Beiträge von PeterKa

    Wochenweiser Wechsel = eine Woche kein Präsenzunterricht. Unzulässig ist, wenn länger als eine Woche kein Präsenzunterricht ist. So würde ich es zumindest verstehen.

    Das funktioniert aber nur, wenn die Klasse/der Jahrgang/die Häfte davon immer eine Woche komplett in der Schule ist und dann eine ganze Woche zuhause. Wenn die Gruppe jedoch so, wir wir das vor den Sommerferien mal hatten, nur Tageweise kommen müsste, dann müssten die Schüler nach spätestens einer Woche wieder in der Schule sein. Na mal abwarten, was demnächst entschieden wird.

    Eigentlich müsste die Planung bis zum 5.3. fest sein, da ja der Wechsel auch wochenweise stattfinden darf und in der Mail eindeutig steht, dass die beiden Gruppen gleich viel Präsenz- und Distanzunterricht haben müssen.

    Wenn Frau Gebauer jetzt auf die Idee käme, ab dem 1. März volle Präsenz zuzulassen, wäre diese Vorgabe nicht eingehalten. Wir planen also zunächst zwei Wochen.

    in der Schulmail steht doch für Grundschulen

    "Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig."

    Das schliesst doch einen wochenweisen Wechsel aus oder habe ich das falsch verstanden?

    Bis zum 22.2. kann man auch erst mal abwarten, was der Karneval in NRW und im Süden bewirkt.

    Meint ihr wirklich, dass eure Zahlen innerhalb der kommenden 2 Wochen weiter sinken?

    Der Hinweis auf die Landesinzidenz kam in NDS auch.

    Karneval gibt es doch nicht mehr, ist doch alles abgesagt und verboten. Diejenigen, die dennoch privat feiern haben sich doch bisher auch nicht an die Verordnungen gehalten.

    Aber aktuell schaffen die meisten von uns das ja auch mit Distanzunterricht bei den Kindern und den Schülern und müssen dann nicht auf die Tage zurückgreifen und ich könnte mir vorstellen, dass die Schulleiter da mehr von haben als Kollegen, die eben ganz ausfallen.

    Und ihr ging es ja explizit darum nicht in Präsenz gehen zu können, wenn die Kinder weiterhin im Distanzlernen sind, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Ja, klar werden die SL nicht erfreut sein, wenn man auf grund der Vorgaben "Nein" zum Distanzuntericht sagt, aber das wohl der eigenen Kinder sollte wichtiger sein, als das Wohl der anderen.

    Ja, nach dem Link oben gilt das wohl auch ohne weitere Bedingungen für Beamte und zwar für 20 Tage je Kind, maximal 45 bzw. bei dir dann eben 80 Tage.

    Da wird sich die Schulleitung dann freuen, aber evtl. geht ja doch was mit Distanzunterricht.

    Die Kinderbetreuungtage sind Tage an denen du die Kinder betreust und eben nicht parallel deinen Unterricht machen kannst, obe der in Präsenz oder Distanz stattfindet, sollte dabei egal sein.

    Ich hätte jetzt gesagt, dass dann der Unterricht für diese Personen jetzt vorbei ist. Die bekommen ihre Note und fertig. Alternativ könnte man ihnen pro Forma ein paar Arbeitsblätter geben, die abgegeben werden müssen. Die Note wird dann ausgewürfelt.

    Damit macht man es sich zwar einfach, aber dummerweise macht man es den Schülern dann einfach Widersprüche zu formulieren, weil sie keine Möglichkeit hatten sich zu verbessern.

    Na klar, das macht doch wahrscheinlich jeder, bevor er eine Versicherung abschließt. Aber da ich weit vor Corona gebucht habe, ist davon in den Bedingungen natürlich keine Rede. Ich konnte aber mit dem Chef des Busunternehmens einen Deal aushandeln, falls die Fahrt gestrichen wird (wovon ich nach wie vor ausgehe). Mal abwarten...Et kütt wie et kütt und hätt noch immer jot jejange. :) (Obwohl, die Gebauer PK steht noch aus, vll. revidiere ich meine Äußerung gleich noch :sterne:.)

    Klar hast du die damals gelesen, aber wenn eine Pandemie nirgendwo erwähnt wird als Ausschlussgrund ist das doch gut für dich. Oder habe ich da einen Denkfehler?

    Das ist ja scheinbar in RLP leider nicht möglich, wie Haubsi1975 und Susi Sonnenschein schrieben, da dort die Refis in den "Hospitationsklassen" wirklich nur mit im Unterricht sitzen und zuschauen. Eigener Unterricht und somit auch UBs können dort wohl nicht durchgeführt werden, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Seltsam auf

    https://info-beihilfe.de/lehramtsrefere…heinland-pfalz/

    findet sich die Info, dass die Refs auch angeleteten Unterricht haben.

    Aber egal, die werden ihre eigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen wohl schon kennen.

    Wie beschrieben, nein, dürfen wir nicht.

    Mein Ref dauert ja als Quereinsteigerin auch länger, auch 24 Monate. Ich habe allerdings nicht mehr, sondern weniger eigenständigen Unterricht als "normale Refis", was meine Klassen- und UB-Problematik natürlich auch noch verschärft. Dafür sollen wir faktisch mehr hospitieren, was wir aber derzeit wegen Corona gar nicht sollen /dürfen.

    Jepp.

    Wieso machst du dann keine UBs in den Klassen, in denen du hospitierst, da du davon ja mehr hast, also normale Refs, hast du doch sogar noch mehr Auswahlt für UBs.

    Susi Sonnenschein : Aber "Hospitationsklassen" sind doch die von PeterKa angesprochenen Klassen, in denen die Refis nicht selbstständig unterrichten, oder? Bei uns wird das unterschieden in "eigenverantwortlicher Unterricht", wo die Refis selbstständig unterrichten und die auch im Stundenplan der Refis stehen, weil sie dort ein Halbjahr lang unterrrichten, und "betreuter Unterricht", wo eine andere Lehrkraft dabei ist und - zumindest bei uns - die Refis (wie es PeterKa beschreibt) alle paar Monate wechseln dürfen, wenn sie möchten.

    Genau, und in den Hospitationsklassen kann man gut Lehrproben machen, weil man dort die Utnerstützung und die Rückmeldungen des eigentlichen Fachlehrers hat. In die Klassen kann man man dann auch kurzfristig mal rein gehen.

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