In meinen Fächern, gibt es keine neu zu erwerbenden Teilkompetenzen, wenn es keine genannt werden. Daher müsste bei 3.1.3 Die Kinder werken bei denem Beispiel nichts neues erlernt werden.
Genannte Teilkompetenzen müssen aber alle erlernt werden. Dabei gibt es Aufzählungen in Klammern, die verbindlich sind (s. Kunst Klasse 5/6 3.1.2.1 Punkt (1)) und Aufzählungen, die nur Beispiele geben (s. Kunst Klasse 5/6 3.1.2.1 Punkt (3)). In ersterem Fall müssen alle Gestaltungselemente behandelt werden und im zweiten können auch weniger Raumbeziehungen oder auch völlig andere behandelt werden.
In deinem Beispiel zum Drucken in Klasse 1/2 irritiert mich allerdings das “und” in der Aufzählung der Untergründe. Ohne würde ich es auf jeden Fall so interpretieren, dass zwei verschiedene Druckarten genügen und das auch andere sein können. So bin ich mir nicht ganz sicher, wie das in der Grundschule geregelt ist.
Beispiel aus Klasse 5/6 Kunst
3.1.2.1 Grafik
Die Schülerinnen und Schüler gestalten Bildflächen mit verschiedenen grafischen Mitteln und Materialien. Dabei erproben sie spielerisch, experimentell oder gezielt grafische Ausdrucksformen und entwickeln eigene Bildideen. Sie stellen grundlegende Raumbeziehungen dar. Sie erproben einfache Druckverfahren und setzen Schrift als Gestaltungsmittel ein.
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grafische Gestaltungselemente (Punkt, Linie, Fläche, Kontur, Struktur, Schraffur, Muster, Hell-Dunkel) differenzierend erproben und bewusst anwenden
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| (2)
mit verschiedenen Materialien und Verfahren vielfältige grafische Strukturen und Werkspuren erproben und abbildhaft, abstrahierend oder gegenstandslos einsetzen
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| (3)
Raumbeziehungen (zum Beispiel Größe, Position, Überschneidung, Staffelung) auf der Bildfläche mit elementaren grafischen Mitteln (zum Beispiel Reihung, Streuung, Ballung als form- und strukturbildende Mittel) darstellen
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| (4)
elementare und experimentelle Druckverfahren differenziert und gezielt anwenden
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| (5)
Schrift als Gestaltungsmittel, auch in Verknüpfung mit Bild, spielerisch erproben, untersuchen und zielgerichtet einsetzen
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| (6)
gestalterische Mittel und Prinzipien der Bildkomposition anwenden (zum Beispiel Horizontale, Vertikale, Diagonale, Vorder‑, Mittel‑, Hintergrund, Überschneidung, Symmetrie, Asymmetrie, spannungsreiche Ordnungsgefüge)
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| (7)
aleatorische Verfahren anwenden und zu Bildfindungen nutzen
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