sich ein Hausarzt findet, der es macht, und in der Freizeit.
Bei uns werden 1-2 Termind pro Woche in der Schule angeboten.
Wenn man jetzt voll auf Präsenz geht, wäre es dann nicht auch sinnvoll, allen Lehrkräften ein Impfangebot zu machen - beispielsweise haben die Kollegen am BK viele unterschiedliche Klassen, im Gymnasium ist das auch der Fall. Dafür, dass die Beschaffung von Impfstoffen und Tests verschnarcht wird, können die Kollegen ja nichts
Im Prinzip schwierig, auch wenn es vorbehaltlos so sein muss dass die Schüler nach der langen Phase mal aus der Distanz geholt werden.
Nö, Impfen ist doch vor den Ferien nicht nötig. Die zwei Wochen Osterferien dienen ja dann wieder der Quarantäne ![]()
Testen lassen können wir uns ja sowieso 2x pro Woche, das werden bei dem Wechselmodell dann hoffentlich viele wahrnehmen.
Die RP schreibt gerade (leider hinter einer Paywall) dass die restlichen Jahrgänge im Wechselmodell an die Schulen sollen. Was offizielles habe ich aber bisher noch nicht gefunden. Habe ich das nur Übersehen?
Hallo, eine Frage hätte ich an euch:
Ich habe jetzt in meiner Elternzeit eine Freistellung von der Hauptschule bekommen und darf an die Grundschule zurück.
Die Angabe des Bundeslandes für das du fragst ist hilfreich.
"in Deutschland"...
Unser Gesundheitsamt hat eine Kalenderseite online: Gewünschten Tag anklicken, freien Termin (genaue Uhrzeit) auswählen, buchen, auf Bestätigungsmail warten (keine 2 Minuten), Empfang der Mail bestätigen, Offizielle Terminbestätigung im Postfach. Gesamtdauer ca. 10 Minuten. Formalismus würde ich das nicht nennen.
Wurde die Seite denn auch irgendwo kommuniziert? Die normale NRW-Seite https://termin.corona-impfung.nrw/home lässt doch Terminierungen für abhängig vom Alter zu.
Aber die, die häufiger gewählt werden oder gemacht werden müssen (Mathe, Deutsch, Englisch/Frz.), sind ja "große" Fächer mit einer entsprechenden Fachschaft dahinter. Bei uns machen 3-4 Kolleginnen immer die Englisch-Kurse, von ca. 12 Englisch-Lehrkräften. Die 3-4 Leute sind alle in TZ und die jeweiligen 11er-Kursleiter machen Zweitkorrektur bei den jeweiligen 12er-Kursleitern und umgekehrt.
Wenn das nicht gewollt ist, sollten die Fachschaften das der Schulleitung gegen über klar stellen. Wenn dann von der Fachschaft noch sinnvolle Vorschläge kommen, wird das auch umgesetzt werden können.
Salopp gesagt fühl ich mich als Vollzeit-Fredi ja auch verarscht, wenn ich jeden Tag die ersten beiden und 7./8./9. Stunde Unterricht habe, weil alles dazwischen von einer Armada an Teilzeitkräften abgedeckt wird. "Familie mit Kindern + Arbeit in Teilzeit" ist ein Lebensentwurf, der sicherlich besonders beschützenswert ist, aber es gibt eben auch noch andere Lebensentwürfe. Daher fänd ich es nicht fair, wenn die dann massiv benachteiligt werden.
Wenn ihr Regeln für die Anzahl an Freistunden pro Tag festgesetzt habt, wird das doch kaum so passieren. Das das an einem Tag vorkommen kann mag sein, aber dafür dürfte der Plan an den restlichen Tagen dann ja um so beser sein.
Denn viele SuS verschlafen inzwischen mit Absicht. Ansonsten verteidigt sie ihren famosen Brockhaus-Deal und lobt das Ausmaß, in dem die LehrerInnen digital fortgebildet werden. Impfungen und Schnelltests findet sie auch gut.
Mal was anderes, kann mir irgendjemand sagen, wie ich auf den Brockhaus zugreifen kann?
Danke
Wie ist das bei euch? Ich bin gerade so fassungslos...
Teilzeitkonzepte kann die Lehrerkonferenz doch ändern, sprich am Besten mal mit deiner Gleichstellungsbeauftragten und anderen Teilzeitkräften. Dann könnt ihr Probleme benennen und Lösungen vorstellen, die dann von der LK verabschiedet werden können.
Vollkommen richtig, und weil wir GEWler nette Menschen sind, habe ich das als Hilfestellung Mal eingestellt 😂😜
Wo denn?
Ich hatte heute eine...quasi...erfreuliche Rückmeldung:
Einige SuS aus meinem Q2-Kurs haben mich gefragt, ob wir nicht beim Distanzunterricht bleiben könnten. Auf meine Nachfrage, warum Sie das wünschen, kam folgende Begründung:
Hast du deine SL schon darüber informiert und wie hat diese reagiert?
Und meistens werden in der Industrie Überstunden (vor allem wenn es 6 pro Woche sind) bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen. Das ist hier vermutlich nicht der Fall.
Ich habe vor Jahren (Schweinegrippe) 7 Deputatsstunden zusätzlich halten müssen. Ich bekam weil es kein ganzes Jahr war, 5 Bugstunden gutgeschrieben. Das heißt, ich musste in den nächsten 5 Jahren jeweils 1 Deputatsstunde pro Woche weniger halten. Das wäre in Ordnung, obwohl ich 7 Stunden ein dreiviertel Jahr lang heute vermutlich nicht mehr so einfach schaffen würde.
Bugstunden werden in NRW anders geregelt, eigentlich müsen die im selben Jahr ausgeglichen werden, ausnahmsweise im nächsten. Die Realität sieht aber leider anders aus.
Was passiert wenn du in 5 Jahren die Schule wechselst?
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