Beiträge von DFU

    Wenn das Rechteck im Lehrplan steht, muss ja auch in irgendeiner Form der rechte Winkel vorkommen. Und dann sollte man trotz didaktischer Reduktion das, was man beim Rechteck schon verwenden musste auch beim Quadrat verwenden. Es ist schlichtweg falsch, wenn man ein Quadrat auf ein Viereck mit vier gleich langen Seiten reduziert.

    Die Zusatzkosten für den Pflichtunterricht finde ich nicht gut, da würde ich mir auch eine andere Lösung wünschen.

    Aber ob man jetzt einzelne Schüler mit Badminton, Schwimmen, Tanzen oder ganz etwas Anderem nicht anspricht, halte ich für zweitrangig. Es gibt immer Schüler, die im Sportunterricht lieber etwas anderes machen möchten. Auch Leichtathletik und Turnen mag nicht jeder.

    Kris24 Mich wundert, dass deine Schulleitung, die das Problem ja offensichtlich erkannt hat, nicht tätig wird.

    Mit der Begründung, dass die LK-Lehrer und Tutoren die Preise übergeben sollen und damit zur Teilnahme verpflichtet werden sollten, sich die Schule die Eintrttspreise dafür aber nicht leisten kann bzw. will, kann sie auf einer getrennten Veranstaltung bestehen. Und es kann ja weiterhin alles zusammen stattfinden. Wenn die Zeugnisse und Preise zu Beginn verliehen werden, können im Anschluss alle gehen, die am zweiten kostenpflichtigen Teil mit Essen, Musik, Tanzen und evtl. Vorführungen nicht teilnehmen (möchten).

    Ich hätte empfohlen, zusammen mit Gleichgesinnten einen Dienstreiseantrag zu stellen. Aber wenn es keine Gleichgesinnten gibt, ist es für eine Einzelperson schwierig, etwas zu ändern.

    Dann fragst du genau bei dieser Lehrkraft nach, ob du mit dieser deiner Vorstellung das Stundenthema korrekt erfasst hast. Eventuell noch passende Ziele formulieren und auch diese mit dem Fachlehrer absprechen. Morgen noch, damit du dann in der unterrichtsfreien Zeit die Stunde planen kannst.

    Was mich allerdings wundert: bei einer Konrektorin in Teilzeit würde ich die Schulleitungsstunden auch im Verhältnis der Teilzeit anpassen. Sprich: du hättest dann auch noch Unterricht. Finde ich interessant, dass du ausschließlich Schulleitungs-Ermäßigungen hast.

    Dann wären es aber ca. 4 Unterrichtsstunden und nur noch ca. eine Wochenstunde Schulleitungstätigkeit. Dann könnte sie die angedachte Tätigkeit doch nur zu ca. 20% übernehmen. Und jemand ohne Kontektorenstelle müsste dann zu 80% übernehmen. Das ergäbe sicherlich ein seltsames Arbeitserhältnis, wenn einer das meiste arbeitet und die andere als Konrektorin bestimmt.

    Ich empfehle dir in deinem konkreten Fall für dich selbst die Arbeitszeit zu erfassen und dann den Stift fallen zu lassen. 😀

    Wenn du nur deine 4,5 Ermässigungsstunden arbeitest, musst du 4,5/28*41h = 6,6 Zeitstunden arbeiten. (Wenn dein volles Deputat meinen angenommenen 28 Unterrichtsstunden entspricht.)

    Wenn du nicht unterrichtest, kannst du bei Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturen nicht durch Effizienz Arbeitszeit einsparen.

    Wenn es dir möglich ist, plane diese ca. 6,5 h fest in deine Woche ein und arbeite möglichst nur in der Schule, dann sieht dein Rektor auch, dass du genug gearbeitet hast. Wenn du auch Homeoffice machen möchtest, dann zu festen Zeiten, zu denen du auch verlässlich erreichbar bist.

    Eventuell für Schulwochen mehr Arbeitszeit einplanen und für Ferienwochen weniger. Wenn du da flexibel bist, vereinbaren diese Zeiten einfach mit dem Rektor. Transparenz gegenüber dem Rektor und den Kollegen, die dich ansprechen möchten, ist wichtig.

    Nach einer Testphase könnt ihr deine Zeitfenster ja überdenken und gegebenenfalls anpassen.

    Na, das ist dann ja ein richtig schön bunter Stundenplan! :)

    Je nach Fächern, ist der Plan dann gar nicht so bunt. Ich habe zitronengelb, ein pastellgelb, ein ganz helles pastellgelb und orange. Mein helloranges/dunkelgelbes Fach unterrichte ich dieses Schuljahr nicht. (Außerdem habe ich noch die Lehrbefähigung für ein Verbundfach in einem rosastichigem orange.)

    Ein anderer Kollege hat ein knalliges Grasgrün und ein kräftiges Mintgrün.

    Ein dritter hat lachsfarben, ein helles rotviolett, pink und altrosa.

    Es geht dabei gar nicht so sehr darum, Hausaufgaben als durchaus sinnvolle Übungen abzuschaffen. Es geht um die "klassische" Struktur, diese tatsächlich ohne Unterstützung zu Hause erledigen zu müssen. Und dafür haben tatsächlich nicht alle Familien geeignete Bedingungen. Ich habe Schülerinnen und Schüler, die mit deutlich mehr Personen als Räumen zu Hause leben und keinerlei Rückzugsmöglichkeit haben, um dort für die Schule zu arbeiten.

    Insofern sind Hausaufgaben im klassischen Setting durchaus dazu geeignet, den ohnehin großen Einfluss des sozioökonomischen Backgrounds auf den Bildungserfolg zu verstärken. Das aufzubrechen heißt m.E. aber nicht, diese Übungen grundsätzlich abzuschaffen, sondern eher innerhalb von Schulen zu schauen, wie man diese strukturellen Nachteile auffangen kann (z.B. Hausaufgabenbetreuung vor Ort im Ganztag usw.).

    Es ist aber nicht so, dass man in der Schule in Übungsphasen mehr Räume nutzt als man Schüler hat. Es muss also auch außerhalb der Schule nur ein Raum vorhanden sein, in dem mehrere Kinder Hausaufgaben machen können. Wenn alle sie sogar machen wollen, dann klappt das sogar besser als in einer Hausaufgabenbetreuung, wenn das Kind sie nicht machen möchte.

    Peselino

    Wenn ihr als Klassenlehrer üblicherweise in Klasse 6 und 7 auf Klassenfahrt geht, würde sich bei euch ein Ausgleich dadurch, dass du nur in einem der beiden Jahre fährst (und im zweiten Jahr auch bei der Vorbereitung komplett außen vor bleibst), anbieten.

    Wenn du nicht damit zufrieden bist, seltener als Vollzeitkräfte auf Klassenfahrt zu fahren, was schwebt dir dann vor? Hast du selbst schon etwas vorgeschlagen? Mir ist nicht bekannt, dass dafür zu anderen Zeiten Unterricht ausfallen kann. Die Klassenfahrt ist ja in NRW keine Mehrarbeit, die du wie zusätzliche Unterrichtsstunden extra abrechnen kannst. Es ist laut eurer APO eine teilbare Dienstpflicht, die ihr zusätzlich zum Unterricht leisten müsst.

    In BW (Gymnasium) ist (bzw. war) mal wieder geregelt, dass es jede Lehrkraft selbst regeln kann. Wenn ich am Anfang des Schuljahres sage, dass ein Test wie eine halbe Klassenarbeit zählt, bekomme ich dasselbe Problem, wenn ich zu viele Tests schreibe. Wenn man stattdessen angibt, wie viel alle Tests zusammen im Vergleich zu den Klassenarbeiten zählen, dann hat man dagegen ein Problem, wenn man zu wenige Tests schreibt (/ schreiben kann).

    Da wir in BW die Endnote aber auch pädagogisch bilden, haben wir am Ende mehr Freiraum als es ihnen ihn in Bayern gibt.

    In Zukunft sollen die Fachschaften aber mehr Vorgaben machen.

    Das Konstrukt kommt mir mit Blick auf die Verpflichtung zur Durchführung von Fahrten seitens des Landes etwas schräg vor und hält vermutlich vor Gericht nicht stand.

    Das Konstrukt wurde in BW extra so gemacht, weil es gerichtsfest sein soll. So sollen die i. VV.für die Eltern unterzeichnenden Kollegen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Empfehlung dazu kommt auch von den Lehrerverbänden.

    Testen musste ich das zum Glück bisher nicht.

    Ich weiß das wirklich nicht. Google ist nur halb hilfreich. Ist das so etwas wie eine Verteidigung aka Kolloquium, bei dem der/dem SoS auf den Zahn gefühlt wird?

    So machen wir das hier bei schriftlichen Arbeiten, die nicht in der Schule angefertigt wurden. So kriegt man sehr schnell raus, ob die Arbeit eine eigenständige Leistung war.

    In der Bedeutung, die du vermutest, habe ich es verwendet. Wenn dann der Schüler seine eigenen Argumente nicht mehr versteht, dann waren es halt doch nicht seine eigenen.

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