Beiträge von DFU

    Wer bei uns sein Kind abmelden möchte (z.B. bei Umzug oder Wechsel der Schulart), muss die Schulanmeldung einer anderen Schule vorlegen. Das wird bei einem Umzug ins Ausland nicht anders sein.

    Ergänzung: Und ganz genau kann vermutlich die Grundschule des betroffenen Kindes sagen, was sie vorgelegt bekommen möchte.

    LG DFU

    Und darauf habe ich geantwortet, dass man aber als Elternteil damit rechnen muss, dass Kind auch mal ein paar Tage länger zu Hause bleibt. Bei Alterra hört es sich so an als ob sie gar keine Möglichkeit hat, ihr Kind auch nur ein Tag zu Hause zu betreuen (Da kommt noch eine lange Liste, was alles nicht möglich ist.) Ich habe weder von der ganzen Pandemie noch von sonst etwas gesprochen.

    Aber ja, wenn mir als Elternteil das Risiko einer Infektion zu hoch wäre, würde ich es tatsächlich auch über mehrere Monate zu Hause lassen. Vielleicht habe ich ein Kind mit Vorerkrankungen oder was auch immer. Auch ein gesundes Kind kann noch krank werden etc.. Oder einen Unfall haben. Ich denke, dass man so etwas immer einplanen muss. Und eine seriöse Hausfinanzierung sollte in der Tat so aussehen, dass man das auch mit einem Gehalt irgendwie schaffen kann. Eine Finanzierung so aufzubauen, dass man auf 2 Gehälter angewiesen ist und den Faktor Kinder noch hat, ist schon risikobehaftet. Wenn keine Möglichkeit der Beurlaubung besteht, scheinen beide ja auch nicht im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Da sind auch noch solche Risiken wie Jobverlust zu berücksichtigen. Wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet, sollte man auch mal 2-3 Monate unbezahlten Urlaub nehmen können, wenn es einem das Wert ist ohne das man Bankrott geht. Das heißt nicht, dass man das in der aktuellen Situation machen sollte. Aber es gibt sicherlich verschiedenste Lebenssituation, wo das der sinnvoll sein kann.

    Ich bin mir sicher, dass die meisten der Eltern, die ihr Kind jetzt (noch) in die Schule schicken, bereits im März, im April und im Mai 2020 ihre Kinder jeweils 2-3 Wochen zu Hause hatte. Man kann nun wirklich nicht davon sprechen, dass diese Eltern für einen solchen einmaligen Notfall keinen Plan B gehabt hätten. Aber es ist eben nicht möglich das, was im Notfall möglich ist, über mehrere Jahre hinweg aufrechtzuerhalten.

    Ich bin wirklich überrascht, wie jemand glauben kann, eine solche Situation über Jahre müsse man einplanen.

    LG DFU

    Danke für die Antworten, dann lag ich mit meiner Einschätzung ja nicht so falsch.

    Hier ist wohl das Problem, dass die Toilettenwände teilweise aus Ziegelsteinen bestehen und der Hausmeister dort die Kritzeleien nicht entfernt bekommt ohne die Wände abzuschleifen. Und es klang nicht so, als ob regelmäßiges Wändeabschleifen (mit entsprechender Staubentwicklung) zum üblichen Hausmeister-Programm gehört. Aber das ist ja verständlich.

    LG DFU

    Haltbar ist m.E. nicht, dass die Zeugnisnote aus einer einzigen Klausurnote gebildet wird. Dafür gibt es ja ebenfalls Richtlinien.

    In nichtmaßgebenden Fächer sind hier maximal 4 schriftliche Noten erlaubt. Weniger sind in Ordnung, auch nur eine. Und mündlich wird der Schüler ja auch bewertet.

    Mir persönlich wäre es aber

    in der geschilderten Situation nicht genug.

    LG DFU

    Daher ist meiner Meinung nach im Ausgangsfall nicht die "renitente Fachlehrkraft" das Problem. Das Ermessen (das auch hier formal nicht vorgesehen ist) sollte bei der Akzeptanz der Entschuldigung vorgenommen werden.

    Die Fachlehrkraft möchte aber die Entscheidung, die verspätete Entschuldigung zu akzeptieren, nicht mittragen und besteht daher auf der schriftlichen 6. Und die wäre bei einem unentschuldigtem Fehlen ja unstrittig.

    Der Knackpunkt ist die Entschuldigung. In der Mittelstufe entscheidet das bei uns der Klassenlehrer, in der Oberstufe müssen alle betroffene Kollegen das Entschuldigungsformular unterschreiben.

    Es gibt ja hier nur zwei Möglichkeiten:

    - Die Entschuldigung wird akzeptiert, und damit wurde die ungenügende Leistung nicht erbracht und kann nicht gewertet werden. Ohne weitere Nachprüfung erhält der Schüler aufgrund der mündlichen 5,3 vermutlich eine mangelhafte Leistung bescheinigt. Und wenn der Kollege sicher ist, dass das passt (und es im Zweifel auch rechtssicher begründen kann), muss er auch nicht nachprüfen.

    - Die Entschuldigung wird nicht akzeptiert, die ungenügende Leistung wurde damit erbracht und muss gewertet werden. Der Schülekr erhält mit der mündlichen 5,3 und der schriftlichen 6 nach pädagogischer Gesamtbetrachtung vermutlich eine ungenügende Leistung bescheinigt.

    Die Frage ist, wer über die Entschuldigung entscheidet. In der Mittelstufe entscheidet das bei uns der Klassenlehrer, in der Oberstufe müssen alle betroffene Kollegen das Entschuldigungsformular unterschreiben. Wir sind uns da immer einig, daher weiß ich die rechtliche Lage dazu nicht.

    LG DFU

    Ich will euch hiermit gar nicht in der Argumentation widersprechen, denke nur gerade laut vor mich hin und grübele eben, warum dann überhaupt eine Frist für die Entschuldigung vorgesehen ist, wenn sie am Ende dann doch keine Rolle spielt.

    Ich glaube, das liegt daran, dass die Kollegen diese Entschuldigungen einfach irgendwann vom Tisch haben wollen und auch die Nachklausuren terminieren wollen. Manchmal sind ja mehrere Schüler krank, da ist es hilfreich einen Zeitraum zu haben, nach dem die Entschuldigungen vorliegen sollen.

    Zum Themenstarter:

    Da der Schüler letztendlich entschuldigt (da krank) gefehlt hat, existiert die ungenügende Leistung nicht und kann daher auch nicht gewertet werden.

    Ein Recht auf einen Nachtermin hat der Schüler in BW aber nicht, es liegt im Ermessen des Fachkollegen (und nur des Fachkollegens). Wenn mit der mündlichen Leistung sicher eine 5 begründet werden kann, ist diese zu geben. Wenn die Begründung wackelig (sprich nicht gerichtsfest) ist, sollte der Kollege in eigenem Interesse lieber noch eine schriftliche oder mündliche Nachprüfung (mit Protokollant?) anbieten bzw. einfordern.

    LG DFU

    Doch, der Schüler war krank. Das ist durch eine AU bestätigt. Er hat die AU nur leider einen Tag zu spät eingereicht. Deswegen ist er formal unentschuldigt.

    Dass er durch nicht Erscheinen eine ungenügende Leistung erbracht hat, halte ich nicht für strittig.

    Auf die Frage mit der verspäteten Entschuldigung meine ich allerdings, dass sie auch verspätet noch akzeptiert werden muss. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde uns mal vom Oberstufenberater gesagt, dass es bei einer Klage vermutlich als entschuldigt durchginge.

    Daher würde ich eher diesen Punkt diskutieren.

    Edit: CDL hat das alles viel besser erklärt. Ich hatte noch gar nicht weiter gelesen als bis zum Zitat.

    LG DFU

    Das kenne ich nur zu gut, Ich bin bei uns der Administrator und berate seit Wochen Schüler und Eltern, wie sie zu neuen Passwörtern kommen. Warum kann man sich sowas nicht mal aufschreiben...;(

    Bei uns sollen die Passwörter von den Kollegen zurückgesetzt werden, bei denen sie (bei Nutzung des Computerraums) nicht funktionieren. Können bei euch nur die Administratoren die Schülerpasswörter neu vergeben?

    LG DFU

    Kinderzuschlag erhält man (verheiratet) auch, wenn das Kindergeld an das andere Elternteil geht. Ich wüßte nicht, warum das unverheiratet anders sein sollte. Ich kenne das so, dass man für das Kindergeld nach den Angaben des Kindes gefragt wird und dann ankreuzt, dass das Kindergeld anderweitig. Schriftlich nachfragen, wie das belegt werden muss, ist aber sicher sinnvoll.

    LG DFU

    Für kurze Vertretungen (kurze akute Krankheit) sollen wir Material, dass die Schüler jederzeit selbst bearbeiten können, in Ordnern abheften, die im Lehrerzimmer stehen. Dabei aber nur die Kopiervorlage. Wer sie in einer Vertretung nutzt, kopiert es und entfernt die Kopiervorlage, so dass die Schüler die Aufgabe nicht doppelt erhalten können. Diese Ordner sollen zu Beginn des Schuljahres gefüllt werden.

    Bei bekannten kurzen Fehlzeiten (z.B. Fortbildungen) wird in der Regel Material erwartet. Und meistens möchte man ja auch, dass die Schüler sinnvoll weiterarbeiten. Wenn es nicht möglich ist, kann man ins Gespräch gehen.

    Wenn jemand länger krank ist oder in Elternzeit o.ä., gibt es hoffentlich eine dauerhafte Vertretung, die dann selbständig arbeitet. Bei Elternzeit mit richtiger Übergabe, bei Krankheit muss das Klassenbuch oder das Heft der Schüler zur Information reichen.

    Wenn ich mich in der Lage fühle morgens mein bereits vorbereitetes Material an den Vertretungplaner zu mailen, mache ich das. Das entlastet mich selbst, wenn ich wieder selbst unterrichten kann. Wenn ich es aber nicht kann, dann mache ich das nicht.

    LG DFU

    Kann ich bestätigen. Ich werde mich auch jeden Herbst gegen Grippe impfen lassen und kenne einige in meinem Alter (Mitte 20), die das auch machen werden, obwohl sie gesund sind. Das möchten sie halt bleiben. Und eine richtige Grippe (kein grippaler Infekt) kann auch jemand Kerngesunden ordentlich ausknocken.

    Und ich kenne einen Menschen, der inzwischen sogar sein zweijähriges Kind gegen Grippe impfen lässt. Zitat: „Ich mache alles, was möglich ist, damit mein Kind in der jetzigen Situation kein Krankenhausbett benötigt.“

    Es geht dabei inzwischen leider auch sehr um Eigenschutz. Und bei so kleinen Kindern sollte das eigentlich nicht nötig sein.

    Und inzwischen ist die Chance sich zu infizieren so viel höher, dass auch das persönliche Risiko einer schweren Erkrankung, von LongCovid oder PostCovid schon alleine dadurch größer wird. Es wird einfach viel mehr Fälle geben.

    Die Zahlen sprechen also mehr für eine Impfung als je zuvor.

    LG DFU


    Einen Anspruch auf eine Stelle hat sie weiterhin, nur wo ist sicher die Frage. Berlin z.B. sagt auch immer, man muss die Rückkehr anmelden, stimmt aber nicht, die ist eben einfach mit Ablauf der Elternzeit nach dem Gesetz egal was sie wo schreiben ;)

    Ich habe an unserer Schule (BW) auch schon mitbekommen, dass eineSachbearbeiterin selbst angerufen/gemailt hat, wenn keine Rückkehrmeldung passend zum Ende der Elternzeit eingereicht wurde.

    LG DFU

    Beim Wechselunterricht hängt es aber auch stark von der Art, wie er gestaltet ist.

    Wir hatten Phasen, in denen die Klasse komplett in der Schule war und wir zwischen zwei Räumen wechseln mussten. Das war der schlechteste Fall und ich kenne keine Schule, die es weiter so plant.

    Und wenn beide Lerngruppen, die in Präsenz- und die im Fernunterricht, jede Stunde inhaltsgleich unterrichtet werden müssen, dann ist es doppelte Arbeit und damit leidet die Unterrichtsqualität in beiden Gruppen massiv.

    Wechselunterricht, bei dem die Gruppen versetzt sind, erfordert keine doppelte Vorbereitung, aber große Flexibilität, wenn der Wechselunterricht oder die Beendigung desselben spontan beschlossen wird.

    Und es hängt auch davon ab, wie der Fernunterricht gelaufen ist. Wenn es eh Wochenpläne (mit begrenzter Anzahl Videokonferenzen) sind wie oft bei Grundschulen, dann kann man das gut mit Wechselunterricht kombinieren. Wer Fernunterricht mit Videokonferenz gestaltet, kann nur seinen Unterricht Streamen oder den Fernunterricht auf Aufgaben umstellen und damit deutlich unter den Möglichkeiten bleiben, den viele inzwischen eben doch haben.

    LG DFU

    In BW kenne ich eine Schule, die für geimpfte Kollegen keine Schnelltests mehr zur Verfügung stellt und wohl auch nicht genug hat.

    Der Passus, dass Geimpften und Genesenen freiwillig testen dürfen, ist seit Mitte September oder Oktober meines Wissens schon nicht mehr in der Coronaverordnung Schule enthalten.

    LG DFU

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