Beiträge von wossen

    Ja, für den indirekten öD !

    Es ist unklar, ob eine Möglichkeit für den gesamten Geltungsbereichs des TVöDs ohne weitere Spezifikation vereinbart werden wird (Beschäftigte des Gesundheitsamtes werden sicherlich nicht betroffen sein...Da werden die Arbeitgeber das dann nicht anordnen). Ich wüsste jetzt auch nicht, was ein "indirekter ÖD" sein sollte (Bibliotheken sind z.B. direkt genannt, das ist 'purester' ÖD arbeitsrechtlich)

    Moebius: Ostern ist noch eine Weile hin...ob dann gelockert werden kann, weiß kein Mensch

    Wie kommst Du jetzt auf die Ankündigung, dass das Abi "in weiten Teilen ganz regulär durchgeführt" wird? Die Meinung von Drosten dazu ist zunächst einmal ziemlich unerheblich.

    Zitat

    Der Verkauf von Schreibwaren im Kiosk steht weder in Konkurrenz zur Schule noch besteht dabei ein ernsthafter Interessenkonflikt

    Soso. Du meinst der Dienstherr/Arbeitgeber guckt dabei zu (bzw. stimmt zu), wenn Du erst im Unterricht z.B. Materiallisten austeilst und anschließend die im Laden (womöglich noch gegenüber der Schule) vor dem Unterricht an die Schüler verkaufst ^^ Oder stell Dir mal vor, Du verkaufst im Kiosk vor der Schule an die SuS Süßwaren, Zigaretten und ähnliches...

    Bei Spargelernste vor der Schule kann natürlich infrage gestellt werden, ob du körperlich unbeeinträchtigt danach dann anschließend noch Unterricht machen kannst. Z.B. Spielhallenaufsicht oder Shisha-Barkellner werden sicherlich auch auf 'Vorbehalte' des Dienstherrn oder Arbeitgeber stoßen (v.a. bei Lehrpersonen, die Erteilung von Nebenerwerbserlaubnissen bzw. die 'Duldung' hängen natürlich auch von der Position des Beschäftigten/Beamten im ÖD ab)

    Aber darum geht es hier im Threadthema ja eigentlich nicht (hauptsächlich)

    Diese Regeln werden gerade infrage gestellt oder beseitigt ;) (Freitag dann z.B. im Bundesrat). Die Bundestagsfraktionen haben heute abend übrigens stundenlang über die zukünftige (vorübergehende) Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland getagt (war im Fernsehen nur ganz wenig von zu sehen)

    Aber das soll uns nicht am Schlaf hindern, bis demnächst! (und vll. sieht man dann klarer)

    Nur damit mal klar wird, worum es geht, eins von x-Beispielen, rein zufällig jetzt (Verfasser ist Korrespondent des Handelsblatts)

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    Gesetzliche Grundlagen sind im Moment Schall und Rauch - oder werden auf dem Verordnungswege notfalls schnell geschaffen (wie es die VKA anstrebte) Ich weiß, die Dramatik der Lage wird im Fernsehen nicht deutlich...

    @Fossi: eine Minute googlen und Du hast die Antwort (da ist mir die Zeit jetzt zu schade das zu dokumentieren, bin ja nicht dein Lehrer;))

    undichbinweg: klar, das ist ja auch der Schwerpunkt der VKA, Aber ab morgen scheint ja in dem Bereich alles auf den bloßen Verordnungsweg gemacht werden können (unter Ausschaltung der Legislative). Ich sag ja auch nicht, dass es für angestellte Lehrer und Beschäftigte der Kernverwaltung kommt, zumindest nicht in den nächsten Tagen. Aber es scheint nunmehr prinzipiell möglich zu sein....entweder über Modifikaton des Tarifvertrags oder vielleicht auch einfach und umstandslos auf dem Verordnungsweg....Schon interessant die Info von Susannea, dass zumindest die GEW Kurzarbeit schon auf dem Schirm haben soll

    Nuja, man muss mal gucken, was morgen im Bundestag (und dann Bundesrat. in dem Falle besonders relevant) so alles beschlossen wird - kann ich im Moment keinen Überblick gewinnen (link sehr erwünscht). Rechtsanordnungen von Ministern sollen ja in einigen Bereichen den Gesetzgebungsprozess ersetzen.

    Es könnte sein, dass rechtlich dann mit dem Notstandsparagraphen so etwas wie in S-H möglich gemacht wird (und zugleich anklägerisch auf die teilweise Rechtsaussetzung in anderen Ländern in den Medien gezeigt wird).

    Das Vorgehen in Schleswig-Holstein mit dem Abiausfall geht eigentlich gegen alle hergebrachten Grundregeln des allgemeinen Prüfungsrechts...

    Da ist sehr fraglich, ob das einer rechtlichen Überprüfung standhält....(und was macht man, wenn dann in 1 oder 2 Jahren das Abi gerichtlich für ungültig erklärt wird?). Vor allem (aber nicht nur dann) wird es rechtlich schwierig, falls sich nicht alle Bundesländer dem Ausfall anschließen sollten..

    Das stimmt natürlich nicht Fossi, wäre ja auch wenig praktikabel (dann könnte ein tarifbeschäftigter Lehrer ja z.B. als Strichjunge arbeiten, bis es zur Arbeitsgerichtsverhandlung kommt - um mal Deine Falschinformation hier ins Absurde zuzuspitzen - okay, dann gäbe es noch andere Kündigungsgründe. Realistischer: verkauft Schreibwaren vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule)

    Also das sind meine Infos in NRW:

    Bei Kurzarbeit würde sich dieser Arbeitszeitrahmen reduzieren. Eine solche Reduzierung ist aber für Lehrkräfte der öffentlichen Schulen aktuell nicht erfolgt und auch nicht vorgesehen.“

    Aus einer Mail an die Ersatzschulen

    Es ist sehr interessant, dass die nicht schreiben: "ist rechtlich momentan aufgrund des TVLs nicht möglich" - sondern nur "ist aktuell (sic!!!) nicht erfolgt und auch nicht vorgesehen"

    Das ist ein sehr gewichtiger Unterschied!

    Amtsunangemessene Beschäftigung - wird bei Beamten auch morgen nicht möglich sein.

    Ist jetzt die Frage, ob sowas zeitweilig durch das arbeitsrechtliche Direktionsrecht bei Tarifbeschäftigten möglich ist oder es einer Änderungskündigung bedarf (falls das alles nicht morgen außer Kraft gesetzt wird)

    Okay, wenn man die Schüler nur anleitet, sollte das für beide Statusgruppen problemlos gehen

    Da die beste Zeit zum Spargelstechen der frühe Morgen ist, wird das nach der Anzeige der Nebentätigkeit hochwahrscheinlich vom Arbeitgeber

    untersagt....

    (Ps. mit der leichteren Nebentätigkeit bei Angestellten ist übrigens auch so ein Mythos: FAKTISCH müssen Tarifbeschäftigte mit der Anzeige der Nebentätigkeit bei Arbeitsaufnahme diese 'genehmigen' lassen - Beamte schon vor der Aufnahme. Ist real 'gehupft wie gesprungen')

    Klar ist das im Moment wahrscheinlich rechtlich nicht möglich (u.a.weil im Tarifvertrag eine entsprechende Klausel noch nicht enthalten ist, ersatzweise reicht wohl auch eine Modifikation des Kurzarbeitsrechts), deshalb will (zumindest) die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeben ja das Recht ändern, haben sich aber am Wochenende offensichtlich noch nicht durchgesetzt (oder halt Tarifvertrag ändern, das geht in Stundenfrist)

    Bei der momentanen Entwicklung kann das morgen schon anders aussehen

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