Beiträge von PeterKa

    In NRW sind darob direkt Minuten-Zeiten vorgegeben.

    https://bass.schul-welt.de/17924.htm

    In den Tabellen wird immer unterschieden zwischen Kursen, die Abiturfach sind, und Kursen, die normale Kurse sind. Eigentlich könnten die Klausurlängen in beiden Kursarten unterschiedlich sein. Da aber kein Schüler seine Abiturfächer in der Q1 festgelegt hat, könnte das doch zu Problemen führen, oder habe ich da einen Denkfehler?

    Wir haben hier in NRW dieses Jahr umgestellt und minutengenaue Klausurlängen eingeführt. Da ist dann alles von 90 Minuten bis 180 Minuten drin.

    Nachdem ein Schüler seine Klausur fertiggeschrieben hat verlässt er selbstverständlich den Klausurraum und ist unbeaufsichtigt. Das gilt auch, wenn alle Klausurschreiber fertig sind.

    Da das aber alles Oberstufenschüler sind halten wir es auch nicht für nötig, sie zu beaufsichtigen.

    Ok, das war wohl missverständlich. Ich meinte eine Fachleitung und die Buchausleihe o.Ä. ! Ich kenne eine Schule, an der eine Fachleitung und die Buchausleihe trotz festangestellter Mitarbeiter in der Buchausleihe zu immerhin 3 (!!) Entlastungsstunden für den betr. Kollegen führt. Auch das Gegenteil ist mir bekannt. Es hängt immer von der SL ab. Diese muss sich hierfür ja auch nicht ernsthaft rechtfertigen.

    Bei uns ist die Lehrbuchverwaltungsstelle eine A14 Stelle, deshalb natürlich dann ohne Entlastungsstunden. Bei den Fachleitungen gibt es Entlastungsstunden nur wenn man z.B. in den Naturwissenschaften die Sammlungsleitung übernimmt.

    Den Brief hatte ich heute in der Post. Bei mir sind es nun fast 400 Euro, die ich monatlich berappen muss - in Elternzeit und ab Januar komplett ohne Einnahmen und Elterngeld kein Pappenstiel. Wie beneide ich diejenigen, die in dieser Zeit bei ihrem Partner familienversichert sind!

    Kannst du die Versicherung nicht ruhend stellen und dich in der Zeit, da ohne Einnahmen, beim Partner familienversichern lassen? Hast du wegen des Kindes nicht andere Beihilfesätze und damit dann auch viel weniger Prozente bei der Debeka versichert?

    Hast du eine gültige Rechtsgrundlage für das Rückbehaltsrecht der eigenen Arbeitsleistung die ggfs auch für Beamte gilt? Hast du den bei euch geltenden Hygienplan zur Hand und kannst erklären, weshalb die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind. Hast du den Lehrerrat eingeschaltet und nach gefragt? Hast du deine Schulleitung mal gefragt und abgeklärt, wie diese gedenkt sich zu verhalten?

    Ein Blick in die Allgemeinverfügung der Stadt ist im Regelfall erhellender. Außerdem gilt alles eh nicht, wenn man nicht eine Verordnung oder Verfügung veröffentlicht.

    Das in Düsseldorf nach den Ferien keine Maskenpflicht gilt, halte ich für annähernd ausgeschlossen. Aber für die Verfügung hat die Stadt ja noch eine Woche mehr Zeit.

    In Schulen galt doch bereits vor den Ferien eine Maskenpflicht auf Gängen usw. aber eben nicht im Unterricht. Das wurde vom Ministerium bisher auch noch nicht geändert und der aktuellen Situation angepasst. Da liefert die Presse nichts Neues. Die Situation "Unterricht" wird allerdings auch nicht extra erwähnt.

    Ich gehe aber davon aus, dass eine Verfügung der Stadt Düsseldorf die Verordnung des Ministeriums nicht aushebeln kann. Sonst hätte einige Städte die Maskenpflicht im Unterricht sicherlich schon vor einiger Zeit weiterlaufen lassen.

    Dem Staat/Land müsste verboten werden überhaupt irgendjemand befristet einzustellen. Was sich hier herausgenommen wird, würde sich ein Unternehmen nicht Mal erträumen...

    Das gibt es doch überall in der Wirtschaft. Nicht umsonst sind Zeitarbeitsfirmen gut im Geschäft. Auch die Praxis der Leiharbeiter in Fleischzerlegebetrieben wurde vor nicht alzu langer Zeit in den Medien breitgetreten.

    Dann würden die Schüler bei mir mit diesem Arbeitsheft nicht arbeiten, sondern mit Kopien (die die Schule selbstverständlich zahlt) oder mit anderem Material, was ich nicht von privatem Geld kaufe.

    Kopien aus Arbeitsheften sind nicht erlaubt

    Auf http://www.schulbuchkopie.de/index.php/frag…um-fotokopieren zu finden

    Aus einem Arbeitsheft mit 24 Seiten will ich 8 Seiten für meinen Unterricht fotokopieren. Geht das?

    Nein. Arbeitshefte sind Unterrichtsmaterialien. Sie werden eigens für den Unterrichtsgebrauch hergestellt. Daher gilt die 15 %-Grenze. Aus dem Arbeitsheft können deshalb etwas mehr als 3 Seiten kopiert werden.


    unabhängig davon hat die Schule der Lehrkraft aber die benötigten, da eingeführten, Lehrwerke zu stellen. Das dazu passende Gerichtsurteil ist nur ein paar Jahre alt.

    Jetzt möchte man eben auch nicht die Kollegen im Stich lassen und ich habe dieses Jahr eine 10er Klasse, da geht es auch um den Abschluss. Das Ministerium fällt uns gewissermaßen in den Rücken, wenn es betont, dass man als Schule zwar eine Empfehlung aussprechen kann, dies aber keinesfalls bindend für die Schüler ist.

    Du fällst doch niemandem in den Rücken, wenn du nicht zur Schule kommst, sondern den Unterricht auf Distanz durchführst. Unterricht und die Bewertung übernimmst du dann ja selber. Vertretungsregelungen und Stundenpläne muss man entsprechend anpassen. Für die nötige Ausstattung der Schüler und von dir muss natürlich auch gesorgt sein.

    Du und deine Gesundheit sollten dir selber wichtiger sein, als der Unmut einzelner Kollegen.

    Kannst du bitte einfach vernünftig meine Beiträge lesen?

    Haben wir doch alle gemacht. Du verstehst jedoch nicht, dass der von eurer Schulgemeinde Beschluss zwar verpflichtend gemeint ist, aber dass er im Grunde genommen nur freiwillig ist.

    Solange aber niemand aus der Schulgemeinde das moniert und versucht gegen Maskenverweigerer vorzugehen ist das Wortklauberei.

    Sprich, so wie es das Ministerium schreibt, ist es selbstverständlich auch nach dem Beschluss freiwillig. Der Beschluss der Schule ist eher eine Bitte, keine Verpflichtung.

    Also auch wenn eine Schule oder ein Kollege glaubt eine andere hausgemachte Regelung zur Maskenpflicht ist verpflichtend, liegt sie bzw. er damit falsch. Wie schon an andere Stelle von jemandem erläutert, geht Landesrecht bzw. die entsprechende Verordnung über das Hausrecht der Schule.

    Solange sich jedoch niemand gegen eine solche eigentlich unwirksame Maskenpflicht auflehnt, solange wird sie an der entsprechenden Schule wohl auch beibehalten werden können.

    Im Konzept, das die Tage rumgeschickt wurde, steht, dass man wöchentlich bis zu 6 Stunden Mehrarbeit verpflichtet werden kann und diese dann im folgenden Sj. ausgleichen kann. Von einer zusätzlichen Vergütung steht dort nichts, aber: wer soll denn bitte unsere Stunden im folgenden Sj. übernehmen, wenn alle Kollegen diese ausgleichen können?! Vor den Sommerferien haben wir eh schon alle mehr Stunden gemacht...hinterfragt hat das niemand (zumindest an unserer Schule nicht), denn man hat einfach nur funktioniert.

    Nun aber mit der Sicht auf die kommenden Wochen/Monate sehe ich nicht ein, dass wir keine Vergütung für Mehrarbeit bekommen und diese Stunden ja niemals abfeiern können - habe ich einen Denkfehler? An weiterführenden Schulen, so habe ich aus dem Bekanntenkreis gehört, scheint es ja gang und gebe zu sein jede Überstunde über 3 Std. über Mehrarbeitsanträge abzurechnen.

    Bei Fragen nicht nur zur Mehrarbeit immer gut: https://www.tresselt.de/mehrarbeit/ aber viel wichtiger sind https://bass.schul-welt.de/1056.htm und https://bass.schul-welt.de/6218.htm (ins. 2.4 (zu § 2 Abs. 4))

    und aus dem am 03.08 vom MSB veröffentlichten Informationen:

    Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrkraft kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen andauert (§ 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Die Regelung dient dazu, eine nicht gleichmäßige Unterrichtserteilung flexibel im Schuljahr auszugleichen.

    Wichtig für dich dabei, dass die Zustimmung der Lehrkraft und des Lehrerrates bei Überschreitung der 2 Stunden eingeholt werden muss. Außerdem handelt es sich hierbei nicht um Mehrarbeit sondern um eine Erhöhung der Pflichtstunden. Damit gibt es keine Bezahlung wie bei Mehrarbeit, sondern einen Ausgleich im nächsten Schuljahr. Teilzeitbelange sind zuberücksichtigen.

    Davon abgesehen gilt natürlich immer noch der Mehrarbeitserlass und die Mehrarbeitsstunde, die bestimmt auch anfallen, solltet ihr jeden Monat abrechnen und vergütet bekommen (wie du sagtest, mehrs al 3 St. pro Monat bei Vollzeit, bei Teilzeit jede einzelne Mehrarbeitsstunde).

    Wenn wir die Masken nur im Unterricht abnehmen dürfen, wenn wir den Midnestabstand nicht unterschreiten, wie sieht das denn dann in Konferenzen und im Lehrerzimmer aus? Muss die Makse aufbleiben oder darf sie abgenommen werden?

    Also für NRW habe ich keine Info gefunden, dass nur noch Einzelarbeit gemacht werden darf. Wenn die doch eh gestapelt übereinander sitzen, was die logische Folge von "Klasse bis 33 SuS voll machen" ist, warum sollten die dann mit MNS nicht miteinander arbeiten dürfen?


    Nachtrag: Was haltet ihr von Plexiglasscheiben vorm Pult? Ja, da müsste man selbst für in die Tasche greifen, aber wenn mir das 8 Stunden nonstop MNS erspart, wäre ich dazu wohl bereit, weil geringeres Übel.

    In dem Faktenblatt steht doch

    In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden

    Wenn du also in der bestehenden Sitzordnung auch Partner- oder Gruppenarbeit hinbekommst ist das ja ok. Geht aber ja in vielen räumen nicht.

    Wieso musst du für Plexiglasscheiben selber zahlen. Ich kenne eine Schule, die das für ihre Risikoleute jetzt installiert hat. Die Kolleginnen und Kollegen gehen vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn schon in den Raum und bleiben die ganze Zeit in ihrer Zelle. Müsste ggfs. die Schulleitung beim Schulträger nachfragen.

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