Bei einer Halbtagsschule sicher. Bei einer Ganztagsschule ist das hingegen ein sehr grenzwertiger Wunsch.
Wieso? Die Woche hat 5 Vormittage ( ca. 8-12 Uhr) und 5 Nachmittage (ca. 12-16 Uhr). Länger dürfte der Ganztag nicht gehen, wenn es fünf lange Tage sind. Und wenn man bei 50% Teilzeit von diesen zehn halben Tagen fünf arbeite, ist man fertig mit arbeiten. Zunächst ein legitimer Wunsch. Problematisch wird es erst, wenn die Beschäftigung für Vollzeitkräfte so unattraktiv wird, dass es (fast) nur noch Teilzeitkräfte gibt. Da sollte dann aber der Arbeitgeber nachbessern und nicht die Teilzeitkraft ein schlechtes Gewissen eingeredet bekommen.
Und wenn es überhaupt nicht möglich ist, kann vielleicht die Teilzeitkraft auch einen Nachmittag mehr arbeiten und der Partner an diesem Nachmittag dafür nicht. Das bedeutet dann aber, dass dieser Nachmittag dauerhaft festgelegt werden muss. Denn der Partner wird meist nicht ständig einen neuen freien Nachmittag auswählen bzw. aushandeln können. Und insbesondere nicht erst dann, wenn der neue Stundenplan für das neue Schuljahr bekannt ist. Gerade bei Kindern kann man sich sonst ja nichts anderes wünschen als nur am Vormittag zu arbeiten.