Wenn der stellvertretende Schulleiter wie Bolzbold 50% Entlastungsstunden für die zusätzlichen dienstlichen Aufgaben bekommt, gehören auch nur noch halb so viele Aufsichten zu seiner Dienstpflicht wie bei Vollzeitkräften. Bei uns waren das ein Jahr zwei und ein Jahr eine im Wechsel.
Davon ausgehend, dass Entlastungsstunden eigentlich immer knapp bemessen sind, kann man auf eine gehen. Das Argument trifft aber vermutlich noch stärker das Nichtschulleitungsmitglied, dass den IT-Support für die Kollegen übernimmt. Da sollte man dann auch abrunden.
Geht aber beides nur, wenn das übrige Kollegium die restlichen Aufsichten dann noch im Rahmen ihrer Dienstzeit stemmen kann. Umgekehrt kann man auch stärker reduzieren, wenn die Anzahl der Aufsichten zur Kollegiumsgröße das zulassen. Man sollte das Warum aber transparent darlegen.
Klassenlehrertätigkeiten übernehmen alle Mitglieder der erweiterten Schulleitung bei uns regelmäßig. SL und stSL dagegen nicht. Beide unterrichten bei uns aber wegen ihrer wenigen Stunden bzw. ihrer Fächer nie viele Stunden in einer Klasse oder einem Kurs.
Ich bin jedenfalls froh, dass das bei u s bisher nie auf die Agenda musste. Vielleicht wurde es vor meiner Zeit an der Schule geregelt.