In Düsseldorf wurde eine strengere Maskenpflicht im Unterricht sofort nach Überschreiten der Grenze zum "Risikogebiet" beschlossen.
Hast du dafür auch einen Beleg, ich finde dazu leider nichts.
Danke
Peter
In Düsseldorf wurde eine strengere Maskenpflicht im Unterricht sofort nach Überschreiten der Grenze zum "Risikogebiet" beschlossen.
Hast du dafür auch einen Beleg, ich finde dazu leider nichts.
Danke
Peter
unter
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/sc…um-schulbetrieb
kann man die aktuelle Schulmail einsehen.
3 Testungen für Lehrkräfte bis zu den Weihnachtsferien hören sich gut an.
Nach Vorlage eines neuen Attest ist auch das coronabedingte Fernunterrichten statt Präsenz weiter möglich.
und noch vieles andere
Dem Staat/Land müsste verboten werden überhaupt irgendjemand befristet einzustellen. Was sich hier herausgenommen wird, würde sich ein Unternehmen nicht Mal erträumen...
Das gibt es doch überall in der Wirtschaft. Nicht umsonst sind Zeitarbeitsfirmen gut im Geschäft. Auch die Praxis der Leiharbeiter in Fleischzerlegebetrieben wurde vor nicht alzu langer Zeit in den Medien breitgetreten.
Dann würden die Schüler bei mir mit diesem Arbeitsheft nicht arbeiten, sondern mit Kopien (die die Schule selbstverständlich zahlt) oder mit anderem Material, was ich nicht von privatem Geld kaufe.
Kopien aus Arbeitsheften sind nicht erlaubt
Nein. Arbeitshefte sind Unterrichtsmaterialien. Sie werden eigens für den Unterrichtsgebrauch hergestellt. Daher gilt die 15 %-Grenze. Aus dem Arbeitsheft können deshalb etwas mehr als 3 Seiten kopiert werden.
unabhängig davon hat die Schule der Lehrkraft aber die benötigten, da eingeführten, Lehrwerke zu stellen. Das dazu passende Gerichtsurteil ist nur ein paar Jahre alt.
Jetzt möchte man eben auch nicht die Kollegen im Stich lassen und ich habe dieses Jahr eine 10er Klasse, da geht es auch um den Abschluss. Das Ministerium fällt uns gewissermaßen in den Rücken, wenn es betont, dass man als Schule zwar eine Empfehlung aussprechen kann, dies aber keinesfalls bindend für die Schüler ist.
Du fällst doch niemandem in den Rücken, wenn du nicht zur Schule kommst, sondern den Unterricht auf Distanz durchführst. Unterricht und die Bewertung übernimmst du dann ja selber. Vertretungsregelungen und Stundenpläne muss man entsprechend anpassen. Für die nötige Ausstattung der Schüler und von dir muss natürlich auch gesorgt sein.
Du und deine Gesundheit sollten dir selber wichtiger sein, als der Unmut einzelner Kollegen.
Kannst du bitte einfach vernünftig meine Beiträge lesen?
Haben wir doch alle gemacht. Du verstehst jedoch nicht, dass der von eurer Schulgemeinde Beschluss zwar verpflichtend gemeint ist, aber dass er im Grunde genommen nur freiwillig ist.
Solange aber niemand aus der Schulgemeinde das moniert und versucht gegen Maskenverweigerer vorzugehen ist das Wortklauberei.
Sprich, so wie es das Ministerium schreibt, ist es selbstverständlich auch nach dem Beschluss freiwillig. Der Beschluss der Schule ist eher eine Bitte, keine Verpflichtung.
Also auch wenn eine Schule oder ein Kollege glaubt eine andere hausgemachte Regelung zur Maskenpflicht ist verpflichtend, liegt sie bzw. er damit falsch. Wie schon an andere Stelle von jemandem erläutert, geht Landesrecht bzw. die entsprechende Verordnung über das Hausrecht der Schule.
Solange sich jedoch niemand gegen eine solche eigentlich unwirksame Maskenpflicht auflehnt, solange wird sie an der entsprechenden Schule wohl auch beibehalten werden können.
Gerade habe ich die neueste Schulmail gelesen. Im Forum wurde diese bisher nicht erwähnt oder diskutiert. Ich habe aber auch keine Ahnung, wann die bei den Schulen ankam.
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/sc…um-schulbetrieb
Im Konzept, das die Tage rumgeschickt wurde, steht, dass man wöchentlich bis zu 6 Stunden Mehrarbeit verpflichtet werden kann und diese dann im folgenden Sj. ausgleichen kann. Von einer zusätzlichen Vergütung steht dort nichts, aber: wer soll denn bitte unsere Stunden im folgenden Sj. übernehmen, wenn alle Kollegen diese ausgleichen können?! Vor den Sommerferien haben wir eh schon alle mehr Stunden gemacht...hinterfragt hat das niemand (zumindest an unserer Schule nicht), denn man hat einfach nur funktioniert.
Nun aber mit der Sicht auf die kommenden Wochen/Monate sehe ich nicht ein, dass wir keine Vergütung für Mehrarbeit bekommen und diese Stunden ja niemals abfeiern können - habe ich einen Denkfehler? An weiterführenden Schulen, so habe ich aus dem Bekanntenkreis gehört, scheint es ja gang und gebe zu sein jede Überstunde über 3 Std. über Mehrarbeitsanträge abzurechnen.
Bei Fragen nicht nur zur Mehrarbeit immer gut: https://www.tresselt.de/mehrarbeit/ aber viel wichtiger sind https://bass.schul-welt.de/1056.htm und https://bass.schul-welt.de/6218.htm (ins. 2.4 (zu § 2 Abs. 4))
und aus dem am 03.08 vom MSB veröffentlichten Informationen:
Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrkraft kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen andauert (§ 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Die Regelung dient dazu, eine nicht gleichmäßige Unterrichtserteilung flexibel im Schuljahr auszugleichen.
Wichtig für dich dabei, dass die Zustimmung der Lehrkraft und des Lehrerrates bei Überschreitung der 2 Stunden eingeholt werden muss. Außerdem handelt es sich hierbei nicht um Mehrarbeit sondern um eine Erhöhung der Pflichtstunden. Damit gibt es keine Bezahlung wie bei Mehrarbeit, sondern einen Ausgleich im nächsten Schuljahr. Teilzeitbelange sind zuberücksichtigen.
Davon abgesehen gilt natürlich immer noch der Mehrarbeitserlass und die Mehrarbeitsstunde, die bestimmt auch anfallen, solltet ihr jeden Monat abrechnen und vergütet bekommen (wie du sagtest, mehrs al 3 St. pro Monat bei Vollzeit, bei Teilzeit jede einzelne Mehrarbeitsstunde).
Der von Time Tex ist schon gut. Ich habe den größeren, bin damit zufrieden, genau wie mehrer Kollegen.
Du kannst natürlich beide kommen lassen und denjenigen, der dir zu groß oder zu klein ist zurückschicken.
Wenn wir die Masken nur im Unterricht abnehmen dürfen, wenn wir den Midnestabstand nicht unterschreiten, wie sieht das denn dann in Konferenzen und im Lehrerzimmer aus? Muss die Makse aufbleiben oder darf sie abgenommen werden?
Also für NRW habe ich keine Info gefunden, dass nur noch Einzelarbeit gemacht werden darf. Wenn die doch eh gestapelt übereinander sitzen, was die logische Folge von "Klasse bis 33 SuS voll machen" ist, warum sollten die dann mit MNS nicht miteinander arbeiten dürfen?
Nachtrag: Was haltet ihr von Plexiglasscheiben vorm Pult? Ja, da müsste man selbst für in die Tasche greifen, aber wenn mir das 8 Stunden nonstop MNS erspart, wäre ich dazu wohl bereit, weil geringeres Übel.
In dem Faktenblatt steht doch
In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden
Wenn du also in der bestehenden Sitzordnung auch Partner- oder Gruppenarbeit hinbekommst ist das ja ok. Geht aber ja in vielen räumen nicht.
Wieso musst du für Plexiglasscheiben selber zahlen. Ich kenne eine Schule, die das für ihre Risikoleute jetzt installiert hat. Die Kolleginnen und Kollegen gehen vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn schon in den Raum und bleiben die ganze Zeit in ihrer Zelle. Müsste ggfs. die Schulleitung beim Schulträger nachfragen.
Nicht Corona, aber ein kleiner Hinweis: Ohne qualifizierte Einwilligung der SuS (es dürfen eigentlich auch keine Nachteile in Aussicht gestellt werden) ist das eigentlich kaum zulässig. Die Speicherung auf dem privaten Smartphone ist ziemlich sicher auch nicht in Ordnung.
Und ja, ich weiß, dass das vieles erleichtert. Ich habe kommendes Jahr 12 Klassen (BK halt), aber ich für meinen Teil werde auf dieses Mittel verzichten.
Gibt es halt Sitzpläne.
Demnächst gibt es doch die Dienstrechner, dank deren das Datenschutzrechtlich bestimmt möglich ist oder habe ich da was falsch verstanden?
11:59 - Mail aus dem Schulministerium: Konzept für einen angepassten Schulbetrieb im neuen Schuljahr.
kl. gr. frosch
Immer her damit
https://www.mags.nrw/pressemitteilu…rtagesbetreuung
Diese Pressemitteilung von heute bringt wenigstens etwas Licht ins Dunkle.
Fü mich wäre auch entscheidend zu wissen, ob es Jemanden gibt, dem der Rücktritt (notfalls ein Verschieben) aufgrund von Corona genehmigt wurde. Ansonsten: Welche Gründe gelten denn, um von einem Sabbatjahr zurückzutreten?
Bei uns an der Schule ist eine Kollegin, die das Sabbatjahr, dass im August starten sollte nicht mehr macht. So weit ich weiss, muss sie jedoch komplett neu ansparen und konnte das nicht einfach verschieben.
Weiß das jemand von euch.... Bei meiner Beihilfestelle geht jetzt niemand mehr ans Telefon.
Ich versuche gerade den Antrag zur Ermittlung der Belastungsgrenze auszufüllen. Muss ich den Antrag dann ans LBV schicken und dort abstempeln lassen? Oder was ist mit „Unterschrift und Stempel der Gehaltsstelle“ wohl gemeint?ei
Auf https://www.brd.nrw.de/gesundheit_soz…ungsgrenze.html findet sich doch
"Diese Belastungsgrenze wird nur auf Ihren Antrag (formlos) festgesetzt. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres und muss spätestens bis zum Ablauf des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Aufwendungen entstanden sind.
Beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag zu stellen, ist es erforderlich die Aufwendungen zu belegen und ggf. das steuerliche Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners/der eingetragenen Lebenspartnerin nachzuweisen (durch einen Steuerbescheid)."
Wenn das formlos geht, wieso hast du denn dazu ein Formular und welches? Meiner Auffassung nach schickst du einfach deinen letzten Steuerbescheid mit hin und bittest um entsprechende Berücksichtigung.
Hallo,
zu den von dir genannten 35 km auch noch mal eine Frage. Bist du sicher, dass es um die Entfernung (35 km Luftlinie?) geht und nicht um die tatsächlichen Pendelzeiten (1.5 h mit öffentlichen Verkehrsmitteln?).
Ich weiss, dass diese Zahlen beide kursieren, aber mir fehlen dazu als Beleg die aktuellen Vorschriften bzw. Erlasse.
Danke
Peter
Auf dem Produktflyer finde ich keine Infos zu Videokonferenzen oder zum Messenger. So sieht das eher nach dem ganz normalen, ziemlich unbrauchbaren altem Logineo aus. Was ist denn daran nun wirklich neu? Hast du das mittlerweile lauffähig und kannst über die Unterschiede berichten?
Danke
Peter
Wenn du nur 8 Monate in Elternzeit bist und wenn dein Schuleiter deine Versetzung nicht genehmigt hat, kommst du normalerweise aber an deine alte Schule zurück. AFAIK musst du ein Jahr von der Schule weg sein, damit der Schulleiter dagegen nichts machen kann.
Hat er die Versetzung genehmigt, ist es aber auch egal, ob du in Elternzeit bist oder nicht.
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