Beiträge von undichbinweg

    Ich habe insgesamt 17 Tage in 9 Dienstjahren gefehlt. Ich hatte aber das Glück, selten krank zu sein.


    Wenn ich aber merke, es geht nicht, erfülle ich als Beamter meine Dienstpflicht zur Gesunderhaltung. Wenn ich nicht kann oder können sollte, dann bleibe ich zu Hause.


    Krank ist krank.
    Punkt.

    Die Anzahl der "Verkürzer" im normalen Ref ist sehr gering. Die im OVP festgelegten Handlungskompetenzen, die idR im Kernseminar behandelt werden, würden bei einer Verkürzung nicht vollständig "unterrichtet" sein. Diese müssten auch nachgeholt werden, da sie im Kolloquium abgefragt werden (können).


    Einige OBASler haben zum Teil auch festeingefahrenen Strukturen, z.B. als Vertretungslehrer, die schwierig aufzubrechen sind. Im Sinne der Erweiterung der eigenen Kompetenzen und ein erfüllendes Arbeiten für die nächsten 20-30-40 Jahre, sollte man die Zeit zur Übung nehmen. Ausprobieren, lernen!


    Aber was weiss ich? Ich bin seit Jahren im Schuldienst, habe zahlreichen Referendare erfolgreich durch die UPP gebracht. Ich bleibe bei meiner objektiven und nicht persönlichen angreifenden Aussage.


    Ich werde aber garantiert nicht mehr auf die zahlreichen Fragen antworten. Ich hätte sagen können, "Lies die Infos auf LOIS/LEO"...da steht z.B.


    "Einstellungsangebote werden immer schriftlich erteilt! Ebenso müssen Sie ein Einstellungsangebot innerhalb der im Angebot genannten Frist auch schriftlich annehmen oder ablehnen. Wenn die Annahme des Angebotes nicht innerhalb der Frist eingeht, müssen wir dies wie eine Absage bewerten und die Stelle wird der/dem nächsten Bewerberin/Bewerber in der Rangfolge angeboten."


    Ebenfalls hätte ich mehrmals sagen können: google doch mal oder so ein Spruch gedrückt.


    Aber nein, ich gab kurz und sachlich richtige Antworten, direkt zur Sache, damit man nicht durch 4 Zeilen an Infos durchlesen muss, um herauszufinden, worum es geht. Wenn die gestellten Fragen so gewesen wären und nicht so aufgeblasen...und als letztes beende ich hiermit in der gleichen Art und Weise wie oben.


    --> Doch auch hier bewahrheitet sich der Gedanke: "Don't bite the hand that feeds you".
    Somit ist das Thema und meine Erfahrung und Hilfestellung wohl vom Tisch.

    Die kommt wann die kommt. Die kommt per Post. 3 Werktage.


    Verkürzen würde ich nicht. Du bust letztendlich nichts besonderes ... abgesehen vom Schreibstil. Einige OBASler hier hatten auch einiges an Vorerfahrung, also ...

    Ergänzend hierzu würde ich vermuten, insofern die OBAS möglich ist, dann würde die OBAS wohl von 01.11.2017 - 31.10.2019 laufen.
    Also BiWi + Einführung vom 01.11.2017 - 30.04.2018 und dann "Ref" ab 01.05.2018 bis zum Ende.


    (@ChilliPaprika: ich gehe auch davon aus, alleine vom Schreibstil, daß es sich um Seiteneinsteiger85 handelt ;))


    Wenn dem so wäre, dann ist man wohl nicht vor dem 01.11.2019 über 40 So stünde nach erfolgreicher Prüfung und positiver Amtsarztprognose der Verbeamtung nichts entgegen...


    PS: Vor der Einstellung gibt es wohl eine amtsärztliche Untersuchung, sobald die Annahmeerklärung kommt, wenn es eine gibt, dann MUSS man sich schnellstmöglich um einen Termin kümmern!

    Die Annahmeerklärung kommt von Seiten der Bezirksregierung, ja.


    OBASler --> 100% Vergütung, Ja.


    Ob man BiWi nachholen muß, das entscheidet die Bez.-Reg. Ich kenne Fälle von Erziehungswissenschaftler, die es haben noch machen müssen.
    Diese sind dann ZUSATZstunden --> Extra Termine.


    Die Verträge laufen i.d.R. 24 Monate. Ja.

    "Beamter auf Widerruf" (wobei mir der Gebrauch der Gänsefüßchen völlig fremd ist(!)) ist man NICHT. E13 ist nicht Beamter auf Widerruf!. Man ist tarifbeschäftigter Lehrer, sprich TV-L.


    Die Zeiten SOLLEN anerkannt werden. Das ist keine MUSS Vorschrift. MUSS, SOLL und KANN sind unterschiedlichen Modalverben...

    1. Sobald die Annahmeerklärung da ist, dann geht nichts mehr schief. Der Personalrat muß sowieso immer zustimmen.
    2. Der Tag müßte ja gesperrt sein. Ja.
    3. Nein. Die erreichte Stufe müßte eigtl. übernommen werden. vgl. meinen Anhang vom 27. Dezember 2016(!)
    4. Es gilt folgendes: Festeinstellung durchbricht Vertretung. Das solltest du aber auch vorher auch mitteilen...das klärt man am besten mit dem NEUEN Schulleiter zusammen.
    5. Naja, weniger "Unterrichtsstunden" gibt es ja nicht. Die BiWi-Stunden waren sogar noch oben drauf - 40 Stunden dann Prüfung. Die sind dann meistens dann an Samstagen. Es sei denn, die Mittwochtagen bis November werden dafür vorgesehen. Es gab sogar Fälle, wo an dem ersten Samstag der Ferien noch einen Kurstag hatte.

    Naja, es heißt ja noch nichts, es kann sein, daß sie das Studienbuch verlangen. So was es bei mir im Bekanntenkreis auch, die Unis haben eine archivierte Kopie, falls es nicht mehr vorhanden ist.


    Ich denke nicht negativ, ich denke aber mal sollte sich für alle Fälle wappnen.

    Die Universitäten werden sie archiviert haben, da kann man nachfragen!


    Welche Fächer werden denn für die Sek I angestrebt?

    In NRW ist es aber so, daß der oben zitierte Text sich auf die schulischen Leistungen bezieht. Die Fehlstunden gelten für das jeweilige Zeugnis.
    Was allerdings zu beachten ist, daß nicht erbrachte Leistungen aufgrund der unentschuldigten Fehlstunden wohl mit ungenügend zu bewerten sind und somit würde dann den oben zitierten Text greifen.


    Fehlstunden dürfen auch auf Abschluß/Abgangs oder Überweisungszeugnisse stehen. §49, Abs. 2, Satz 1 SchulG


    Sprich: ein Zeugnis pro Halbjahr, sind die halbjährlich.
    ein Zeugnis pro Schuljahr, sind die jährlich.

    Eine volle Stelle trumpft immer eine Vertretungsstelle.


    Es gibt eine Annahmeerklärung, dann kommt der Vertrag. Die Bez.-Reg. prüft aber die Voraussetzung für die OBAS, da die Lehrerbildung ein staatliches Monopol ist.

    Man darf keiner Überversorgung erreichen, deswegen muesste ich den Umfang des Schutzes reduzieren, so dass ich dann lediglich 750€ statt 1600€ bekaeme.


    Ich kann natuerlich weiterhin den jetztigen Betrag weiterhin bis 60 bezahlen, aber wenn ich überversorgt waere, dann wuerde es gekuerzt.


    Als Hinweis: ich habe die DU mit 24 abgeschlossen, so dass ich recht günstige Betraege habe...

    Nur so als Hinweis: ich MUSS den Umfang meiner DU-Versicherung in den nächsten Jahren reduzieren, so dass ich mit ca. 45 nur 35€ bezahlen müßte, um die Versorgungslücke zu schließen.


    Klar ist es hoch, wenn man was jünger ist, aber trotzdem ist es sehr wichtig, dass man sowas hat ...

    a) Vollzeit gibt mehr Geld
    b) Man erwirbt sich mehr Pensionsansprüche
    c) Man kommt gar nicht erst in die Versuchung, seinen Unterricht weiter auf Ref-Niveau vorzubereiten.
    d) Das altbekannte Problem: Die Kürzung der Bezüge ist nicht proportional zur Kürzung der Arbeitszeit.
    e) Vermutlich hast du Vollzeit für ein Teilzeit-Gehalt gearbeitet.

    a) Ach, nee.
    b) Das ist mir ebenfalls durchaus bewusst.
    c) ich hatte durch die Reduzierung auf 20 Std. einen freien Tag, der für Schularbeit gesperrt war.
    d) Ja.
    e) Nein.


    Ich war so diszipliniert, dass ich meine Hobbies und Wünsche durch diese Reduzierung nachging.
    Ebenfalls mit zwei Korrekturfächer war es schön hierdurch 2 Oberstufenkorrekturen verloren zu haben.
    Dadurch hat meine Arbeitszeit für die Schule überproportional reduziert ;) Korrekturfachlehrer werden das wohl verstehen.
    Zusätzlich wird man so gut wie nur bei Vertretungsstunden eingesetzt, weil man diese direkt bezahlt bekommen muß.


    Es gibt so viele schöne Sachen im Leben, Geld zählt nicht immer dazu 8)

    Ich bezahle 72€ mtl. für 1600€, die zusätzlich zur Pension von ca. 8 Dienstjahren käme.
    Voraussetzung für die Auszahlung ist, daß ich in den Ruhestand versetzt werde...es finden keine weiteren ärztlichen Prüfungen statt. Lediglich eine beglaubigte Kopie der Urkunde der Versetzung in den Ruhestand.


    Ich finde schon, daß sich die 72€ durchaus lohnen, so hätte ich jetzt nach 8 Dienstjahren ca. 2500€ netto, das verdient (leider!) manch ein tarifbeschäftigter Lehrer :(


    PS: Wenn ich noch 30 Jahre bis zur Regelgrenze hätte, müßte ich die zur 30% versteuern, das muß einem auch klar sein.

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