Beiträge von undichbinweg
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Lösung bereits vorhanden.
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Man möge meine Beiträge zu der Einstufung bei Seiteneinsteigern suchen.
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Ich bin ebenfalls kein Muttersprachler, Deutsch war meine 2. Fremdsprache: Einen Akzent habe ich zwar nicht mehr aber schreiben? Das ist immer eine Herausforderung
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Zumindest ist die Verbeamtung drin Das ist ja super!
Und ich kann verstehen, daß es dreist ist. Ich fand es auch unmöglich, wie ich damals eingestuft wurde (Grund: ausländisches Referendariat!) aber mit dem PR kann man doch noch einiges erreichen :o)
Ich habe aber nur gelernt, ruhig zu bleiben, da ich eh die Chance auf eine Verbeamtung hatte und ich bin auch sehr zügig danach verbeamtet worden :o)
Es ist nicht akzeptabel, was die machen, aber das Licht am Ende des Tunnels war schon genug für mich :o)
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Natürlich spielt aber folgendes eine Rolle:
-- wird man nach der OBAS verbeamtet? (Alter ?)
-- will man echt Lehrer werden oder läßt man diese 2000€ netto im Jahr wirklich entscheiden? (Fände ich nämlich bockig) Ich fing mit 1880€ mtl an!
StKl 1, keine Kirchensteuer: 2088€ netto dann ein Jahr 2257€ netto.-- eine spätere Möglichkeit (sprich in einem paar Jahren) in die OBAS zu kommen wird es so gut wie nicht geben...
-- wenn man schlau ist, dann setzt man sich schon mit dem Personalrat in Verbindung und sammelt ALLE Belege, die einem helfen könnten. Der PR muß nämlich die Erfahrungsstufe zustimmen.
-- wenn man den von mir genannten Erlaß von 2014 durchliest (*huste*) (vgl. Anhang), sollte sich darauf stützen und proaktiv werden ....
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2. StEx = Erfüller.
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Nach Auskunft seiner Sachbearbeiterin erfolgt eine Eingruppierung in Stufe 2, weil es irgendeinen neuen Erlass gibt, dass für die erste Eingruppierung in den TV-L beim OBAS erst nach sieben(?) Jahren die Stufe 3 erfolgt.
Dies ist in der Tat keinen Erlaß sondern die neue Entgeltordnung für Lehrer.Damals gab es einen Abzug i.H.v 70€ wat weiß ich für die Nichterfüller in E13. Er wurde immer kleiner für jeden wirksamen Tarifabschluß und sollte jetzt ca. 7,20€ sein.
Da es jetzt sonst keinen Unterschied zu E13 und E13SR (also die Erfüller) gäbe, haben sie sich für die längeren Stufenzeiten entschieden.Ebenfalls muß man allerdings auch zwischen Berufserfahrung (NACH dem Studienabschluß) und den damaligen Erlaß zu "Förderlichen Zeiten" unterscheiden, womit man evtl. noch einiges angerechnet bekommen konnte. Dieser lief Ende 2013 aus.
2014 gab es einen neuen Erlaß, der nur für OBAS, VOBASF, PEf gilt, dessen Wortlaut lautet:
" Die Anerkennung von Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit als ‚förderlich’ im Sinne des § 16Abs. 2 Satz 4 TV-L bezieht sich regelmäßig nur auf die bei der Einstellung des Beschäftigten vorzunehmendeErsteinstufung. Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung von Beschäftigungszeitenüberhaupt vorgenommen werden soll, hängt von einer Ermessensentscheidung des Arbeitsgebers ab.Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Anrechnung förderlicher Zeiten hat der Beschäftigtenicht.“"
Die Zeiten der großzügigen Anerkennung sind vorbei, da es so viele Lehrer auf dem Markt gibt.
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Berufserfahrung setzt erst nach den Abschluß des Studiums ein.
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Also im Falle eines Seiteneinsteigers darf die Schulleitung keinen Angebot ma hen, das duerfen nur die BezRegs nach Ueberpruefung der Unterlagen machen. Also ich weiss, wie es in diesem Fall laeuft
Es kommt erst das Einstellungsangebot (ca. 10 Seiten mit beiliegenden Infos und dann hat man 3 Tage, zuzusagen.
Es werden dann ein polizeiliches Fuehrungszeugnis sowie eine amtsaerztliche Untersuchung angefordert und sobald alle diese Sachen vorliegen wird der Vertrag an die Schule zum Unterschreiben geschickt.Ich meine mich daran zu erinnern, dass es so ein Monat war. Von der Schule hatte ich eh die Zustimmung aber die Muehlen der BezReg brauchten noch ein paar Wochen.
Wenn man absagt, das ist halt deine Sache
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Wobei das in deinem Fall nicht zuträfe.
Für Lehrer mit 2. Staatsexamen gibt dir der Schulleiter den Einstellungsangebot
Bei Seiteneinsteiger unterbreitet die Bez.-Reg. den Einstellungsangebot und diesen senden sie per Post an dich.
Sobald du es dann in deinem Briefkasten findest, dann hast wenig Zeit, also 3 Tage, die Stelle anzunehmen. -
Als Hinweis: ein M. Ed. stellt keine abgeschlossene Lehrerausbildung dar...daher dürfte es in einigen Ländern schwierig sein.
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Hast eine PN.
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Die Richtlinien sind jetzt seit diesem Jahr überflüssig, da es eine tarifliche Eingruppierung gibt (deren Gerechtigkeitsgrad hier nicht zur Debatte steht)
Schaue mal hier:
http://www.mf.niedersachsen.de…_Nr._1_vom_02.02.2016.pdf
Für dich gilt der Fall 2 auf Seiten 11/12.
Allerdings ist der Unterschied zw. E12 und E13 ist äußert minimal in den Erfahrungsstufen 3 - 5, so 60€ netto meine ich ... die Erfahrungsstufen 1 und 2 sind eher an E11 angelehnt und die Stufen 3 - 5 an E13.
Ob man aufsteigen kann, das kann nur die Schulbehörde sagen ...
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Meine Frage bezog sich auf die Situation des Threaderstellers.
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1. Das heißt EntgelTgruppe.
2. E12 ist richtig. E13 gibt es nur beim einem abgeschlossenen Lehramtsstudium. Master usw. sind E12.
3: Das kann man in den Eingruppierungsrichtlinien der TdL nachschauen.
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@derPRINZ: Ein Form des Seiteneinstiegs...
@hans Jürgen: Die Zeiten als Vetretungslehrer werden wohl zur Kündigungsfrist zählen, da diese unter dem TV-L fallen. Leider käme auch keinen Auflösungsvertrag nicht in Frage, denn dies gilt ebenfalls als Kündigung.
Wie lange es wohl dauern kann, bis die kündigen? Das ist ja eine komplizierte Sache. Erst wird man zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen und und und ...
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Dann bitte ich meine unklare Aussage zu entschuldigen.
Hier ist der Text vom Einstellungserlass NRW:
3.3 Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden grundsätzlichBewerberinnen und Bewerber,
a) die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Educationfür ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben,
b) die eine Erste Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master ofEducation abgelegt oder anerkannt bekommen haben und eineZweite Staatsprüfung nicht mehr ablegen können,
c) deren Nichtbewährung durch eine dienstliche Beurteilung bereitsfestgestellt worden ist oder
d) deren Nichteignung bereits festgestellt worden ist.Quelle: https://www.schulministerium.n…ellungserlass_aktuell.pdf
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Ich gebe aber nur zu bedenken: Es die Einstellungsvoraussetzung (in NRW zumindest), daß man eine Staatsprüfung nicht endgültig nicht bestanden haben darf.
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