Markus: Eine Unkündbarkeit (die war es im BAT faktisch) gibt es im TVL nicht mehr - auch bei mehr als 15jähriger Beschäftigung kann ein tarifbeschäftigter Lehrer etwa wegen Krankheit gekündigt werden. Es reicht eine "erhebliche Belastung des Arbeitsverhältnisses" bzw. "ein wichtiger Grund". Außerordentliche Kündigungen sind ohne weiteres möglich (und die Hürden sind da gar nicht so hoch)
Das ist durchaus praktisch sehr wirksam, im Verwaltungsbereich betrifft dies etwa auch Schließungen von Dienststellen (z.B. im Zuge von Privatisierungen). Beamte kriegen dann (wenn es keine sinnvolle oder zumutbare Verwendung mehr gibt: Stichwort: Amtsangemessenheit!) ihr volles Gehalt fürs Nichtstun bis zur Pensionierung, langjährige Tarifbeschäftigte werden entlassen....(das ist keine theoretische Möglichkeit in der Landesverwaltung!)
watweisich: Na, dann schmeiß mal den z.B. den Gehaltsrechner an, wenn Du meinst, dass ledige Lehrer (außerhalb des Ruhegehalts) keine Vorteile gegenüber ledigen tarifbeschäftigten Lehrern haben
Ps. Die ehemaligen BAT-Beschäftigten behalten als Besitzstand weiter ihren privilegierten Kündigungsschutz (der auch keineswegs eine Unkündbarkeit war), mit dem TVL hat sich das verschlechtert. Also: wenn jetzt jemand mit persönlichen Erfahrungen ankommt, erst sich fragen: handelt es sich um einen Beschäftigten aus BAT-Zeiten? Der Gap zwischen den Beschäftigungsbedingungen von TBs und Beamten vergrößert sich eh immer mehr....