Um welches Bundesland geht es denn?
In BW ist eine Klassenleitung in Klasse 1 definitiv nicht zugelassen, ab der dritten Klasse nur bei sehr verständigen Klassen, die den Abstand immer einhalten, oder die mit Elterneinwilligung (immer) Maske tragen oder wenn eine zweite Betreuungskraft zu Verfügung steht.
Zitat aus der Anlage zum Brief der Kultusministerin zum Schuljahresende vom 25.7.2022:
„Der Einsatz von schwangeren Lehrerinnen und Lerhamtsanwärterinnen im Präsenzunterricht an Grundschulen in den Klassenstufen 1 und 2, in den entsprechenden Klassenstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Bildungsgang Grundschule, in den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten GENT und KMENT sowie in den Schulkindergärten ist nicht zulässig.“ (Anmerkung von mir: Fettdruck aus dem Schreiben übernommen.)